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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1900-06-01 · 22 (1.6.1900) · page 11

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
17 (1900)
Issue
22 (1.6.1900)
Date
1900-06-01
Page
– (sequence 11)
Language
German
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Nr. 22 Dr» Bloch's WochrnftlML- Seite 411 scheu Vaterlandes. Kann die Wahrheit durch zuverlässigere und sachverständigere Zeugen bekundet — kann das Recht durch competentere nnd unparteiischere Richter gesprochen werden? Das ist die Frage, die das Buch an das öffentliche Urtheil richtet. Diesem allein gebührt die Antwort/ Der unlautere Wettbewerb. Wien, im Mai 1900. Was ist unlauterer Wettbewerb? Eine Reihe von Industriestaaten hat im Gesetzgebungswege den Versuch unternommen, gegen den unlauteren Wettbewerb Remedur zu schaffen. Merkwürdigerweise ist aber keinem der zustande gekommenen Gesetze gelungen, eine stricte, klare, durchsichtige, bestimmte Definition des Begriffes, . v elmehr des Delictes »Unlauterer Wettbewerb" zu creiren. Frankreich umfaßt den unlautern Wettbewerb mit dem äietum „eoneurrenee ^loyale“,- England begnügt sich mit „maäe in britania". Deutschland definirt den unlauteren Wettbewerb damit, daß »Einzelne, ohne wirthschaftliche Kraft und die daraus resultirende Ueberlegenheit, den Schein dieser Vorzüge erwecken, um hiedurch die thatsächliche Ueberlegenheit der Concurrenten für sich auszubeuten". Jüngst hat auch Ungarn den Handelscorporationen einen derartigen Gesetzentwurf zur Begutachtung übersendet. Dieser Entwurf verbietet im Handelsverkehr alle Me Handlungen, die, »indem sie gegen die gute Sitte oder die kaufmännische Ehrenhaftigkeit verstoßen, das berechtigte Interesse des Concurrenten zu schädigen geeignet sind; den Gebrauch unrichtiger Angaben über geschäftliche Verhältnisse im Allgemeinen, insbesondere über die Herkunft der Maaren und die widerrechtliche Verbreitung derartiger Behauptungen thatsächlicher Art, welche geeignet sind, die Thätigkeit, den guten Ruf oder endlich den Werth der Maaren des Concurrenten herabzusetzen". Alle citirten Gesetze, respective Gesetzentwürfe, zeigen das Bestreben, so weit dies eben möglich, sachlich zu sein und sich von jeder Tendenzmacherei fern zu halten. Nun geht man daran, auch in Oesterreich ein Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu schaffen, nicht aber weil eine drängende Nothwendigkeit für^ ein solches Plötzlich mit elementarer Gewalt zu Tage getreten wäre, sondern weil antisemitischerseits das Verlangen darnach gestellt worden ist. Da man mit Einführung des Befähigungsnachweises, Drosselung des Hausirwesens u. s. w. die in Aussicht gestellten Erfolge nicht erzielt hat, soll ein neues Arcanum zur Rettung der Kleingewerbe aus der reactionären Rüstkammer hervorgeholt werden. Man begnügt sich eben nicht damit, Remedur für gewisse Auswüchse, die Handel und Verkehr in der Regel im Gefolge haben, zu schaffen. Man beabsichtigt vielmehr ein Gesetz zu creiren, mit der offenliegenden Tendenz, die Juden zu treffen und zu schädigen. Unlauteren Bewerb hat es gegeben im frühesten Alterthum und er wird weiter existiren, so lange es in der Welt Handel und Wandel geben wird. Es fragt sich nur, was unter unlauteren Wettbewerb zu verstehen ist und ob dieser eine Eigentümlichkeit und ein Specificum irgend einer Nation oder Race ist. Wer die Geschichte des Handels im Alterthum, im Mittelalter und der Neuzeit nur oberflächlich kennt, wird diese Frage entschiedenst verneinen niüffen. Im frühesten Alterthum schon, wo es eine eigentliche Industrie noch nicht gab und der Austausch der Handelsgüter sich auf Products des Bodens beschränkte, wurden Gewürze und Ingredienzien, von denen einige so kostbar waren, daß sie mit edlem Metall ausgewogen wurden, gefälscht. Im Mittelalter erschien eine Ordonnanz nach der andern, in welchen mit den schwersten Strafen gegen Fälschung, Gewichtsverkürzung u. s. w. vorgegangen wurde. Die Chinesen haben schon vor Jahrtausenden die Schwerung und Fälschung der Seidenstoffe prakticirt; die Phönicier standen, wie ja bekannt, als Handelsvolt eben auch nicht im besten Ruf. Und die Griechen — von denen wiegt bekanntlich einer ein ganzes Dutzend Juden auf. Allein warum ins Alterthum schweifen, liegt die Neuzeit doch so nah'. Das stolze, reiche, puritanische England führte seines Opiummonopoles wegen in Indien langjährige Metzeleien, denen Millionen Menschen zum Opfer fielen. Belgien läßt im Congostaate die Eingeborenen morden, brennen, braten und spießen, um den heimischen Jndustrieproducten Absatz zu schaffen. Wie Spanien in seinen Colonien mißgewirthschaftet, liegt noch in frisch r Erinnerung. Die biedern Holländer benahmen sich in ihren überseeischen Besitzungen eben auch nicht philantropisch. Auf den von Deutschland erworbenen Colonien führen die Officiere wie daheim ein häßliches Junkerrregiment. Alles um des lieben Handels und Verkehrs willen und zu dem Zwecke, dem überschüssigen Pofel an Jndustrieerzeugnissen, die daheim einen Absatz zu finden nicht vermögen, Abnahme zu hohen Preisen zu verschaffen. Solidität und R e e l l i t ä t! Keine der Handelsvölker kann ein ausschließliches Recht auf dieses epitheton ornans sich arrogiren. Deutschland hat sein Nürnberg, dessen Fabrikate als »Nürnberger Tand" sprichwörtlich geworden sind. England fabricirt derart leichte Baumwollstoffe, daß sie nicht nach Maß, sondern bekanntlich nach Gewicht verkauft werden. Und wie ist es denn auf heimischem Boden, in Oesterreich beschaffen? Jede Stadt, die eine Industrie als Specificum eultivirt, hat einen Concurrenzort, der diesen Industriezweig fälscht, verschlechtert und prostituirt, demnach sich der eigentlichen eoneurronee deloyale schuldig macht. Neben Reichenberg, das die feinsten Tuche fabricirt, erzeugen noch weiters Tuche in abwärtsgehender und abfallender Qualität Jägerndorf, Tcübau und Reichenau, während Bistritz von jeher Tuche erzeugte aus den elendsten Schafwollabfällen. In Rumburg und Hohenelbe wurden s. z. Leinwände aus purem, besseren Linnen erzeugt, daneben gab es aber Fabriksorte, wie Starkenbach, Schönberg, Freudenthal, Fceiwaldan, die schon ein minderes Fabrikat lieferten und Römerstadt, das schon nur mit Baumwolle gemischte oder ganz aus Baumwolle gewebte Stoffe, täuschend appretirt, als Purlinnen in den Handel brachte. In Tischzeuge erfreute sich Freiwaldau eines besonderen Renommee und besaß von jeher in Freudenthal eine unsolide Concurrenz. Sternberg fabricirte vorzügliche Bettzeuge und Buntwaaren, neben diesem sind aber eine ganze Reihe Jndustrieorte, die diesen Artikel in abwärtsgehender, abfallender Qualität produciren, z. B. Hof, Bärn, Grulich, Rothwasser, bis auf Landskcon, dessen Fabrikate nur schon eine embryonische Form und Gestalt besitzen. Die angeführten Beispiele beziehen lieh auf Jndustriorte und Jndustrieartikel, wo Juden gar nicht existiren und sie datiren in die Zeit der Fünfziger-Jahre, wo sich Juden in der Industrie noch gar nicht zu bethätigen vermochten. Eduard Beer. (Ein zweiter Artikel folgt.) Correspondenzen. Qeffentliche Plenarsitzung des Wiener israelitischen Cultusvorsiandes vom £7. Mai 1900. Präsident Herr kaiserlicher Rath Heinrich Klinger. Der Vorsitzende, kais. Rath K l i n g e r, constatirt die Beschlußfähigkeit des Vorstandes und erklärt die Plenarversammlung für eröffnet. Im Einlaufe befindet sich die Einladung der Cultusgemeinde Malaczka zur Einweihung des neuen Tempels und die Petition mehrerer Wiener Vereine, betreffend die regelmäßige Publikation der Austrittsanzeigen. Vicepräsident Dr. Alfred Stern stellt den Antrag, diese Petition erst in einer vertraulichen Sitzung zur Verlesung zu bringen. Cultusvorsteher Dr. Berger erklärt, es liege ausschließlich im discretionären Ermessen des Vorsitzenden, welche Acten in öffentlicher Sitzung zur Verlesung gebracht werden. Der Präsident, kais. Rath Heinrich Klinger erwähnt in kurzen Worten den Inhalt der Petition, erinnert daran, daß der Gegenstand die fünfte Section bereits in vielen Sitzungen beschäftigt hat, daß die Sectionsbeschlüsie nebst einem gründlichen Referat des College« Director Simon dem Vorstand vorliegen und verspricht, in einer der nächsten Borstandssitzungen die Angelegenheit zur! endgiltigen Erledigung dem Plenum vorzulegen. An Spenden sind eingelausen: von Herrn Max Ritter von Guttmann zur Bertheilung nach dem Ermessen des Vorstandes K. 400; N. N. für eine arme jüdische Braut K. 400; Dr. Joses Grünseld anläßlich der Vermählung seiner Tochter für das Siechenhaus K. 50; Ein Ungenannt sein wollender für wohlthätige Zwecke K. 400. Zur Tagesordnung übergehend, erwähnt der Vorsitzende, kais. Rath Kling er, daß alle, im Sinne des Statutes vor Berathung des Rechnungsabschlusses erforderlichen Verlautbarungen pünktlich erfolgt sind und ertheilt das Wort dem Obmann der

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