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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1900-05-25 · 21 (25.5.1900) · page 9

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
17 (1900)
Issue
21 (25.5.1900)
Date
1900-05-25
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Nr. 21 Dx. Blvch's Wochenfchrifk. Seite 393 schon vor 40 Jahren officiell constituirte jüdische Körperschaften, wie Consistorium, Loard ok veputies rc., welche die Interessen der Juden bei den politischen Behörden vertraten. Der Wirkungskreis aller dieser bestehenden Körperschaften aber ist ganz genau vorgeschrieben und beschränkt, so daß diese Schöpfungen einen ausgesprochenen Charakter des Landes tragen, in welchem sie bestehen, ohne daß ihnen eine Einflußnahme auf Dinge außerhalb der Landesgrenze zusteht oder überhaupt möglich ist. Es mußte somit ein Band geschaffen werden, welches Alles, was Israel heißt, Zusammenhalten soll, eine Gesellschaft, welche die Rechte aller Israeliten vertheidige und schütze; darum ist die Alliance eine „Universelle". Braucht nun noch die Bezeichnung „Jsraelite" gerechtfertigt zu werden? Das Expose des Provisorischen Comites der Gesellschaft von 1860 begründet es zur Genüge: Es lautete: „Toutes les autres croyances importantes sont reprgsentees dans Ie monde par des nations, c’est-ä-dire s’incarnent dans des gouvernements, qui ont interet special et mission officielle de les representer et de parier pour eiles; la nötre. seule est depourvue de cet important avantage, eile ne represente ni un Etat, ni une societe, ni un territoire determine; eile n’est qu’un mot de ralliement pour des individus epars; ce sont donc ceux-lä qu’il faut essentieliement rallier.“ (Alle die anderen ansehnlichen Glaubensgenossenschaften werden in der Welt durch Völker vertreten, deren Regierungen besonders berufen sind, sie officiell zu vertreten und die für sie sprechen. Israel allein entbehrt diesen bedeutsamen Vortheil, da es weder einen Staat, noch eine Gesellschaft, noch ein bestimmtes G.bi-t darstellt. Dieser Name ist nichts weiter, als ein Erkennung?- und Vereinigungswort für zerstreute Individuen — diese zu vereinigen, das ist die Aufgabe.") Und nun zum eigentlichen Gegenstände der Conferenz. (Fortsetzung folgt.) Stiftungs-Capikal. Die altjüdische Wohlthätigkeit, die stets dort, wo es nöthig erschien, hilfsbereit, verschwiegen und rasch einzugreifen und durch die der Wohlthäter mit dem Hilfsbedürftigen in persönliche Berührung zu kommen Pflegte, ist leider fast gänzlich geschwunden. Statt ihrer erhebt sich, insbesondere in den großen und reichen Gemeinden, ein Prunkhaus nach dem andern und eine Stiftung nach der andern wird ins Leben gerufen, um der Humanität zu dienen. Ich habe schon einmal in dieser Zeitschrift über die moderne Armenpflege in der Großgemeinde Klage geführt, über das unzureichende ihrer Leistung und über den barschen, oft sogar brutalen Ton, der in den meisten dieser Rettungshäuser herrscht. Heute will ich auf einen anderen wichtigen Punkt unseres Wohlthätigkeitswesens Hinweisen, auf eine Erscheinung, welche die größte Beachtung verdient. Mir sind Männer bekannt, die in ihrem Leben Millionen für Stiftungen verschenkt haben, aber auch nicht fünf Mark hergeben wollen, wo es heißt, großer und fühlbarer Noth augenblicklich abzuhelfen. In der Regel wird dies damit erklärt, das solchen Menschen das eigentliche Wohlwollen, auf dem allein alles Wohlthun beruht, fehlt; sie stiften große Capitalien lediglich, um in der großen Oeffentlichkeit genannt zu werden. Diese Erklärung reicht jedoch, wie sich jedem genauen Beobachter von selbst aufdrängt, nicht in allen Fällen aus. Zumeist ist dies auf eine psychologische Entartung zurückzuführen. Millionäre haben eine große Verehrung für das Capital an sich und möchten es auch nach dem Tode ungetheilt und imponirend wissen, aus diesem Grunde häuften sich in der letzten Zeit die Fälle, wo reiche Männer ihr ganzes Vermögen verschiedenen Stiftungen testamentarisch vermachen, ihre nächsten armen Verwandten aber ganz leer ausgehen lassen. Die preußische Regierung ist auch jetzt mit der Genehmigung solcher Vermächtnisse sehr zurückhaltend geworden; dort, wo arme unberücksichtigt gebliebene Verwandte vorhanden sind, wird die Erlaubnißertheilung, die letztwillige Stiftung anzunehmen, von der vorherigen Befriedigung armer Familienangehöriger abhängig gemacht. Natürlich helfen sich viele egoistische Millionäre dadurch, daß sie über ihr Vermögen bei Lebzeiten verfügen und die Schenkung noch vor ihrem Ableben rechtskräftig werden lassen. Es wird nöthig werden, daß die Gesetzgebung auch dieser Form der Vermögensübertragung für öffentliche Zwecke ihre Aufmerksamkeit zuwende. Betrachten wir nun das Wesen dieser Stiftungen selbst. In Berlin kenne ich manche, die abgesehen von deren inneren Mängeln, noch den großen Fehler haben, daß ihre Leistungen in gar keinem Verhältnisse stehen zu den angelegten Capitalien. Wir befanden uns bis vor etwa fünf Jahren im Zeichen des sinkenden Zinsfußes. Mündelsicher konnte Geld nur zu drei Procent angelegt werden. Eine Stiftung von einer Million Mark hat daher nicht mehr als dreißigtausend Mark jährlich eingebracht. Nun verlangt jedoch eine solche Stiftung einen Berwaltungsapparat, der wiederum in der letzten Zeit immer theuerer wurde. All' diese Stiftungen sind daher von den Verwaltungskosten fast gänzlich absorbirt worden. Es sind wohlthätige Einrichtungen getroffen worden, derem Capital ursprünglich ein Zinsfuß von fünf Procent zu Grunde lag, wobei die Verwaltung fast gar nichts kostete. Nun kamen später die Convertirungen und das Zinsenerträgniß reducirte sich öfters, während die Berwaltungskosten immer mehr stiegen. Am Ende war das t hatsächliche Ergebniß jener Stiftungen geradezu lächerlich. Sie existirten nur ihretwillen, sie erhielten nur sich selber; an wirklich wohlthätige Zwecke konnte nur sehr wenig angewendet werden. Ich hatte stets das Gefühl, die Wohlthäter hätten viel segensreicher gewirkt, wenn sie mit diesen Capitalien einige wirthschaftliche Existenzen begründet hätten. Dadurch wäre in manchen Familie dauernder Wohlstand geschaffen worden, der auch weiter zur Linderung von Noth hätte beitragen können. So aber ist nichts erreicht worden, als daß einige Almosenabfälle verabreicht werden können, von einem wirklichen Nutzen kann gar keine Rede sein. In den letzten Jahren ist wieder ein anderer Mißstand eingetreten, den man als einenKrach indenWohlthätigkeitsstiftungen bezeichnen darf. Durch die steigende Conjuctur in der deutschen Industrie und in Folge anderer wirthschaftlicher Erscheinungen ist der Zinsfuß wiedee im Steigen begriffen, wodurch auch die sichersten, niedriger verzinslichen Papier im Curs immer mehr zurückgehen. Seit fünf Jahren ist in den besten Staats- und Communal-Anleihen ein Rückgang von etwa 10 bis 13 Percent zu verzeichnen. Die Curatorien wohlthätiger Stiftungen, deren Capitalien in solchen Titres angelegt wurden, sind gezwungen, den Cursverlust durch Abschreibungen von Capital zum Ausdruck zu bringen. Nun könnte man vielleicht sagen, daß dies im Grunde genommen nur formaler Natur sei, denn das Zinsenerträgniß bleibe ja stets dasselbe, gleichviel ob das Stiftungscapital nominell höher sei oder nicht. Indessen ist dies doch nicht so. Ich habe bereits darauf hingewiesen, daß in diesen Kreisen die Manie vorherrscht, das Capital ungeschmälert und unberührt für ewige Zeiten fortdauern zu lassen. Es ist dies gleichsam der Unsterblichkeitsgedanke des Geldmenschen. Nun stelle man sich das Entsetzen dieser Mammonspriester vor, wenn sie die Bilanz ziehen und die Wahrnehmung machen, die runde Million sei keine Million mehr, sondern etwa 900.000 fl. Diesem Uebel sucht man davurch abzuhelfen, daß an den Ausgaben noch mehr gespart wird; es müssen Abstriche gemacht werden, und die Ersparnisse werden capitalisirt, um auf diese Weise die Million „ganz" zu machen. In Wahrheit bedeutet der Verlust am Curs für die Wohlthätigkeits-Anstalten das Setzen auf halbe Rationen für die Dauer von etwa sechs bis acht Jahren. Natürlich nur wann der Cursfall aufhört, sonst muß der Leibriemen noch enger gezogen werden. Meine These lautet daher: Das Anhäufen von Capitalien zu wohlthätigen Stiftungen entspricht nicht dem erforderlichem Zweck. Manche Anstalten können zwar nicht anders gegründet werden, so z. B. Krankenhäuser, Waisenhäuser, Altersversorgung u. dgl. Indessen genügt in diesen Fällen, daß für das Haus und dessen Einrichtung einmalige Ausgaben durch Stiftungen gedeckt werden; sonst müssen sich solche Institute durch laufende Einnahmen erhalten. Es ist Sache der Gemeindevorstände und Rabbiner, auf die Folgen der bisherigen Fehler aufmerksam zu machen und vor weiter Stiftung von Capitalien zu warnen. Sorgt für die Gegenwart und nicht für die Zukunft; wenn ihr ein wirthschastlich gesundes und jüdisch gesinntes Geschlecht auferzieht, wird auch dieses seinerzeit für die Armen und Hilfsbedürftigeik sorgen. Sonst wird es euch gehen, wie es den meisten italienischen Gemeinden ergangen ist — dort sind bekanntlich viele Legate vor-

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