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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1900-09-07 · 36 (7.9.1900) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
17 (1900)
Issue
36 (7.9.1900)
Date
1900-09-07
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 36 Dk. B'och's Wochenschrift. Sette 651 am Ufer sich wendete, fand er den Juden noch daselbst stehen, der voll Besorgniß abwartete, wie es seinem geliebten Herrn ergehen würde. Als nun der Kaiser die Feinde herankommen sah, fragte er den Juden, was ans ihm werden solle. Und als er gewahrte, daß er bei jenem einen Freund habe, von dem er Hilfe erwarten könnte, sprengte er von Neuem mit dem Rosse ins Meer, nach einer anderen Salandria, die nachfolgte, in der er ausgenommen wurde 2t." Die Glocken von Buchau. Man schreibt der „Frankfurter Zeitung": Eine Synagoge mit einem Glockenthurm und einem veritablen Geläute wird wohl ein culturgeschichtliches Unicum, wenn nicht überhaupt, so doch mindestens in Deutschland sein. Das kleine oberschwäbische, ehemals reichsfreie Städtchen Buchau a. Federsee, das als Heimat des „ersten Arkebusiers" aus „Walleusteiu's Lager" durch Schiller sozusagen eine literarische Berühmtheit erlangt hat, darf sich rühmen, in seinen altersgrauen Mauern auch diese Merkwürdigkeit zu besitzen. Die Glocke ist bekanntlich dem jüdischen Cultus durchaus fremd. Die Buchauer Synagoge ist sammt dem kleinen, sie krönenden Thürmchen, in dem die Glocken aufgehängt sind, im Jahre 1839 gebaut worden. Die israelitische Oberkirchenbehörde in Württemberg hat verschiedentlich versucht, das dem Ritus so entschieden widersprechende Glockenthürmchen zu beseitigen, aber niemals Glück damit gehabt, so daß auch heute noch die Buchauer Juden sich trotz Oberkirchenbehörde zu ihren religiösen Verpflichtungen durch Glockengeläute rufen lassen. Was die Buchauer jüdische Gemeinde an sich anbelangt, so ist es nicht ohne Interesse, daß sie. ungefähr ein Viertel der etwas über 2000 betragenden Einwohnerschaft in Buchau ausmacht. Im Anfang der Sechziger-Jahre waren es sogar erheblich mehr als ein Drittel. Die Zahl hat sich aber durch Abwanderung um etwa 300 seit jener Zeit verringert Die Reichsstadt Buchau gehörte nämlich seit dem Ende des sechzehnten Jahrhunderts zu den wenigen Orten des schwäbischen Kreises, in denen sich Juden in unbeschränkter Zahl niederlassen durften, während dies an den meisten anderen Orten, z. B.auch in Ulm, erst seit dem Anfang des neunzehnten Jahrhunderts der Fall war. Nach der Aufhebung jener Beschränkungen ist dann natürlich ein Ausgleich erfolgt, indem die jüdischen Gemeinden in den ehemaligen Reservationen abgenommen haben, während sie in anderen Orten gewachsen sind. Dasselbe Blatt bringt übrigens einen Auszug aus dem baierischen Religionsedict vom 26. Mai 1818, „Beilage II zu Titel IV § 9 der Verfassungdurkunde des Reichs", das nur den im Staate bestehenden öffentlichen Religionsgesellschaften, zu denen die der Juden nicht gehören, erlaubt, „sich der Glocken zu bedienen". Judengeld für antisemitische Propaganda. „I/Ilnivers Israelite", die in Paris erscheinende Wochenschrift erzählt in Nummer 45 vom 27. Juli aus Rumänien folgendes artige Geschichtchen: „Der antisemitische Verein, dem Minister I s t r a t i präsidirte, wollte im Februar d. I zum Besten des Vereines einen großen Ball geben, doch fanden die Karten keinen Absatz. Da kam der Polizeipräfect von Bukarest auf den genialen Gedanken, daß jeder Jude für 10 Francs eine Karte nehmen müsse, im Falle einer Weigerung mußte der Jude 40 und später 100 Francs bezahlen Selbstverständlich nahm jeder Jude eine Karte und erlegte die geforderten 10 Francs. Einige sträubten sich; sie mußten als Strafe 40 Francs entrichten und wurden sonst mit Arrest bedroht. Der Polizei gegenüber gibt es keine Appellation. In solch gewaltsamer Weise wurden 2000 Karten abgesetzt. Die Antisemiten tanzten und die Juoen hatten das traurige Vergnügen, ihren'grimmigsten Feinden ein Fest bereitet zu haben." Auch dies charakterisirt Rumänien. Die „Los von Rom-Bewegung" bleibt bei ihren Angriffen auf die katholische Kirche nicht stehen» Es geht gegen die Bibel, Bibelkirchenthum, prostestantischen Gottesdienst re. So schreiben die Dortmunder „Freie Worte" (Nr. 10, Seite 2): „Es wäre bedauerlich, wenn die herrliche unverfälscht deutschvölkische Bewegung „Los von Rom" einen religiösen Charakter annehmen würde und das deutsche Volk sich aus den undeutschen Feffeln Roms lösen wollte, um in die geistig verjudeten der Bibel zu fallen! Möchten doch die Gegner des A l t katholicismus und Schwärmer für die biblisch-evangelische Kirche, die doch eingestandener Maßen mit der Bibel steht und fällt, es bei Zeiten erkennen, daß ein Glaubensthum, das sich fast ausschließlich nur auf die Judenbibel stützt, noch weniger ein deutsches (germanisches) ist, als das römische Katholikenthum, das doch so manchen Brauch enthält, der als Zugeständniß an das alte germanische Glaubensthum zu beachten ist. Wenn Felix Dahn sagt: „Was christlich ist, ist nicht germanisch," so hat er recht, und je mehr biblisch, d. h. evangelischchristlich ein Glaubensthum ist, desto weniger ist es germanisch. ... . Der biblisch - nüchterne prote st antische Gottesdienst wird auch auf die Dauer nicht dem süddeutschen Gemüthe genügen, und es ist daher Gefahr vorhanden, daß die Süddeutschen früher oder später wieder dem römischen Kirchenthume verfallen. Ein germanistisch gesinnter Deutscher sollte sich überhaupt nicht auf das Bkbelkirchenthum vereiden lassen, denn die Bibel ist durchaus voll ungermanischen Geistes! Wohl mag Jeder nach seinem eigenen Ermessen selig werden, aber nachdem die „Los von Rom"-Bewegun g als religiöse nicht gedacht war, ist es germanistische Pflicht, bei Zeiten vor der religiösen Verjudung durch das Bibelkirchenthum zu warnen. Ein überzeugter Bibelverehrer kann auch niemals entschiedener Racen-Antisemit sein — und der Racen-Antisemitismus ist doch die Grundlage deutscher Auffassung. Die Flugschriften, die die völkische „Los von Rom"-Bewegung in das biblischreligiöse Fahrwasser lenkten, sind von germanistischem Standpunkte denen gleich zu halten, die das deutsche Volk für den gewissen römischen Aberglauben begeistern wollen; das römische Dogmenverherrlichen und das protestantische Bibelverherrlichen sind für das reine Deutschthum gleich nützlich oder schädlich. Das Eingeständniß: „Bibeln werden sehr viel begehrt . . . ." sollte doch jedem unverfälscht deutsch Gesinnten die Augen öffnen! Los von Rom, aber auch los von der Inden-Bibel! Frei von römischen, thunlichst losgelöst von biblischen Einflüssen ist derzeit unter allen christlichen Bekenntnissen nur das Altkatholikenthum. Ein altkatholisches Bayern-Oesterreich stünde gegebenenfalls auch keineswegs der auf gesetzlichem (verfaßungsmäßigem) Wege zu erstrebenden politischen Einheit aller Deutschen entgegen! Der Stein des Anstoßes ist nur Rom! Los von Rom und los von derBibel." Mädchenraub in Galizien. Krakau, 4. September. Im August vorigen Jahres verließ die minderjährige Rochne Weiß, die Tochter des Marcus Weiß in Wieliczka, heimlich das Elternhaus. Seit dieser Züt weilte sie im Krakauer Kloster der Felieianerinnen. Alle Bemühungen der Eltern, das Kind wiederzuerlangen, waren fruchtlos. Im Juni dieses Jahres verlangte plötzlich die minderjährige Rochne Weiß vom Gerichte die Aberkennung der väterlichen Gewalt des Marcus Weiß über sie, und die diesbezügliche Behandlung fand beim k. k. Bezirksgerichte in Wieliczka statt. Bei dieser Verhandlung, zu der Rochne Weiß nicht erschienen war, verlangt der Vertreter des Marcus Weiß. Herr Dr. Raphael Landau, Landes- und Gerichtsadvocat in Krakau, in Anbetracht dessen, daß drei Zeugen vor Gericht, aussagten, Rochne Weiß habe ihnen erklärt, sie wolle zu den Eltern zurückkehren, werde jedoch im Kloster daran gehindert, das Gericht möge Rochne Weiß mit ihren Eltern und den Zeugen confrontiren und constattren, ob diese Angaben der Wahrheit entsprechen. Gleichzeittg verlangte Dr. Landau auch die Einvernahme der Oberin des Klosters. Das Bezirksgericht in Wieliczka gab diesen Anträgen Folge und requirirte das Bezirksgericht in Krakau zur Vornahme dieser Confrontation und Einvernahme der Parteien, die heute stattfinden sollte. Zur heutigen Verhandlung erschien Marcus Weiß mit seinem Rechtsanwälte, jedoch weder die Oberin noch Rochne Weiß hatten sich eingefunden. Auf dem Zustellungsscheine für Rochne Weiß war bemerkt, daß sie sich in Rußland befinde. Der Aufenthaltsort war nicht angegeben. Das Kloster werde trachten, daß die Weiß bei der heutigen Verhandlung erscheine. Somit muß ihr Aufenthaltsort im Kloster bekannt sein. Dr. Landau verlangte heute die neuerliche Vorladung der Oberin unter Strafandrohung, welchem Anträge der Richter Folge leistete. Die Fortsetzung der Verhandlung wurde fiir den 12. d. anberaumt. Correspondenzen. Sultan Abdul Hamid IL und die Juden. Das Jubiläum der 25-jährigen Thronbesteigung des Sultan Abdul Hamid ll. ist am Samstag den 1. September von den Juden des gesammten türkischen Reiches festlich begangen worden. — Besonders feierlich in dem Tempel der türkisch-israelitischen Gemeinde in Wien, ll.. Circusgaffe. Ein sehr distinguirtes Publicum füllte das Gotteshaus. Unter Anderem waren erschienen: der türkische Botschafter Mahmoud Nedim Bey, der bulgarische diplomatische Agent Dr. Haralambi Sirmagiess, der Vorstand der türkischisraelitischen Gemeinde Marcus Ruf so, der Präsident der griechisch-orientalischen Gemeinde türkischer llnterthanen Argyr G. Koimzoglu mit dem Bicepräfidenten Georg Chilaiditi, der türkische Generalkonsul Thalberg, Bezirksletter Polizei-

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