Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 17 (1900)
- Issue
- 22 (1.6.1900)
- Date
- 1900-06-01
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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Nr. 22 Dr. Bloch's Wochenschrifr« breite 417 Prag. („Das Lied vom Levi".) Das czechische Realistenorgan „6'as" schreibt: „Herr Breznowsky und Genossen haben am 18. d. im Abgeordnetenhause zwei Interpellationen überreicht. Allerdings zum Zwecke der Obstruction. Wir geben bereitwillig zu, daß der Obstruction wegen auch überflüssige Interpellationen an d e Regierung gerichtet werden können; indeß steht es doch dafür, näher zu betrachten, worüber die Herren Breznowsky und Genossen Interpellationen überreichen. Nur uebenbei bemerken wir, daß die wenigen Zeilen, welche der Interpellant aus Eigenem der Interpellation beigefügt hat, in einer so schrecklichen Orthographie geschrieben sind, daß selbst seinen mitunterfertigten Genossen darob die Haare zu Berge standen. Die erste Interpellation betrifft das deutsche Gedicht: „Das Lied vom Lew." Wir bekennen offen, daß uns derartige „poetische Ereignisse", die welche Nation ooer Confession immer schmähen, bis in die Seele zuwider sind, schon darum, weil es uns in gleicher Weise verdrießen würde und auch verdrießt, wenn Jemand über uns Czechen Schmäh-Berse niederschreibt. Es ist noch nicht lange her, seit die czechischen Abgeordneten bei der Wiener Polizei, wenn nicht gar beim Ministerium intervenirten, als in „Venedig in Wien" beleidigende Couplets gegen die Czechen gesungen wurden. Und es ist auch nicht lange her, seit wir uns gekränkt haben, daß die Wiener Polizei die für uns keinesfalls schmeichelhafte Posse „Ein Böhm in Amerika" nicht verboten hat. Aber es ist die Aera der Obstruction, hols der Teufel — es fällt uns nicht ein, eine Affaire daraus zu machen. Warum nimmt sich aber Herr Breznowsky gerade eines deutschen Gedichtes an und noch dazu eines so gemeinen und niedrigen, — das will uns nicht in den Kopf gehen. Offenbar wollte er sich bei seinen Wiener Freunden aus dem Lager der Herren Schneider, Bielohlavek und Wollmayer einschmeicheln, nachdem er ihnen Tags vorher drohen ließ, daß sie in Prag mit Stöcken empfangen werden würden! Gerade sowie er sich in den Couloirs des Abgeordnetenhauses demselben Schneider gegenüber entschuldigte, daß der Czechenclub die Verhandlung des § 59 der Gewerbeordnung nicht zugelaffen hat und alle Schuld dafür „auf die andere" schob, welche das beschlossen hätten!" Der „Öas" citirt dann einen Vers aus dem „Lied vom Levi" und fährt fort: „Allerdings wird sich Herr Bi-eznowsky dahin ausreden, daß er dieses Gedicht dem Herrn Spens-Booden gewissermaßen zur Confiscation empfohlen hat, darauf hinweisend, daß mit czechischen antisemitischen Arbeiten nicht so liberal verfahren werde. Jedermann sieht aber, um was es sich hier handelt. „Das Lied vom Levi" soll durch das stenographische Protokoll immunisirt werden! Und die Genossen! Diese Interpellation haben u. A. unterschrieben der Literat Herr Dr. Servaz Heller, Herr Dr. Fort, der Staatsmann Herr Janda, der Dichter Spmdler, das Mitglied des obersten Sanitäsrathes Herr Dr. Dvorak, Herr Dr. Dyk, Herr Professor Kurz, Herr Dr. Slama und einige kleinere Staatsmänner ä la Krumbholz, König, Sokol u. s. w. Jetzt weiß man wenigstens, welche Literatur diese Herren pflegen! Auch ein wohlthätiger Einfluß der Obstruction!" Wien. (David Tittinger und Leopold Pollak.) Wie ein Telegramm aus Czernowitz meldet, ist dort Reichsraths- und Landtagsabgeordneter kaiserl. Rath David Tittinger nach langem Leiden gestorben. Der Verewigte, welcher immer ein treuer Sohn des Judenthums war, zählte zu den angesehensten Bürgern der Bukowina. Tittinger wurde am 3. Februar 1839 in Suczawa geboren. Nach Beendigung der Gymnasialstudien in Czernowitz absolvirte er die Handelsakademie in Leipzig und trat 1858 als Volontär in der Bank- und Productenfirma „Gebrüder Tittinger, Czernowitz" in die kaufmännische Praxis ein. Im Jahre 1875 etablirte er sich selbstständig unter der Firma „David Tittinger". Auch journalistisch bethätigte er sich. Im Laufe der Jahre gelang es ihm, eine Reihe von Ehrenstellen zu erringen. Er war Cultus- Vorsteher, Gemeinderath von Czernowitz, Präsident der Fruchtbörse und Vicepräsident der Handelskammer. Im Jahre 1881 wurde er Censor der Filiale der Oesterreichisch - ungarischen Bank, 1882 Handelsgerichtsbeisitzer. Im Abgeordnetenhaus vertrat er die Czernowitzer Handels- und Gewerbekammer. — Auch aus Stetkovic m Böhmen kommt uns eine Trauerbotschaft und diese meldet das Hinscheiden des kaiserl. Rathes Landtags¬ und gewesenen Reichsrathsabgeordneten 'Leopold Pollak. Der Heimgegangene, ein Schwager des Hofrathes Professor Zucker in Prag, hat sich wegen seines Charakters und seines gemeinnützigen Wirkens in ganz Böhmen Achtung und Liebe erworben. Berlin. Von der steten Fürsorge der Regierung für den jüdischen Religionsunterricht in Preußen legt der nachfolgende Erlaß vom 14. April, den die „Israelitische Wochenschrift" veröffentlicht, erneutes, wohlthuendes Zeugniß ab: „Durch die Vorschrift des § 62 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 über die Verhältnisse der Juden sind die jüdischen Synagogengemeinden Mar verbunden, solche Einrichtungen zu treffen, das; es keinem jüdischen Kinde während des schulpflichtigen Alters an dem erforderlichen Religionsunterricht fehle. Aus dieser Vorschrift kann aber nicht gefolgert werden, daß die Synagogengemeinden hinsichtlich dieses Religionsunterrichtes zu Schulgemeinden geworden sind, denen folgerichtig im Fall ihrer Leistnugsunfähigkeit Staatsunterstützung nicht zu versagen sein würde. Rach der Begründung der vorerwähnten Gesetzesvorschrift soll diese lediglich verhindern, daß jüdische Kinder überhaupt ohne allln Religionsunterricht anfwachsen. Es ist zugleich aber unter Hinweis auf die rechtliche Stellung der jüdischen Religionsgesellschaft zu dem Staate betont, daß die Einrichtung besonderer Religionsschulen von den Synagogengemeinden nicht gefordert werden könne, ihnen auch die Mittel, welcher sie sich zur Ertheilung des nothwendigen Religionsunterrichtes zu bedienen haben, nicht vorgeschrieben werden sollten. Durch die in dem Runderlaß meines Herrn Amtsvorgängers vom 13. Mai 1899, Eentralblatt Seite 552. getroffenen Anordnungen ist sonach den Anträgen leistungsschwacher Synagogengemeinden auf Erleichterung der ihnen durch die genannte Gesetzesvorschrift auferlegten Pflicht soweit Rechnung getragen, als dies nach Lage der Gesetze und der Zweckbestimmung des Fonds Kapitel 121 Titel 34 des Staatshaushaltetats angängig ist. In allen den Fällen, in welchen nach den Berichten der Regierungen die Voraussetzungen des Erlasses vom 13. Mai 1899 zittreffen, sind zufolge meiner Anordnung Verhandlungen mit den betreffenden Schulverbänden wegen Einrichtung jüdischen Religionsunterrichts eingeleitet worden. Sieben Schulverbänden, die sich bisher hierzu bereit erklärt haben, sind die erforderlichen Beihilfen vom 1. April 1900 ab bewilligt. In einer größeren Zahl von Bezirken schweben die Verhandlungen noch. Soweit sie Erfolg haben sollten, werden auch in diesen Fällen die erforderlichen Beihilfen bereit gestellt werden. Da indessen ein Zwang gegen die Schulverbände nicht geübt werden kann, muß den einzelnen in Frage kommenden leistungsschwachen Synagogengemeinden in den noch nicht erledigten Fällen überlassen werden, ihrerseits bei den Schulverbänden vorstellig zu werden, daß sie freiwillig die Einrichtung jüdischen Religionsunterrichtes nach Maßgabe des Erlasses vom 18. Mai 1899 beschließen." Man wird überall mit Genugthuung erfahren, daß nach dem Erlaß vom 13. Mai v. I. bereits sieben Schulverbänden die erforderliche Beihilfe bewilligt wurde und einer noch größeren Zahl von Bezirken zugewendet werden soll. Berlin, 22. Apcil. (Rettungswerk für Galizien.) Die „Israelitische Wochenschrift" meldet: Die deutschen Bnai Brith-Logen, deren Zahl sich seit kurzer Zeit um neun vermehrt hat — die jüngste wird am 24. d. M. (Donnerstag dieser Woche) in Leipzig eröffnet — haben sich an die amerikanischen Bruderlogen mit dem Antrag gewandt, es möchte aus gemeinsamen Mitteln ein gemeinsames Rettungswerk für die galizischen Juden in Angriff genommen und nach festem Plan organisirt und ausgeführt werden. Ein Berliner Logenmitglied wurde nach Amerika entsandt, um dort bestimmte Vorschläge zu machen, Anregungen entgegenzunehmen und Verabredungen zu treffen. Die amerikanischen Bnai Brith-Logen haben auch in diesem Fall dem Vertrauen entsprochen, das man immer zu ihnen hegen darf, wenn man sich in huma.utärem Interesse an sie wendet, und haben dem deutschen Delegirten jedes Entgegenkommen bewiesen. Die gemeinsame und Parallelaction wird in nicht ferner Frist kräftigst einsetzen, unterstützt von Gleichgesinnten in Oesterreich, die nur noch die staatliche Genehmigung der neu zu bildenden Vereine abwarten. Konich. Bon hier wird dem Mainzer „Israelit" geschrieben: „Bei der Leiche des Ermordeten fand man bekanntlich ein Taschentuch, welches einer Dame gehörte, welche bei der antisemitischen Ag tation eine nicht unwesentliche Rolle gespielt hat. Es ist das die Frau Kreisschulinspector Rohde, welche es für angezeigt hielt, nunmehr eine Vergnügungsreise zu unternehmen. Ich möchte nicht besonders nochmals hervorheben, daß, im Falle eine Jüdin als Besitzerin des fraglichen Taschentuches eruirt worden wäre, diese Jüdin heute nicht eine Vergnügungsreise gemacht hätte. Die Frau Kreisschulinspector Rohde hat vor dem Untersuchungsrichter ausgesagt: Da sie fest an einen Ritualmord glaubt, so hätte sie dem ihr gehörigen Taschentuch, das bei dem Kopfe des Ermordeten gefunden wurde, keinen Werth beigelegt. Es dürfte doch für die Untersuchung ganz gleichgiktig sein, was die harmlose Frau glaubt, — sie hat mit diesem