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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1900-07-27 · 30 (27.7.1900) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
17 (1900)
Issue
30 (27.7.1900)
Date
1900-07-27
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 548 Dr. Vlach's Wochensrlxrifr. Nr. 30 drängt, ist wohl die, wo die Sitzungspolizei geblieben ist. In den Berichten der Tagesblätter ist wohl zn lesen, daß der Bertheidiger seiner Verwunderung Ausdruck gab, daß sich der öffentliche Ankläger zu antisemitischen Ausfällen verletten ließ, dagegen war von einem Eingreifen des Borsitzenden der Verhandlung nicyts zu lesen. Die sonst üppige Fruchtbarkeit dieser Disciplinargewalt versiegle in diesen» Falle, und so konnten die Geschwornen und die Zuhörer zur Ansicht gelangen, daß den Juden gegenüber selbst im Gerichtssaale Beschimpfung und Anfeindung gestattet sind. Es bedarf keiner besonderen Betonung, welche Rückwirkung und Gemeingefährlichkeit solche Vorgänge in einer Zeit finden, wo die antisemitische Propaganda blüht und auch sonst fast keine Eindämmung erfährt. Wenn ein Privatmann in öffentlicher Versammlung ähnlich gesprochen hätte, wie dieser Pfeiler der öffentlichen Rechtsordnung, so könnte man die k. k. Staatsanwaltschaft anrufen. Gegen den pflichtvergessenen Staatsanwalt selbst bleibt nichts Anderes übrig, als die Gewalt seiner Vorgesetzten anzurufen, und dies will ich mit aller meiner Entrüstung, mit voller Entschiedenheit und allem Nachdrucke mit gegenwärtigem Schreiben gethan haben. Was aber Moral und Religion den arischen Richtern in Galizien gestatten, wie sehr ihr Christenthum das Gefühl für die Pflichten der Gerechtigkeit geschärft hat, das erzählen folgende Thatsachen: Bei dem Bezirksgerichte S a n o k hat jüngst eine Ehrenbeleidigungsklage stattgefunden, die auf galizische Rechtszustände so grelle Streiflichter wirst, daß es fich lohnt, weitere Kreise mit dem Vorfälle bekanntzumachen. Die Klage hatten drei Einzclrichter des Bezirksgerichtes Brzozow, die Gerichtsadjuncten Dudrowicz, Drzymalik und Bejnarowicz, gegen den dortigen Advocaten D a n i e c erhoben, weil dieser in einzelnen Streitfällen die Richter als befangen abgelehnt und die Gründe der Ablehnung öffentlich erörtert hatte. Jnsbesonders wurde ihm zur Last gelegt, die drei Richter gehäffiger und parteiischer Amtshandlungen beschuldigt zu haben. Der Advocat bot den Wahrheitsbeweis an, und die verschiedenen Zeugenaussagen sind es, die das allgemeine Interesse erregen. Wir müffen uns darauf beschränken, nur einzelne herauszugreifen und folgen dabei einem längeren Bericht des „83 q rr e a 11". Der Apotheker Ko towicz und Notariatscandidat P i a tkiewrcz deponiren: In einer Frühstückstube äußerte sich der Gerichtsadjunct Dudrowicz, er werde den Advocaten Dr. Daniec vernichten. Mehrere Zeugen deponiren, Dudrowicz habe ohne Belehrung über die Rechtsmittel, ohne Befragen, ob der Berurtheilte die Strafe annehme und sogar trotz angemeldeter Berufung den Strafvollzug sofort angeordnet. Notariatscandidat Piatkiewicz und Dr. Syruczek, Advocaturscandidat, deponiren: Während der Gerichtsverhandlungen bediente sich Dudrowicz des ganzen pornographischen Lexikons sowohl gegen Parteien als auch gegen Zeugen. Notariatscandidat Piatkiewicz deponirt außerdem: Biele Parteien fragten mich öfters, welchem Advocaten sie ihre Angelegenheiten anvertrauen sollten, denn es sei notorisch, daß die Sache schon verloren gehe, wenn sie sich des Dr. Danicc bedienen; die Eingaben des Dr. Danicc würden in der Regel abgewiesen. Weiters deponirte derselbe Zeuge: Der Adjunct Dudrowicz drohte in einem Schankhause, er werde einem Clienten des Dr. Däniec das Darlehen aus der Waisen casse sofort kündigen, wenn ihm nur erst die Leitung des Gerichtes übertragen werde; er habe schon das dicsbezügliche Referat sirtig. Der Adjunct Drzymalik habe sich hingegen vor siinen College» gerühmt, er habe dem Dr. Daniec in stillerWeise mehrSchadeu zugesügt, als seine College» laut. Samuel Kurz sagt aus, in einer Rechtssache, die Doctor Daniec vertrat, habe ihm der Richter Drzymalik zugerufen: „Stecke Dir den Advocaten in den A . . .!" Zu dieser Aussage bemertt Dr. Daniec, er habe wegen jener Aeußerung Herrn Drzymalik im März 1899 wegen Ehrenbeleidigung geklagt, Herr Drzymalik wurde aber aus dem Grunde fr eigesProchen, «weil Herr Drzymalik nicht den Dr. Daniec, sondern die Advocaten im Allgemeinen gemeint habe*'. Katharina Obloj deponirt: Der Gerichtsbote Koscinski hat mir vorgeschlagen, ich möge beni Drzymalik mit bcnt zahlen, was ich habe, dann w e rde ichdenProceß gewinnen. Sie habe sich wegen dieser ihre Frauenehre verletzenden Zumuthung veranlaßt gesehen, Herrn Drzymalik auf der Straße zu ohrfeigen. Sie wurde verhaftet und zu fünf Monaten schweren Kerkers verurtheilt. Mehrere Zeugen sagen aus, bei einer Grenzregulirungscommission sei dem Richter Drzymalik ein zufälliger Zuschauer in den Wurf gekommen, und er habe diesem Zuschauer den Auftrag ertheilt, die Messungsleine zu ziehen. Dieser weigerte sich, indem er angab, er könne es als Verwandter einer der Parteien nicht thun. Darauf habe Herr Drzymalik gesagt: „Schau', Seine Majestät spricht jetzt zu Dir; wenn Du nicht folgst, liegen Deine Zähne aus der Erde!" Und als dann der Bauer folgsam war, dictirte ihm Herr Drzymalik eine Arrest st rase von drei Tagen. Kasimir K o b i a l k a und Barbara Kobialka berichten: Wir hatten eine Verhandlung beim Herrn Richter B ej n a r owicz. Bei dieser Verhandlung intcrvenirte Dr. Daniec. Der Richter wollte den Dr. Daniec zum Verzichte auf Einvernahme cines Zeugen veranlassen. Als Dr. Danicc erklärte, seine Clientin könne es aus diesem Grunde nicht thun, weil dieser Zeuge von dem Sachverhalte am besten informirt ist wandte sich Herr Bejnarowicz zu Dr. Danilc mit den Worten: „Das Maul halten, sonst Geldstrafe oder Arrest!" (Polnisch wörtlich: „Stube morde bo grzywna albo areszt.“ Wegen dieser Beleidigung hat Dr. Danicc den Richter geklagt; der Richter wurde freigesprochen. Zum Schluffe der Beweisführurg gelangte eine Note des Disciplmarrathes der Advocatenkammer in Przewysl zur Verlesung, in welcher die Parteilichkeit der drei genannten Richter als offenbar und die Beschwerden des Dr. Daniec der Sachlage nach als vollkommen begründet bezeichnet wird. Und wie lautete nach all dcm das Unheil? Der Richter erklärte, der Wahrheitsbeweis sei nickt erbracht und Dr, Daniec wurde zu zwölfhundert Kronen Geldstrafe, eventuell zwei Monaten Arrests verurtheilt. Dr. Daniec meldete selbstverständlich die Berufung an. Mittlerweile wurde Herrn Dudrowicz die Leitung des Gerichtes in Brzozow und die Aufsicht über seine College» Drzymalik und Bejnarowicz anvertraut! Jeder Commentar ist überflüffig. Mädchenraub in Galizien. Die „Oesterreichisch-Jsraelitische Union" ersucht uns um Aufnahme folgender Mittheilung: Am 14. September 1899, dem jüdischen Versöhnungstage, wurde die 16jährige Tochter Esther der in Wola Szczucinska bei Tarnow wohnhaften Witwe Chane Weiser, während die Mutter in der Synagoge zu Szczucinska weilte, von einem gewissen Franciczek Smist aus Wola Szczucinska unter Beihilfe des Jan Gadoski aus Wies Swiadrowka und des Michael Wilosek aus Wola Szczucinska gewaltsam entführt und in das Kloster der Felicianerinnen zu Krakau gebracht. Chane Weiser begab sich zur Krakauer Polizeidircction und bat, ihr zu einer Unterredung mit ihrem Kinde zu verhelfen, wurde jedoch zwei Wochen lang unter verschiedenen Vorwänden hingehalten. Der Referent, Polizeicommissär Tomasik, erklärte der Mutter, daß er sich um jüdische Angelegenheiten nicht kümmere. Endlich beauftragte ihn der Polizeidirector, die Frau in das Kloster zu begleiten. Man verweigerte ihr jedoch den Eintritt in das Kloster, während Commissär Tomasik eine volle Stunde darin verweilte. .Dann wurde die Mutter gerufen und ihr mitgetheilt, daß ihr Kind sie nicht sehen wolle. Als sie trotzdem darauf bestand, ihr Kind zu sehen, stießen sie die Nomten weg und lachten sie aus. Weitere Schritte zur Wiedererlangung ihrer Tochter hat Chane Weiser nicht unternommen, da sie in eine schwere Krankheit verfiel, die einen großen Theil ihres Vermögens aufzehrte. Den Rest verlor sie durch einen Brand. — Die fünfzehnjährige Tochter Feige! des Handelsmannes Elie Mendel Siegeltuch in Dobczyce wurde vor einiger Zeit von ztvei christlichen Schneiderinnen aus Mszana zur Flucht aus dem Elternhause überredet und in das Kloster der Felicianerinnen in Krakau gebracht. Elie Mendel Siegeltuch 'war einige Male im Kloster, man wollte ihn jedoch nicht zn seinem

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