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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1900-10-26 · 43 (26.10.1900) · page 11

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
17 (1900)
Issue
43 (26.10.1900)
Date
1900-10-26
Page
– (sequence 11)
Language
German
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ÜT. 43 Dr. Blvch's WorlrrnschrifL Gelte 771 unterbrochen an der Spitze der Cnltusgemeinde stehenden und um ihre Gründung und ihr Aufblühen unermüdlich thätigen Vorsteher M. S t r a ß m a n n verbunden. Er wurde von den zwei Stellvertretern in das Gotteshaus geleitet, und es wurde ihm während des Gottesdienstes eine mit den Unterschriften sämmtlicher Ansschnßmitglieder versehene, prächtig ausgestattete Adresse überreicht, welche der erste Stellvertreter, Dr. Hilf, verlas. Der Vorsteher erwiderte mit tief gerührten Worten des Dankes und gedachte sowohl der verstört eneu als auch noch lebenden Mitbegründer und Förderer der Cnltusgemeinde. Eine erhebende Festpredigt des Rabbiners Dr. S p i r a, welche einen Rückblick auf die Entwicklung der Cultnsgeineinde gab, beschloß die würdige Feier. Ans Anlaß derselben wurden von zahlreichen Mitgliedern des Cultusvorstandes große Beträge zu wohlthätigen Zwecken gespendet. Olmüh. Die hiesige israelitische Cnltusgemeinde hat ihr abgeändertes Statut der Statthaltecei zur Genehmigung vorgelegt. Die Abänderungen betreffen die Eintheilnng der Wähler, die nunmehr in drei Wahlkörpern wählen werden, und die Verschmelznng der beiden Ausschüsse in einen einzigen 24gliedrigen Ausschuß. Auch die Anftheilnng der Cnltusbeitrage wird nicht mehr nach dem Quotensystem wie bisher, sondern nach einem praktischeren Systeme erfolgen. Die Neuwahlen nach dem neuen Statute sollen im December l. I. ersolgen. Teplitz. (Die n e n e C e r e m o n i e n h a l l e auf dem i s r a e l i t i s ch e n Fr i e d h o f.) Die „Teplitzer Zeitung" schreibt: Mit der Errichtung einer. Ceremvnienhalle auf dem hiesigen israelitischen Friedhofe wurde für die israelitische Gemeinde eine neue Institution geschaffen, durch welche ein schon lange gehegter und im Namen der Gemeindemitglieder von Herrn Rabbiner Dr. K u r r e i n ausgesprochener Wunsch zur Erfüllung gelangt ist. Da diese Frage speciell das Wirken der Beerdigungsbrüderschast tangirt, so ging die Initiative für die Jnangriffnahue des nun von Herrn Baumeister Palme ebenso zweckmäßig wie stylgerecht hergestellten Baues von dem Vorsitzenden der Beerdignugsbrüderschaft, Herrn Hermann Bloch, ans. Es kam ein Compromiß zu Stande, nach welchem die Gemeinderepräsentanz, die Beerdigungsbrüderschaft und der „Verein frommer Frauen" sich zur gemeinschaftlichen Uebernahme der Bausumme im Betrage von 13.000 K verpflichteten. Zum vereinbarten Termin stellte Herr Baumeister Palme den Bau fertig und es erfolgte die Uebernahme desselben am 14. d. Bl. im Namen der Gemeinderepräsentanz durch Herrn Dr. W i l l n e r. Bon einem feierlichen Einweihungsacte mußte indeß an diesem Tage wegen des Laubhüttenfesttages Abstand genommen werden, da die religiöse Vorschrift an Festtagen eine Andacht auf dem Friedhofe ausschließt. Ein Todesfall in der Familie des Herrn Fabrikanten Julius Hauser brachte jedoch gar zu bald die Gelegenheit, mit einem feierlichen Einweihungsacte die neue Ceremvnienhalle am 17. d.M. in Gebrauch zu nehmen. Nachdem Herr Obercautor Dawids o n in seiner edlen, gemüthstiefen Vortragsart den Psalm i>1 recitirte, entwickelte Herr Dr. K u r r e i n in trefflich gewählten Worten die religiöse Anschauung von der Gleichheit im Tode, gekennzeichnet durch dasselbe religiöse Ceremoniell bei Arm und Reich. So ist unter der Aegide des langjährigen Cultusvorstehers, Herrn Dr. W i l l n e r, der ebenso wie der erste Tempelvorsteher, Herr Hermann Bloch, mit den Angelegenheiten der Gemeinde völlig vertraut, sicher und bedacht, daher immer erfolgreich, die Interessen der Gemeinde vertritt, abermals ein Werk geschaffen worden, das späteren Generationen Zeugniß ablegen wird, wie es nur durch geeinigten Sinn gelingt, Gutes zu schaffen, gleichzeitig eine Mahnung bedeutet, namentlich bei der Bekundung religiösen Interesses nicht Worte, sondern die gute That einzusetzen. Breslau. (Folgen der K o n i tz e r M o rd a f f a i re.) Ans Benthe n wird uns berichtet: Die Meiueidsenche, die sich im Anschluß an die „Konitzer Mordaffaire" entwickelt hat, ' wird wahrscheinlich auch in Oberschlesien ein Opfer fordern. Wie seinerzeit berichtet, hatte der Privatschreiber Paul H a r w a ans Kattowitz vor einigen Monaten an das Landgericht in Könitz ein Schreiben gerichtet, in welchem er mittheilte, daß er zur Zeit der Ermordung Winter's auf der Wanderschaft nach Könitz gekommen und dort in einem Schuppen übernachtet sei. Von diesem Schuppen aus habe er dann gesehen, wie der Fleischer Jsraelski mit einem Wagen, auf welchem sich ein Sack befunden, vorbeigekommen und an das Ufer eines nahegelegenen Teiches gefahren sei, wo er den Sack in das Waffer geworfen habe. In Folge dieses Schreibens wurde H a r w a auf Ersuchen des Konitzer Landgerichtes über seine angeblichen Wahrnehmungen vor dem Amtsgericht in Kattowitz eidlich vernommen. Dabei wiederholte er die in dem Schreiben enthaltenen Angaben. Es stellte sich aber bald heraus, daß H a r w a zu der in Frage kommenden Zeit gar nicht in Könitz gewesen sein k ö n n e, daß also die ganze Erzählung auf Erfindung beruhe. H a r w a wurde in Folge dessen verhaftet und wird sich demnächst vor dem Beuthener Schwurgericht wegen Meineids zu verantworten haben. Da er jedoch noch immer die Richtigkeit seiner Aussage behauptet, obgleich durch Zeugen festgestellt wurde, daß er in der betreffenden Zeit gar nicht aus Schlesien herausgekommen ist, wird sich der Untersuchungsrichter mit ihm in den nächsten Tagen nach Könitz begeben, um sich den Ort zeigen zu lassen, wo er damals übernachtet und wo I s r a e l s k i den Sack in den Teich geworfen hat. Zu der Verhandlung vor dem hiesigen Schwurgerichte werden aus Könitz Jsraelski, P u ch e r u. A. als Zeugen geladen werden. Berlin. (Arische S ch w u r g e r i ch t s u r t h e i l e. Der des wissentlichen Meineides beschuldigte Kaufmann Jacob 1 a c o b y aus Tuchel wurde vou deu Konitzer Geschworueu für schuldig befunden. Der Staatsanwalt hatte 1'/. Jahre Zuchthaus, 2 Jahre Ehrverlust und sofortige Verhaftung beantragt. Der Gerichtshof erkannte ans ein Jahr Zuchthaus, im klebrigen wurde den Anträg'n des öffentlichen Anklägers entsprochen. Der Anlaß zn dieser Anklage liegt mehr als ein halbes Jahr zurück. Im April hatten vier junge Leute in Tuchel dem Angeklagten „Hepp! Hepp!" nachgernfen. Er erstattete die Anzeige, und die jungen Leute wurden bestraft. Sie erhoben Widerspruch, erklärten, von dem Angeklagten durch Ausdrücke wie „Lümel! Lorbaß!" beschimpft worden zu sein, daraufhin hätten sie den obbezeichneten Ruf ausgestoßen. Der Angeklagte bestritt unter seinem Eide, jene Ausdrücke gebraucht zu haben. Er blieb auch gestern vor den Geschwornen bei dieser Aussage. Der Bürgermeister von Tuchel, Wagner, sagt ans Befragen über den Angeklagten aus, er sei ein ruhiger, bescheidener Bürger. Verschiedene Kaufleute sagen übereinstimmend ans, sie hielten den Angeklagten seinem ganzen Naturell nach nicht für fähig, anch nur einen fahrläffigen Meineid zu leisten. Es wurden Beispiele angeführt, daß der Angeklagte aus Scheu vor einem Eide auf die Gewinnaussichten in Civilprocessen verzichtet habe. Ein Gemeindevorsteher in einem Orte, in welchem der Angeklagte lange Zeit gewohnt, gab ihm ein sehr gutes Leumundszengniß. Auf die Denunciation eines Bauunternehmers Namens L e w a n d o w s k i erfolgte die öffentliche Anklage. Als Grund für seine Anzeige gibt Lewandowski an, er habe die Bestrafung seines Sohnes wegen Meineides befürchtet, da der Vorstand der Synagogen-Gemeinde zn Tuchel dem Angeklagten eine Ehrenerklärung abgegeben habe; der Vorstand selbst weiß davon nichts. Auch für fluchtverdächtig will der Denunciant den Angeklagten gehalten haben. Glaubwürdige Personen hätten den Denuncianten aufgefordert, die Anzeige zu erstatten, namentlich der Gerichtssecretär R i p p a l s k i. Den verschiedenen jüdischen wie christlichen Entlastnngszeugen stehen verschiedene Belastungszeugen gegenüber. Eine Zeugin hat den Vorgang hinter dem verschlossenen Fenster von ihrer Wohnung aus beobachtet; sie will nicht gehört haben, was die jungen Leute gesagt haben, aber von Jacoby das Wort „Lorbaß" vernommen haben. Die übrigen Zeugen sind in ihren Aussagen schwankend und von einander vielfach abweichend. Der Bertheidiger hebt hervor, daß vou einem Rachegesühle seines Clienten gar nicht die Rede sein könne, als er die Strafanzeige beim Tucheler Schöffengerichte beantragte, da er ja doch selber zugegeben habe, daß er gar nicht wisse, welcher von de» jungen Leuten den Ruf eigentlich erhoben habe. Im Gegensätze zum Staatsanwalte hebt der Bertheidiger hervor, daß nicht ein Christ, nicht ein Jude, sondern ein Mensch als Angeklagter vor den Geschwornen stehe, der von ihnen ein gerechtes Urtheil erlvarte. Er stellte die Leumundszeugnisse den unsicheren und unbestimmten Aussagen der Belastungszeugen gegenüber. Die Konitzer Geschwornen aber haben das oben mitgetheilte Verbiet auf Schuldig gesprochen; danach mußte alles klebrige von rechtswegen erfolgen. Paris, 18. October. Die gesammte Pariser Presse beschäftigt sich seit ein paar Tagen mit dem Vorfälle in der Artillerieschule von Fontainebleau. Der Kriegsminister hatte den Rittmeister Coblentz zum Lehrer an dieser Schule ernannt. Seine

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