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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1900-09-21 · 38 (21.9.1900) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
17 (1900)
Issue
38 (21.9.1900)
Date
1900-09-21
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite €80 Dr. Blortz's Wochen jchrift. Nr. 36 „Als dem kühlen, einsamen Verstand das Weib zur Gehilfin gegeben wurde, da llang zum erstenmal durch die Schöpfung das frohe Wort: O, meine Welt, wie bist Du schön!" Mit dem Weib wurde Schönheit und Lrebe in der Well geboren. — Vor den Augen des Mannes und des Weibes, vor den Augen des Menschen lag das Paradies. Durch einen dritten Act wird die Scene in ein Trauerspiel verwandelt, dessen Urheber die Schlange ist. — Das Weib hat sich von dem Manne getrennt. An das vom Denken gelöste, ins Unendliche schweifende Gefühl kriecht, die Schlange des Zweifels heran, vergiftet dann auch das Denken und bringt es um seinen Frieden. „Statt die schöne Wirklichkeit durch Lrebe zu verklären, irrt der Mensch, von den Furien des Zweifels gehetzt, in die Einöde?' Die Einheit des Denkens und Fuhlens ist dahin, das Paradies ist verloren. Der Zweifel läßt den Menschen nicht ruhen, wenn er reflectirend nach dem Werth der Erscheinungen forscht. Pessimismus (Kain) und Optimismus (Abel) sind die Früchte der Reflexion, die Kinder der Menschen. „Der erstere tödtet seinen arglosen Bruder, ihm aber, dem Unstäten, dem das Leben eine Last, bleibt die Erlösung, das Sterben versagt." „Gott hatte es sich Vorbehalten, über Werth und Unwerth zu entscheiden. Nun streckt der Mensch die Hand aus nach dem Apfel des Wissens von Gut und Böse, und damit brachte er sich um den Frieden des ästhetischen Genusses. Er blieb ein Mensch und lud sich Gottessorgen auf." So bildet der rnstinctw philosophische Geist des alten Volkes den Menschen in drei Phasen: Der Verstand schien das wichtigste vom Thier unterscheidende Merkmal, repräsentirt im Manne. Liebe, Aesthetik, Kunst, symbottsirt im Weibe, beide zusammen geben den ganzen Menfchen. Als Drittes kommt die Gabe der Reflexion, vom Herzen gefordert, vom Kopf ergriffen. So reich an dreierlei Gütern, tritt der Mensch noch jetzt in die Welt. Im Wissensdrang bemächtigt sich der Verstand der ihn umgebenden Wirklichkeit, allmälig eröffnet sich das Herz dem Zauber des Schönen. Das Ende ist die Reflexion über den Werth des Lebens. „Doch Jeder, dem ein guter Gott vergönnt bat, im liebenden Anschauen vor der Schönheit der Welt zu verweilen, ohne Einmischung quälender Reflexion sich in das holde Reich verwandter Formen, Farben und Töne zu versenken, der wird es . . . nachfühlen, daß sie wahrhaft paradiesisch waren, diese Stunden diesseits von Gur und Böse." Vom Jahrmarkt de« Leben». Haruan's sel. Erben. Aus Rumänien. Rumänien sucht Händel mit Bulgarien und nützt ein vereinzeltes Verbrechen aus, um eine europäische Sraatsaffaire künstlich zu erzeugen, damit der Blick des Auslandes von der erbärmlichen financiellen Lage Rumäniens abgelenkt und das Jammern tausender, von Haus und Hof verjagter Bürger überlönt werde. Ein rumanophiler Macedonier in Bukarest wurde von einem Bulgaren ermordet. Ob dieser Mord nur aus politischen Motiven erfolgt ist oder ob auch persönliches Rachegefühl mitgefpielr hat, ist nebensächlich. Es ist das gute Reckt Rumäniens, den Thäter und eventuelle Mitschuldige zu verhaften und abzuurtheilen, aber Rumänien hat nicht das Recht, für diesen Mord das ganze bulgarische Volk verantwortlich zu machen. Erinnert man sich denn in Bukarest nicht mehr daran, daß Catargiu am 20. Juni 1862 bei Hellem Tage meuchlings erschossen wurde? Auch von Rumänien gilt, daß es den Splitter im Auge des Nächsten, nicht aber den Balken im eigenen Auge sieht. So fragt.mit Recht ein hiesiges Blatt: Wie oft haben die Rumänen Juden in Massen in der Donau ertränken lassen? Und ist es nicht ein Verbrechen gegen Menschlichkeit und Völkerrecht, was Rumänien seit Jahren gegen die Juden treibt. Es kann nicht oft genug wiederholt werden, daß es vor Allem die judenfeindlichen Gesetze waren, welche den rumänischen Juden den Verbleib im Vaterlande unmöglich machten. Sehen wir uns dieselben einmal genauer an. Den ersten großen Schlag gegen die Juden führte der Ministerpräsident B r a t i a n u Anfangs der Achtziger-Jahre. Er theilte das Land in Stadt- und Flachland, in U rb an- und Ruraldi st riete und erließ sodann ein Gesetz, welches den Juden den Aufenthalt in den Ruraldistricten (dem flachen Lande) verbot. Von der ungefähr 250.000 Häupter starken Judenbevölkerung Rumäniens wohnten damals nur 20 Percent in den Städten. 80 Percent der gesammten Judenschaft mußten plötzlich binnen vierundzwanzig Stunden Haus, Erwerb und Heimat auf dem flachen Lande verlassen, ihr Eigenthum verschleudern und in die Stadt ziehen. Mit einemmal waren ganze Dörfer leer. Griechen und Bulgaren bemächtigten sich später der jüdischen Besitzungen oder brachten dieselben für einen Spottpreis an sich. An zweimalhunderttausend Juden strömten damals, zum größten Theile brot- und obdachlos, in die Städte und hungerten. Bald darauf gings abermals gegen die Juden. Man erließ ein Gesetz über die Makler. Nur ein Rumäne mit allen politischen Rechten durfte Makler oder Angestellter eines solchen fein. Wieder waren zahlreiche jüdische Existenzen vernichtet. Denn der Jude gilt in Rumänien politisch als Fremder. Nur wenige Juden besitzen das rumänische Staatsbürgerrecht. Bald sollte es noch ärger kommen. Der Kriegsminister General B e r e n d e i beabsichtigte ein Gesetz vor die Kammer zu bringen, welches die Juden vom Militärdienste ausschließt. Jetzt bemächtigte sich der Judenschaft eine ungeheure Bewegung. Die Juden hatten im rumänischen Heere im russisch-türkrschen Kriege ihr Blut fürs Vaterland vergossen. Sie gehörten zu den besten Soldaten der Armee, von der sie etwa zwanzig Percent ausmachten, und waren stolz, ihrem Vaterlande dienen zu können. Nun lehnten sie sich gegen B e u e d e i's Gesetz mit aller Kraft auf. Am 14. November 1897 veranstalteten sie in Bukarest eine große Protestversammlung, die ohne Grund von der Polizei gesprengt wurde. Zahlreiche jüdische Bürger wurden dabei verwundet. Am folgenden Sonntag beriefen die antisemitischen Studenten in demselben Saale eine Versammlung ein und zogen nach Schluß derselben durch die Stadt, demonstrirten für Benedei und plünderten und mißhandelten die Juden. Trotzdem wurde die Vorlage B e n e d e i's von der Kammer nicht votirt. Benedei hielt sich durch eine Verordnung schadlos, derzufolge kein Jude mehr im rumänischen Heere chargirt und nicht einmal Gefreiter werden dürfe. Etwas später begann man den Juden auch den Besuch der Schulen unmöglich zu machen. In Rumänien waren bis dahin alle Schulen unentgeltlich. Da erließ der Unterrichtsminister Petre P o n i eine Verordnung, welche den Juden die Zahlung eines Schulgeldes von vierteljährig 10 Francs für die Normalschulen und von 30 Francs für die Gymnasien auferlegte. Der Unterrichtsminister Spiru Haret verschärfte diese Verordnung. Er hob bei den unteren Schulen 20 Francs, bei den Gymnasien 60 Francs und für die Universität 200 Francs Schulgeld ein. Dem Allen die Krone aufzusetzen blieb demberüchtigten Unterrichtsminister Dr. Jstrati. der noch bis vor wenigen Tagen das rumänische Cabinet zierte, Vorbehalten. Er erhöhte das Schulgeld für Juden auf 40 Francs (Normalschulen), refpective 60 Francs (Gymnasien), refpective 800 Francs (Universität) und verbot, daß in einer Schule mehr als 5 Percent der Gesammt- Schülerzahl Juden seien. Außerdem stellte er es dem Belieben des Directors anheim, jeden jüdischen Schüler, auch wenn der Percentsatz noch nicht erreicht ist, abzuweisen. ' Als die Juden eigene Schulen gründeten, waren die Anforderungen, welche Jstrati an dieselben in „sanitärer" Beziehung stellte, so groß, daß dieselben infolge der fortwährenden Chicanen seitens der Regierung bald eingingen. Herr I st r a t i scheute aber auch nicht vor viel erasseren Schritten zurück. Er war Präsident der antisemitischen „Liga culturale“. Um derselben Mittel zuzuführen, führte er bei der Post eine indirecte Supertaxe für Juden von einem Franc per Monat zu Gunsten der „Liga, eulturale" ein. Aehnlich geschah es auch bei den Zoll-, Bahn- und Gerichtsbehörden. Jstrati zwang die Juden auch, durch die Behörden Karten zu den von „Liga" veranstalteten Festen zu kaufen. Wollte irgend ein naiver Jude dieselben benützen, so warf man ihn hinaus .... Nicht weniger als durch diese Gesetze wurden die Juden durch den allgemeinen Arbeitsboycott betroffen. Kein Unternehmer von öffentlichen Arbeiten darf Juden beschäftigen, auch wenn er selbst ein Jude ist. Auch bei Privatunternehmern sind die jüdischen Arbeiter boycottirt. Und wenn es einem Juden schon gelingt, Arbeit zu bekommen, so kann er sicher sein, in wenigen Stunden von den christlichen Arbeitern blutig geschlagen und davongejagt zu werden.

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