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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1900-05-11 · 19 (11.5.1900) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
17 (1900)
Issue
19 (11.5.1900)
Date
1900-05-11
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 19 Vr. Vlvch's Wochenschrift« Seite 353 mitzutheilen, und gerne möchte ich noch den maßgebenden Persönlichkeiten der Wiener Gemeinde zurufen: Gehet hin und thuet desgleichen. In der Wiener Armenpflege wird allerdings viel geleistet, das soll mit Dank anerkannt werden, aber Alle, die einen tieferen Einblick in dieselbe besitzen, werden mir beipflichten, daß ihre Organisation reformbedürftig ist. Ich würde mich glücklich schätzen, einen kleinen Baustein zu derselben durch die Schilderung der Londoner Armenpflege beigetragen zu haben. Lex Judaica. Wien, Mai. Vom Beginne der vandalistischen Strömung, die zum Schaden vitalster Interessen Oesterreich in ein unentwirrbares Chaos verwandelt hat, datirt auch die reactionäre Bewegung auf volkswirthschastlichem und handelspolitischem Gebiete. Man begann mit der „Rettung der Kleingewerbe" und führte den Befähigungsnachweis ein. Der Sack wurde gemeint, aber der Esel sollte getroffen werden. Indem man den Befähigungsnachweis als Ecforderniß zum Antritte und Ausübung aller handwerksmäßigen Gewerbe erforderlich machte, wollte man erzielen, den größten Theil der Besitzer von Handelsgeschäften, die sich mit dem Vertrieb handwerksmäßiger Artikel befassen,- aufs Trockene zu setzen und damit meinte man die jüdischen Handelsleute. Es zeigte sich aber, daß auch vor Einführung des Befähigungsnachweises schon der allergrößte Theil der Gewerbeinhaber diesen Befähigungsnachweis besaß, beziehentlich, daß diese das Handwerk regelrecht erlernt, und, wie in der „guten alten Zeit", den Meisterbrief erworben hatten. Damit war es also nichts. Man ging nun weiter. Auch für die Handelsgewerbe sollte der Befähigungsnachweis eingeführt werden. Damit wollte man wieder erreichen, die Juden auch vom Handelsgewerbe abzudrängen, welches ihnen auch in schwerster Zeit der Noch freigegeben war. Doch fand sich bisher keine Regierung bereit, zur Einführung dieser rückständigen Maßregel die Hand zu bieten, die ja von den schwerwiegendsten, nachtheiligsten, wirthschaftlichen, nationalökonomischen und handelspolitischen Folgen beglei/et gewesen wäre und Oesterreich noch tief unter das Niveau Spaniens herabgedrückt hätte. Auch der Fiscus mußte sich nothwendiger Weise gegen ein derartiges gewagtes Experiment zur Wehre setzen, mußte er ja einen erheblichen Ausfall in den Steuereingängen befürchten. Nicht minder lag die Gefahr nahe, daß sich Handel und Industrie nach Ungarn wenden werden, wo sie mit richtigem Verständniß gepflegt worden wären, und daß die jenseitige Reichshälfte hiedurch noch eine'größere Präponderenz in dem österrreichischen Kaiserstaate erlangt hätte. Die Einführung des Befähigungsnachweises hatte demnach die Schuldigkeit nicht gethan, der erwartete Erfolg war ausgeblieben. Man sann deshalb nach anderen Mitteln, die Juden von ihrem erbgesessenen Gebiete, des einzigen, das ihnen uneingeschränkt zu exploitiren noch übrig geblieben, abzudrängen, sie um ihren Erwerb zu bringen und zum Exil, zur Ergreifung des Wanderstabes zu nöthigen. Zur Abwechslung wird d rzeit wieder eine „neuere Novellirung" der Gewerbenovelle geplant. Man beabsichtigt nichts Minderes, als den Handelsleuten den Verkehr mit der Kundschaft unmöglich zu machen. Diese neueste Maßregel ist wohl nicht direct gegen die Juden geplant, aber factisch werden sie, die ja bemüssigt sind, sich dem Handel zuzuwenden, weil ihnen auf anderen Gebieten die Bethätigung erschwert ja nahezu unmöglich gemacht ist, von derselben betroffen. Die Regierung hat bisher zu dem geplanten Attentate wohl noch nicht Stellung genommen, denn sie mußte im Hinblicke aus die Folgen für die derzeit ohnehin stagnirende Industrie Ansland nehmen, zu einer Strangulirung einer ganzen Reihe von Handelsbranchen ihre Unterstützung zu leihen. Die Regierung hat vielmehr, um sich zu salviren, von den zur „Wahrung der Interessen von Gewerbe, Handel und Industrie" geschaffenen Handels- und Gewerbekammern, Wohlmeinungen verlangt, diese haben sich aber nur zum kleinsten Theile und da auch nur verclausulirt ausgesprochen. Bon hohem Interesse ist das Verhalten der Wiener Handels¬ und Gewerbekammer, der ton- und richtungangebenden Oesterreichs. Man war berechtigt zur Annahme, die Handels- und Gewerbekammer der Metropole werde Energie genug besitzen, die seitens der Antisemiten initiirte reactionäre Thätigkeit auf dem Gebiete gewerblicher Gesetzgebung a limine abzuweisen, respective sich gegen dieselbe ablehnend zu verhalten. Aber auch diese Kammer, in der man bisher gewohnt war, ein mannhaftes Wort zu vernehmen, hat vor der antisemitischen Strömung capiwlirt „Halb zog sie ihn, halb sank er hin." Die Wiener Kammer nahm keinen Anstand, der Reaction Concessionen von tiefeinschneidender Bedeutung zu machen und das Votum dieser Kammer fällt umso schwerer in die Wagschale, als sich die reactionären antisemitischen Macher auf dasselbe mit Recht berufen werden. Das große Fragezeichen ist, wie sich die Regierung verhalten, welchen Standpunkt sie einnehmen wird. Wird sie sich der Zwangslage, welche sie zu Liebesdiensten für die Antisemiten verpflichtet, zu entziehen vermögen. Wird der Reichsrath Standhaftigkeit genug besitzen, sich einer gesetzgeberischen Thätigkeit zu widersetzen, welche Handel und Verkehr im innersten Nerv treffen, und aufs schwerste zu beeinträchtigen vermöchten. Auch wenn die §§ 59 und 60 der Gewerbenovelle nach dem Willen der Weißkirchner, Geßmann und Schneider umgemodelt werden, wird dem Kleingewerbe die versprochene goldene Zeit nicht erstehen und dem Gevatter Schuster und Schneider wird hiedurch das Sonntagshuhn im Topfe nicht affecurirt. Freilich wird man damit erreichen, daß nahezu alle jüdischen Handelsleute in ihrem Erwerbe aufs Tiefste geschädigt, in den meisten Fällen um ihre Existenz gebracht werden, daß eine Legion von jüdischen Agenten die Existenz verliert und brodlos gemacht wird. Sicher aber ist auch, daß man dann das Kind mit dem Bade ausschütten wird. Allein was liegt daran, mag der Staat dem Ruine zugeführt werden, wenn man dabei nur die „Judenplage" los wird. Auch die Erlassung eines Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb wird geplant, das ebenfalls feine Spitze gegen die Juden richtet. Die Juden haben aber ein solches Gesetz nicht zu fürchten, ja sie wünschen es vielmehr. Die Juden haben den unlauteren Wettbewerb nicht g schaffen, dieser bestand schon lange, bevor es noch einen Antisemitismus gab. In einem nächsten Artikel soll der Nachweis erbracht werden, daß der unlautere Wettbewerb die ureigenste arische Schöpfung und auf arischem Boden entsprossen und großgewachseu ist. Eduard Beer. Zum Schutz der Juden in Rumänien. Seit der Vertreibung des Fürsten Cusa im Jahre 1866, ist für die rumänischen Juden eine Epoche schwerster Verfolgung und Bedrückung angebrochen. Mag ein conservatives oder ein sogenannt liberales Cabinet am Ruder gewesen sein, in der Ausübung von Ungerechtigkeit gegen die Juden war zwischen ihnen niemals ein Unterschied. Die administrativen Behörden machten von ihrer Willkür den umfassendsten Gebrauch, die Gerichtsbehörden verleugneten Juden gegenüber jede Rechtlichkeit und den rohen Ausbrüchen der raub- und mordgierigen Battauschen gegenüber, fanden die Juden ebensowenig Schutz als gegen die brutalsten Uebervortheilungen und Feindseligkeiten der Bojaren und deren Vertreter. Das Maß schien übervoll als vor zweiundzwanzig Jahre Rumänien bei Europa um die Anerkennung seiner Selbstständigkeit betteln mußte. Das Gewissen Europas mußte sich sträuben einen Staat in das europäische Concert, das sich als das culturelle bezeichnete, aufzunehmen, in welchem Regierende und Regierte ein so geringes Maß von Rechtsbegriffen ihr Eigen nennen, in welchem das Menschenrecht so arg mit Füßen getreten wird, in welchem unter europäischem Firniß die schmutzigste orientalische Ausbeutungssucht verborgen ist, daß es nur eine von Selbstachtung dictirte Forderung der Diplomaten des Berliner Congresses sein mußte, der Staat, der als europäischer anerkannt sein wolle, müsse zuvor die Bedingungen eines solchen erfüllen und die volle Rechtsgleichheit nud Rechtssicherheit Herstellen, die nicht an ein Glaubensbekenntniß oder an die Zugehörigkeit zu einer Nation gebunden sein dürfen. So mißtrauisch sonst Diplomaten sind, die Diplomaten des Berliner Congresses

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