Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 17 (1900)
- Issue
- 39 (28.9.1900)
- Date
- 1900-09-28
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 700 DL» Bloches Wochenschrr-r. Nr. 39 „Wir werden unseren Kirchen die Unverletzlichkeit und Freiheit ihrer gesetzlich inarticulirten Rechte sichern, welche sich auf^die Steigerung des Eifers ihres religiösen Lebens beziehen^; wir werden sie in der nationalen Culturarbeit unterstützen und in jenen Ansprüchen, die sich mit den Grundsätzen unserer Verfassung vereinbaren lassen, allein wir pactiren nicht mit Richtungen, die mit diesen Grundsätzen oder mit den Rechten des Staates überhaupt im Widerspruch st e h e n, deren Triebfeder die Herrschsucht, das Streben nach einem künstlichen Uebergewichte, verborgene politische Ziele, Haß oder Neid sind; diese weisen wir mit gleicher Entschlossenheit zurück, mögen sie aus dem Lager welcher Confession immer kommen. Dadurch sichern wirunserer Nation jene moralische und culturelle Kraft, welche in der Religion und in dem dieselbe verkörpernden kirchlichen Leben liegt und fällen auch alle Wurzeln des in schlechtem Sinne genommenen Confessionalismus aus, der den Frieden untergräbt und die nationale Solidarität in Gefahr bringt. Denn wv es kein gerechtes Gravamen gibt, dort verliert die künstliche Agitation bald ihren Boden." Hört mau diese Worte eines sicher unabhängigen, patriotischen Volksvertreters, der nicht sich um ein Mandat bewirbt, sondern es für lange Zeit dauernd besitzt, dann fühlt man sich gewiß veranlaßt, jedem derzeit allerorts auftauchenden Parlamentscandidaten die Worte Luc. X. 37 zuzurufen: „Gehe hin, und thue desgleichen." Vom Jahrmarkt des Lebens. Zur Naturgeschichte antisemitischer Volksvertreter. Carl M i t t e r m a y e r ist seines Berufes Kellner und gleichzeitig Vertreter der antisemitischen Wähler der Stadt Wien. Er hat eine interessante Vergangenheit, welche ihn für den Berus eines antisemitischen Volksvertreters befähigt. Ein unbedachter Augenblick brachte-ihn auf die schiefe Bahn, die er nicht mehr verlassen sollte. Dieser unglückliche Augenblick trat ein, als er mit einem College« im „Flohtrücherl" lag und ihm ein „Geldtasche!" zog. Von diesem Vorfälle ab bewegte sich die Carriöre des Kart in absteigender Linie. Tiefer und tiefer sinkend, wurde er antisemitischer Agitator, dann antisemitischer Wortführer und schließlich das, was man antisemitischer Vertrauensmann und Besitzer eines antisemitischen Mandates nennt. Dieser Tage hatte er sich gegen die vom Staatsanwaltsubstckuten Dr. Pollak erhobene Anklage der öffentlichenGewaltthätigkeit, begangen durch gefährliche Drohung, zu verantworten. Carl Mittermayer pflegte öfter das Gasthaus des Johann Brunner in der Schönbrunnerstraße zu besuchen. Er verkehrte viel mit dem Personal dieses Gasthauses, bei dem er Unzufriedenheit mit vorgeblich schlechten Arbeitsbedingungen zu erregen bestrebt war. Am 19. April v. I. war Carl Mittermayer mit zwei Freunden dort und trat damals besonders provocatorisch auf, indem er den Wirth „Arbeiterschinder" und „Arbeiterhunzer" beschimpfte. Als Mittermayer mit einer benachbarten Tischgesellschaft einen Streit provocirt hatte und dieser in eine Rauferei auszuarten drohte, ersuchte Brunner den Mittermayer, sein Local zu verlassen. Da M i t t e r m a y e r sich weigerte, dies zu thun, wies Brunner seinen Hausknecht an, Ruhe zu schaffen. Nurrgerieth Mittermayer außer sich. Er rief, er werde gehen, aber mit tausend Arbeitern wiederkehren und werde „die Bude" in- und auswendig zusammenhallen lassen. Gestern wollte sich Carl Mittermayer an diese Drohworte nicht erinnern; er redete sich auf Volltrunkenheit aus, während die Zeugen darin übereinstimmen, daß er damals wohl angeheitert schien, aber nicht den Eindruck der Volltrunkenheit gemacht habe. Der Vertheidiger Dr. P l a p p a r t bittet, das niedere Niveau der Bildung seines Clientenund dessen vernachlässigte Erziehung gütigst berücksichtigen zu wollen. Carl Mittermayer wurde des Verbrechens der öffentlichen Gewaltthätigkeit schuldig erkannt und zu einem Monat Kerkers verurtheilt. Zur Naturgeschichte der antisemitischen Partei ist es zweifellos eine interessante Illustration, daß ein Abgeordneter der Stadt Wien wegen eines solchen Verbrechens vor Gericht steht. Das Niederschmetternde, das Schmachvolle des Ereignisses, die unauslöschliche Schande, die es der Partei aufprägt, liegt vielmehr in jenen mildernden Umständen, die der Vertheidiger des Angeklagten dem Gerichtshöfe vorführte, um das Ausmaß der Strafe herabzudrücken. Und als solche mildernde Umstände unterbreitete der Vertheidiger dem Gerichtshöfe die Thatsache der vernachlässigten Erziehung und des niederen Bildungsniveaus seines Clienten. Zur Mordlüge in Könitz. Berlin, 25. September. Vor dem Berliner Landgerichte wurde heute der Proceß gegen die „G e r m a n i a", das clericale Hauptorgan, verhandelt, welche der Behörde- und B eamten-Beleidigung angeklagt war, weil sie behauptet hatte, die Untersuchung in der K o n i tz e r Mordaffaire werde zu Gunsten der Juden geführt und es komme dabei nichts heraus, weil nichts herauskommen solle und dürfe. Der Sta a tsanwalt führte aus, die „Germania" habe nicht blos den ungerechten Vorwurf der Ungeschicklichkeit und Ungerechtigkeit gegen die betreffenden Beamten erhoben, sondern sie werfe diesen einfach absichtliche Beugung des Rechtes zu Gunsten angeblich schuldiger Juden und zu Ungunsten unschuldig angeklagter Christen vor. Das seien sehr grobe Ehrenkränkungen auf Grund unwahrer Thatsachen. Die Zeitungen gehen nicht so weit, daß sie sagen, es sei ein jüdischer Glaubenssatz, Christenblut zum Osterfest zu verwenden, sie hüten sich, eine solche Gotteslästerung zu begehen und schieben die Schuld auf einzelne fanatische Juden. Die „Germania" habe sich dieser Agitation nicht vom Anfang an angeschlossen, sie habe aber in den Artikeln gleich ganz besonders grobes Geschütz angefayren. Er bestreite energisch, daß von vorneherein in der Untersuchung etwas verfehlt sei, und behaupte, daß die ersten Untersuchungsmaßregeln nach Kenntniß derThatsachen d ur chaus sachgemäß eingeleitet worden seien. Der Gedanke eines Rituälmordes sei doch so entsetzlich und fürchterlich, daß er von Anfang an gar nicht aufgekommen war; und dachte vielmehr zuerst an einen Mord aus Eifersucht. Die Ermittlungen seien ohne Erfolg geblieben; sie haben in Bezug auf den Mord nichts Neues erbracht, abgesehen" von der Nothwendigkeit, Meineide zu verfolgen, die auf der einen wie auf der andern Seite geschworen zu sein scheinen. Der Staatsanwalt beantragte drei Monate Gefängniß gegen den angeklagten verantwortlichen Redacteur der „Germania", Contzen. Der Gerichtshof stellte fest, daß der Angeklagte nicht in der Lage gewesen sei, die erhobenen Vorwürfe zu beweisen, und verurtheilte denselben zu einem Monate Gefängniß. Wie Ritualmordmärchen entstehen. Aus Geiersberg erhält das „Prager Tagblatt" folgende Mittheilung: Bei einem hiesigen israelitischen Kaufmanne, der sich allgemeiner Achtung erfreut, war ein Dienstmädchen Namens Änderte bedienstet, das ihrem Dienstherrn wiederholt Veranlaffung zur Unzufriedenheit gab. weshalb es aus dem Dienste entlassen wurde. Offenbar, um sich zu rächen, erzählte nun die Änderte ihrer Mutter und anderen Personen, sie habe eines Abends zum Nachtmahl Kaffee erhalten, der sie kraftlos und ganz matt gemacht habe, so daß sie sich ins Bett habe legen müssen. Eingeschlafen, habe sie plötzlich einen Stich in der linken Seite gefühlt, worauf es ihr vorgekommen sei, als ob ihr Blut ausgesaugt worden wäre. Als sie Morgens erwachte, sei sie ganz matt gewesen und habe an der Stelle, wo sie den Stich gefühlt habe, einen blauen Fleck gehabt. Diese alberne Erzählung fand nicht nur Verbreitung, sondern auch Glauben und drang selbst in die weitere Umgebung. Ja, es kam so weit, daß sich mehrere Personen vor der Wohnung des genannten Kaufmannes ansammelten und das Lied von der ermordeten Hruza in Polna anstimmten. Die Gendarmerie, hievon benachrichtigt, begab sich auf den Platz, doch zerstreuten sich die Demonstranten bei deren Anmarsche. Die eingeleitete Untersuchung ergab, wie nicht anders zu erwarten stand, die vollständige Haltlosigkeit und Unwahrheit der von der Änderte ausgestreuten Gerüchte, und es wurde daher gegen sie die Anzeige erstattet. Auch wurde auf die Strafbarkeit der Weiterverbreitung des Gerüchtes aufmerksam gemacht, so daß sich die Bevölkerung von Geiersberg so weit ganz beruhigt hat, was indessen nicht hindert, daß in den umliegenden Gemeinden und Städten das dumme Geschwätz noch immer Gläubige und Nachbeter findet.