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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1900-05-11 · 19 (11.5.1900) · page 9

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
17 (1900)
Issue
19 (11.5.1900)
Date
1900-05-11
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Nr. 19 Dr» Bloch'ü WockenMrrM Seite 357 geweigert, mich in ihrem Familienkreise zu empfangen. Meine Eltern thaten im Gegentheil alles Mögliche, um mich wieder zu bekommen, allerdings vergeblich. Ihr Bericht behauptet ferner, daß meine Mutter als Christin gestorben sei. Die Wahrheit über Alles! Ich habe stets lebhaft gewünscht, daß meine Mutter den katholischen Glauben annähme, und ich habe mehrmals versucht, sie dazu zu bewegen. Aber es hatte keinen Erfolg, und als ich in ihrer letzten Krankheit mit meinen Brüdern und Schwestern bei ihr war, habe ich keine Zeichen einer Bekehrung an ihr wahrgenommen. Am Schluß einer Missionspredigt habe ich meine Geschichte nicht erzählt, sondern ich habe mich darauf beschränkt, den Gläubigen zu empfehlen, sie möchten beten, damit die katholische Wahrheit, die mein höchstes Glück auf dieser Erde ist, auch die Quelle des wahren Glücks für Diejenigen werden möge, mit denen ich durch die Bande des Blutes und der zärtlichsten Zuneigung verbunden bin. Ich glaube gern, daß der Bericht der Controle der Redaction entgangen' ist. Auf alle Fälle aber werden Sie anerkennen, daß eine Berichtigung am Platzeist. Ich ersuche Sie also, diese in Ihre nächste Nummer aufzunehmen. Mit der Versicherung u. s. w. P. Pio E. Mortara". Aus religiösem Wahnsinn hat in Freudenstadt ein Arbeiter eine schreckliche Blutthat verübt. Der „Berliner Localanzeiger" berichtet hierüber Folgendes: „Johannes Finkheiner, Holzer und Küfer, 44 Jahre alt und Vater von sieben Kindern, hatte bis vor Kurzem ein geordnet s Familienleben und stand bei seinen Mitbürgern in gewissem Ansehen. In den letzten Wochen litt er sehr an Schlaflosigkeit und fuhr deshalb nach Kannstatt, wo er in einem achttägigen Aufenthalt in der Heilanstalt von Fräulein Seckendorf Hilfe fuchte. Er kam aber mit. Spuren von religiösen Wahnsinn nach Hause. Schon Tage und Nächte vor der schauerlichen Blutthat kämpfte er mit „dem Bösen" und hatte „Erscheinungen", an die auch feine Angehörigen glaubten. Am Abend des Verbrechens gab er vor, alle seine Angehörigen segnen und bei ihnen den Teufel austreiben zu wollen. Es mußten alle niederknien. Er steckte ihnen den Finger in den Hals, und wer sich wehrte, dem wurde der Kopf rechts und links an die Tischecken, Wände und auf den Boden geschlagen. So trieb er es zuerst bei seiner Frau. Als diese floh, ging es au den 17jährigen Sohn. Dieser wehrte sich und floh auch, der Vater ihm nach. Unterdessen flohen verschiedene Kinder, so daß nur noch drei in der Stube waren. Der Vater kehrte zurück und ermordete nun durch Erwürgen, Treten nnd Schlagen seinen vierzehnjährigen Sohn Eberhard, dessen letzte Worte gewesen sein sollen: „Gott sei mir Sünderlgnädig!" Hierauf ging er an den zweijährigen Knaben Wilhelm. Dieser wurde, wie aus den Verletzungen zu schließen ist. an die Wand geschlagen, bis er todt war, und dann zu dem Fenster hinausgeworfen, vor dem er später gefunden wurde. Hierauf ging der Mörder auf die Suche nach dem ältesten, siebzehnjährigen Sohne. Er verlangte dann von seiner hochbetagten Mutter Licht, und als sie kam, packte er sie, würgte sie und schlug ihr den Kopf auf die Treppenkante, bis sie wie todt liegen blieb. Sie hat sich aber wieder erholt, und ihre Verletzungen sind scheinbar nicht lebensgefährlich. Während dieser Zeit hatte sich der zwölfjährige, dritte Sohn, der in der Stube geblieben war, versteckt und wurde glücklicherweise von dem unmenschlichen Vater in der Stube nicht mehr gefunden. Erst als später Hilfe kam, entdeckte man den armen Jungen zitternd und bebend unter einen Bett. Inzwischen brachten Nachbarn Hilfe, die Thür wurde eingeschlagen, und der Mörder konnte gefesselt werden " — Soweit der Bericht des Berliner Blattes, Mordthaten aus religiösem Wahnsinn sind - das hat schon längst die moderne Eriminalpsychologie erwiesen - leider keine allzu seltene Erscheinung in dem unerschöpflichen Capitel „menschliches Elend". Finkheiner ist ein Christ. Nehmen wir den Fall an, er wäre ein Jude und hätte sich an einer Person katholischen Glaubens vergriffen. Natürlich wäre das — ein „Ritualmord". Daß auch ein Jude an religiösem Wahn leiden könnte, käme den Herren Ritualmordpredigern natürlich niemals in den Sinn ... Correspondenzen. Wien. Die unter dem Vorsitze des Präsidenten kaiserl. Rath Klinger stattgefundenen Plenarsitzungen des Cultusvorstandes am 26. und 28. April und 2. Mai 1900 waren der eingehenden Berathung und Erledigung einer Anzahl von Steuerrecursen gewidmet. In der Sitzung vom 26. April wurde über Ansuchen des Tempelbau-Vereines in der Brigittenau und im Sinne der Anträge der I. Sektion über Referat des Herrn Dr. Berger beschlossen, die seinerzeit für den Tempelbau in der Brigittenau votirte Subvention von fl. 15.000 nach Erfüllung gewisser Voraussetzungen auf fl. 25.0OO zu erhöhen. An Spenden sind eingelaufen: Von Herrn D. Schwarzmann anläßlich der Vermählung seiner Tochter Sidonie für das isr. Versorgungshaus 2000 Kronen mit der Bestimmung, diesen Betrag zu Gunsten des Versorgungshauses gleichwie die von ihm bei früheren Anlässen gespendeten 6000 Kronen fruchtbringend anzulegen. Von Herrn N. Schefftel anläßlich der Vermählung seiner Tochter für die Chewra-Kadischa 2OO Kronen, für Arme 100 Kronen. Von Herrn Moriz Edlen von Kuffner anläßlich des Sterbetages seines Vaters für Arme 280 Kronen, auläßlich des Pessachfestes für Arme 4OO Kronen. Von der Chewra-Kadischa im XVI. Bezirk für Arme 300 Kronen. Von Herrn Oberstabsarzt Dr. Jakob Treulich für die Armenanstalt 10 Kronen, für die Boryslawer Arbeiter 10 Kronen. In der am 6. Mai d. I. stattgehabten Plenarsitzung wurden mehrere, das Friedhofswesen betreffende Agenden erledigt. Eine Anzahl wichtiger Berathungs-Gegenstände sind einer demnächst stattfindenden öffentlichen Plenarversammlung Vorbehalten. Wien. (Der Oberste Gerichtshof über den Mord in P o l n a.) Nachfolgend geben wir die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, durch welche das Urtheil im Processe Hilsner cassirt wurde, mit ihrer Motivirung im Wortlaute wieder. Das Erkenntuiß des Cassationshofes gründet sich auf das von ihm eingeholte Gutachten der medicinischen Facultät an der Prager czechischen Universität, so daß die Aeußerungen dieser gelehrten Körperschaft es sind, welche die Aufhebung des schwurgerichtlichen Urtheils herbeigeführt haben. Schon bei der Verhandlung vor der Jury hatte der Vertheidiger Dr. Aurednic e k mit Nachdruck begehrt, daß die medicinische Facultät über diese Angelegenheit gehört werden möge. Der Kuttenberger Schwurgerichtshof erachtete dies für nicht nöthig; desto nothwendiger fand dies der Cassationshof, an den die Nichtigkeitsbeschwerde gelangte, und zwar erkannte er die Befragung einer Autorität für so dringend, daß er im kurzen Wege die Erstattung eines solchen Gutachtens veranlaßte. Der Bericht der Facultät hat nun, wie dies schon aus der Begründung der oberstgerichtlichen Entscheidung zu ersehen ist, die Ausführungen derGerichtsärzte vonPolna in ihrenSchlußfolgerungen für vollständig falsch erklärt. Das Gutachten der Vertreter der Polnaer Wissenschaft wurde hiedurch in seiner ganzen Hohlheit und Nichtigkeit gekennzeichnet. Es kommt das nicht überraschend, denn was soll man von Sachverständigen denken, deren Einer, als er durch den Vertheidiger an die Wand gedrängt wurde, einfach erklärte, er könne den angefochtenen Ausspruch nicht begründen, und er habe ihn — in dem amtlichen Gutachten! — nur als Laie gethan. Dr. Prokesch und Dr. Michalek, die Polnaer Gerichtsürzte hatten behauptet, der Mord müsse durch mehrere Thäter geschehen seien; die Facultät sagt, das Verbrechen könne ganz leicht auch von einer einzelnen Person verübt worden sein. Die beiden Gerichtsärzte versichern, die an der Ermordeten Vorgefundene Strangulationsmarke rühre daher, das Agnes Hruza durch die Mörder mit einer Schlinge eingefangen wurde; das Facultäts- Gutachten bezeichnet dies als mindestens zweifelhaft, da das Mädchen auch als Leiche an einem Strick könne gezogen worden sein. In welcher schlagenden Weise die Angaben der Gerichtsärzte über das angeblich verschwundene Blut der Ermorveten von der Facultät entkräftet wurden, wurde schon mitgetheilt. Diese mit dem Anscheine der Wissenschaftlichkeit vorgetragenen Aeußerungen der Gerichtsärzte hatten den Zweck, darzuthun, daß das Blut fanatischen Zwecken diente und Hilsner ein Ritualmörder sei. Die Frage, wo das Blut geblieben sei, gab bekanntlich dem Vertreter der Privatbetheiligten, Dr. Baxa, Anlaß zu einer maßlos aufreizenden Rede, die nicht nur gegen die Angeklagten, sondern gegen die Juden in ihrer Gesammtheit gerichtet war. Die weitgehende Gewiffenlosigkeit antisemitischer Blätter ließ sie Zuthaten erfinden, wie etwa, daß ein Genosse Hilsner's das Blut der armen Hruza auf der Bahn mitgenommen habe. Infolge von Denunciationen wurden zwei Personen verhaftet, welche angeblich Mithelfer bei dem zu Religionszwecken begangenen Morde waren, aber wieder entlassen werden mußten; Andere wurden der Teilnahme an diesem entsetzlichen Werke durch Ausstreuungen verschiedener Art verdächtigt, so daß sie geächtet und den größten Gefahren ausgesetzt waren. Jetzt ist von maßgebender Seite die Frage, wohin das vermißte Blut gelangt sei, klar beantwortet worden: es war gar nicht verschwunden. Inzwischen ist allerdings durch acht Monate die Irreführung eines Theiles der Bevölkerung zu einer heftigen

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