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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1900-05-11 · 19 (11.5.1900) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
17 (1900)
Issue
19 (11.5.1900)
Date
1900-05-11
Page
– (sequence 6)
Language
German
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‘■ir’vr — Sette 354 Dr° BloPs Wochenschrift. Nr. IS waren Rumänien gegenüber nicht mißtrauisch genug. Sie faßten die Formel, in welcher sie Rumänien die Bedingung stellten, daß es die Inden als gleichberechtigte Bürger zu behandeln habe, nicht so scharf, daß nicht die heimtückischen und in allen Künsten orientalischer Schlauheit, durch ihre halbtürkische, halbgriechische Schulung wohlerfahrenen Rumänen ihnen eine Nase gedreht hätten. Es ist ja bekannt wie die Rumänen die Clausel auslegten und eine zweiundzwanzigjährige Erfahrung zeigt, wie sie sie handhaben: zum Hohne für Europa, jedes Funken von Recht entbehrend. Hätte der Berliner Congreß auch eine Executivgewalt eingesetzt, so hätte diese gegen keinen Staat so einzuschreiten gehabt, wie gegen Rumänien, das vor aller Welt, vor der Gegenwart und der Vergangenheit des empörendsten Rechtsbruches, der ge- S einsten Verletzung des gegebenen Wortes, der gröbsten Versünolgung an der Menschlichkeit angeklagt werden muß. Wäre in den europäischen Staaten und Völkern das Rechtsgefühl noch so lebendig wirksam, wie es im Jahre 1878 war, so würde die öffentliche Meinung chrer Entrüstung über Rumäniens Wortbruch in einer so nachdrücklichen Weise Ausdruck gegeben haben, daß dem Wortbrüchigen jenes Schicksal bereitet worden wäre, das er als solcher verdient. Allein der Geist, der heute in den Staaten der herrschende ist, steht im Gegensätze zu demjenigen des Jahres 1878, er ist ein reaktionärer geworden, nicht blos in politisch wirthschaftlicher, sondern auch in ethisch-moralischer Beziehung, er ist nicht ein Geist allumfassender Menschenliebe, sondern gegenseitiger Absonderung und neidvoller Ausschließung und die Staatsmänner dieser Zeit haben andere Aufgaben zu erfüllen, als wie die d'Jsraeli und Andrassy, die der Menschlichkeit und dem Rechte die Anerkennung verschaffen wollten. Vergebens würde man jetzt die Berliner Congreßmächte als die competente Instanz zur Wahrung der Vertragsbestimmungen anrufen, um von ihnen zu verlangen, daß sie Rumänien zur Einhaltung seiner Verpflichtungen zwingen. Welche Macht hätte heute so viel Moralitätsbewußtsein, um diesen kleinen Wortbrüchigen es fühlen zu lassen, daß man mit einem Individuum — staatlichen oder persönlichen — nicht verkehrt, das Treu und Glauben verletzt, dessen Wort nichts gilt! Wir wollen die einzelnen Staaten nicht Revue passiven lassen, um an jedem Einzelnen von ihnen den Nachweis zu erbringen, daß er vermöge seiner jetzigen Politik außer Stande ist, seinem Rechtsgefühle — wenn er es besitzt — praktischer Ausdruck zu geben, aber von einem Staate wäre es dennoch zu erwarten, daß er sich als Hort des Rechtes und der Menschlichkeit bewähre, auch in diesem Falle — und dieser Staat ist England. So paradox es erscheinen mag, diese Forderung an England zu stellen, gegen welches der Vorwurf erhoben wird, daß es in Südafrika gegen die Freiheit, ja gegen die Menschlichkeit sich versündige und so sehr insbesondere von nationalistischer Seite und von allen reactionären Elementen die öffentliche Meinung gegen England aufgestachelt wird, so ist und bleibt doch England der einzige Staat, dessen Bevölkerung trotz aller imperialistischen Gelüste, eine tiefe Empfindung für Glaubens- und Gewissensfreiheit, für bürgerliche Rechtsgleichheit und für politische Gleichberechtigung besitzt. Ja gerade um dieser Empfindung willen, steht es in direktestem Gegensatz zu den Boeren und aus diesen Empfindung heraus, müßte sich in der englischen Bevölkerung auch , die Forderung geltend machen, daß Rumänien die Bedingungen der Berliner Congreß-Acte erfüllen müsse, wenn es nicht als ein Vertragsbrüchiger behandelt werden wolle. Die englische Nation ist jetzt die einzige, an die man appelliren kann und muß, um sie zum Schutze der Juden gegen die Rumänen anzurufen, ihr muß man die Gewaltthaten zur Kenntniß bringen, die an den Juden fort und fort von Regierungswegen in Rumänien verübt werden, ihr muß man die rumänische Regierung und die rumänische Nation in deren wahrem Lichte zeigen, ihr muß man es nahelegen, daß gerade sie die berufenste und verpflichtetste wäre, zu beweisen, daß sie eine Zufluchtsstätte und Beschützerin der konfessionellen, bürgerlichen und politischen Freiheit geblieben ist, und sie würde diesen Beweis erbringen, wenn sie ihre nicht geringe moralische und materielle Macht zu Gunsten der Verfolgten in Rumänien geltend machen wollte. Die Juden in Rumänien gehören nnr zu allerkleinstem Theile der rumänischen Nationalität an. Die Verleihung des Jncolates an Juden geschieht so selten, daß die Zahl eine kaum nennenswertbe ist; den größten Theil der rumänischen Juden bilden Ausländer und dann solche eingeborene Juden, die seltsamster Weise zu gar keiner Nationalität gerechnet, alle Lasten der rumänischen Bevölkerung — auch die Militärlasten — tragen müssen, von allen Rechten aber de jure und de facto ausgeschlossen werden. Es ist ein förmlicher Vernichtungskampf, der gegen sie geführt wird und die Gründung der Antisemitenliga — deren Statuten die „Oesterr. Wochenschrift" jüngst enthüllt hat — ist nur ein Theil der Maßregeln, die von Amts- und Volkswegen gegen die Juden in Rumänien in Scene gesetzt wird. Ja, es sind die angeblich Gebildeten, die sich an die Spitze stellen und dadurch das Volk uur noch mehr verhetzen. Der Juden, welche Ausländer sind, könnten sich wohl die Staaten annehmen, denen sie angehören, und es wäre Sache der Volksvertretungen dieser Staaten oder deren Regierungen, ihren Bürgern den Schutz angedeihen zu lassen, auf dessen Gewährung sie ein Recht haben. Wer aber nimmt sich der Hunderttausende an, die nicht Fremde sind und auch nicht als Rumänen anerkannt werden? Da ist der Punkt, wo der Hebel angesetzt werden muß, und da ist es, wo England seine moralische Kraft und Größe zu zeigen vermöchte. Wenn es diese Juden unter seinen Schutz nimmt, dann möchten wir den rumänischen Staatsmann kennen lernen, der es wagen würde, seine Marterwerkzeuge gegen diese Juden in Anwendung zu bringen. Damit aber das englische Volk — als eines der Garanten des Berliner Congresses — seine Mission erfüllen könne, hätte die Anglo Jewish-Association — diese Gesellschaft, welche zum Zwecke der Beschützung verfolgter Juden begründet wurde und als solche wiederholt erfolgreich gewirkt hat — dem englischen Volke die Leiden der Juden in Rumänien darzulegen und dasselbe unmittelbar im Parlamente und in der Presse, in Versammlungen und in Flugschriften um seine Intervention anzugehen. Inwieweit die europäische öffentliche Meinung diesem Impulse folgen würde, vermögen wir nicht zu beurtheilen, daß er aber in England nicht wirkungslos bliebe und in Rumänien seine Wirkung nicht verfehlen würde, dessen sind wir sicher. Gerade England vermag Rumänien an seiner empfindlichsten Stelle zu fassen und dieser Einwirkung würden sich weder Liberale noch Conservative im Dacierlande entziehen können. Neben dieser staatlichen Action gegen das treubrüchige Rumänien müßten aber noch andere Maßregeln zu Schutz und Abwehr ergriffen werden, von denen wir ein nächstesmal sprechen wollen. A. Wiener. Vom Jahrmarkt des Lebens. Ein Antrag zur theilweisen Linderung des jüdischen Elends in Galizien. ll. Mit, regem Interesse erfüllte die Schreiben» dieser Zeilen der im vorwöchentlichen Hefte der Wochenschrift erschienene Artikel „Zur Dienstbotenfrage" von Herrn A. Wiener. Der geehrte Verfasser war so gütig, in seinem Aufsatze auf eine Anregung zurückzugreifen, welche ich unter der Spitzmarke „Antrag zur theilweisen Linderung des jüdischen Elends in Galizien" (im Monate Februar dieses Jahres) in diesem vielgelesenen Blatte zu machen mir erlaubte. Wochen gingen seit der Zeit vorüber, zahlreiche maßgebende Vereine hielten Sitzungen-

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