Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 17 (1900)
- Issue
- 37 (14.9.1900)
- Date
- 1900-09-14
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3020846-3021331-3021369--10209-3034678- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr. 37 Dr. Bloch's Wochenschrift. Seite 669 ihren Mitteln wahllose antisemitische Agitation, welche auch in diesem Falle an die Fabel des Ritualmordes glauben machen wollte und so viel Unglück über Könitz brachte, hat nur bewirkt, daß durch eine unrichtige Fährte der unbekannte Thäter die Spuren verwischen und sich der Gerechtigkeit entziehen konnte. Das Gerichtsurtheil lautet: „Im Namen des Königs hat der Gerichtshof dahin erkannt, daß der Angeklagte freizusprechen ist und die Kosten des Verfahrens der Staatscasse aufzuerlegen sind. Der Gerichtshof hat außerdem beschlossen, den Haftbefehl gegen den Angeklagten aufzuheben und denselben sofort in Freiheit zu setzen. Der Gerichtshof hat es nicht für f eftg cstellt erachtet, ob der Tod des Gymnasiasten Winter durch Verblutung oder Erstickung erfolgt ist. Durch die Beweisaufnahme ist auch nicht nachgewiesen, wie lange der Kopf schon an der Fundstelle gelegen hat, und ebensowenig, ob der Schnitt am Halse ein Schächtschnitt war. Die Redensarten des Angeklagten und sein Verhalten reichen ebensowenig wie die Bekundung des Botenmeisters Fiedler aus, um die Schuld des Angeklagten zu begründen, da nicht nachgewiesen ist, was der Angeklagte in dem Sacke geragen hat. Der Gerichtshof hat daher, wie geschehen, erkannt." Aus Berlin wird geschrieben: Der Proeeß in Könitz, der den früheren Abdecker J s' tr a e l s k i unter der Anklage der Begünstigung des Mörders des Gymnasiasten, Ernst Winter auf die Anklagebank führte, hat zur Freisprechung des Angeschuldigten geführt. Ein anderes Ergebniß war nach dem Gange der Beweisaufnahme nicht zu erwarten. Der Vertreter der Anklage hatte versucht, einen Jndicienbeweis gegen Jsraelski zu führen, der darin seine bedeutendste Stütze fand, daß der Botenmeister Fiedler am Charfreitag gesehen haben soll, wie der Angeklagte mit einem Sack, in dem sich ein rundlicher Gegenstand befand, in der Richtung nach dem Orte gegangen sei, an welchem zwei Tage später der Kopf des ermordeten Ernst Winter aufgefunden worden ist. Der Gerichtshof vermochte der Beweisführung der Staatsanwaltschaft nicht zu folgen und sprach den Angeklagten frei. Wer erwartet hatte, daß die Konitzer Verhandlung den Schleier, der über dem furchtbaren Verbrechen schwebt, das nun seit Monaten Preußen und Deutschland in Aufregung hält, auch nur einigermaßen lüften werde, sieht sich durch den Gang der Verhandlung auf das Gründlichste enttäuscht. Der Gerichtshof, der sich auch sehr eingehend mit der Frage beschäftigte, in welcher Weise der Tod des unglücklichen Gymnasiasten herbeigeführt worden sein könne, vermochte zu keiner positiven Feststellung über die Mordthat selbst zu gelangen. Das Verbrechen ist nach wie vor in ein anscheinend undurchdringliches Geheimniß gehüllt, wie so viele Verbrechen, die noch immer der Aufklärung und Sühne harren. Aber während die Behörde seit Monaten mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln arbeitete, um Licht in das Dunkel dieser entsetzlichen Angelegenheit zu bringen, ohne daß sie bis jetzt einen Schritt vorwärts gekommen ist, stand das Urtheil einiger antisemitischer Agitatoren von vornherein fest. Nur die Juden konnten das Verbrechen verübt haben. Diese Agitatoren wühlten die schlimmsten Leidenschaften, Neid, Mißgunst und Bosheit auf, um gegen die jüdische Bevölkerung zu Hetzen. Die Folge war eine Reihe von Gewaltthaten und Tumulten, die ganze Gemeindewesen in ihrer Entwicklung und Erwerbsthätigkeit störten und in ihren Folgen noch auf lange Zeit beeinträchtigen werden. Die Opfer sind thörichte Leute, die durch harte Gefängnißstrafen für die Verbrechen der Hetzer zu büßen haben. Es ist leider nicht zu erwarten, daß der Ausgang des Konitzer Processes diesem eklen Treiben Einhalt thun werde. Das führende Organ der Antisemiten bläst aufs Neue in die Sturmtrompete. Während alle Welt aus den Verhandlungen nur entnehmen kann, daß ein völlig unaufgeklärtes Verbrechen vorliegt, zieht es aus denselben den Schluß, daß die That von Juden verübt sein müsse, weil der Proceß das Gegentheil nicht ergeben habe. Das Opfer dieser Gehässigkeiten, das seit fünf Monaten in Untersuchungshaft geschmachtet, ist allerdings nun der Freiheit wiedergegeben, — allein die Leidenschaften der aufgehetzten Bevölkerung sind durch das Urtheil nicht besänftigt. Die Justiz, die nach bestem Wissen und Gewissen ihr freisprechendes Verdict gefällt hat, wird den Triumph nicht erleben, die unchristlichen Antisemiten zu menschlicheren Gefühlen bekehrt zu haben. Und so wird sich leider auch dieser Wahrspruch schlechterdings ohnmächtig erweisen gegenüber der planmäßigen Propaganda, durch die man es verstanden, in Könitz Bürger gegen Bürger zu Hetzen. Die »National-Zeitung" schreibt, die Verhandlung gegen Jsraelski habe die Mordthat in demselben vollständigen Dunkel gelaffen, in das sie bis dahin gehüllt war; über den oder die Thäter, über die Ursache und die Art des Verbrechens fehlt nach wie vor jeder Anhalt zu einer Bermuthung. Die Anklage gegen Jsraelski beruhte darauf, daß man ihn an dem Tage, an welchem der Kopf des Ermordeten aufgefunden wurde, mit einem Sack gesehen hat. der angeblich einen runden Gegenstand enthalten hat. Es scheint zweifelhaft, ob man darauf hin unter anderen als den seit dem Verbrechen in Könitz obwaltenden Berhältniff.n eine Anklage würde erhoben haben. Wie die Dinge liegen, ist es aber nützlich, daß der Spruch eines Gerichtshofes herbeigeführt worden ist, denn andernfalls wäre die Mchtverfolgung der angeblichen „Spur" weiter endlos ausgebeutet worden. Wien, 29. August 1900. Wie die „Lidove Noviny" berichtet, wurde vor einige» Tagen in Könitz bei Olmütz die gewesene Pfarrersköchin verhaftet, weil sie ihr uneheliches Kind ermordet hatte, dessen Vater, der Pfarrer, vor Kurzem gestorben ist. Der „Naprzod" bringt über diesen Fall folgenden Bericht: Dem Gendarmeriepostenführer Helman in Könitz kamen Gerüchte zu Ohren, daß der (unlängst verstorbene) Pfarrer N a v r a t i l zwei Kinder, die seinem Berhältniß mit seiner Köchin H r a b a l entsprossen waren, umgebracht und im Garten vergraben hatte. Der Gendarm stellte genaue Nachforschungen an und erfuhr von den Leuten in der Nähe der Pfarre, daß der Pfarrer tatsächlich zwei Kinder bald nach ihrer Geburt umgebracht hatte. Helman verhaftete die Hrabal wegen des Verdachtes der Mitschuld am Morde. Der Jglauer „G r e n z b o t e" erzählt folgendes Geschichtchen: Kaufte oa eine Frau, Christin, in der Steingasse von einem czechischen Landmädchen einen Topf mit Himbeeren zum Einsieden und ersuchte dasselbe, ihr die Beeren nach Hause zu tragen. Als das Mädchen beim Hausthor anlangte, weigerte es sich entschieden, in das Haus zu treten, denn: »Es wohnen Juden da und die könnten mich abschlachten!4 Zufällig wohnt in diesem Hause nicht eine einzige Judenfamilie. Es bleibt aber immerhin bezeichnend, wie tief der Glaube an das blöde Blutmärchen in die czechische Bevölkerung der Umgebung Jglaus eingedrungen ist. Mädchenraub in Galizien. Die Oesterreichisch - Israelitische Union ersucht uns um Aufnahme folgender Mittheilung: Am 27. Juni d. I. verschwand die siebzehnjährige Szalka S o b e l aus ihrem Elternhause in Podgorze bei Krakau, während die Eltern Baruch und Beile Sobel abwesend waren. Nach einigen Tagen gelang es der Mutter, den Aufenthaltsort des Mädchens zu erforschen — es befand sich im Kloster der Felicianerinnen. Beile Sobel hat seither wiederholt mit ihrer Tochter durch ein Fenster gesprochen, und diese bat die Mutter unter Thränen, fie aus dem Kloster zu befreien, allein alle Anstrengungen der unglücklichen Frau, sich Zutritt zu ihrem Kinde zu verschaffen, blieben bisher erfolglos. — Am 7. Juli d. I. wurde die fünfzehnjährige Deborah Sattler, Tochter der Witwe Sarah Sattler in Gosprzedowa bei Lipnice Muromana von der Pfarrersköchin B o j a r s k überredet, aus der elterlichen Wohnung in das Pfarrhaus zu flüchten. Sie übernachtete dort, wurde am folgenden Tage, als Knabe verkleidet, von dem Lehrer des Dorfes mittelst Fiakers nach Slotwine und von da mittelst Bahn nach Krakau ins Kloster der Felicianerinnen gebracht. Ein kleines Mädchen aus demselben Dorfe wird in dem Kloster zu leichteren Dienstleistungen verwendet. Dieses brachte der trostlosen Mutter die Botschaft, daß Deborah Sattler unaufhörlich jammere und weine und sie dringend bitte, nach Krakau zu kommen und sie zu befreien. Als die Felicianerinnen sich anfangs weigerten, das Mädchen freizugeben, wendete sich Sarah Sattler an den Magistrat, der jedoch die erbetene Assistenz versagte. Nun begann die Mutter vor dem Kloster derart zu lärmen, daß die Nonnen, einen unliebsamen Auflauf fürchtend, nach einigen Stunden das Thor öffneten und das Mädchen freiließen. — Zwei Mädchen aus Russisch-Polen, die 18jährige Leah Altmann und die