Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 17 (1900)
- Issue
- 23 (8.6.1900)
- Date
- 1900-06-08
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Seite 430 Dr. Blvch's Woürenrclrrisr. Nr. „Wer putzt Ihr Küchengeschirr so blank?" — Ich putze es nicht, ich scheuere es nur, bis es blank ist. Ich habe auch.durch Gottes Gnade noch die Kraft, meine ganze Wäsche allein zu waschen, und dann packe ich sie in die Kiepe und trage sie auf dem Rücken nach dem Boden". Wir waren starr vor Erstaunen. „Wer holt aber für Sie ein, was sie brauchen?" „Natürlich ich, sonst müßte ich doch Botengeld geben und das habe ich nicht! Ich hole mir auch jeden Monat mein Geld von der jüdischen Gemeinde in der Hamburgerstraße!" — „Das ist ja aber eine Reise, wie gelangen Sie dahin?" „Ich gehe bis Potsdamer Brücke, dann fahre ich im Omnibus bis Hakeschen Markt und von dort gehe ich bis ins Bureau! „Warum haben Sie sicht nicht in eine der jüdischen Altersversorgungsanstalten gemeldet?" — „Ich wollte in meinem Stübchen frei und selbständig sein, und jetzt habe ich ja Moneten und brauche ich keine Anstalt. Freilich, ehe ich von den Herren zu meinem Geburtstag hörte, daß ich nun keine Noth mehr leiden sollte, da war der Herr Stadtverordneter Kalisch so gut, sich für mich bei der Altersversorgung zu verwenden. Da wurde ich eines-Tages hinbestellt. Der Herr Jnspector wollte seine Angen nicht trauen, daß ich eine Hundertjährige sein sollte, weil ich so rüstig vor ihm stand. Er rief seine Frau — und bald kamen aus allen Stuben die Weiblein, — um mich als Schauthier anzusehen. Und als ich fortgehen wollte und sie mir ihre Hilfe anboten, um die Treppe hinabzusteigen, ich aber dafür dankte und so schnell ich es vermochte, allein hinabging, da schrieen und kreischten sie alle vor Vergnügen und Verwunderung. Ja, Gott hat mich besonders begnadigt!" Als Friederike Wolff so sprach, stand sie auf, faltete die Hände und blickt: zum Himmel empor. Dabei waren alle ihre Bewegungen einfach und natürlich. — „Warum wandten Sie sich denn nie an die Stadt um Unterstützung oder an den Gesindebelohnungsfonds?" fragte ich. „Da bin ich zu stolz, um zu betteln", sagte die Greisin „das haben mich meine Eltern nicht gelehrt". „Um den Gesindebelohnungsfonds hätten Sie sich, ohne daß es Bettelei ist, bemühen sollen. Der ist ja dazu da, daß brave invalide gewordene Angestellte rm Hausdienst nicht im Alter zu darben haben. Da sind ja Millionen angehäust, das wäre Ihr gutes Recht". — „Davon wußte ich ja nichts Jetzt bin ich zufrieden, ich fange von neuem an und werde haben, was ich brauche, so lange Gottes Gnade mir noch das Leben läßt!" Als wir nun Abschied nahmen, kam sie uns gewandt, wie eine junge Person, ein Stück die Treppe nach und rief: „Ich danke Ihnen, meine Damen. Nicht wahr, Sie besuchen mich noch einmal wieder?" Wir hatten .bei dem hundertjährigen Fräulein, eine, belehrende und unterhaltende Stunde genoffen. Wir lernten in dieser Greisin ein Unikum von Lebenskunst und Selbstgenügsamkeit kennen, welche bei dem bescheidensten Maß an Ansprüchen, den Sinn nur gerichtet auf die nächsten Pflichten, selbständig und frei durch Arbeitsamkeit, voll religiöser Empfindung, erfüllt war von Dank gegen Gott, von dem sie das lange Leben — und jede ihr jetzt bereitete Freude als himmlische Gnade hinnahm. Lina Morgenstern. Aus ärztlichen Kreisen geben wir nachstehende Beschwerde wieder, mit der Ueberschrift: „Wie Staatsgrundgesetze geachtet werden". Das alte Sprichwort „Es kommt selten etwas besseres nach" scheint sich auch an dem jetzigen Ministerium zu bewahrheiten. Der Fall „Araten" hat Oesterreich in den Augen Europas geschädigt, man sieht mitleidig auf ein. Cabinet, das nicht im Stande oder nicht Willens ist, flagrante Gesetzesverletzungen zu redressiren, man versteht nicht, daß ein Minister die Klostergewalt über die Staatsgewalt stellt. — Ein noch crafferer Fall von „Wahrung der Gesetze" ist der folgende: Die antisemitische obligatorische Tischlerme ster-Krankencaffe, an deren Spitze der Urgermane I e d l i c k a, Gemeinderath „i. P." steht, bietet ihren Mitgliedern nur Krankengeld. Aerztliche Hilfe und Medicamente muß sich der Meister selbst bezahlen. Die Krankencassa erklärt nun, daß sie den Meistern — auch den jüdi schen — nur dann das statutengemäß versicherte Krankengeld auszahlt — wenn sie sich von christlichen Aerzten behandeln lassen. Zu diesem Zwecke wird den Mitgliedern ein im Berlage der „Deutschen Zeitung" erschienenes Verzeichniß christlicher Aerzte übermittelt. Alle Beschwerden der Aerzte und der Aerztekammer waren vergeblich. Das Ministerium Koerber will es sich augenscheinlich mit den christlichsocialen Machthabern nicht verderben und sanctionirt das völlig ungesetzliche Vorgehen der Krankencasse. („Oesterr. Volksblatt".) Ern Prachtexemplar von einem christlich-socialen Antisemiten. Der Chefredacteur des Brünner christlich-socialen Antisemiten- Blattes „Obrana Prace", Herr Anton Ripp, stand dieser Tage vor dem Untersuchungsrichter unter der Beschuldigung des Vergehens gegen das Urheberrecht. Richter: Haben Sie welche Vorstrafen? Ripp: Jawohl. Richter: Welche? Ripp: Sechs Monate schweren Kerkers. Richter: Weshalb denn? (Tiefes Stillschweigen.) Richter: Nun, weswegen denn? (Tiefes Stillschweig n.) Richter: Also ich bitte! Ripp (verlegen): Wegen .... nun wegen Verbrechens der Religionsstörung! Tableau.! Der gute Mann hat nämlich mit einer Statuette, die die heiligeMaria darstellt, ganz unfläthige Dinge getrieben. Die Christlich-Socialen haben doch prächtige Führer. Der eine ist wegen Nothzucht oder Schändung, der andere wegen Betrug bestraft, ein anderer ist gerichtlich der Veruntreuung oder des Diebstahls überführt u. s. w. Und nun stellt sich heraus, daß sich unter ihnen auch einer befindet, der wegen Verbrechens der Religionsstörung eine Kerkerstrafe erlitten hat. Ein Gerichtsurtheil. Das Berliner Abwehrorgan schreibt: Noch^anläßlich der lex Heinze haben die Antisemiten darauf hingewiesen, daß der sogenannte Schutzparagraph die jungen Mädchen vor den Nachstellungen ihrer Brodherren, Principale, Werkmeister rc. schützen solle, besonders vor den jüdischen. Da ist eine Gerichtsverhandlung von Interesse, die der „Bote a. d. Riesengebirge" unlängst veröffentlicht hat: Wissentlich falsche Anschuldigung wurde dem Rittergutsbesitzer Georg P. zur Last gelegt. Das öffentlich verkündete Urtheil lautet auf Freisprechung. Wie aus der Urtheilsbegründung hervorging, hatte P. gegen eine bei ihm früher bedienstete Wirthschafterin, die ihn der versuchten Nothzucht an ihr beschuldigte, Privatanklage erhoben. Der Spieß wurde aber umgedreht und P. wegen wissentlich falscher Anschuldigung angeklagt. Der Gerichtshof hat weder objectiv in dem Vorfall, der der Wirthschafterin zu der Beleidigung den Grund gegeben, die Thatmerkmale der versuchten Nothzucht feststellen können, noch aber subjectiv bei dem Angeklagten das Bewußtsein bei der Anstrengung der Privatktage, daß er sich durch sein Verhalten eines solchen Versuches schuldig gemacht hatte. Dem Angeklagten wurde hierbei die auf dem Lande gebräuchliche „Annahme", daß Personen in dergleichen Stellungen, wie die der Zeugin, die sich zu unverheiratheten Dienstherren vermiethen, auch denselben sonst gegenüber gefällig sind, zu gute gerechnet. Es ließ sich deshalb nicht die Feststellung der wissentlichen falschen Anschuldigung treffen. Der Staatsanwalt hatte zwei Monate Gefängniß beantragt. Ein preußischer Gerichtshof hat somit als gerichtsnotorisch festgestellt, auf dem Lande werde allgemein angenommen, daß ein weibliches Wesen, das bei einem unverheiratheten Dienstherrn in den Dienst tritt, auch ihm „sonst gegenüber gefällig zu sein" hat. Zum geschlechtlichen Mißbrauch solcher unglücklicher Wesen ist der Dienstherr nach der gütigen Anschauung berechtigt. Es wird ihm sogar nicht einmal übel genommen, wenn er bei Geltendmachung seiner „Rechte" einen mehr oder weniger gelinden Zwang anwendet. Wie weit nach Ansicht des Gerichtshofes dieser Zwang gehen kann, ehe er den Charakter der Nothzucht annimmt, entzieht sich leider der öffentlichen Kritik, da bei Erörterung des Falles vorsichtigerweise die Oeffentlichkeit ausgeschlossen war. Ein Stojalowski-Aniisemit wegen Religionsbeleidigung verurtheilt. Aus Neu-Sandez wird uns telegraphirt: Am 5. Juni 1900 fand vor dem hiesigen Strafgerichtshofe eine geheime Verhandlung gegen einen Bauer aus Turkow, Andreas P o d g o r n y, statt, welcher als ein tteuer Anhänger des?. Stojalowski und als antisemitischer Agitator der Stojalowski'schen Couleur in ganz Westgalizien bekannt ist. Podgorny war der Religionsbeleidung angeklagt, begangen dadurch, daß er sich über Christus wegen seiner jüdischen Abstammung verletzend und ärgernißerregend ausgedrückt hatte. Der Angeklagte bekannte sich schuldig und gab zn seiner Rechtfertigung an, daß nach der Lehre des