Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 17 (1900)
- Issue
- 29 (20.7.1900)
- Date
- 1900-07-20
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 29 Seite 535 Dr. Blvch's Wochrnschrifl. und die Nüstern gen Himmel gehen. O, wie werden die wischen! wischen! wischen! Und das versteht sich von selbst, Alles aus dem tiefsten Gemüth... Uebrigens, Sie sind ja jetzt in Oesterreich. Dort haben Sie weniger Teutonen, dafür aber in ausgiebiger Weise die Baticanaille — wie sich mein Freund Edmund About auszudrücken pflegt — die versteht sich auf das Nasenauswischen auch nicht übel, vielleicht noch bester als unsere Teutonen; nur gehts denen nicht aus dem Gemüth, bei ihnen geschiehts aus — Frömmigkeit." Bemerkungen über „die Missionsidee in Israel". .Jeder Freund der Wahrheit wird mit großem Interesse den gründlichen, mit Wärme und Liebe zum Judenthume geschriebenen Ausführungen des Herrn Fabius Schach („Oesterr. Wochenschrift" vom 15. Juni und 6. Juli) gefolgt sein. Die Frage über die Stellung des Judenthums zur Proselytenmacherei ist zwar eine alte und vielfach aufgeworfene, hat aber an Actualität noch immer nicht eingebüßt. Wohl sind unsere Antisemiten die Allerletzten, die es uns zum Vorwurf machen, daß wir die Ausbreitung des Judenthumes nicht genug oder gar nicht betrieben, doch sind wir es uns selbst und Anderen, die besserer und gerechterer Gesinnung sind, schuldig, das Judenthum auch von dieser Seite richtig zu erkennen auf Grund unseres Schristthumes sowohl als unserer Geschichte. Genügenden Anlaß hierzu bieten uns, wie gesagt, die gediegenen Aufsätze des Herrn Schach, fassen wir zuerst den Gedankengang derselben zusammen. Ein Professor der evangelischen Theologie hat. wie so viele Andere vor ihm behauptet, die Juden hätten auffallender Weise nie die Sehnsucht empfunden, ihre erhabene Religion auch von anderen Völkern anerkannt und befolgt zu sehen. Ist das auch wirklich wahr? Thatsache ist, daß diese Behauptung sehr oft auch von Juden und zwar als Tugend aufgestellt wird. Auch Herr Schach gibt es zu, daß das Judenthum niemals auf Bekehrung Anderer ausgegangea sei, nur sucht er für diese Erscheinung einen natürlichen Erklärungsgrund, welcher weder mit einer Tugend noch mit ihrem Gegentheile etwas zu thun hat. Herr Schach unterscheidet zweierlei Arten von Mission: Die politisch-militärische, wie sie vom Christenthume noch heute betrieben wird, und die pädagogisch-ethische, durch eigenes Leben und Wirken die Anderen zur Anerkennung, zur Bewunderung zu zwingen. Letztere ist die Mission, „die die Judenheit in ihrer ganzen Geschichte befolgte, in dem kurzen, sonnigen Abschnitt und der langen leidvollen Periode." (Seite 442 oben.) Herr Schach unterscheidet ferner im Judenthum Glauben (besser Ethik) und Religionsgesetz. Der Glaube oder das Sittengesetz konnte durch das gegebene Beispiel auf andere wirken, nicht so das Religionsgesetz mit seinen Erschwerungen des Lebens; dieses war nur für Israel geeignet und hatte von vorneherein keine Aussicht, durch irgend eine Art von Mission auch außerhalb Verbreitung zu finden. Als Beweis hätte der gelehrte Verfasser die Geschichte das Christenthumes anrufen können, welches ja bekanntlich bis zum Beginn des zweiten Jahrhunderts sich in religionsgesetzlichen Geleisen bewegte, dem Erfolge zu Liebe aber dieselben verlassen mußte, wie es der große Heidenapostel scharfsinnig erkannte. Was aber die vom Verfasser pädagogisch-ethisch genannte Mission betrifft, die er dem Judenthume aller Zeiten zuerkennt, so hätte er sich auf das in diesem Sinne aufgefaßte Kiddusch-Hasem. gleich Heiligung des Gottesnamens, berufen können, welches von unseren pseudo-gelehrten Antisemiten zur Zielscheibe ihres Spottes gemacht wird, welches aber genauer besehen, deutlich genug au die Lehre erinnert, welche Lessing so claffisch in dem Gleichnisse der drei Zauberringe veranschaulicht hat. Hätte das Christenthum diese Art von Mission gekannt und geübt, es wäre wahrlich nicht minder mächtig geworden und die Geschichte hätte sicherlich viel weniger mörderische Religionsverfolgungen zu verzeichnen. Doch kehren wir zur Mission inmitten Israels zurück. Herr Schach behauptet und sucht es auf natürliche Ursachen zurückzuführen, daß es Israel niemals in den Sinn kommen konnte, seine Religion mit Jnschluß der Religionsgesetze auch auf andere zu übertragen und beruft sich hierbei auf den bekannten talmudischen Ausspruch: „Proselyten sind Israel so schädlich als der Aussatz" (Jebamoth 47b) hingegen aber lesen wir an einer anderen Stelle folgendes : „Die Zerstreuung Israels unter die Völker hatte von der Vorsehung den Zweck, daß sich viele unter ihnen zur Lehre Israels bekehren mögen" (Pessachim 87 b), was wohl schwerlich blos auf den ethischen Theil der Religion sich beziehen läßt. Sehen wir uns aber den ersten Ausspruch genauer an, so ergibt sich auch aus ihm, daß derselbe nicht einem Princip, sondern gemachten unangenehmen Erfahrungen entsprungen. Die häufigen gesetzlichen Beziehung?» auf die Ganz- und Halbproselyten, welche wir im Pentateuch antreffen und die Liebe, mit welcher der wahre Proselyte in Israel zu allen Zeiten ausgenommen wurde, laffen es fast unbegreiflich erscheinen, wie man zur Behauptung gelangen konnte, das Judenthum stehe von Hause aus jedwedem Proselytismus fremd gegenüber! Eines nur ist unbestreitbar und unanfechtbar wahr, daß das Judenthum stets auf die ehrliche und lautere Ueberzeugung des zu ihm Uebertretenden sah und daß es dem Schacher mit dem Heiligsten aus allen Kräften entgegentrat, während es die Anderen viel weniger rigoros nehmen. Dr. I. Steinherz. „Gehen Sie nach Galizien." Wien, im Juli. Ende voriger Woche wurde im Strasverhandlungssaale des Bezirksgerichtes Josefstadt über einen jüdischen Krüppel, der des Bettelns angeklagt war, zu Gericht gesessen. Ueber die Verhandlung bringt der dumme August unter den antisemitischen Blättern, die „Deutsche Zeitung", nachstehenden Bericht, der schon der Spitzmarke wegen die ihm innewohnende Tendenz verräth. Sehr richtig! Auf den Aufruf des Saaldieners: Moses Wolf Gläser! humpelt ein krüppelhafter Zwerg in den Strafverhandlungssaal des Bezirksgerichtes I o s e f st a d t. An einem um den Hals geschlungenen Band trägt er einen kleinen offenen Kasten, in welchem sich Bleistifte und Notizbücher befinden. Der Zwerg, eine den Wiener Spaziergängern leider nur zu bekannte Straßrnfigur, besitzt ein Hausirbuch. Bei der Polizei ist der jüdische Hausirer schlecht angeschrieben, er wird als ein profeffionsmäßiger Bettler angesehen, der seine Krüppelhaftigkeit zur Schau trägt, u 'f ein Geschäft zu machen, und der nur zum Schein mit den Waaren hausirt. Wiederholt wurde der Zwerg wegen Bettelns angezeigt, in der Regel wurde die Anzeige durch einen Freispruch bei Gericht erledigt. Heute lag wieder dem Strafrichter Gerichtssecretär Dr. W e i n l i ch eine Anzeige wegen B?ttelns gegen Gläser vor. Während der Fahrt in einem Stellwagen hatte der Wachmann Sidor beobachtet, wie der Hausirer Passanten grüßte, sich ihnen in den Weg stellte und Almosen entgegennahm. Der Angeklagte bestritt. Paffanten um ein Almosen angesprochen oder in der Absicht beschenkt zu werden, gegrüßt zu haben. — Der Wachmann Sidor sagte als Zeuge aus, daß der Angekagte durch Herabnehmen des Hutes die Paffanten gegrüßt habe. Als der Angeklagte erklärte, daß er eine solche Bewegung mit der Hand gar nicht ausführen könne, bemerkte der Richter zum Wachmann: Können Sie bestätigen, daß Sie den Gruß, die sogenannte Bettlerbewegung, beim Angeklagten gesehen haben? — Zeuge: Ich habe die Bewegung mit der Hand genau gesehen. — Richter: Hat der Angeklagte damals die Hausirwaaren bei sich gehabt? — Z e u g e: Ja! — A ng e k l.: Ich habe immer die Waaren bei mir und bettle nicht. — Richter: Die Polizei behauptet aber, daß Sie ein Haus in Galizien besitzen? — Angekl.: Mein Vater hat uns Kindern „eine Stube" in Galizien hinter lassen. — Der Richter sprach den Angeklagten gemäß dem Antrag des staatsauwaltschastlichen Functionärs Dr. W r a b e tz des Bettelns schuldig und verurtheilte ihn zu drei Tagen strengen Arrests. Der Verurtheilre erklärte, gegen Schuld und Strafe berufen zu wolle». Der Richter hielt ihm vor, daß eine Berufung uuklug sei. da der staatsanwaltschaftliche Funktionär auch gegen das Strafausmaß berufen und daß die Polizei ihn (Gläser) abschaffen könne. — Der staatsanwaltschaftliche Funktionär erklärte auch, als Gläser seine Berufung aufrecht hielt, daß er wegen zu geringen Strafausmaßes berufe. — Der Richter hielt dem Verurtheilten vor, daß er ihn seit zehn Monaten kenne, und daß er (Richtei) von ihm sogar schon angebettelt worden sei. — Gläser: Ich gehe nur hausiren, was soll ich denn machen? — Richter: Gehen Sie nach Galizien! Das ist das einzige, was Sie thun sollten. Die Bemerkung des Verhandlungsrichters, „gehen Sie nach Galizien", stand mit dem Verhandlungs-Gegenstände nicht im Zusammenhänge und ist geeignet, so harmlos sie sich auch darstellen mag, als eine bittere Hetze gegenüber einem der unglücklichsten Menschengeschöpfe aufgefaßt zu werden. „Gehen Sie nach Galizien", damit einen Krüppel zu apostrophiren, der keine Beine besitzt und sich nur mit Zuhilfenahme eines die Füße ersetzenden Schemels fortzubewegen vermag, dürfte vielleicht von Manchem als eine Frozzelei aufgefaßt worden sein, wenn dieses Dictum auch nicht als solches seitens des Richters beab-