Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 17 (1900)
- Issue
- 21 (25.5.1900)
- Date
- 1900-05-25
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 21 Dr. Vtoch's WochenschrifL «eite 389 schönen Versprechungen von dem Priester zu falschem Zeugniß drängen lassen! — Sehr fatal steht es auch um den Staatsanwalt Cavalli, der gegen Wissen und Gewissen im ersten Proceß (1894) die drei Männer als »Mörder" verurtheilen ließ und ganz offen die Geschäfte der Familie Pezi besorgte. Es scheint, daß der Staatsanwalt — dem es jetzt, gleichwie einer Reihe von Staatsbeamten, einem Carabinierihauptmann und dergleichen, an den Kragen geht — sich ... durch die Geliebte (oder vielmehr eine der Geliebten) des Priesters Pezi in so unglaublicher Weise beeinflussen ließ. Da es sich um einen Staatsanwalt handelt, so übersetzt man letzteres Wort nach dem Vorgang von »Kleptomanie" und dergleichen am besten mit „hypnotisiren". Als gefügiges Medium der mit dem Pfarrer liirten Dirne beging dann Staatsanwalt Cavalli jenen Justizmord, der heute das Gewissen des ganzen Landes beunruhigt. Was weiß die „Köln. Bolksztg." von Prof. Rohling? Das Hauptblatt des deutschen Katholicismus, die »Köln. Bolksztg." hat sich stets in der Judenfrage eine anzuerkennende Objektivität bewahrt. Sie hat nicht selten vor den antisemitischen Verhetzungen gewarnt und die Gefährlichkeit der Bereinigung des Katholicismus mit den Dreyfusgegnern als erste erkannt. Und so wundert es uns nicht, daß das Blatt (9. Mai. Liter. Beilage) das Prof. Strack'sche Buch über das »Blut im Glauben und Aberglauben der Menschheit" günstig beurtheilt und die Besprechung mit dem Wunsche schließt: »Möge die wohlgemeinte Schrift im Uebrigen bei Katholiken, Protestanten nnd Juden so freundlich ausgenommen werden, wie sie es verdient; möge insbesondere die geschichtliche Darstellung der einzelnen Fälle beachtet werden und beruhigend wirken!" Aber in dieser Besprechung findet sich ein Satz, der zeigt, wie nothwendig es ist, in die Couliffen des Antisemitismus immer wieder hineinzuleuchten. Es heißt da (S. 146): »Ueber einen bekannten Gelehrten, der seit Jahrzehnten das Gegentheil mit großer Heftigkeit verficht, hat Strack ein sehr scharfes Urtheil; wir möchten doch betonen, daß es trotz allen Unvorsichtigkeiten dieses Mannes kaum angeht, seine persönliche Ehrenhaftigkeit so scharf zu bezweifeln, wie es hier geschieht. Hat er allerdings eine Beleidigungsklage, die er int Interesse seiner moralischen Existenz erheben mußte, im letzten Augenblicke zurückgezogen, dann steht die Sache recht böse für ihn." Gemeint ist Canonicus Prof. Rohling! In der That steht die Sache recht böse für ihn! Um Rohling's völlige Unwissenheit in talmudifchen Dingen nachzuweisen, verfiel der österreichische Rabbiner Dr. Bloch auf den Gedanken, Rohling auf den Boden des Gerichtssaales durch Beleidigungen zu zwingen. Er warf ihm so lange Mißbrauch des Eides als Gutachter und Lüge vor (Juli 1883), bis Rohling wegen Beleidigung klagte. Die Klage machte unter Anderem geltend, daß Rohling fälschlich »des vor Gericht angebotenen Meineides", ferner fälschlich des vor Gericht »abgelegten falschen Eides" von Bloch beschuldigt worden war. Man hätte annehmen sollen, daß Rohling freudig die Gelegenheit ergriffen, seine Behauptungen vor Gericht zu erweisen. Hier hätte er doch Gelegenheit gehabt, der Welt zu beweisen, daß seine Anklagen auf Wahrheit beruhten. Bisher hatte er vor Gericht niemals einen Gegner. In den früheren Processen stand auf der einen Seite der Staatsanwalt, auf der anderen der Angeklagte, Beide des Talmud nicht mächtig, Rohling gab als Sachverständiger den Ausschlag. Hier aber stand er gegen einen Sachverständigen, hier also konnte er das beweisen, was er bisher nur beschworen hatte. Aber nichts von alledem geschah! Seine Anklageschrift wurde Wort für Wort von Dr. Bloch zerpflückt und die Gutachten der Professoren Wünsche und Nöldecke fielen für Rohling vernichtend aus. Auf allen Punkten war die Schlacht für Rohling verloren und — was das schimpflichste für ihn war, er wurde besiegt ohne Kampf, er suchte die Wahrheit seiner Angaben nicht einmal zu beweisen. Einer gerichtlichen Feststellung seiner Eigenschaft als Fälscher entging ex allerdings. Er nahm die Klage unmittelbar vorder Verhandlung zurück, die schon auf den 12. November 1885 angesetzt worden war; er ließ also ohne Versuch einer Rechtfertigung den Vorwurf auf sich sitzen, ein falsches e i dliches Gutachten erstattet, einen Meineid geplant zu haben'. Die »Köln. Volksztg." wird also einsehen, daß es wirklich um den Prof. Rohling „recht böse" steht. Aber keimt das Blatt ihn erst seit gestern? Hat das Blatt nicht selber am 10. Februar 1897 eine Schrift Rohlings ein »Gemengsel vonBetrugundTräumereien" genannt und die »E i nbildungdesverworrenenPragerCanonicus" selber festgenagelt? Man ersieht hieraus, wie schnell heutzutage Thatsachen in Vergessenheit gerathen und wie nothwendig daher unsere Abwehrthätigkeit ist, welche diese Thatsachen ins Gedächtniß ruft. Aehnlichkeit in den Gebräuchen der Buren und Juden.*) Der Titel dieses Artikels will keine Analyse der Gewohnheiten des auserwählten Volkes und derer des afrikanischen Buren versprechen, er bezweckt nur einen einfachen Vergleich einiger Nebenumstände, die in der israelitischen Geschichte erzählt werden und verschiedener Gebräuche, die noch im Freistaat der Buren bestehen, allmäylich jedoch im Fortschreiten des Culturstaates zu verschwinden beginnen. Klimatische Einflüsse bringen dem Menschen gewisse Gewohnheiten bei und der Viehzucht treibende Farmer an der Grenze ist diesen Einflüssen entschieden stärker ausgesetzt, als irgend ein weißer Bewohner des inneren Landes. In den Zeiten der Dürre streifen ganze Familien truppweise mit ihren Herden im Freistaat umher, schlagen in der Nähe wasserreicher Ebenen ihre Zelte auf urd führen ein so primitives Leben, wie es der Patriarch zur Zeit von Egyptens Knechtschaft nicht geführt haben kann. Das jüdische Mädchen müßte das Wasser in einem Kruge vom Brunnen holen und das Korn zwischen Steinen zerreiben, während die Tochter des Grenzburen das Wasser in einem abgemessenen Flaschenkürbis tragen muß und wenn auch nicht Korn zu reiben, doch das Mehl zu stampfeu hat. Mit den arbeitsreichen Pflichten ihres Nomadenlebens ist eine Aehnlichkeit der Beschäftigung, mit fast unmerklichen Unterschieden, verbunden und trotz eines so großen Zeitraumes, ist nur eine etwas aufmerksame Beobachtung nöthig, um die bestehende Familienähnlichkeit zu entdecken. Die Art der Werbung gibt in vielen Fällen ein bestimmteres Zeugniß eines gemeinsamen Ursprungs, oder bringt den Beweis einer auffallenden Uebereinstimmung zwischen dem jungen Burenmädchen von heute und ihrer jüdischen Schwester. Wir sind alle wohl bewandert in den Erzählungen der Bibel von Moses und Anderen, welche die Heerden ihrer Schwiegerväter hüteten, bevor sie deren Töchter zur Frau bekamen und daß in manchen Fällen die Wartezeit verlängert wurde. Der moderne Engländer stellt sich so keineswegs eine romantische Werbung vor, aber es ist jetzt noch so wenig Beigeschmack von Romantik in der Ehe, welche die unverfälschte Tochter des republikanischen Heerdenbesitzers, jenseits unserer Grenzen, schließt, als in den Tagen, da Jacob sieben Jahre diente und während dieser Zeit sich mit Leah, an Stelle ihrer Schwester, zu begnügen hatte. In unseren Tagen verlassen Jaeobus, Jsaac oder Aron» die Söhne armer Farmer, ihr väterliches Heim, um bei Nachbarn oder Verwandten zu bleiben und nach Verlauf von fünf oder sieben Jahren, während welcher sie die Heerden hüten und die hauptsächliche Pächterarbeit ihrer zukünftigen Schwiegerväter verrichten. Die höchste Seligkeit des Paradieses ist ihnen verwirklicht durch die Erwerbung einer Eva, Rebecca, Rahel oder Johanna und Jacob oder Isaak lassen sich nieder und gehorchen der Bestimmung sich zu vervielfältigen und die Erde anzufüllen. In dieser Weise haben viele, viele grauhaarige Väter über ihre Töchter verfügt und falteten fromm die Hände in mildem Erbarmen bei der Barbarei der Kafferngebräuche, welche dem Vater erlauben, für die größte Zahl von Kühen oder Ziegen über seine Tochter zu verfügen - und verdammten die unwissenden Heiden, während gleicherzeit der Buren-Pharisäer seine Tochter für eine Zeit der Dienstbarkeit verkauft. *) The Cape Monthly Magazine 1874. Vul. VHf. P. :>()!»-311.