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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1900-10-12 · 41 (12.10.1900) · page 10

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
17 (1900)
Issue
41 (12.10.1900)
Date
1900-10-12
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Sette 738 Dr. Bloch's Wochenschrift. Pr. 41 Gl<ucke»sge«Mde, der Armen und der Cultur. Der Allmächtige hat fcm Verewigten mehr als die gewöhnliche Dauer des Lebens beschieden und leicht - und schmerzlos führte ihn der Tod aus unserer Mitte. Das Glück, das ihm auf Erden beschieden war, möge der Allmächtige ihm auch im Jenseits geben. Nach der Absingung eines Trauerliedes wurde der schwarze, mit Schnitzereien geschmückte Holzsarg auf den sechsspännigen Leichenwagen gehoben. Der Sarg wurde im Leichenhause der israelitischen Abtheilung des Friedbofes aufgestellt. Der Chor stimmte einen Trauergesang an und nach einem kurzen Gebete wurde der Sarg von den Familienangehörigen in die Marmorgruft der Familie Schosberger getragen und dort zur ewigen Ruhe bestattet. Der „Pester Lloyd^ schreibt: Anläßlich des vor drei Tagen erfolgten Ablebens des Baron Sigmund Schosberger sind die bekannten, mit dem Namen dieser Firma in Verbindung stehenden Vorfälle des vergangenen Sommers von einzelnen Blättern neuerdings, und zwar bezüglich wesentlicher Punkte in einer mit der Wahrheit im grellsten Widerspruche stehenden Weise zur Sprache gebracht worden, obwohl es ganz unerfindlich ist, in welchem Zusammenhänge diese Dinge mit dem Ableben des Chefs der genannten Firma stehen. Auch die Frage wollen wir nicht aufwersen, ob gerade der Tag, an welchem die sterblichen Ueberreste eines braven, in Ehren ergrauten und vielfach verdienstvollen Mannes der Mutter Erde übergeben werden, der geeignete Zritpunkt ist, um Dinge neuerlich vor die Oeffentlichkeit zu schleppen, an denen der Verstorbene keinerlei Schuld trägt, die er vielmehr mit schweren Opfern als redlicher Mann zu einem für die allgemeinen Jntereflen möglichst befriedigenden Ende geführt hat; er selbst hört ja nichts mehr von den Schmähungen, die ihm in das offene Grab nachgeschleudert werden, aber welche Gefühle mögen sich der Hinterbliebenen hiebei bemächtigten, die den Verlust des Familienoberhauptes beklagen und soeben die letzten Erdschollen auf seinen frischen Sarg warfen? Es ist nicht unser Beruf, Anderen Belehrung darüber zu ertheilen, was in gewissen Momenten jedem vornehmer denkenden Menschen sein eigenes Zartgefühl gebietet. Jeder hält es damit nach seinem speciellen Geschmack und der Erziehung, die er genossen. Zur Beruhigung der zahlreichen Familie des Verstorbenen möchten wir jedoch constatiren, daß die öffentliche Meinung, man kann wohl sagen, einstimmig jenen unzarten Vorgang verurtheilt und jede Bertheidigung des Verewigten gegen solche posthume Angriffe für durchaus überflüssig hält. Jedermann weiß, daß der verstorbene Baron Sigmund Schosberger in der bekannten Börsenaffaire nicht nur allen Verpflichtungen — und zwar nicht blos den juridischen, sondern auch den moralischen — der Firma vollständig nachgekommen, sondern weit darüber hinausgegangen ist, und wenn er auch dafür vielleicht kein besonderes Lob verdient, weil er ja das, was er that, für den Ruf und Glanz seiner alten, bestaccreditirten Firma gethan hat, so wird doch selbst der erbittertste Feind, wenn er ehrlich sein will, zugestehen müssen, daß der Mann in Ehren gestorben ist und daß seine Familie allen Gru id hat, seiner für alle Zeit in inniger Pietät zu gedenken. Kaposvar. Anläßlich der Ernennung des Kaposvarer (Comitatssitz der Somogy, Ungarn) Abt-Pfarrers Franz U jv L r y zum Veszprimer Canonicus veranstalteten seine Freunde und Verehrer dieser Tage ein Bankett, an welchem über hundert Gäste aus allen Ständen und Conseffionen theilnahmen. Die Tischreden, welche bei dieser Gelegenheit gehalten wurden, haben zur Evidenz erwiesen, welch brüderliche Eintracht zwischen den Bürgern und Geistlichen der verschiedenen Bekenntnisse in dieser echt ungarischen Stadt vorherrscht. Nach der Rede des Bürgermeisters sprach der Reichstags-Abgeordnete Karl Szalay, welcher.hervorhob, daß der allgemein beliebte Pfarrer seiner Devise: „Römisch-katholische Kirche und Nächstenliebe" während seines 20jährigen Amtirens stets treu blieb. Hiernach dankte der evangelisch-reformirte Geistliche Marlin CsertLn für die Unterstützung, welche der Amtsbruder seiner Kirche zutheil werden ließ. Auch der Seelsorger der jüdischen Gemeinde, Bezirks-Oberrabbiner Dr. Emanuel Herzog, betonte die Friedfertigkeit und Toleranz des Abt-Pfarrers, mit welcher derselbe sich große Verdienste um den Frieden und die Harmonie zwischen den Conseffionen der Stadt erwarb. In seiner Erwiderung dankte der Jubilar für all die Beweise von Hochachtung, welche ihm von allen Seiten der Bevölkerung entgegengebracht worden sind. Ganz besonders fühle er sich gegenüberseinen Amtscollegen der beiden übrigen Conseffionen zu Dank verpflichtet, obgleich er nichts Anderes gethan, als seine Christen- und Menschenpflicht; als Mensch und Christ habe er nur die Weisung seines Erlösers befolgt, der die Satzung des Alten Testaments bekräftigte: „Du -sollst deinen Gott lieben aus ganzem Herzen, aus ganzer Seele, mit deinem ganzen Wesen" und ferner „Du sollst lieben deinen Nächsten, wie dich selbst"; er habe nie Unterschiede gemacht zwischen Mensch und Mensch und habe Alle wie seine Brüder geliebt und geachtet. Sämmtliche Reden haben einen nachhaltigen, tiefen Eindruck auf die Anwesenden gemacht. So geschehen in — Ungarn! Berlin. In dem Meineidsprocesse S p e i s i n ge r hat das Gericht ein freisprechendes Urtherl gefällt. „Der Gerichtshof", heißt es in der Begründung, „hat in der Behauptung, Winter sei einmal von einem Fleischer bedroht worden, einen Meineid nicht finden können. Nach dem Ergebnisse der Beweisaufnahme muß angenommen werden, daß gegen Winter eine gewiffe Animosität der hiesigen Fleischer geherrscht habe. Der Vorgang hat danach viel Wahrscheinlichkeit für sich. Die von dem Angeklagten in Jastrow beschworenen Vorgänge bei dem hiesigen Untersuchungsrichter sind an sich falsch, der Gerichtshof hält jedoch nach dem Ergebnisse der Beweisaufnahme die Möglichkeit nicht für ausgeschlossen, daß der Angeklagte das subjective Empfinden hatte, die Vorgänge haben sich in der von ihm beschworenen Weise abgespielt. Auch bezüglich der von dem Angeklagten bekundeten Aeußerung des Winter betreffs der Mädchen Caspary und Tuchler ist nicht nachgewiesen, daß Winter eine solche Bemerkung nicht zu dem Angeklagten gethan hat. Betreffs des behaupteten Verkehres des Moriz Lewy mit Winter hat der Gerichtshof auch keinen Meineid finden können; es ist im Gegentheil sehr wahrscheinlich, daß der Angeklagte einen solchen Verkehr wahrgenommen hat. Die Erzählung betreffs des Jastroiver Juden klingt sehr unwahrscheinlich und unglaubwürdig, es ist aber immerhin nicht ausgeschlossen, daß, wenn auch kein Jude, aber ein Mann, den der Angeklagte für einen Juden hielt, eine solche Aeußerung gethan hat. Der Gerichtshof hat daher den Angeklagten von der Anklage des wissentlichen Meineides freigesprochen und die Kosten des Verfahrens der Staatskasse auferlegt. Der Gerichtshof hat außerdem beschlossen, den Angeklagten sofort aus der Haft zu entlassen." Eine soeben zur Ausgabe gelangte vortreffliche Druckschrift über den Konitzer Mord und seine betrübenden Begleiterscheinungen von Gustav Sutor unterzieht sich der dankeswerthen Aufgabe, den antisemitischen Entstellungen des Thatbestandes und den verlogenen Berichten über die Ergebnisse der gerichtlichen Untersuchung durch objektive Schilderung der Vorgänge, die auf augenscheinlich zuverlässigsten Informationen beruht, die Wahrheit entgegenzuhalten. Es ist ein wenig erfreuliches Culturbild, das Herr Sutor zeichnet. Welche schlimmen Wirkungen die Hetzarbeit der Blutlügner gezeitigt hat, tritt besonders betrübend in einem Capitel in die Erscheinung, welches den amtlichen Verkehr von Verwaltungsbehörden des Platten Landes mit den jüdischen Einwohnern schildert: „Vor dem Gesetze sollen wir alle, ob Christen oder Juden, gleich sein, und jeder Bürger hat, so lange er der allgemeinen Achtung würdig ist, das Recht, zu verlangen, von den Behörden und deren Vertretern in allgemein üblicher Weise als anständiger Mensch behandelt zu werden. Nun sind mir aber amtliche Schriftstücke, ausgefertigt von Amtsvorstehern, zu Gesicht gekommen, auf deren äußerer Adresse das Prädicat „Herr" vollständig fehlte, statt dessen war aber zu lesen: „An die jüdischen Händler" und „An den jüdischen Kaufmann", und dann folgten die Namen. Das „Herr" fehlte also, statt dessen hatte man es für gut befunden, die Confessionszugehörigkeit der Adressaten zu erwähnen. Das eine ist nicht höflich, das andere ungewöhnlich, denn man schreibt nicht „An den christlichen Kaufmann Schulz", sondern „An Herrn Kaufmann Schulz". So wird es auch seitens der Behörden gehandhabt; die Methode der erwähnten Amtsvorsteher ist daher ungehörig. Ein anderer Amtsvorsteher wies nach einem Jahrmarkt auf die den Marktplatz bedeckenden Päpierüberreste und sprach laut in verächtlicher Art von „I u d e n-P a p i e r e n". V.n diesem Herrn ließen sich noch andere Heldenthaten erzählen. Einem Amtsvorsteher klagte ein greiser Jude, dem eine Rotte das Haus beschädigt hatte, sein Leid und bat um behördlichen Schutz. Ihm wurde die klassische Antwort zu Theil: „Sie könnten sich selbst am besten schützen, geben Sie nur den Mörder heraus!" Einem jüdischen Gastwirth gab sein Amtsvorsteher den Rath, er solle sich doch vor die Fenster im ersten Stock auch Läden machen lassen, dann könnten die Scheiben nicht entzwei geworfen werden, und im Uebrigen sei doch die ganze Sache „harmloser Art".

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