Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 17 (1900)
- Issue
- 24 (15.6.1900)
- Date
- 1900-06-15
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Sette 44« Vr. Bloch's Wocheafchrifl. Nr. 84 ijaawiiM;iipwwi»;i iwtrsswikifiK** Schwierigkeiten und Friktionen, die zu bewältigen häufig ein Ding der Unmöglichkeit blieb, in erster Linie aber durch den Mangel an Capital und Credit und dem Mißtrauen, das den Juden entgegengebracht worden war, nicht aber w:gen ihrer persönlichen Eigenschaften und ihres Charakters, sondern weil befürchtet wurde, das ihnen seitens der Behörden Knall und Fall der Betrieb ihres Unternehmens eingestellt, oder daß der Janhagel, der für die Juden und ihr Hab' und Gut stets ein besonderes Faible offenbarte, ihrer Existenz durch Beraubung und Devastirung ein schnelles Ende bereiten werde, wie es sich auch häufig ereignete. Dessen ungeachtet war der Eifer der Juden, sich vom unlohnenden Handel ab- und dem Gewerbe und der Industrie zuzuwenden, ein derart unauslöschlicher und untilgbarer, daß in verhältnißmäßig kurzer Zeit in allen Branchen Posto gefaßt worden konnte. Die Anfänge waren selbstverständlich überall bescheiden, fehlte es doch an geschultem Hilfspersonal, das erst erzogen und herangebildet werden mußte. Fabriksbetrieb in großem Maßstabe gab es überhaupt nicht oder doch nur ganz vereinzelt. Motore oder andere maschinelle Behelfe kaum dem Namen nach bekannt, und die industrielle Technik noch ganz in dm Kinderschuhen. Waren aber auch alle diese Schwierigkeiten und Weiterungen mit Ach und Weh verbunden, so machte sich außerdem noch die Sorge geltend, wo und an wen die producirten Maaren abzusetzen. Der Consum war allerdings, wenn auch noch nicht in großem Umfange vorhanden, es fehlte aber an Verkehrsmitteln, denn Eisenbahnen gab es noch nicht oder minimal und der Verkehr mußte Per Achse bewerkstelligt werden. Von Böhmen, Mähren und Schlesien, den Productionsländern, mußten die Fabrikate auf Wagen nach den Brünner Jahrmärkten oder nach Wien befördert werden, wo sich ausschließlich bis spät in die Sechziger-Jahre der Waarenaustausch absolvirte. Schienen endlich die Maaren an Ort und Stelle gebracht, so gab es unleidliche Zollplackereien auf den Manchen zu bestehen und nicht selten ereignete es sich, daß ganze Wagenladungen wegen irgend eines Formfehlers confiscirt und bestenfalls erst nach einem hochnotpeinlichen Verfahren, nach Entrichtung enormer Gefällsstrafen freigegeben, zu einer Zeit fteilich, wo das Marktgeschäft schon vorüber war, die Kunden sich anderweitig versorgt hatten, bereits abgereist waren, oder aber der Bedarf sich anderweitig versorgt hatte. Unendlich viel hatte der Jude auch darunter zu leiden, daß ihm nach jeder Richtung hin mit nicht zu überwindendem Mißtrauen begegnet wurde, was freilich nicht befremden konnte und durfte. Wurde der Jude doch seitens des Staates, namentlich seiner Organe als Unterthan — Staatsbürger gab es ja überhaupt noch nicht — letzterGüte betrachtet und auch behandelt, — in der Rangordnung hinter dem Zigeuner — wamm sollte die Bevölkerung, bei welcher jedes amtliche Organ als die allmächtige Vorsehung gegolten hatte, etwa besseren Grundsätzen huldigen. Böses Beispiel verdirbt die besten Sitten, namentlich wenn diese Beispiele von autoritativer Seite gegeben werden. Und daß diese Beispiele bös waren, ist freilich nur denjenigen bekannt, die die Zeit von 1850 bis 1860 mit erlebt hatten und Zeugen waren der infamirenden menschenunwürdigen Behandlung, welche jeder Jude, ob hoch oder niedrig, groß oder klein, von den untergeordnetsten Organen ausgesetzt war. Jnsbesonders saß daß Mißtrauen wurzeltief in arischen Geschäftskreisen vis-ä-vis jüdischen Producenten, gegenüber welchen als Axiom galt, daß er die Absicht habe, den Käufer oder Verkäufer zu übervorthellen oder zu benachtheiligen. Dieses Mißtrauen war so tief eingewurzelt, daß von demselben auch dann noch nicht abgelassen wurde, als die Erfahrung das Gegentheil bewies, als sich in allen Fällen erwiesen hatte, daß der geschäftliche Verkehr mit Juden nicht nur keinen Nachtheil brachte, ja daß sich derselbe zum Bortheil gestaltete und dem Verkehre mit Ariern in vielfacher Beziehung vorzuziehen sei. Der jüdische Producent mußte daher nolens volens gegenüber der arischen Concurrenz in Bezug auf Preise und Conditionen tiefeinschneidcnde Margen bieten, wollte er sein Product an den Mann bringen, — wie es ja noch derzeit häufig vorzukommen pflegt, — was den jüdischen Producenten dann den Borwurf der Preisunterbietung, der Schleuderei einbrachte. Der jüdische Producent mußte überhaupt darauf bedacht sein, unter den gleichen Verhältnissen ein besseres Fabrikat als der arische Concurrent zu liefern, da er sonst Gefahr lief, dasselbe nicht schlank oder gar nicht abzusetzen. Eduard Beer. (Ein weiterer Artikel folgt.) „Die ziouistische Colonialbank." Directorium und Aufsichtsrath der I ü d i s ch e n C o l on i a l b a n k (Jewish Colonial Trust) ersuchen uns um Aufnahme nachstehender Mittheilung: „Nach Veröffentlichung der ersten Bilanz des Jewish. Colonial Trust (Jüdische Colonialbank) haben ,'ich verschiedene Blätter veranlaßt gesehen, an diese Schlußfolgerungen zu knüpfen, die vollständig unrichtig sind und sich nur durch die Unkenntniß der Sachlage erklären lassen. Es ist gänzlich unrichtig, daß für das eingezahlte Capital lediglich ein Zinsfuß von 1V4 Perent erzielt worden sei. Vielmehr war die Verzinsung thatsächlich den Verhältnissen auf dem Geldmärkte angemessen. Nur gelangte nicht das ganze Capital durch das abgelaufene Geschäftsjahr zur Verzinsung, da die Einzahlung zum größten Theile erst gegen Ende des Jahres erfolgt ist. Es entspricht ferner nicht den Thatsachen, daß die bisher aufgelaufenen Kosten der Bank eine Höhe erreicht hätten, die nicht in dem richtigen Verhältnisse zu den Cassabeständen wären. Diese Kosten, die in den verschiedenen Beurtheilungen irrthümlicherweise als Gründungsspesen bezeichnet wurden, setzen sich zusammen aus den Spesen für die Anwälte und dem Stempel auf Eintragung in das Register und Allottementstempel, aus den Verwaltungskosten für das ganze Jahr und den Gründungskosten. Schon die erste Post machte einen wesentlichen Theil der ganzen Spesen aus, da der Stempel nicht allein für die schon bisher gezeichneten Shares, sondern für das ganze Actiencapital, das ist zwei Millionen Shares, geleistet werden mußte. Fügt man diesen Spesen die Ausgaben für das abgelaufene Verwaltungsjahr hinzu, die nach eingehender Prüfung der einzelnen Posten sich als notwendig und zweckmäßig erwiesen haben, so resultiren Gründungskosten im Betrage von 6000 Pfund. Das bedeutet zwei Percent von den bereits subscribirten 300.000 Shares, ein Resultat, das wohl nicht viele Banken aufzuweisen haben Dieses 'Ergebniß verdanken wir den vielen Hunderten Arbeitern, die ohne Entgelt für die Subscription und die weitere Einziehung der Raten gewirkt haben und wirken. Es darf nicht übersehen werden, daß die jüdische Colonialbank 120.000 Actionäre in über 2000 Orten aller Welttheile hat und das englische Gesetz die Verständigung jedes einzelnen Zeichners erfordert. Die Spesen standen im- Verhältnisse zur geleisteten Arbeit, die ein ungeheures Plus an technischer Routine erforderte, nach den Grundsätzen strengster Sparsamkeit und waren im Sinne der großen Verantwortung, die mit der Aufsicht der Arbeiten des Jewish Colonial Trust verbunden sind, geregelt. Ferner wurden auch alle Vorbereitungen getroffen, die eine sorgfältige und vorsichtige Fortführung der Geschäfte verbürgen. Das Personal wurde den wachsenden Aufgaben entsprechend vermehrt und die Localitäten des Trust vergrößert." Demgegenüber haben wir zu bemerken, daß es im Grund nicht darauf abgesehen war, die gesetzlichen Stempelausgaben zu bemängeln und deren Höhe der Bankleitung zum Vorwurf zu machen. Wir haben vielmehr auf folgende Daten des Rechenschaftsberichtes verwiesen: Reisespesen Mk. 30.435, Gehälter und Gratificationen an die Beamten Mk. 37.747, Druckkosten Mk. 31.545, Advocaten und Bücherrevisoren Mk. 25.989, Porti und Depeschen Mk. 18.715, Registraturarbeiten Mk. 19.680, Annoncen Mk. 25.735, Bankspesen und Cursdifferenzen Mk. 15 996, Schreibmaterialien rc. Mk. 5.347, Bureauspesen Mk. 14.446, Bureaumiethe Mk. 11.551, Summe Mk. 237.186. Es können aber auch, wie die „Israel. Wochenschrift" in Berlin mit Recht bemerkt, diese rund 240.000 Mark nicht mit den 6000 Pfund oder 120.000 Mark Gcü ldu.igsspesen identisch sein, von denen die obige Zuschrift spricht. Daraus entsteht die Vermuthung, daß die Leiter der zionistischen oder jüdischen Colonialbank außer den von ihnen in der vorgelegten Rechnung erwähnten Summe noch 120.000 Mark an eigentlichen Gründerspesen ausgegeben hüben. Die „Israel. Wochenschrift" fügt hinzu: „Diese Vermuthung wird durch die auffällige Lückenhaftigkeit der Rechnungslegung und durch den Umstand unterstützt, daß prospectmäßig die Gründerspesen erst zahlbar sein sollten, nachdem die ersten 5 Millionen Mark gezeichnet waren und die Zeichner die erste Million Mark baar eingezahlt hatten." „Die obige Zuschrift sagt, daß alle Vorbereitungen getroffen sind, die eine sorgfältige und vorsichtige Fortführung der Geschäfte verbürgen. Das ist nicht ganz verständlich. Die Bank hat ihre „Geschäfte" überhaupt noch nicht eröffnet und noch kein „Geschäft" gemacht. Ihre Thätigkeit hat bisher nur darin bestanden, das gezeichnete Geld der Actionäre unter Aufwenduug erheblicher Spesen einzuziehen und auf Gründungs- und laufende Kosten auszugeben. Und das will man „fortführen?" Lieber nicht!" - Die von Herrn Dr. Hildesheimer redigirte „Jüdische Presse" schreibt dazu: „Ein Blick auf diese Ziffern genügt wohl, um zu erkennen ob wirklich mit „größtmöglichster Sparsamkeit" gewirthschaftet wurde-