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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1900-07-13 · 28 (13.7.1900) · page 2

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
17 (1900)
Issue
28 (13.7.1900)
Date
1900-07-13
Page
– (sequence 2)
Language
German
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——-"irr1 »nf t ' limffiiTrWTiar^f iiTnrTCMirnnrriTwr i Seite 514 . Dr. Bloch's Wochenschrift. »rr. 86 wenn sie fortgehen, weil es in Rumänien eine schlechte Ernte gibt — worauf soll dann der europäische Markt borgen? In der Sorge, sich von dem Judenunrecht zu entlasten, haben die Rumänen das kostbar naive Geständniß gemacht, daß es in dem Lande für 200.000 Menschen nicht Brod noH Arbeit gibt. Das sollen die Minister sagen, wenn sie Geld ausleihen wollen. Der gescheidte Staatsmann, der diese Entschuldigung für die rumänische Grausamkeit ersann und die feile Feder, die sie der Welt als Weisheit darbot, haben Rumänien einen schlechten Dienst erwiesen und man braucht sie nur beim Worte zu nehmen, wenn sie von dem blühenden Stande der Finanzen und der wirthschaftlichen Entwicklung des Landes wieder einmal den Mund voll nehmen werden: Zweimalhunderttausend Menschen ziehen aus d m Lande, weil sie dort nicht Brod noch Arbeit finden. So sieht Rumäniens Wohlstand aus! Wir wissen gar wohl, daß noch nicht alle 200.000 Juden außer Landes gezogen sind, weil ja ein solcher „Auszug aus Egypten" sich heutzutage nicht mit jener Schnelligkeit vollzieht, wie in biblischen Zeiten; daß aber die Rumänen ihnen allen gern den Auswanderungspaß ertheilen möchten, geht selbst aus den Aeußerungen hervor, mit denen sie ihre Schuldlosigkeit an der jetzigen Auswanderung darzuthun sich bemühen. Diese Aeußerungen sind nämlich nichts als eine Kette von Entstellungen und Verdrehungen der Wahrheit, nichts als Heuchelei und Lüge, nichts als Verleugnung auch jenes Rechtsgefühles, das selbst die begangene Unthat ehrlich einzugestehen bereit ist. Mit einem und demselben Athemzuge, mit dem man behauptet, „es könne vou einer direct judenfeindlichen Gesetzgebung in Rumänien nicht die Rede sein", macht man das Geständniß, es sei ein in aller Welt bekanntes öffentliches Geheimniß, daß „die Ausschließung aller Fremden von verschiedenen Erwerbs- und Berufszweigen in erster Linie die einheimischen Juden treffen sollte und auch thatsächlich getroffen hat". Angesichts dieses Geständnisses, das von Jemandem gemacht wird, der im Aufträge der rumänischen Regierung im „Pester Lloyd" einen Beschönigungsartikel schreiben mußte, brauchen wir wohl nicht erst speciell den Nachweis zu führen, daß der vom Berliner Vertrag festgestellte uud in die rumänische Verfassung vom Jahre 1878 aufgenommene Grundsatz der Gleichberechtigung aller Confessionen in Rumänien niemals zur Wahrheit geworden ist. Die Verweigerung des unentgeltlichen Volksschulunterrichtes an Juden, die Vexationen, denen jüdische Schulkinder ausgesetzt werden, die Beschränkungen in der Zulassung der Juden zum höheren Unterrichte, das Verbot des Grunderwerbes, der Ausübung einer Advocaten- oder ärztlichen Praxis, des Hausirhandels, die Aufenthaltsbeschränkungen in Landgemeinden, die thatsächliche Ausschließung von gewerblicher Bethätigung, .sie haben nicht blos die sociale, sondern die rechtliche Lage der Juden in Rumänien in einer Weise verschlechtert, daß in dieser allein die einzige Begründung für den Willen, ja für die Nothwendigkeit zur Auswanderung gegeben ist. Und würden es nicht diese Verhältnisse allein schon vollauf erweisen, daß die Juden äs facto ausgetrieben worden, so würde sich in der von Ministern geleiteten Antisemitenliga, sowie in der thatsächlichen Behandlung der Juden der Grund erkennen lassen, der den Juden den Aufenthalt in Rumänien unmöglich macht. Es gehört angesichts dieser Thatsachen eine gewaltige Portion vou Frechheit uud Feilheit dazu, die Auswanderung als eine Folge der vorjährigen Mißernte, Erwerbsuud Geschäftslosigkeit darzustellen, davon zu sprechen, das zumeist „fremde Gewerbsleute sich zur Auswanderung entschließen, die ebenso leicht von dannen ziehen, als sie gekommen sind", vou den Auswanderern als „berufsmäßigen Schnorrern" zu sprechen, und die Hindernisse abzuleugnen, die den Auswanderern in den Weg gelegt werden. Wir theilen in dieser Nummer ein Pröbchen mit, das die Verlogenheit dieser feilen Regierungsfeder in Helles Licht setzt. Dieser schriftstellerische Landsknecht, der heute für die eine, morgen für eine andere Regierung, heute für den „P. Ll.", morgen vielleicht fürs „Deutsche Volksblatt" schreibt, nimmt natürlich die rumänische Regierung in Schutz, weil sie angeblich verhindert, „daß aus der Agitation für die Judenaustreibungen ein Broderwerb gemacht werde". Diese väterliche Regierung will nicht, daß ein Jude dabei verdiene — aber daß ihre Beamten den auswandernden Juden das Geld stehlen, sieht sie nicht und ihr Lohn- und Lob'chreiber kennt natürlich die Thatsachen nicht. Dafür beschimpft er die Auswanderer als „arbeitsscheues Proletariat". In dem Bestreben, die neue Regierung weißzuwaschen, übersieht er aber, wie oft er sich selbst widerspricht und wie wenig seine Schilderung von dem arbeitsscheuen Proletariat mit seiner Behauptung von der herrschenden Arbeitslosigkeit und seinen eigenen Angaben über die herrschende Ausschließung übereinstimmt. Die Judenauswanderung aus Rumänien ist nicht blos ein Symptom des wirthschaftlichen Niedergangs und der Verarmung Rumäniens, sie ist zugleich eine furchtbare Anklage gegen die rumänische Regierung und das rumänische Volk, welche mit der chinesischen Regierung, mit dem chinesischen Volke auf eine Stufe gestellt werden müssen und Europa hat gegen sie in gleicher Weise zu verfahren, wie gegen China. A. Wiener. Vom Jahrmarkt des Lebens. Ein barbarischer Art in Rumänien. Ein Bukarester Journal, das ehemals dem judenfeindlichen Cabinet Sturdza als Regierungsorgan diente, also gewiß nicht im Verdachte der Judenfreundlichkeit steht, berichtet, überfeinen barbarischen Act, der an einem jüdischen Auswanderer von einem Polizeiorgane verübt wurde. Der Auswanderer heißt Mosco Laib, er wurde im Polizeibureau des 36. Bezirkes 8trada Nireea Voda (schwarze Farbe) mißhandelt und seiner Baarschaft von 200 Francs beraubt. Mosco Laib war Soldat, hat den „Unabhängigkeitskrieg" 1877 mitgemacht und dann einen Hausirhandel betrieben. Da ihm dieser entzogen wurde, sah er sich gezwungen, mit Weib und vier Kindern auszuwandern. Er verkaufte alle Habe und brachte mit Mühe und Noch 200 Francs zusammen. Eine Stunde vor der Abreise holten ihn Polizeiagenten aus seiner Wohnung, führten ihn ins Polizeibureau und unterzogen ihn einem Verhöre. Dabei zog ein Agent einen Ochsenziemer hervor und schlug den armen Laib so erbärmlich, daß dessen Körper ganz mit Wunden bedeckt ist. Das' Opfer dieser Mißhandlung wies seinen Paß, sein rumänisches Bürgerdiplom vor und sein Vermögen von 200 Francs. Der Polizeiagent warf die Papiere unter den Tisch und ließ Laib ins Gefängniß abführen. Fünf Minuten später wurde Laib wieder ins Bureau gebracht und aufgefordert, seine Papiere aufzuklauben und fortzugehen. — Das Geld fehlte. Als er sich beschwerte, wurde er davongejagt. Auf der Polizeipräfectur geschah dasselbe. Das Blatt erwartet, der Minister des Innern und das Gericht würden ihre Pflicht thun. Wie naiv doch so ein erfahrenes rumänisches Blatt sein kann! * * * Bukarest geht uns die zweite Nummer einer von Friptu-Fumuam redigirten Zeitschrift „Nieder mit dem Berräther" zu, in welcher vor allem gegen jene Persönlichkeiten Stellung genommen wird, die der Regierung zuliebe sich gegen die Auswanderer gewendet hatten. Sodann werden die Leiden der Juden in Rumänien in ergreifenden Worten' geschildert und das Unrecht dargelegt, das ihnen fortwährend zugefügt wird, das sie zur Flucht aus dem Lande drängt. Die Juden wollen nichts, als daß man sie in Ruhe und Frieden leben und arbeiten lasse, vaß sie in Rumänien, wie in einem modernen Staate, die Rechte der Staatsbürger genießen, damit sie dem Lande auch ferner wie bisher alle ihre Kräfte, weihen und zu dessen

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