Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 17 (1900)
- Issue
- 31 (3.8.1900)
- Date
- 1900-08-03
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 562 Dr. Bloch's Wochenschrift. Nt 31 Die Siatutenreform der Wiener israelitischen Tultusgemeinde. Das Präsidium der „Oesterreichisch-Jsraelitischen Union" ersucht uns um Abdruck nachstehenden Protokolles: Der Vorstand der „Oesterreichisch-Jsraelitischen Union" hat in seiner letzten Vorstandssitzung die geplante Reform des Wiener Cultusstatutes einer eingehenden Discuffion unterzogen und publicirt nachstehendes Protokoll der Sitzung: Als Referent über diese Frage führt Herr Sigmund Mayer aus: Zu diesem Referat ergreife ich nur ungern das Wort, meine Herren. Nicht blos aus persönlichen Gründen. Der Gegenstand selbst ist ein für die Wiener Judenschaft beschämender. Vor ungefähr zwei Jahren ist nach mehrjähriger Arbeit und Unterhandlung mit der Regierung ein neues Statut für die Cultusgemeiude zu Stande gekommen; und kaum hat die Ausübung desselben begonnen, muß der Vorstand wieder vor das Ministerium hiutreten und erklären, er könne mit demselben unmöglich arbeiten. Ich bin für mich der Ansicht, daß der Vorstand den Wiener Juden überhaupt und sich insbesonders diese Beschämung hätte ersparen können, wenn seine Mitglieder, wenigstens für die nächsten Jahre, durch erhöhten Arbeitseifer die unleugbaren Mängel des gegenwärtigen Statuts hätten ergänzen wollen. Es ist eben im Cultusvorstande genau so wie in den meisten anderen Körperschaften: nur einige arbeiten. Da nun aber der Präsident diese Zumuthung un die Mitglieder seines Collegiums nicht gestellt — er muß ja wohl die Herren am besten kennen — und ein neues Statut durchgesetzt hat, aber ein solches, welches zu den lebhaftesten Bedenken Veranlassung gibt, ein solches, welches nach dem Sprichwort« nicht Fisch und nicht Vogel ist, sind wir in die Nothwendigkeit versetzt, zu dieser Mißgeburt Stellung zu nehmen. Wenn es sich um die Beurtheilung des Statuts für eine Körperschaft handelt, kommt es natürlich in allererster Linie darauf an, was diese leisten soll. Seinerzeit, bei der letzten Ereuerung des Vorstandes, hat die Union allerdings die Ansicht vertreten, daß in der Situation, in welcher sich gegenwärtig die Juden befinden, der Wiener Cultusvorstand eine gewisse politische Vertretung der Inden nicht ablehnen kann. Nun können wir uns nicht verhehlen, daß dieses Programm ein doppeltes Fiasko erlebt hat. Es hat sich gezeigt, daß es an in diesem Sinne geeigneten Candidaten fehlt — und zweitens, sind wir auch bei den Wählern dem Berständniß für eine solche complimentäre Richtung des Cultusvorstandes nicht begegnet. Lassen wir aber die „Politik" fort, so ist und bleibt der Cultusvorstand rein eine Verwaltung. Betrachte ich nun von diesem reinen Verwaltungsstandpunkte aus den neuen Statuteuvor schlag, so lassen Sie mich nur sofort das lebhafteste Bedauern ausdrücken, daß in dem neuen Statut die „Sectiouen" beibehalten sind und nicht, wie der Präsident beantragt hat, durch Fachcommissionen oder durch die Vertreter ersetzt werden sollen. Ich habe diese Sectionsarbeit sehr genau kennen gelernt. Sie ist ganz geeignet für gelehrte Körperschaften, in denen es sich um langjährige, wissenschaftliche Arbeiten handelt, sie taugt aber gar nicht für eine Verwaltung, bei welcher es immer auf Raschheit, Promptheit, Sicherheit und Verläßlichkeit ankommt. Die freiwillige Einzeichnung allein läßt schon das richtige Pflicht-- und Verantwortlichkeitsgefühl gar nicht aufkommeu. Und was sind die Folgen? Die Referate bleiben liegen. Zu den Sitzungen kommt der Eine und drei Andere bleiben weg. Der Eine krmmt zu spät in, der Andere geht zu früh aus der Sitzung. Zu Beginn der Berathung eines Gegenstandcs und bei der Abstimmung ist demnach die Versammlung zumeist eine andere — gar wenn ein wichtiger Gegenstand durch mehrere Sitzungen gehen muß, beschließen in der Regel Mitglieder, die nur halb informirt sind - Im Gemeinderathe waren diese Mängel so deutlich geworden, daß, als ich in den Achtziger-Jahren den Muth gefunden hatte, den „Stadtrath" zu beantragen — dieser Stadtrath kommt auf mein Schuldconto — alle vernünftigen Gemeinderäthe rechts wie links mir zustimmten und Dr. Prix bei Gelegenheit der Vereinigung mit den Vororten ihn in das neue Statut aufnahm. Daß er ihn anders construirte als ich gedacht, daß er heute in den Händen der Antisemiten ist, ändert gar nichts an dem principiellen Werthe der Institution. Der Präsident Klinger hat hier mit seiner An sicht so sehr Recht gehabt, daß er im Unrecht war, nicht aus der Annahme seines Antrages eine Cabinetsfrage zu machen, und der Aufschiebung dieser Reform zugestimmt hat. Wenn das neue Statut ohne letztere von der Regierung genehmigt wird, so ist diese innere Reform nicht „aufgefchoben" sondern „aufgehoben". Nun ist aber diese Frage keine solche, für welche sich die große Masse der Wählerschaft interessirt, und ich will hiebei nicht länger verweilen. Aber lassen Sie mich noch andere Erfahrungen aus dem Gemeinderathe zum Vergleiche heranziehen. Woran hat der Wiener Gemeinderath und natürlich durch ihn die Verwaltung von jeher gelitten? Hauptsächlich daran, daß in demselben gewisse oberste Schichten des Bürgerthums stetig und vollständig gefehlt haben, heute natürlich mehr als je fehlen. Wir haben in demselben von jeher in Ueberfülle Kleinbürger aller Sorten und Professionen gezählt — daneben Advocaten die schwere Menge, Baumeister, Architekten u. s. w. — nur keine großen Kaufleute, keine großen Industrielle, nur keine Banquiers, keine Leute mit großem wirthschaftlichen Blicke, mit weiten Ansichten und Erfahrungen großen Styls. Daher jener der Wiener Communalverwaltung von jeher eigenthümliche kleinliche Zug und der Mangel jeder selbstständigen communalen Wirthschaftspolitik — wie sie von Felder gedacht, von ihm auch mit der Schaffung des Lagerhauses für den Wiener Getreidehandel inaugurirt ward. Sie konnte aber nicht weiter geführt werden, weil er, müde des Kampfes mit den kleinen Leuten im Gemeinderathe, die gar nichts verstanden haben, und seinen juristischen Collegen, die häufig auch die ökonomischen Fragen rein vom Standpunkte der Paragraphen auffaßten, zurücktrat. Und warum fehlten im Rathhanse diese mchtigen obersten socialen Kräfte des Bürgerthums. Das hatte ich durch 10 Jahre als Wahlleiter der Leopoldstadt reichlich Gelegenheit zu erkennen. Als Obmann des Wahlcomites hatte ich die erste Pflicht, für Candidaten zu sorgen. Auf der Suche nach solchen in diesem Sinne qualificirten Männern erhielt ich fast ausnahmslos Ablehnungen. Und warum? Nicht als ob diesen Herren die Neigung gefehlt hätte, im Gemeinderathe zu sitzen. Nein! Sondern diese großen Geschäftsleute haben für sich selbst bedeutende Aufgaben zu erfüllen; bringen demnach mit der Annahme eines Mandates ein bedeutendes Opfer und um dieses Opfer bringen zu können, wären sie noch verpflichtet gewesen, sich in der allgemeinen Wählerversammlung vor den Wählern hinzustellen, zu . candidiren, um das Mandat zu bitten, eventuell gegen einen leeren unbedeutenden Schreier durchzufallen. Das ist es, was Leute einer gewissen socialen Stufe ablehnen! In dieser hiedurch entstandenen Lücke suche ich zum großen Theil die Ursache, warum die Verwaltung Wiens nicht auf der nöthigen Höhe gestanden ist und nicht steht. Denn vergleichen wir nur, um gar nicht weit zu gehen, mit Wien die Pester communale Entwicklung seit zwei Decennien. Diese Entwicklung hat doch geradezu etwas Amerikanisches I Und woher dieses ganz andere Tempo, dieser ganz andere Zug? Allerdings ist Pest der ungarischen Regierung ein Herzenskind, Wien der österreichischen ein Compensatbms-Object für die jämmerlichsten politischen Schachereien und Machenschaften im Parlamente. Aber das Hauptverdienst an der grandiösen Entfaltung der ungarischen Metropole fällt denn doch unstreitig der großen Art zu, mit der in der hauptstädtischen Municipalverwaltung Pests die Dinge angesehen, angepackt und ausgeführt werden. Die Regierung unterstützt nur dabei. Und woher dieser Unterschied? Er stammt aus dem vor. einigen 20 Jahren gegebenen ungarischen Municipalgesetz. Dasselbe, anscheinend unvernünftig und ungerecht, hat sich in der Praxis außerordentlich bewährt. Nach diesem Gesetz sind die Höchbesteuerten der Stadt ipso iure Municipalrälhe als Virilisten: d. h. ohne Wahl, ob sie selbst wollen oder nicht. Und weil man sie nicht frägt, weil sie selbst die geehrten Herrn Wähler nicht zu fragen brauchen, sind sie gerne in der Mum'cipalität, nehmen gerne an den Versammlungen theil, intereffiren sich — als große Besitzer in der Stadt ist ja das ganz natürlich — für Alles, was für die Stadt geschehen soll, und geben hiedurch der ganzen Verwaltung einen größeren Charakter. Und die Früchte sieht Jeder, der Pest betritt, auf den ersten Blick. Vergleiche ich nun die Zustände in und um den Wiener Gemeinderath mit der Zusammensetzung des Cultusvorstandes, so behaupte ich erstens, daß auch in letzterem diese gewissen Elemente obersten Geschäfts- und socialen Lebens innerhalb der Judenschaft fehlen; daß zweitens diese Lücke innerhalb dieser Vertretung ihrer Reputation wie ihrer Gestion abträglich ist; und daß drittens diese Lücke gleichfalls entstanden ist, nicht weil diese uns fehlenden Männer sich etwa scheuen, den Vatican in der Seitenstettengasse zu betreten, sondern weil die Wahl in denselben heute nicht mehr wie einstens eine bloße Formalität ist, zu der die Empfehlung