Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 17 (1900)
- Issue
- 22 (1.6.1900)
- Date
- 1900-06-01
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
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Sette 414 Dr. Bloch's Wochvuftirrifl. Nr. 22 durchaus nicht unjüdisch, denn es existirt in zahlreichen sehr alten und conservativen Gemeinde». Die Wahlordnung ist nicht Selbstzweck, sondern ein Mittel, um einen tüchtigen Vorstand zusammeuzubringen, der olle Theile der Gemeinde umschließt. Es ist nicht zu empfehlen, daß die Höchstbesteuerten mit dem Schwergewicht ihres Einflusses das allgemeine Wahlrecht für sich occupiren, es sollen alle Stände aus ihrer eigenen Mitte die Vertreter entsenden. Wir können die Steuern allerdings erhöhen nach Bedürfniß und können sie gerichtlich eintreiben. Allein es ist sür uns wichtig, daß die Steuern nicht gezwungen geleistet, nicht als Zwang empfunden werden. Deswegen empfehlen wir die vorgeschlagene Reform. Cultusvorsteher Dr. Marcus Spitzer spricht seine Genugthuung darüber aus. daß er erfolgreich mitgewirkt, das geplante System dreier Wahlkörper zu stürzen. Im Interesse der Einführung der Fünf Gulden-Männer weiters der Verwaltungsreform und der Bezirkscollegien würde er in die vorgeschlagene Reform einwilligen. Er beantragt aber die Eliminirung des Pluralsystems und befürwortet die Eintheilung sämmtlicher Steuerzahler in zwei Wählergruppen. Cultusvorsteher Dr. Berger protestirt dagegen, daß diese Reform von außen octroyirt worden wäre. Sämmtliche Anträge des Referenten sind schon bei Abfassung des geltenden Statutes von ihm mit Gesinnungsgenossen in Anregung gebracht worden, allein er blieb damals in der Minorität. Seitdem hat das Bedürfniß der Reform nach allen Richtungen sich geltend gemacht. Tausend Mitglieder zahlen 2/3 aller Steuern und es ist eine Forderung der Gerechtigkeit solcher Beitragsleistung entsprechend auch einen Einfluß einzuräumen. Die Verhältnisse haben sich gründlich geändert, nicht blos die Anzahl der Steuerträger sich bedeutend vermehrt, sondern auch das Maximum der Steuerleistung wurde von 500 fl. auf 6000 fl. heraufgesetzt. Dem muß selbstverständlich auch das Statut Rechnung tragen. Cultusvorsteher kais. Rath Wilhelm P o l l a k freut sich, daß so viele Gegner der geplanten Reform in Freunde sich verwandelt haben und verweist darauf, daß das Pluralitätssystem den Hochbesteuerten eigentlich noch mehr bietet alsdie Wahlkörper. Er befürwortet die Creirung von Bezirks-CoMites, deren Obmänner im Cultusvorstand Sitz und Stimme haben sollen. Die Sectionen wären nicht schädlich, wenn das Institut der lebenslänglichen Sectionsobmänner abgeschafft würde. Cultusvorsteher R o s n e r unterstützt die Anträge des Referenten. Der Präsident kais. Rath Heinrich K l i n g e r ergreift nochmals das Wort sür die Anträge des Referenten. Das geltende Statut erschwere jede Thätigkeit und Geschäftsführung des Vorstandes und über seine Bestimmungen sich hinwegzusetzen verbietet die Gewissenhaftigkeit. Es wurde von sehr geehrter Seite darauf hingewiesen, daß das Anstreben einer Reform und einer jeden Veränderung dermalen nicht zeitgemäß sei. Er müffe aber betonen, daß solange er an dieser Stelle zu sitzen die Ehre habe, er ein Verquicken der politischen Verhältniffe, so traurig sie sich auch gestalten, mit den Interessen und Aufgaben der Cultusgemeinde nicht zugeben werde. Er spreche aus innerster Ueberzeugung und auf 'Grund seiner vieljährigen Erfahrung gegen die beantragte Vertagung, welche eine Versumpfung der Sache bezwecke. Ein Vorstand der Wiener israelitischen Cultusgemeinde müffe die Zukunft in Betracht ziehen. Unter diesem Gesichtspunkte bittet er die Versammlung die Vertagung abzulehnen und in die Speciatdebatte einzugehen. Die Vertagung war ein beliebtes Auskunftsmittel gewiffer Parteien, die daran zu Grunde gingen; die alles vertagt und nichts zu rechter Zeit unternommen und ausgeführt haben. Bei der nun folgenden Abstimmung wird der Vertagungsantrag mit allen gegen eine Stimme abgelehnt. Der Antrag auf Eintritt in die Special- Debatte wird mit allen gegen zwei Stimmen (Dr. Stern und Theodor R itter von Goldschmidt) angenommen. Sitzung vom 28. Mai 1900. Präsident kais. Rath Heinrich K l i n g e r constatirt vor Eingehen in die Specialdebatte die durch Anwesenheit von 16 Vorstandsmitgliedern, darunter zwei Mitglieder des Präsidiums, sür diese Angelegenheit gegebene Beschlußfähigkeit und ercheilt dem Specialrcferenten Dr. Benjamin Rappaport das Wort. Dr. Rappaport unterzieht den § 4 des bisherigen und des geänderten Statuts, einem Vergleiche. Die neue Fassung lautet: „Die Vrrtretungs-^ und Verwaltungsorgane der Cultusgemeinde sind: a) der Cultusvorstand; h) das Vertreter-Collegium; c) das Präsidium; ä) das Secretariat; e) die Bezirkscommissionen." Redner verweist darauf, daß sich die Einschaltung der Punkte d) und e) als nothwendig herausgestellt hat, weil das Secretariat berufen erscheint, die vorbereitenden Arbeiten in Angelegenheiten, welche dem Vertretercollegium und dem Vorstande obliegen, vorzunehmen, und den Bezirkscollegien, wenn ihnen auch dermalen noch keine bestimmten Functionen zugewiesen sind, nach Maßgabe einer vom Cultusvorstande zu erlassenden Geschäftsordnung bestimmte Agenden zugetheilt werden sollen. Nachdem Vorsteher Dr. Berger für die Annahme des Referentenantrages eingetreten ist, wird § 4 mit allen gegen eine Stimme zum Beschlüsse erhoben. § 5 des geänderten Statuts normirt 36 Vorstandsmitglieder und wird mit allen Stimmen gegen eine angenommen. § 6 (Vornahme der Wahlen in den Cultusvorstand) will festsetzen, daß die Wahl, welche bisher in einer Gruppe stattgefunden hat, jetzt in zwei Gruppen stattfinden solle, Alinea II, welches als Novum eingeführt wurde, wonach von drei zu drei Jahren die Hälfte der Vorstandsmitglieder ausgelost werden sollen, wurde dahin abgeändert, daß wie bisher von zwei zu zwei Jahren die Auslosung, beziehungsweise der Austritt je eines Drittels des Vorstandes zu erfolgen habe. Vorsteher R e i t l i n g e r ist der Ansicht, daß bei einer Statutenänderung der Gesammtvorstand demissioniren müsse, welcher Ansicht Herr Bicepräsident Dr. Gustav Kohn entgegentritt. Einem vom Vorsteher Ros n er auf Decentralisirung der Cultusvorstands-Wablen abzielender Antrag, wird .vom Herrn Präsidenten kais. Rath K l i n g e r, welcher die Undurchführbarkeit eines solchen Antrages betont, weiters vom Herrn Vicepräsidenten Dr. Gustav Kohn und vom Herrn Vertreter Baurath v. Goldschmidt widersprochen, welch Letzterer darauf hinweist, daß die Einführung von. Wahlgruppen nach Bezirken, nachdem ja die Bezirkscommissionen zur Wahrung dee Interessen der einzelnen Bezirke berufen sein werden, keine Nothwendigkeit ist. Vorsteher kais. Rath P v l l a k wünscht zur kräftigsten Förderung der Interessen des Judenthums in den einzelnen Bezirken die Heranziehung der Bezirkscommissionen nach Art der Bezirksschulräthe mit wenigstens berathender Stimme zu den Sitzungen des Vorstandes. Vorsteher Dr. Berger ist aus technischen Gründen gegen die Abgrenzung dee Cultuswahlen nach Bezirken; desgleichen Baurath Stiaßny, welcher eine solche Maßregel bei der Gleichartigkeit der Interessen der jüdischen Wähler in den einzelnen Bezirken für nicht zweckmäßig erachtet. Zu § 6 bemerkt Herr Vertreter Dr. Steiner, daß eine Beschränkung des Wahlrechtes der neuen Gruppe in der Weise einzutreten hätte, daß die Wähler gezwungen wären, einen Mann aus ihrer Mitte zu wählen, da der Eintritt der Hochbesteuerten in den Vorstand für die Wohlthätigkeitsanstalten und in manch anderer Hinsicht von Bortheil sein könnte. Gegen den Antrag des Dr. Steiner sind Präsident k. R. K l i n g e r, v. G o l d s ch m i d t u. S t i a ß n y, welch' letztere in jeder Wahlbeschränkung eine reactionäre Maßregel erblicken. Nachdem Vice-Präsident Dr. Gustav K o h n den Antrag des Dr. Steiner in längerer Rede als im Interesse der Zukunft der Cultusgemeinde gelegen zur Annahme empfiehlt, ergreift Dr. Steiner nochmals zur Begründung der von ihm beantragten Beschränkung des Wahlrechtes das Wort, mit dem Hinweise auf die voraussichtlich günstigen Folgen des Eintrittes der „Hochbesteuerten" in den Vorstand, sowohl in materieller als in manch' anderer Hinsicht gipfelt. Präsident kaiserl. Rath K l i n g e r ertheilt hierauf dem Special-Referenten Dr. Rappaport das Wort. Auf den Antrag des kaiserl. Rathes Poll ak, betreffend die bezirksweise Wahl des Cultusvorstandes zurückkommend, betont der Referent, daß eine derartige Maßregel, „Bezirksmeierei" und eine große Spaltung im Vorstände zur Folge hätte und daß andererseits durch Schaffung der Bezirks-Collegien dem