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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1900-05-25 · 21 (25.5.1900) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
17 (1900)
Issue
21 (25.5.1900)
Date
1900-05-25
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 21 Seite 391 ^r. Wochenschr'.fö tails über den sogenannten Fall Araten mitgetheilt. Wie unseren Lesern bekannt, handelt es sich in Kürze darum, daß ein Mann, der sich bescheiden und redlich um sein tägliches Brod mühte und von dessen Existenz bis vor Jahr und Tag in weiteren Kreisen schlechterdings nichts bekannt war, sich nun schon seit Monaten auf der Suche nach seinem Kinde befindet, welches ihm geraubt wurde, um in irgend einem Kloster, gleichviel, in welchem, so lange gefangen gehalten zu werden, bis es das zum freiwilligen Religionswechsel gesetzlich erforderliche Alter erreicht. Wie aus den Mittheilungen unseres Correspondenten hervorgeht, hat sich der unglückliche Vater mit einer wahrhaft rührende Unermüdlichkeit von Pontius zu Pilatus gewendet, um zu er fahren, wo sich sein Kind befinde, um dasselbe dann für das Elternhaus reclamiren zu können, wohin es ja nach Recht und Gesetz gehört. Wenn man all' diese Bemühungen so im Detail liest, so traut man seinen Augen nicht und fragt sich, ob die dort geschilderten Dinge in einem civilisirten Staate, der obendrein mitten in Europa liegt und von den auf der höchsten Culturstufe stehenden Völkern des Weltalls umgeben ist, überhaupt möglich sind? Wer dieses Mädchen ursprünglich geraubt hat, das wiffen wir nicht, allein daß hier eine ganze Bande sich zusammengethan hat, um diese Scheußlichkeit nicht entdecken zu lassen und das Kind, so oft man nahe daran war, seinen Aufenthaltsort zu eruiren, sofort wieder nach einem anderen, unbekannten Orte zu spediren, das unterliegt keinem Zweifel,. Wenn heute einem Bürger eine Anzahl von silbernen Löffeln gestohlen wird, werden gewiß sofort alle Sicherheitsorgane in Bewegung gesetzt werden und die Polizei wird es für sich, als eine Ehrensache betrachten, den Dieb oder, wenn die Umstände auf.Mitschuldige Hinweisen, das ganze löbliche Gesindel so rasch als möglich zu eruiren und dem Eigenthümer sein unrechtmäßig entwendetes Gut zurückzustelleu. Weun einem Vater das Kostbarste, das er besitzt, sein Kind, gestohlen wird, scheint die Polizei, wenigstens jene in Galizien, dies als gar nicht in ihr Reffort gehörig zu betrachten, sie legt ruhig die Hände in den Schoß und schmunzelt wahrscheinlich ganz wohlgefällig, wenn sie in den Zeitungen liest, wie der arme Jude sich vergebens abmüht, um wieder in den Besitz seines Töchterchens zu gelangen. Mit der galizischen Polizei wollen wir indessen überhaupt nicht rechnen, man muß an die dortigen Verhältniffe einen Maßstab anlegen, wie er eben in civilisirten Staaten in der Regel nicht üblich ist. Allein wir denken, il y a des juges nicht nur in Berlin, sondern auch in Wien und deshaib fragen wir die österreichische Regierung, welche ja die Vorgesetzte Behörde der galizischen Polizeiämter ist, ob dieselbe ein Gebühren, wie das eben geschilderte, ruhig mitansehen kann und, wenn sie es schon bisher mitangesehen hat, wie lange sie dieses beschauliche laisser aller noch fortzusetzen gedenke? Unsere Leser wiffen, daß wir keine principiellen Gegner des Ministeriums Koerber sind, daß wir vielmehr die vielen Vorzüge desselben, namentlich seines hochbegabten Chefs bei jeder sich darbietenden Gelegenheit gern und aufrichtig anerkennen, aber im Falle Araten stellt uns dieses Ministerium geradezu vor ein Räthsel, welches wir nicht zu lösen vermögen. Daß eine Regierung, welche hundert und hundert Mittel aller Art zur Verfügung stehen, nicht im Stande sein sollte, in einem Falle, wie dem vorliegenden, sich selbst binnen acht Tage volle Kenntniß über den Stand der Dinge, namentlich über den Aufenthalt des armen Mädchens zu verschaffen, das wird man heute keinem Menschen mit fünf gesunden Sinnen einreden können. Wenn das Ministerium Koerber will, wird es in kürzester Zeit wissen, — ja, es weiß dies vielleicht heute schon —, wo sich die kleine Araten befindet. Das ist unsere feste Ueberzeugung, und das österreichische Ministerium selbst wird sich wohl hüten, das Gegentheil zu behaupten, weil es sich damit ein Zeugniß der Imbezillität ausstellen würde, durch welches es vor aller Welt unsterblich lächerlich gemacht wäre. Wenn aber diese Regierung, oder, sagen wir es direct heraus: Ministerpräsident Dr. Koerber weiß, wo sich das Mädchen befindet, dann gibt es nur zwei Möglichkeiten. Entweder er billigt, wenigstens im Stillen, die Tendenzen, welche auf die gewaltthätige Convertirung nichtchristlicher Kinder gerichtet sind, und dann verdient er, so ausgezeichnete Eigenschaften er auch sonst besitzen möge, nicht eine Stunde länger an der Spitze eines Staats- Wesens zu bleiben, welches sich, trotz der vielen Infamien, welche dort, mindestens unter stillschweigender Duldung der Regierung, in jüngster Zeit vorgefallen sind, wenigstens nominell noch immer zu den gebildeten zählt. Oder er billigt diese Tendenzen nicht, dann kann es ihm nur an Courage fehlen, mit eiserner Faust in die schmutzige Affaire hineinzugreifen, und dann gelangen wir doch wieder zu derselben Conclusion, nämlich, daß ein Mann, welcher nicht den Muth hat, dem ungesetzlichen Treiben von ein paar gewiffenlosen Caplänen und fanatischen Betschwestern entgegenzutreten, nicht Ministerpräsident sein kann. So steht die Alternative. Ein Drittes gibt es nicht, oder doch ja: wenn Herr Dr. Koerber die Tendenzen, welche in dem Falle Araten zum Durchbruche gelangten, nicht billigt und wenn er den Muth besitzt, denselben entgegezutreten, so möge er dies, wenngleich ziemlich verspätet, aber doch wenigstens nachträglich beweisen. Das ist es, was wir von ihm erwarten. Allein auf der anderen Seite möchten wir doch auch fragen: was für ein Parlament ist dieser österreichische Reichsrath, der, nachdem er sich wochenlang mit allen möglichen Gassenbübereien beschäftigte, sich schließlich zu der außerordentlichen Kraftanstrengung emporraffte, in dem hier besprochenen Falle Araten eine — Interpellation an die Regierung zu richten? Ist denn noch nicht genug über diese Sache hin- und hergefragt und — geantwortet worden, ohne daß die Angelegenheit selbst auch nur um eine Handbreite vom Fleck gekommen wäre? Wir bitten unsere Leser, sich einmal den. für uns übrigens ganz undenkbaren Fall vorzustellen, daß sich etwas Derartiges in Ungarn ereignet hätte. Gibt es hier im Lande einen zurechnungsfähigen Menschen, der für möglich hielte, daß der Aufenthaltsort des Mädchens nach Monaten noch nicht eruirt wäre, daß irgend eine Behörde im Lande sich fände, welche sich zum Deckmantel für derlei Schändlichkeiten hergrben würde? Und wenn selbst all dies denkbar wäre, wie es in der That ganz undenkbar ist, würde sich eine Regierung, welche derlei Vorgängen gegenüber die Augen zudrückt und dem ganzen Spuk nicht sofort ein Ende macht. — würde sich eine solche Regierung vor einem ungarischen Parlamente auch nur vierundzwanzig Stunden Hallen können, und nicht vielmehr alle Parteien, so sehr sie auch sonst von einander geschieden sein mögen, sich zu einem Sturme vereinigen, der ein solches Ministerium über Nacht hinwegfegen würde?- Wenn wir die vorstehenden Zeilen nochmals überblicken, so klingen uns förmlich in den Ohren die Stimmen Derjenigen, die da sagen, der »Pester Lloyd" rede sich in diese Entrüstung hinein, weil es sich um ein I u d e n mädchen handle. Wir schmeicheln uns. in der glücklichen Lage zu sein, vor der weitaus überwiegenden Mehrheit unserer Leser uns gegen eine solche Insinuation nicht vertheidigen zu müffen. Sie wiffen es seit vielen, vielen Jahren, daß wir dem Unrechte mit aller Energie entgegentreten, wo immer, an wem immer und durch wen immer es verübt werden möge. Unsere Unabhängigkeit gestattet uns dies nach allen Seiten hin und wir würden mit derselben Schärfe auftreten, wenn h mte eine ähnliche Schändlichkeit, wie die eben geschilderte, einem christlichen Vater gegenüber begangen würde. Jawohl — sagen hierauf wahrscheinlich die Propheten des bornir'en Racenhaffes — allein in christlichen Familien kann so etwas nicht Vorkommen!.... Wirklich? Also gibt es bürgerliche Rechte, Rechte des Individuums unv der Familie, welche nur je nach der Confeffion gewährt oder? verweigert werden? .... Doch mit Leuten dieses Schlages läßt sich ja überhaupt nicht vernünftig streiten. Die Veröffentlichung dieses Artikels hat lediglich den Zweck, nicht diese beschränkten Köpfe zu bekehren, sondern unsere Freunde jenseits der Leitha darauf aufmerksam zu machet, daß wir hier ähnliche Vorfälle, wie den in Rede stehenden, wenn sie uns auch nicht unmittelbar angehen, mit reger Aufmerksamkeit begleiten, und daß es für die Beziehungen der beiden Staaten der Monarchie nicht eben von Vortheil wäre, wenn sich zu der Legion anderweitiger politischer und wirthschaftlicher Streitfragen. wie sie ohnehin schon zwischen uns bestehen und einen herzlichen, innigen Zusammenschluß sehr schwer, wenn nicht unmöglich machen, auch noch Differenzen in solchen Fragen gesellen würden, bezüglich deren es heutzutage zwischen den gebildeten Menschen aller Nationen eine Meinungsverschiedenheit schlechterdings nicht mehr geben kann und bei denen wir keinen Unterschied machen zwischen Jenen, die keine Ueberzeugung haben, u.'d Jenen, die nicht den Muth besitzen, ihr G eltu n g zu verschaffen.

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