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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1900-10-12 · 41 (12.10.1900) · page 11

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
17 (1900)
Issue
41 (12.10.1900)
Date
1900-10-12
Page
– (sequence 11)
Language
German
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Nr. Li Dr. Mochte WvrhrnschrifL. Sette 739 Wie harmlos es gewesen, ist jedoch daran zu ermessen, daß zu dem Bombardement des Hauses jenes Gastwirthes Steine im Gewicht bis zu 5 Pfund benutzt worden sind, wie ich nach eigenen Anschauungen feftzustellen in der Lage, gewesen bin. Doch genug von diesen Beispielen, die ich nicht anführe, um zu denunciren, denn sonst hätte ich Namen nennen können. Mich leitet nur die Absicht, vorzubeugen, Aehnliches nach Möglichkeit zu verhüten." London. (Englisches Risches im Oranje-Freist a a t.) Wie genauere Kenner es schon längst vorausgesagt haben, ist mit den Engländern auch der bis dahin ungckannte Antisemitismus in die Burenstaaten eingezogen. Einstweilen ist England in den südafrikanischen Republiken nur blos durch sein Militär vertreten, aber schon dieses hat mit dem Antisemitismus bereits einen vielversprechenden Anfang gemacht: Wie aus Port Elizabeth berichtet wird, wurde ein Jude aus dem gegenwärtig im Belagerungszustand sich befindenden Oranje-Freistaat ausgewiesen, weil er einige Minuten über 8 Uhr seinen Laden noch offen hatte. Der Gemaßregelte legte von Port Elizabeth aus bei den oberen Militärbehörden Berufung ein, welche jedoch von diesen mit der kurzen Bemerkung „Unmöglich, Ihre Bitte zu berücksichtigen" barsch zurückgewiesen wurde. Jrrthümlicher weise wurde aber zugleich mit diesem Bescheid dem Bittsteller auch die eingereichte Bittschrift im Original zurückgestellt und da fand sich am Rande derselben eine kleine, aber interessante Bleistiftnotiz die „tief blicken läßt". Die Notiz ordnete Erhebungen über den Fall an und lautete: „Nachforschen, was für ein Geschäft der Mann hat, bei günstiger, Auskunft den Mann gewähren lassen, aber es ist ein Jude, und da hängt es viel davon ab, was für ein Geschäft er hat. Eine zweite Bravourleistung der Engländer — nicht etwa gegenüber den Buren, sondern gegenüber den Juden — ist eine in holländischer Sprache verfaßte Proclamation an die neutral gebliebenen Buren von Transvaal, in welcher die Militärbehörden diese davor warnen, in Betreff der ihnen für Lieferungen zukommenden Gelder sich von den „Joden" beschwindeln zu lassen. Und das geschieht jetzt schon mitten im Kriege, in dem Hunderte von Juden für England ihr Blut verspritzen, was wird erst später geschehen, wenn Tausende von habgierigen Engländern sich heißhungrig über die zu Boden liegenden Republiken stürzen werden, um möglich große Stücke von der Beute an sich zu reißen? Wir glauben uns kaum zu irren, wenn wir annehmen, daß die erste That der „Beschützer" der Outländer der Erlaß eines scharfen auf die Juden gemünzten Fremdengesetzes sein wird. London. (Ne b er die Juden in Io h annis b ur g) während des Krieges berichtet der dortige Rabbiner, Herr Wasserzug in der „Jewish Chronicle". Von der Viertelmillion Menschen, welche früher in Johannesburg wohnten, sind kaum 45.00« «tn der Stadt geblieben, darunter > 500 Juden. Gleich nach dem Ausbruch des Krieges verwandelte sich die Chewra-Kadischa von Johannisburg in eine Gesellschaft des „rothen Mogen-Dovid", eine jüdische Ambulanz, die wegen ihrer Leistungen auf dem Gebiete der Krankenpflege vom Präsidenten Krüger sowohl, wie später von Lord Roberts hohes Lob geerntet hat. Wer sich nicht zum Krankenpfleger geeignet fühlte, ließ sich in das Polizeicorps einschreiben. Viele Juden, vorzüglich aus Holland und Deutschland, traten in die Armee ein und bei Elandslaagte Colesburg und Ladysmith sind zahlreiche Juden verwundet worden. Zwei Juden aus Johannisburg — Zerenstein und Elsaß — weilen gegenwärtig mit Cronje auf St. Helena; bekannt sind ferner die jüdischen Lieutenants Müller, Gompel, Jsaacsohn, Elias, Haards, Wertheim de Rooy, Kleinkrämer, van Ameringen, Tredamus van Gelder und andere Juden aus Johannisburg. Lieutenant Blumendaal commandirte die siegreiche Burenartillerie bei Spionscop, während ein Herr Jude! Burencommissär in Colesberg war. Ein interessantes Abenteuer hat in allerjüngster Zeit der Präsident der New-Hebrew-Gemeinde zu Johannesburg erlebt. In einer mondlosen Nacht wurde er in seiner im Oran;e-Freistaat gelegenen Farm von zum Corps des berühmten De Wet gehörenden Buren geweckt, die ihn freundschaftlichst aufforderten, für die Republik die Waffen zu ergreifen. Auf seine Weigerung wurde er als Gefangener fortgeführt. Als solcher mußte er wochenlang alle Kreuz- und Querzüge des quecksilberigen De Wet mitmachen, bis es ihm eines Tages doch gelang, sich unsichtbar zu machen; volle 2 Tage und 2 Nächte mußte er sich vor den ihn suchenden Buren in einer der südafrikanischen Dongas verstecken. Nach Abzug der Buren suchte er das Weite um nach zahlreichen Anfechtungen und zum Skelett abgemagert endlich in die Nähe der englischen Linien zu gelangen. Petersburg. (Werthlosigkeit der Senatsentscheidüngen.) Fast jede Woche fördert wichtige für dieJuden günstige Senatsentscheidungen zu Tage, welche von der gesammten jüdischen Presse regelmäßig mit großer Genugthuung registrirt werden. Diese Entscheidungen sind insoferne auch wirklich wichtig, als sie die Richtung des in den höheren Kreisen Rußlands jetzt wehenden Windes anzeigen und den Beweis liefern, daß die Windrichtung für die Juden Rußlands nicht mehr so ungünstig ist, wie unter Alexander III. Für die höheren Beamten in den russischen Großstädten mögen diese Entscheidungen insoweit auch praktische Folgen haben, als diese aus Furcht vor der öffentlichen Meinung sich wohl hüten, mit Senatsentscheidungen gar zu oft in Widerspruch zu gerathen oder in einem ähnlich liegenden Falle eine zweite Entscheidung des Senats wider sich herauszufordern Einen wett geringeren praktischen^Werth haben aber die senatsentscheidungen in den zahlreichen ruprschen Zweigstädten, wo jeder Beamter sich wie ein kleiner Zar gerirt. Solche kleine nach oben kriecherischen, nach unten frechen Tschinowniks sind die schlimmste Plage der armen russischen Juden. Ihre geistvollen Auslegun ,en der Jgnatiew'schen Maigesetze sind mit Vernunft und Gerechtigkeit absolut unvereinbar, so daß der Senat eigentlich gar nicht anders kann, als sie unwillig zu verwerfen; allein der kleinstädtische russische Jude hat von der Existenz des Senats kaum eine Ahnung, auch ist der Himmel in Rußland hoch und der Senat weit und so zieht er es in den meisten Fällen vor, lieber zu zahlen, als beim Senat über den hochmögenden Tschinownik sich zu beschwören. Er thut letzteres umso weniger, als er weiß, daß die Senatsentscheidung erst nach Monaten, vielleicht gar nach Jahren eintreffen wird. Inzwischen hat er sich dem polizeilichen Befehl zu fügen und — falls es sich um einen aus dem inneren Rußland ausgewiesenen Handwerker handelt — seinen Wohnort und seine ganze gegenwärtige Existenz aufzugeben. Nach 3 Jahren vielleicht kann er freilich auf Grund einer inzwischen vom Senat zu seinen Gunsten getroffenen Entscheidung seinen alten Wohnort wieder auft'uchen, inzwischen ist er aber ein ruinirter Mann geworden. Im Uebrigen haben die Senatsentscheidungen nur die Bedeutung von generellen Verordnungen. Sie sind immer nur für den betreffenden Fall, an den betreffenden Ort und für die betreffende Person giltig, und der böswillige Tschinownik kann sich jedesmal wieder dumm stellen und dieselbe falsche Auslegung des Gesetzes, für die er eben vom Senat zurechtgewiesen wurde, ungestraft bei einer zweiten Person versuchen. Der russische Beamte darf sich immer wieder und wieder irren! Was in dieser Hinsicht von den russischen Behörden bereits geleistet worden ist, geht alls den Senatsentscheidungen selber hervor: Frauen wurden aus dem Innern Rußlands ausgewiesen, weil das Gesetz von Handwerkern und nicht ausdrücklich von Handwerkerinnen spricht . . . Glaser, Uhrmacher und Setzer wurden nicht als Handwerker angesehen. — Solche und ähnliche Scherze der Beamten haben das Gesetz, welches dem jüdischen Handwerker das Wohnen in Central-Rußland gestattet, fast ganz illusorisch gemacht und keine principielle Senatsentscheidung wird in der Praxis den kleinen jüdischen Mann von der Willkür der untergeordneten Polizeiorgane erlösen. Es müßte denn ein Gesetz erlassen werden, wonach die Anhängung einer Klage beim Senat auf Polizeiverordnungen eine auf schieben de Wirkung hat. Ein solches Gesetz würde mit einem Schlage die polizeilichen Chicanen unmöglich machen und es endlich verhindern, daß namentlich der arme jüdische Handwerker in Central-Rußland von den untergeordneten kleinen Tschinowniks als — melkende Kuh angesehen wird. Odessa. (U e b e r die 35.000 jüdischen Bauern S ü d r n ß l a n d s) kommen trübe Nachrichten. Es geht ihnen infolge der vorjährigen Mißernte so schlecht, daß die jüdische Gesammtheit sich darauf gefaßt mache» muß, sie im kommenden Winter unterstützen zu müssen. Da so die jüdische öffentliche Meinung sich demnächst öfter mit ihnen zu beschäftigen haben wird, so mögen zur Orientirung über die Lage der jüdischen Colonien Siidrußlands folgende officielle statistisch-Daten dienen, welche wir dem in Petersburg in russischer Sprache erscheinenden jüdischen Wochenblatt „Die Zukunft" entnehmen. In den beiden südrussischen Gouvernements Cherson und Jekaterinoslaw gibt es gegenwärtig 33 jüdische Dörfer, die zusammen 127.000 Hectar Land besitzen, von denen 87.000 Hectar gutes Getreideland, der Rest aber Weide-, Wald- und Wiesenland ist. Die >380 Familien besitzen 3506 Gebäude nebst 49 Mühlen, an Vieh besitzen sie 11.58k Kühe, 9544 Ochsen und 3285 Pferde, sowie 4531 Stück Kleinvieh. Die Ernte der Bauern war im Jahre 1899 eine überaus klägliche. Die 17 Colonien in Jekaterinoslaw kamen mit dem dreifachen Korn noch erträglich davon. Sie haben mit Sommer- und Wintersaaten 1620 Hectar bestellt, wozu sie an Saatkorn 14.800 Hl. gebraucht haben. Geerntet wurden 47.000 Hl. Weit schlimmer fiel die Ernte in den 2l Colonien des Gouvernements Cherson aus, wo eine Aussaat von 48.000 Hl. nur eine Ernte von 7«.900 Hl ergab. Es ist daher begreiflich, daß die jüdischen Bauern mit ihren Stenern, Abgaben und sonstigen Zahlungen und Leistungen erheblich im Rückstand geblieben sind. An Kopf-. Grund-, Provinzial- und Kreissteuexn, sowie an Abgaben für Ablösung, Schuldentilgung, Versicherung und Krankencassen sollten die jüdischen Bauern von Cherson 35.000 Rubel zahlen, sie haben aber nur 10470 Rubel zahlen können, während sie rund 24.000 Rubel schuldig blieben Wo nichts ist, hat auch der russische Kaiser sein Recht verloren! Nur die Naturalleistungen haben sie voll abgeleistet. Daß der russische Steuereinheber es vortrefflich versteht, jede Kopeke von dem Steuerzahler herauszuholen, hat er bei den jüdischen Bauern des Gouvernements Jekaterinoslaw bewiesen, wo er bei einer ungünstigen Ernte des dreifachen Korns einen Steuerertrag von 12.000 Rubel herauszuschinden wußte. Die alten rückständigen Steuern mußten freilich auch sie weiter schuldig bleiben. Neben der verschiedensten Steuern in baar und Naturalleistungen haben die Colonisten selbstverständlich auch die Blutsteuer zu entrichten Es wurden im Jahre 1899 von den 35.000 Juden (davon 18.100 männlichen Geschlechts) 308 einbernfen und von diesen 105 eingestellt. Kiew. (D e r Antisemitismus auf den Universit ä t e n) hat in diesem Jahre in Rußland wahre Orgien gefeiert. Auf der Universität zu Tomsk „konnte ein einziger Jude, auf der Berg-

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