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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1900-10-05 · 40 (5.10.1900) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
17 (1900)
Issue
40 (5.10.1900)
Date
1900-10-05
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Ml. 40 Vr. Bloch's Wochenschrist. Sette 71» sein hat aber das lebendige Mitleid mit dem Lamm überall in der Bibel ansgedrückt und dieses Mitleid hat sich dann auch auf das christlich-symbolische „Lamm" übertragen, das der „Welt Sünden trägt". Wenn der Prophet Sacharja (8, 10) Zeiten schildern will, wo die Ideale sich nicht erfüllen, wo „Jeglicher wider seinen Nächsten ist", wird er auch der Thiere und ihres Culturantheils gedenken: „Der Menschen Arbeit war vergebens und der Thiere Arbeit war nichts". Er spricht sich für die Thierschonung aus, wenn er in Entrüstung über die Waldverwüstung und den Waldfrevel, der an den Cedern des Libanons geübt ward (Cap. 11: „Heulet, Ihr Tannen, denn die Cedern sind gefallen!") weiter ausbricht und verlangt: „Schützet die Schlachtschafe!" Er geißelt die Hirten, die „ihrer nicht schonen", er beschwört alle Vergeltung über den Waldfrevel und den Thierfrevel und im Namen der Humanität zerbricht der „Herr" seinen Stab „Sanft"; und die „elenden Schafe" merken dabei, daß es „des Herrn Worte" wären. Selten ist ein so erhabener, gewaltiger Protest zu Gunsten der Waldschonung und Thierschonung erhoben worden. Sehen wir hier das jüdische Mitgefühl mit aller Creatur seinen größten dichterischen Ausdruck finden, so werden wir auch in den Psalmen, die man ja lebendig sang und die ein Ausdruck des Volksempfindens waren, der Thiere immer in liebevoller Weise in Mitleid und Mitfreude gedacht finden oder sie zum geistigen Mitleben selbst des Höchsten beseelt sehen. „Die Stimme des Herrn erregt die Wüsten, die Stimme des Herrn erregt die Hinden", singt ein Psalm. „Herr, Du hilfst Beiden, Mensch und Thier!" ein anderer. (Psalm 36, 7.) Das lebendigste Mitgefühl mit dem Thier athmet der berühmte Vers: „Wie der Hirsch schreiet nach frischem Wasser, so schreiet meine Seele, Gott, zu Dir!" Ein solcher Vergleich wird ja nur möglich auf Grund des tiefsten dichterischen Mitlebens mit aller Creatur. Der fünfzigste Psalm enthält folgende schöne Stellen einer tiefen Thierethik: „Alle Thiere im Walde sind mein (spricht Gott) und Vieh auf den Bergen und die Rinder. Ich kenne alles Geflügel auf den Bergen und alle Jahresfrucht auf dem Felde ist mit mir. Meinest Du, daß ich Ochsenfleisch essen wolle oder Bockblut trinken?" Der Psalm verlangt, statt der Opfer, ein sittliches Leben; sofern er aber, singt, daß die.Thiere Gott gehören, „mein sind", daß er sie „kennt", ist ihr Verhältniß zum höchsten Wesen sicher in der „thierfreundlichsten" Weise betont. Daß man im Buch Hiob (Cap. 38—42) die überraschendsten Schilderungen des Thierlebens findet, die nicht hinter Homer znrückstehen und den lebendigen Sinn und Beobachtergeist eines Brehm aufweisen, daß sie in liebenswürdigster Weise in den berühmten Psalm 104 („Es wartet Alles auf Dich, daß Du ihnen Speise gebest zu seiner Zeit") Hineinspielen und im „Hohen Lied" (Schir Ha-Schirim) die köstlichsten Thierbeobachtungen zu poetischen Bildern vrrwerthen, ist allbekannt. Gerade diese lebendige Thierbeobachtung beweist auch den lebendigen Sinn für das Thierleben, die Theilnahme an ihm. Es steht kaum eine Seite in den Bibeldichtungen, wo nicht die Vergleiche der Dichter die vertrauteste Bekanntschaft mit dem Leben der zahmen und wilden Thiere zeigten, — sicher der glänzendste Beweis für die Thierfreundschaft des ganzen Volkes, der ganzen Religion. Wie fein beobachtet ist das Bild im Psalm 102: „Ich bin gleich wie eine Rohrdommel in der Wüste; ich bin gleich wie ein Käuzlein in den verstörten Städten. Ich wache und bin wie ein einsamer Vogel auf dem Dach." Nachdem wir so einen Blick in das Herz des Judenthums gethan haben, werden wir uns nicht wundern, daß es bei einem solchen Volk nur weniger gesetzlicher Bestimmungen zum Schutz der Thiere bedurfte. Aber Bibel und Talmud sind hierin doch reicher, als Mancher denkt. Das mosaische Gebot, daß auch die Hausthiere und Arbeitsthiere am Sabbath ruhen sollen, tritt uns als patriarchalisch-menschlicher Zug eines bewußten Thierschutzes entgegen. Das Gebot (5. Mose 22, 10) „Du sollst nicht ackern zugleich mit einem Ochsen und Esel" wird von den Rabbinern als ein Gebot der Thierschonung aufgefaßt und gedeutet: „Nicht darf mit Thieren, die ungleich kräftig sind, zusammen geackert werden." Der Satz „Du sollst dem Ochsen, der da drischet, nicht das Maul verbinden" (5. Mose 25, 4) heißt, daß man dem Thier keine unnütze Qual und Unbequemlichkeit machen soll durch Verbinden des Maules und ihm auch die paar Halme nicht mißgönnen soll, die es etwa bei seiner Arbeit aufliest. Ein solcher Spruch wurde aber von den Auslegern und Fortbildnern der Lehre nicht nur als ein Specialverbot aufgefaßt, sondern als ein Gesammtgrundsatz unter einem Bild gedacht, so daß man das Verbot der Thiermißhandlung ganz im Allgemeinen darin sah. Im Talmud stehen unter Anderem folgende Gesetze und schöne Worte: „Es ist streng verboten, ein Thier zu quälen." „Moses und David wurden von Gott zu Hirten Israels bestellt, weil sie als Schafhirten mitleidig gegen die Lämmer waren. Gott sprach: Wer Mitgefühl für das Thier hat, wird auch gegen Menschen mitleidig sein." Und nicht nur den Hausthieren galt diese Schonung. „Wenn Du auf dem Wege findest ein Vogelnest auf einem Baum oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und daß die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzet, so sollst Du nicht die Mutter mit den Jungen nehmen." (Mose 22, 6 und 7) wird als ein allgemeiner Satz des Mitgefühles mit dem Thier-Empfinden aufzufafsen sein und auch so ausgelegt. Falls man aber Bedarf hat an den Vogel, so soll man jedenfalls die „Mutter fliegen lasten", wenn man Eier oder die Jungen nehmen muß. In ähnlicher Weise entspricht einem Empfinden mit der Thierwelt das Ritualgebot (3. Mose 22, 27) „Wenn ein Ochse oder Lamm oder Ziege geboren ist, so soll es sieben Tage bei der Mutter sein". Auch soll man die Opferthiere und ihre Jungen nicht an einem Tage zusammen schlachten, weil Das einem instinctiven Mitgefühl widerspricht. Ein bewußtes Gebot des Thierschutzes aber sieht das alte Gesetz darin, daß man Thiere nur mit einem scharfen Messer ohne Scharten tobten durfte, und zwar von Amtes wegen, wobei das Blut ausrinnen mußte. (Schächten.) Es galt als die mildeste Todesact und hatte dabei noch einen tiefer gehenden Grund der Thierschonung, den wir im dritten Buch Mose, Capitel 17, 11 bis 14, finden. „Und welcher Mensch, er sei vom Hause Israel oder Fremdling unter Euch, der ein Thier oder Vogel sänget aus der Jagd, daß man istet, der soll desselben Blut ausgießen und in der Erde verbergen. Denn die Seele jedes Wesens ist sein Blut; und ich habe den Söhnen Israels gesagt: das Blut irgend welches Fleisches dürft Ihr nicht essen, weil die Seele aller Wesen ihr Blut ist". Ich entscheide nicht, ob der mosaische Gesetzgeber mit diesen Anschauungen und dem Gebot des Kchächtens physiologisch das Richtige getroffen hat; aber wir sehen, daß die Gründe dafür jedenfalls die ehrwürdigsten, die menschenwürdigsten sind, denn sie wollen die Seele jedes Thieres schonen. Gewiß wird Niemand eine beabsichtigte Grausamkeit in diesen Ritualien sehen, die nur der Ausfluß des allerlebendigsten Mitgefühles mit allem Leben sind. Praktisch erreichte der mosaische Gesetzgeber aber einen außerordentlichen Thierschutz durch das Gesetz über die Thiere, die zu essen verboten war. (3. Mose, Capitel 11.) Man muß es Nachlesen, um zu sehen, wie umfassend dieser indireete Thierschutz war. Weder „Hasen noch Kaninchen noch Schweine" durfte man essen; nur das „was die Klauen spaltet und wiederkäuet unter den Thieren", durfte zur Speisung geschlachtet werden. Der Begriff des „Unreinen" bezog sich dabei nicht etwa auf die Thiere, die man nicht tödten durste, sondern es war dem Menschen „unrein", es war eine Selbstbefleckung, wenn man eine Schwalbe, ein Schwein u. s. w. geschlachtet hätte, wie deutlich in den Schlußgründen (Vers 43 u. s. w.) dieses Gesetzes ausgesprochen wird. In dem Gebot (2. Mose 34, 26) „Du sollst das Böcklein nicht kochen, wenn es noch an seiner Mutter Milch ist", ist nur ein Schutzgebot für die Thiermutter zu sehen. Wenn es geboten ist: „Wenn Du Deines Bruders Esel oder Ochsen stehest fallen auf dem Weg, so sollst Du Dich nicht von ihm entziehen, sondern ihm aufhelfen" (5. Mose 22), so ist, wie schon der Wortlaut ergibt, nicht nur eine Hilfbereistchast gegen den Besitzer, sondern auch für das Thier selbst gemeint. Und zwar war diese Thierhilfe im Judenthum so stark, daß der Talmud und spätere Zeiten sogar das Gebot aufstellten: „Man darf nicht effen, bevor man seinem Vieh zu essen gegeben". (Berachot 40a. Gittin 62a.) Nun, auch ein christlicher braver Reitersmann ißt bekanntlich nicht, ehe er sein Pferd gefüttert hat; und daß wir dem Pferd unseres Nächsten gern „aufhelfen", das lehren Tausende von Straßenscenen in allen Städten und Dörfern Europas jeden Tag. Das Jüdische, das Christliche, das Menschliche sind denn doch — trotz gelegentlicher Roheit und Grausamkeit — überall und zu allen Zeiten dasselbe. „Welcher Mensch unter Euch, der hundert Schafe hat und ein einziges davon verliert, läßt nicht die neunundneunzig in der Wüste zurück und macht sich auf, dem verlorenen nach, bis er es findet? Und findet er's, so legt er es über seine Achseln und frohlockt, geht er zu seinem Haus, ruft die Freunde und Nachbarn zusammen und spricht zu ihnen: Freut Euch mit mir, denn ich habe mein verlorenes Schaf gefunden." So lehrte der

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