Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 17 (1900)
- Issue
- 18 (4.5.1900)
- Date
- 1900-05-04
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Nr. 18 Dr>. B^och's Wochenschrift. Seite 337 beten Tertianers Winter. — Commissär Wehn nimmt seit gestern außerhalb Könitz Erhebungen vor, die durch die Analogie des Konitzer Falles mit dem Skurzer geboten sind. Die Leichentheile des ermordeten Winter werden zur Beerdigung noch nicht freigegeben. Das Leichengefolge . wird nach der unter der Bevölkerung berrschenden Stimmung colossaleu Umfang annehmen. Mit Rücksicht hierauf wird die Freigabe der Leiche verzögert. * Zwanzigtausend Mark Belohnung hat, wie Wolff's Bureau nach dem „Graudenzer Geselligen" meldet, der Minister des Innern auf die Ermittlung des Mörders des Gymnasiasten Winter in Könitz ausgesetzt. Der erste Staatsanwalt gibt gleichzeitig bekannt, daß ihm außerdem roch 6000 Mark zur Vertheilung an Personen zur Verfügung stehen, die durch Herbeischaffung von Kleidungsstücken Winter's, sowie von noch nicht gefundenen Leichentheilen zur Aufklärung der Sache beitragen. Der Landrath wird eine Proclamation erlassen, die auf den festen Willen der Behörden hinweist, alles Ersinnliche zur Ermittlung der Mörder zu thun. Er rechne auf den ruhigen Sinn der Bevölkerung des Kreises und erwarte, daß Angesichts der Haltung der Staatsregierung weitere Ruhestörungen unterbleiben würden; eventuell werde unnachsichtlich eingeschritten werden. — Die ministerielle „Berliner Correspondenz" meldet: Die aus Anlaß des Konitzer Mordes in Nachbarorten jener Stadt vorgekommenen Ausschreitungen gegen Staatsbürger jüdischen Glaubens haben den Minister des Innern veranlaßt, einen seiner Vortragenden Räthe, den Geheimen Oberregierungsrath M a u b a ch, nach Könitz und Schlochau mit der Vollmacht zu entsenden, im Namen des Ministers die geeigneten Anordnungen zu treffen, insbesondere im Bedarfsfälle eine Verstärkung der Sicherheitsorgane zu bewirken. Dir Ritualmordlüge in Wilna. Der Ort der Handlung ist das Centrum der Stadt, und zwar einer derjenigen Theile derselben, welcher meist von Christen bewohnt wird, unweit des Georgiewsky Prospect, wo kaum ein einziger Jude wohnt, in der Nähe des Kathedrale-Platzes, des Glanzpunktes von Wilna. Dort, an der Ecke der tartarischen und Kushewenischen Straße, im Hause der reformirten Kirche, in dem sonst nur Christen wohnen, befindet sich die Barbierstube des David Blondes. Diese Barbierstube ist der Schauplatz des angeblichen „Ritualmord"-Versuches. Die „handelnden" Personen sind der genannte Blondes, ein schmächtiges, schwächliches, unansehnliches, brustkrankes Männchen Anfangs der Dreißiger Jahre, die Bäuerin Vincente Grusdinsky, eine kerngesunde, robuste, kräftige Person, einundzwanzig Jahre alt, und deren Vetter Adam Grusdinsky, Hausknecht in einem benachbarten Hause. Die beiden letzteren sind römisch-katholischer Confession. Am 25. Februar d. I. trat die Vincente auf Empfehlung ihres Vetters, der zu den ständigen Besuchern der Barbirstube Blondes' gehörte, bei letzterem als Hausmagd iu den Dienst. Schon Tags darauf (27. Februar) erklärte sie, daß sie sich vor dem Stanowoy-Pristaw (Lanvogt) stellen müsse, nnd bat um zweitägigen Urlaub, der ihr auch bewilligt wurde. Am 28. Abends zurückgekehrt, gab Vincente auf die Frage, was sie beim Pristaw zu thun hatte, ausweichende Antworten. Am 1. März, also am Tage vor Purim, gegen 5 Uhr Nachmittags ging die Magd zu ihrem genannten Vetter und kam erst um 9 Uhr wieder. Frau Blondes übergab ihr ein frisch geschlachtetes Huhn zur Zubereitung für die Purim-Mahlzeit; ^Vincente erfüllte den Auftrag ohne Widerrede,. unterließ es aber, den von dem Blute des Huhnes befleckten Tisch abzuwaschen, und erklärte auf die wiederholte Aufforderung der Frau Blondes ihn zugleich mit der Küche reinigen zu wollen, wenn d'e Herrschaften zu Bett gegangen seien. Gegen Mitternacht begab sich Herr Blondes zur Ruhe; als dessen Frau die Vorbereitungen zu Purim fortsetzte, wurde sie oft von der Vincente befragt, weshalb sie nicht schlafen gehe, so daß sie ihr Erstaunen über diese auffällige Neugierde aussprach. Eine Viertelstunde nach Mitternacht befand sich in der Küche des Blondes ein Christenmädchen aus der Nachbarschaft, welches bekundet, daß um diese Zeit in der Blondes'schen Wohnung völlige Stille herrschte. Der Mann schlief; die Frau schickte sich an, gleichfalls zur Ruhe zu gehen. Die Fensterläden waren geöffnet und blieben, wie stets, die ganze Nacht offen. Was nun in der Zeit von 121/4 bis l1/* Uhr vorging, ^darüber gehen die Aussagen der betheiligten Personen weit auseinander. Die Vincente behauptet: sie sei durch die Gewaltthätigkeit zweier in weiße Lacken gehüllter Männer, in deren einen sie an den langen wollenen Strümpfen ihren Dienstherrn erkannte, aus dem Schlafe erwacht, habe sich, als sie sah, daß man sie schlachten wollte, ihren Händen entrissen und sei auf die Straße geflüchtet. In der That fanden sich an der linken Seite des Halses und an der linken Hand lange, aber durchaus ungefährliche Hauteinschnitte, welche das Fleisch nicht erreichten und, im Sawitsch-Hospital zugenäht, schon nach wenigen Tagen völlig vernarbt waren. Frau Blondes dagegen betheuerte: Kaum eingeschlafen, habe sie gehört, wie Jemand die Hausthüre öffnete und hinauslief. Als sie nach Vincente rief und keine Antwort erhie t, eilte sie zur Thüre hinaus und sah auf der Straße einige zwanzig Personen, welche dann unter Führung des Adam Grusdinsky in ihre Wohnung eindrangen, ihr selbst mehrere Hiebe auf den Kopf versetzten, daß das Blut herablief. Nun eilte sie nach dem Hof, um die Nachbarn zu Hilfe, zu rufen. Als sie zurückkehrte, bot sich ihr folgender Anblick: Der Gorodowoj (Schutzmann) des Reviers drang in Begleitung des Grusdinsky und anderer Hausknechte in ihr Schlafzimmer, fiel über ihren Mann mit Fausthieben her, daß ihm das Blut aus Mund und Nase hervorbrach, schleppte den nur mit Hemd und Unterhosen Bekleideten auf die Straße und warf ihn in eine Droschke. Auf die Frage der Frau, was sie von ihrem Manne haben wollten, schrie der Gorodowoj: „So muß man mit Euch Bluthunden für unser vergossenes Christenblut umgehen!" und versetzte ihr heftige Schläge auf den Kopf so, daß sie fast die Besinnung verlor . . . David Blondes befindet sich im Hospital des Gefängnisses, wohin Niemand zugelassen wird. Die sofort eingeleitete gerichtliche Untersuchung wird mit strengster Geheimhaltung geführt; von ihrem Ergebnisse wird es abhängen, ob Blondes, was durchaus noch nicht sicher ist, überhaupt vor Gericht gestellt wird. Als unbezweifelbar feststehend bezeichnet die „Jüdische Presse" folgendes: 1. Eine über Blondes wohnende Christin erklärte, daß noch um 1 Uhr Nachts in Bs. Wohnung absolute Ruhe herrschte, und daß sie um 1‘ 2 Uhr durch die Hilfrufe der Frau B. aus dem Schlaf geweckt wurde, aber die Stimme der Vincente nicht gehört habe. 2. Einige Minuten vor 1'4 Uhr wurde die Vincente gesehen, wie sie aus der Blondes'schen Wohnung zu ihrem Vetter Adam lief und, erst nachdem sie mit ihm auf die tartarische Straße zurückgekehrt war, rief: „Man schlachtet mich. 3. Die Schnitte an ihrem Hals und an ihrer Hand waren völlig ungefährlicher Natur und allem Anscheine nach mit großer Vorsicht beigebracht, weil sie sonst wenigstens ins Fleisch hätten eindringen müssen. 4. Die Fensterläden in der Blondes'schen Wohnung waren die ganze Nacht geöffnet. 5. Bei der Arretirung des B. ist weder in dessen Wohnung noch in ihrer Nähe ein Jude getroffen worden, wie denn auch bis zur Stunde kein einziger Jude, nicht einmal die Frau B., zur Verantwortung gezogen wurde. Es ist eine der ..ntisemitischen Lügen, wenn behauptet wird, daß „mehrere" Juden „auf frischer That" ertappt und gefänglich eingezogen worden seien. Daneben werden die haarsträubendsten Einzelheiten erdichtet und colportirt. Photographien der Vincente mit durchnittenem Halse, Flugschriften mit alten und neuen „Ritualmordeu" verbreitet — kurz die wüsteste Hetze gegen Juden und Judenthum betrieben. Die Spuren des Gerichtsurtheils von Kuttenberg offenbaren sich derart auch in Rußland wie in Preußen. Ohne die Geschehnisse von Polna wären die Vorgänge in Könitz und Wilna nicht denkbar. Zur Cantorsrage in der Leopold- Wdter Synagoge. Es kann nicht mehr in Abrede gestellt werden, daß die Cantorwahl-Angelegenheit in der Leopoldstädter Synagoge einen geradezu verwirrenden Charakter annimmt, der bei Fortsetzung der bis nun beliebten Gepflogenheit, sich geradezu verhängnißvoll gestalten muß. Somit scheint ein öffentlich gesprochenes Wort zur Klärung der Angelegenheit um so mehr gerechtfertigt, als es momentan gar nicht abzusehen ist, inwielange noch diese sonderbaren Extravorstellungen an heiliger Stelle fortgesetzt und inwielange demnach auch noch mit den Existenzbedingungen so vieler Probecandidaten, zwar fürs große Publikum recht amüsant, für die Candidaten verhängnißvoll balancirt werden soll. Und nun zur Sache! Wer hat den neu einzustellenden Cantor zn