Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 17 (1900)
- Issue
- 23 (8.6.1900)
- Date
- 1900-06-08
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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>Jtr. 23 Vr. Bloch's Wochenschrift. Seite 431?. Stojalowski alle Menschen Verbrechen ohne eigene Schuld begehen. Der Angeklagte wurde zu zwei Monaten schweren Kerkers, mit zweimaligem Fasten in jedem Monate verschärst, verurtheilt, und nahm die Strafe an. Correspondenzen. Oeffentliche Plenarsitzung des Wiener israelitischen Cultusvorstandes vom 6. Juni 1900. Präsident Herr kaiserlicher Rath Heinrich Klinger. So ist denn der vielumstrittene Entwurf einer Wahlreform für die Wiener isr. Cultusgemeinde endlich durchberathen und beschlossen — Dank der unbeugsamen Energie, der Willensstärken Beharrlichkeit und Ausdauer, der beispielsvollen Opferwilligkeit des Präsidenten kaiserl. Rathes H. Klinger. Das Pluralitäts-Wahlrecht, welches bis heute nu im streng katholischen Belgien, im antisemitischen Wien und im Wahlgesetz des Grafen Badem Platz gefunden, hat nunmehr zum ersten Mal in ein jüdisches Cultusgemeindestatut seinen Einzug gehalten. Das reine Wahl^ruppen-System wäre uns zweifellos ungleich sympathischer, hätte aber vermuthlich keine Majorität auf sich vereinigt. Man darf hinzufügen, daß ohne das hohe Ansehen, ohne die überragende Autorität des gegenwärtigen Präsidenten, es kaum gelungen wäre, die sichtlich widerstrebende Mehrheit zusammenzuhalien und der Reform überhaupt gefügig zu machen. Ja, jener Tyeil des Entwurfes, der die Reform der innern Administration behandelt, zerschellte noch in der letzten Minute an dem hartnäckigen Widerstand des Dr. Maximilian Steiner und schweren Herzens mußte der Präsident auf diesen Theil des Werkes vorläufig verzichten. Angesichts der vermehrten Anzahl der Vorstandsmitglieder dürfte aber die Erledigung sämmtlicher Geschäftsstücke durch das Plenum in gesteigertem Grade als schwer durchführbar sich erweisen. Der erste Vicepräsident Dr. Alfred Stern war der Sitzung ferngeblieben, offenbar um zu bekunden, daß er nicht mitthut. Nach Bekanntgabe des Einlaufes ließ der Präsident kais. Rath H. Klinger das letzte Protokoll zur Verlesung bringen. Demselben ist zu entnehmen, daß nach einem eingehenden Referate des Cultusvorsteher Dr. Marcus Spitzer der Vorstand mit allen gegen drei Stimmen beschlossen hat, die laute Recitation des gesammten Schemone-Eßre-Gebetes durch den Cantor nach den Anordnungen des Predigers Mannheimer s. A. wieder einzuführen. Nach Uebergang zur Tagesordnung constatirt der Vorsitzende kaiserl. Rath H. Klinger die Anwesenheit von 18 Vorstandsmitgliedern und es wird in der Berathung des Commissionsberichtes über die Reform des Cultusgemeinde-Statutes fortgefahren. Zur Abstimmung haben nachstehende Anträge zu gelangen: Antrag R o s n e r auf decentralisirte Vornahme der Cultuswahlen nach den Gemeindebezirken. Antrag Dr. S t e i n e r auf Einschränkung des passiven Wahlrechtes in der Gruppe der Hochbesteuerten auf die Mitglieder dieser Gruppe. Antrag Dr. Spitzer: Sämmtliche Steuerträger der Cultusgemeinde in zwei Wählergruppen zu zertheilen und von der intendirten Verleihung eines Pluralitätswahlrechtes an einzelne Wählerkreise abzusehen. Endlich der Antrag der Commiffion in der von Dr. Josef Grünfeld vorgeschlagenen Stilisirung, wonach die Mitglieder der israelitischen Cultusgemeinde auf die Dauer von 6 Jahreu 24 Vorsteher aus ihrer Mitte wählen, während alle Censiten welche eine Steuer von 200 Kronen und darüber zahlen, 12 weitere Vorsteher bestellen. Dieser Antrag gelangt mit 15 gegen 3 Stimmen zur Annahme. Antrag Steiner wird mit 6 gegen 12 Stimmen abgelehnt; desgleichen der Antrag Rosner mit allen gegen zwei Stimmen. — Ueber die vorgelegten Vorschläge zur Reform der inneren Administration, die Beschränkung der Agenden der Plenarversammlung, die Abschaffung der Scctionen, Ausgestaltung des Secretariates, entwickelt sich eine lang andauernde Debatte, bei welcher nacheinander der Referent Oberfinanzrath R a p a p o r l, der Präsident kais. Rath Klinger, Vicepräsident Dr. G. Kohn, Dr. Steger, Architekt Fleischer, Dr. Stein wiederholt das Wort ergriffen, um die Reformvorschläge zu befürworten, während Baurath Ritter v. Goldschmidt, Baurath Stiaßny, Reitling e r, insbesondere aber mit großem Nachdrucke Dr. S t e i n e r für die Beibehaltung der Sectionen plaidirten. Letzterer legte dem Präsidenten nahe, zunächst die Steuer- und Wahlreform zu finalisiren und in Sicherheit zu bringen, indeß die angeregte Reform der inneren Administration erst einer nochmaligen Prüfung und Borberathung zurückzuleiten. Director Simon stellt den Vermittlungsantrag, für bestimmte fachliche Angelegenheiten ständige Commissionen zu bestellen. Dr. Steger vertheidigt in beredten Worten die Anträge des Statutencomites. Ec erinnert daran, daß der Präsident die Reform der inneren Verwaltung ebenso eindringlich fordert und für nicht minder nothwendig erklärt als die übrigen Reformvorschläge. Ueber Antrag des Baurath Ritter von Goldschmidt wird zunächst die principielle Frage, ob die Einrichtung der Sectionen beizubehalten sind, zur Abstimmung gebracht. Für die Beseitigung erheben sich blos 9 Mitglieder, 10 Stimmen find für die Beibehaltung der Sectionen. Infolge dieser Abstimmung erklärt der Präsident der Anregung des College» Dr. Steiner Folge geben zu wollen und jenen Theil des Reformplanes, welcher die innere Administration betrifft, für einen späteren Termin zurückzustellen. Oberfinanzrath Rapaport öeferirt sodann über die neu zu creirenden Berzirkscommiffionen: (Neu: § 28.) »Aus den Vertrauensmännern (§ 2 des Cultussteuer-Regulativs) werden Bezirkscommiffionen gebildet. Dieselben haben aüf Grund einer von der Cultusgemeinde zu erlassenden Geschäftsoronung Angelegenheiten ihres Wahlbezirkes zu berath^n und diesfalls Anträge an die Cultusgemeinde zu stellen. Auch können ihnen Angelegenheiten der im Wahlbezirke gelegenen Gemeindebethäuser, sowie das Armen-, Schul-, und Leichenwesen des betreffenden Wahlbezirkes auf Grund und nach Maßgabe der Beschlüffe^des Cultusvorstandes zugewiesen werden." Der Referenten-Entwurf wird mit einem Zufatzantrag Pollak-Rosner, wonach diese Commiffionen mindestens dreimal jährlich zusammentreten müffen, zum Beschluffe erhoben. Als § 93 beantragt die Statuten-Commiffion: »Angehörige der israelitischen Cultusgemeinde, welche zur Zahlung von Cultussteuer nach den im Cultussteuerregulativ enthaltenen Ansätzen nicht herangezogen worden, find berechtigt zu den Gemeindebedürfniffen eine jährliche Cultussteuer von 10 Kronen zu leisten." Baurath Goldschmidt spricht gxgen diesen Antrag. Dr. Spitzer verlangt die obligatorische Einführung der 5 fl. Steuer, kais. Rath Hirsch, Dr. Berger sprechen für die Anträge des Statuten-Comites. Nach einem Schlußwort des Referenten Oberfinanzrath Rapaport wird der Antrag Spitzer mit 10 gegen 8 Stimmen abgelehnt, der Antrag des Comites sodann einstimmig angenommen. Bei § 1 der Wahlordnung wird über Antrag des Präsidenten die erforderliche Dauer der Seßhaftigkeit von drei auf zwei Jahre herabgesetzt. Dr. Berger beantragt Doctoren, Beamten, Lehrern, das 'Wahlrecht einzuräumen, auch wenn sie keine Cultussteuer zahlen. Gegen diesen Antrag sprachen Dr. Grünfeld, Baurath Goldschmidt, kaiserl. Rath Hirsch, für denselben Baurath Stiaßny, Dr. Spitzer, Oberingenieur Edler von Mises, welcher eventuell wenigstens für Staats-, Landes- und Communal-Beamte, sowie für definitiv angestellte Lehrer das Wahlrecht beantragt. Nach einem Schlußwort des Oberfinanzrath Rapaport werden die Anträge abgelehnt. Endlich gelangt der Antrag, daß die 200 Vertrauensmänner zur Hälfte vom Vorstände ernannt, zur Hälfte von den Steuerzahlenden gewählt würden, ohne Debatte zur Annahme. Der Präsident kaiserl. Rath H. Klinger spricht dem Referenten Oberfinanzrath Rapaport und dem Seeretär Dr. Th. Lieben für ibre Mühewaltung den Dank aus und erklärt die Sitzung für geschloffen.