Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 17 (1900)
- Issue
- 22 (1.6.1900)
- Date
- 1900-06-01
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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Sk. 22 Dr. Bloch's WochrnschrM Sette 413 wirbt alle Rechte eines Gemeindemitgliedes, wer die Zahlung verweigert, wird aber nicht exequirt. Die erforderliche Seßhaftigkeit soll von drei auf zwei Jahre herabgesetzt werden; nach einer zweimaligen Steuerleistung erwirbt man bereits das Wahlrecht. Des Weiteren wird Ihnen vorgeschlagen, das Vorstandscollegium um zwölf neue Mitglieder zu verstärken. Es ist nothwendig, alle jüdischen Kreise zur Verwaltung der Gemeinde und vor Allem jüngere Kräfte heranzuziehen für den Dienst der jüdischen Sache. Unser Budget hat nahezu die Ziffer einer Million Gulden erreicht, eine weitere Steigerung der Steuern, die bereits eine sehr respectable Höhe erreicht haben, ist für lange hinaus undenkbar, allein die Gemeinde-Bedürfnisse steigern sich noch immer von Jahr zu Jahr, das Siechenhaus, die Erweiterung des Spitals werden neue Summen erfordern. Dazu kommt der Zuwachs der Bevölkerung, das Zuströmen armer Leute, die kein jüdisches Herz hilflos dem Verhungern prcisgeben lassen will. Im Jntereffe einer geordneten Gemeindeverwaltung müssen wir Alles aufbieten, um den wohlhabenden und opferwilligen Theil unserer Gemeinde zu veranlassen, mehr als bisher an der Verwaltung theilzunehmen. Deswegen wollen wir die Wahl der zwölf neuen Vorstandsmitglieder jenem Theil der Steuerträger überlassen, welche eine Steuer über 100 Gulden zu den Gemeindebedürfniffen beitragen. Wir wünschen uns eine Verstärkung gerade aus diesen Kreisen, weil wir uns von der Theilnahme dieser Männer an der Verwaltung nicht blos eine dauernde Ordnung der Gemeindefinanzen, sondern auch eine ersprießliche Wirksamkeit im Interesse unserer armen und nothleidenden Brüder zuversichtlich erhoffen dürfen. Der dritte Punkt der Reform betrifft die innere Administration und bezweckt eine Vereinfachung des Verwaltungsapparates. Daß es auf dem bisherigen Wege nicht weitergeht, darin stimmen wir Alle überein, das geltende Statut hat sich nun einmal nicht bewährt, es verursacht eine Unsumme von kaum zu bewältigenden Arbeiten, ohne daß etwas Ersprießliches geschaffen werden kann. Wir beantragen die Beseitigung der Sectionen und dafür eine Ausgestaltung des Secretariates, die Heranziehung des Beamtenkörpers zur Erstattung der Referate. Das Schwergewicht der Verwaltung soll in das Vertretercollegium verlegt werden, dessen Mitgliederzahl auf elf erhöht wird. Nur die allerwichtigsten Gegenstände gelangen zur Beschlußfassung in das Plenum; über alle Angelegenheiten von minderer Wichtigkeit wird das Vertretercollegium im eigenen Wirkungskreise entscheiden. Wir werden darum auch in der Lage sein, die Anzahl der Plenarsitzungen zu beschränken und die Anhäufung der Rückstände zu vermeiden. Endlich beantragen wir Ihnen, die Mitglieder der Steuer- Einschätzungscommissionen, welche bisher von dem Vorstande ernannt worden sind, von nun zur Hälfte (100) durch die Steuerträger selbst, und zwar bezirksweise wählen zu lassen. Diese Commissionen werden 'Bezirksverwaltungen bilden und in der Lage sein, den Vorstand über alle Bedürfnisse in den einzelnen Bezirken zu unterrichten. Wir kommen auch mit diesem Reformvorschlag vielfach geäußerten Wünschen der Steuerträger entgegen. Der Präsident appellirt zum Schluffe an die Collegen, bei der Prüfung der Reformvorschläge lediglich auf das Interesse der jüdischen Gemeinde zu achten und nicht durch die leeren Schlagworte des Tages sich beirren zu lassen. Der Vorstand soll und muß die Vertreter aller Kreise des Wiener Judenthums in sich vereinigen. Wer weiß, welch' schwere Tage uns bevorstehen: die Noth soll uns einig, soll uns zusammen finden. Der Referent Cultusvorsteher Oberfinanzrath Dr. Rappaport gibt sodann in gründlicher und umfassender Weise eine detaillirte Schilderung der vorgeschlagenen Reform in allen Einzelnheiten. Er constatirt, daß es sich lediglich um eine partielle Reform des Statutes handelt. Die Nothwendigkeit ergab sich aus der Steigerung der Bedürfnisse. Eine große Zahl der Contribuentrn hat freiwillig zur Erhöhung der Steuerleistungen sich erboten, dafür aber auch eine Einflußnahme auf die Verwaltung begehrt. Dieses Begehren ist ein gerechtes. Redner erörtert sodann die Reformpunkte, welche die innere Administration betreffen, einen einfacheren und leichteren Geschäftsgang herbeizuführen. Die bisherige Administration hat sich als unmöglich erwiesen. Wir bestreben uns das Schwergewicht der .Geschäfte in das Vertretercollegium zu verlegen, um die bisherige Schwerfälligkeit des Apparates zu beseitigen. Redner behält sich die weiteren Ausführungen für die Specialdebatten vor. Erster Vice-Präsident Dr. Alfred Stern ergreift das Wort, um den vorgelegten Resormplan energisch zu bekämpfen. Die vorgeschlagene Aenderung der Statuten hält er für derart bedenklich, daß er mit sich zu Rath gehe, ob er dann weiter die Sache mitmachen solle. Es scheint eine Statutenepidemie zu herrschen, weil anderwärts Statuten geändert werden, müssen wir es auch machen. Gut ist es auch anderwärts nicht ausgefallen, es wird bei uns nicht besser gehen. Zur Erleichterung des Geschäftganges bedarf es keine Statutenänderung. Nichts hindert den Vorstand, schon jetzt Beamte mit Referaten zu betrauen. (Zuruf: § 20.) Man muß das Statut in coulanter Weise handhaben, nicht wie eine allgemeine Gerichtsordnung. Wenn man das Schwergewicht der Verwaltung in das Bertretercollegium verlegt, alle übrigen Mitglieder des Vorstandes von der gesammten Administration ausschließt, wie sollen beispielsweise diese dann den Rechnungsabschluß prüfen oder auch nur verstehen? Ob man nun Wahlkörper schafft oder tausend Wählern ein Pluralitätswahlrecht einräumt, es bleibt immerhin ein odioses Wahlprivilegium. Solche Wahlprivilegien haben in der Wiener Cultusgemeinde nie existirt, und fein Innerstes sträubt sich dagegen, sie jetzt schaffen zu helfen. Schon innerhalb des jetzigen Borstandscollegiums sind alle Steuerkategorien vertreten. Die Hochbesteuerten würden jederzeit durch das allgemeine Stimmrecht ohne Widerspruch gewählt werden und es bedarf dazu keiner solch gehässigen Institutionen. Redner bekämpft die vorgeschlagene Fünf Gulden-Steuer mit vielfachen Argumenten, unter Anderem damit, daß man doch nicht solchen kleinen Leuten Steuer-Executionen ins Haus senden dürfe; während anderseits eine theilweise freiwillige Steuerzahlung ein Unding sei und warnt eindringlich vor dem Plane, die Mitglieder der Steuereinschätzungs-Commission aus der Wahlurne hervorgehen zu lasten und sagt schließlich: „Statutenänderungen dürfen nicht von außen herangeflogen kommen, sondern müssen von innen aus den Bedürfnissen herauswachsen. Der Wiener Cultusvorstand ist berufen, nicht blos das Wiener Judenthum sondern auch das österreichische Judenthum zu vertreten, in der Zeit der Noth sein Fürsprecher zu sein, vor der Regierung und den Machthabern des Reiches sein Wort zu führen. In einer solchen Zeit sollte man sich hüten, Fragen anzurühren, welche uns entzweien, die Interessengegensätze wecken und im Innern Agitationen Hervorrufen. Es wäre unverantwortlich, uns in die Lage zu bringen, daß wir die Regierung auch um Schlichtung unserer inneren Streitigkeiten angehen müßten. Dazu ist die Zeit zu ernst. Er beantragt deswegen Vertagung der geplanten Reform. Cultusvorsteher Director Simon bestreitet die Gehässigkeit der Vorschläge, welche auch im Publikum kaum einen ernstlichen Widerspruch gesunden haben. Dagegen empfiehlt er die Erhaltung der Sectionen, welche nach vielen Richtungen ersprießlich sind und für neu eintretende Vorstandsmitglieder eine Schule bilden.. Regierungsraih Dr. Heinrich Sleger wendet sich gegen den vom Vicepräsideuten Dr. Stern gestellten Vertagungsantrag. Als Urheber des Statutes wehrt sich Dr. Stern gegen die Aenderungen desselben. Allein die Hauptgrundsätze dieser Reform wurden seit je von der Wählerschaft in der eindringlichsten Weise gefordert. Aus der Mitte aller Wählerversammlungen und innerhalb der verschiedensten Vereine kamen diese Wünsche zum Ausdruck. Den § 20 außer Hebung zu stellen, wie Herr Dr. Stern meint, wäre ein ungesetzlicher Vorgang. Man muß die Schäden des Statutes in ordnungsmäßiger Weise verbessern. Redner beruft sich auf die Autorität des Gemeindehauptes, des verehrten kais. Rathes Heinrich K l i n g e v und erklärt sich für die Anträge des Referenten. Cultusvorsteher Dr. Josef G r ü n f e l d spricht gegen die geplante Reform. In gleichem Sinne motivirt Baurath Theodor Ritter von G o l d s ch m i d t sein Votum. Die Vorschläge sind zum Theil Politischer, zum Theil administrativer Natur. Die Vermehrung der Anzahl der Vorstandsmitglieder wäre gerechtfertigt, auch das Institut der Fünf Gulden-Männer würde er billigen, wenn es obligatorisch eingeführt würde. Dagegen tadelt er die Abschaffung der Sectionen und die Concentrirung der Administration im Vertretercollegium. Das Institut des Stadtrathes hat sich anderwärts zu wenig bewährt, als daß wir es nachahmen sollten. Cultusvorsteher Dr. Adolf Stein wendet sich gegen die Ausführungen des Vicepräsideuten Dr. Alfred Stern. Es hat sich gezeigt, daß mit dem geltenden Statut der Gemeinde unmöglich zu administriren ist. Das System der Wahlkörper ist