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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1900-04-06 · 14 (6.4.1900) · page 12

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
17 (1900)
Issue
14 (6.4.1900)
Date
1900-04-06
Page
– (sequence 12)
Language
German
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Lette 264 Dr. Blvch's Wochenschrift. Nr. 14 Ruch den üblichen Danksagungen für das Curatorium und den Boi sitzenden wird die Versammlung geschlossen. Bei der Nencoiisiilttirung des Curatoriums wurden die Herren Julius Ritter von Gomperz zum Obmann und kais. Rath David Mandl zum Obmann-Stellvertreter des Curatoriums wiedergewählt. Brünn. („M ä h r i s ch e C a n t o r e ir.") Am Sonntag, den 18. März l. I. fand die Jahresversammlung unter Vorsitz des Obmannes Herrn Josef Heller, Obercantor, statt. Nach Constatirung der Beschlußfähigkeit begrüßte der Obmann die Versammlung und gab seinem Bedauern Ausdruck, daß mehrere Collegen sowohl durch Unwohlsein, als auch amtlich verhindert waren, an der Versammlung theilzunehmen. Gleichzeitig theilte er mit, daß der beliebte College Adolf K o r n i tz e r, Brünn, seit längerer Zeit sehr schwer krank darniederliege und ihm vom ganzen Herzen eine baldige Genesung zu wünschen sei, welcher Aufforderung sich sämmtliche Collegen mit einem kräftigen Amen anschloffen. Nachdem das Protokoll der letzten Generalversammlung verificirt und der Obmann noch mittheilte, daß die in der letzten Generalversammlung beschloffene Aenderung des § 8, Alinea b, dahingehend, daß die Uebersiedlung in ein anderes Kronland den Verlust der Mitgliedschaft nicht zur Folge habe, genehmigt sei, wurde zur Tagesordnung übergegangen. In Verhinderung des Schriftführers Herrn Obercantor Steiner, Groß-Meseritsch, wurde Herr Obercantor Schön, Austerlitz, zum provisorischen Schriftführer gewählt. Der Vereins caffier Herr Obercantor K o h n, Lundenburg, legte den Rechenschaftsbericht über das Caffagebahren für das Verwaltungsjahr 1899 vor, derselbe wurde von den Revisoren Herren Cantor Goldmann, Brünn, R e i ch n e r, Butschowitz, geprüft, für richtig befunden und dem Caffier das Absolutorium ertheilt. Bei Punkt II. der Tagesordnung, Herabsetzung des Jahresbeitrages, entwickelte sich eine lebhafte Debatte pro und contra, schließlich wurde der Antrag angenommen und beschlossen, den bisherigen Mitgliedsbeitrag von 12 Gulden, vom 1. Jänner 1900 auf 12 Kronen, respective 1 Krone monatlich zu reduciren. Nach Erledigung von Punkt III und IV. war die Tagesordnung erschöpft und die Sitzung geschlossen. Um 8 Uhr Abends versammelte eine gesellige Zusammenkunft im Restaurant Liebesny die Collegen, wozu sehr viele Gäste aus den besten Kreisen Brünns erschienen waren. Es entwickelte sich eine zwanglose und gemüthliche Unterhaltung, welche bis spät nach Mitternacht währte. Die verschiedenen Gesangs- und humoristischen Vorträge wurden mit großem Beifalle ausgenommen. Besonders der künstlerisch vollendete Vortrag des Herrn Obercantor Heller, der die Grals-Erzählung aus Lohengrin und mehrere Lieder zum Besten gab, und die höchst gelungenen jüdisch-humoristischen Vorträge des Herrn Cantor Blau, Koste! und des Dpeditrur Redlich, Brünn, fanden stürmischen Beifall. Zwölf Uhr war längst vorüber, als auf allgemeines Verlangen Herr Profeffor Dr. Max G r ü n f e l d das Wort ergriff, einen geschichtlichen Rückblick der Juden im Zusammenhänge mit dem Gesänge entwarf und die Wichtigkeit, die stets dem Gesänge in Israel zugemeffen wurde. An der Hand dieser Daten bewies er die Wichtigkeit des Cantorenstandes, nicht nur im gewöhnlichen Leben, sondern auch in cultureller Beziehung. Schließlich ließ er seine prachtvoll aufgebaute Rede in einem Hoch auf dem Cantorenstande arMingen. Mit einem von sämmtlichen anwesenden Cantoren gesungenen Choräle wurde die sehr animirte Unterhaltung geschloffen und wird dieselbe allen Theilnehmern in freudiger Erinnerung bleiben. S . . . . Oderberg. Vor einiger Zeit fuhr der hochbetägte Kaufmann Hermann Schönmann aus Kurow in Begleitung eines Dienstmädchens Namens Katharina A n t o n i k mittelst Nordbahn nach München, woselbst die genannte Magd bei seinem Sohne, dem Fabrikanten Heinrich Schönmann in München, in Dienst treten sollte. In demselben Coupe saß ein Herr, der mit der Magd ein czechisches Gespräch anknüpfte, welches Hermann Schönmann insoweit verstand, als er demselben entnahm, der Fremde rede dem Mädchen ab, mit „dem Juden" zu reisen; derselbe wolle sie abschlachten, da er wahrscheinlich ihr Blut zu den „Oster-Mazzes" brauche; sie möge lieber in Oderberg aussteigen und bei ihm bleiben. Kaum hielt der Zug hier an, als das Mädchen ousstieg und dem Manne — es war dies der Privatbeamte Leopold Strenczek — folgte. Nun verließ der alte Herr auch den Waggon — im nächsten Moment wurde er von einer nach Hunderten zählenden Menge umringt, des ZMraünorches beinzichtigt, beschimpft und mißhandelt; aus der Menge ertönten auch Rufe: „Erschlagt den Juden!" Während der zitternde Greis um sich blickte, um Rettung zu erspähen, erschien der Grenzpolizeibeamte am Oderberger Bahnhose, Johann Mattel, der im Range eines k. k. Detectives steht, trat auf Hermann Schönmann zu und rief: „Kommen Sie, Jude! Ich bin der Polizeicommissär!" Während der Escorte duzte er den Greis, indem er schrie: „Wart', Jude! Ich werde Dich lehren, ein Mädchen verführen und betrügen!" Sodann zwang er Schönmann, unter Vornahme einer Leibesrevision, dem Mädchen ihre Effecten und Papiere sofort zu übergeben und schenkte ihm wieder die Freiheit. Schönmann reiste in seine Heimat zurück, woselbst er in Folge dieses Abenteuers mehrere Tage das Bett hüten mußte. In der Folge erstattete sein Vertreter, der hiesige Advocat Dr. Arnold L e w i t, die Strafanzeige, in welcher es heißt, ein solches unqualificirbares Verhalten eines öffentlichen Beamten zeuge für eine unglaubliche Verwilderung und dürfe in einem Rechtsstaate nicht Vorkommen. Die Staatsanwaltschaft erhob nun gegen den Polizisten Mattel die Anklage wegen grundloser Arretirung (§ 331) und gegen Strenczek wegen Verbreitung eines beunruhigenden Gerüchtes (ß 308), worüber am 31. v. M. vor dem Einzelrichter des hiesigen Bezirksgerichtes Adjuncten Dr. Goliath verhandelt wurde. Derselbe fand Mattel der Uebertretung des § 6 des Gesetzes vom 27. August 1868 (Einschränkung der Freiheit) schuldig und verurtheilte ihn zu v i e r u n d z w a n z i g Stunden Arrest; Strenczek wurde schuldig erkannt, das falsche Gerücht verbreitet zu haben, Schönmann wolle eine Magd „zur Gewinnung von Blut für Mazzes schlachten" und habe hiedurch Aufregung, Unheil und Gefahr heraufbeschworen; er wurde hiefürzuachtTagen strengenArrest verurtheilt. Prag. (XXII. Jahresbericht derDirection des Kreuzervereiiles zur Unterstütz» ng armer israelitischer Waisenmädchen im Königreiche Böhmen.) Ein weiteres Jahr ruhig fortschreitender Entwicklung — das XXII. seit Bestand des Vereines — liegt hinter uns. Im Sinne der geänderten Statuten erfüllen wir nunmehr den Vereinszweck durch Führung und Verwaltung des von den Eheleuten Herrn kais. Rath Moritz und Frau Ernestine Hahn anläßlich des 50jährigen Allerhöchsten Kaiserjubiläums gestifteten Maifenhauses in den Königl. Weinbergen, Pachmayergasse 5, sowie durch Vertheilung von Jahresstipendien an in einer politischen Gemeinde des Königreiches Böhmen heimatsberechtigte arme israelitische Waisenmädchen im Alter von 6—14 Jahren. In dem den Namen „Kaiser Franz Josef Jubiläumsstiftung Waisenheim für Mädchen" führenden Waisenhause sind seit Beginn des letzten Schuljahres 26 Waisenmädchen in Obsorge. Unter Anleitung der bewährten Erzieherin und der Hausmutter werden die Mädchen, welche sämmtlich je nach ihrer Zugehörigkeit deutsche oder böhmische Schulen besuchen, körperlich und geistig herangebildet, sowie in den Bedürfnissen des praktischen Lebens unterwiesen. Sowohl der Gesundheitszustand wie der Fortgang der Pfleglinge in den Schulen ist ein durchaus befriedigender. Die Kinder bilden unter einander eine große Familie, sind fröhlich, fleißig und verträglich und genießen unter der Obhut ihrer Leiter, dank der unermüdlichen Fürsorge des stifterischen Ehepaares Hahn sowie der umsichtigen Thätigkeit des Damencomitss und der Inspektoren alle Wohlthaten eines gesicherten Heims, dessen sie ein trauriges Schicksal beraubte. Bei aller Exaktheit, mit welcher für die Bedürfnisse einer nach den erprobtesten Grundsätzen der Pädagogik und Hygiene geregelten Lebensführung in dem Waisenhause gesorgt ist, herrscht daselbst eine strenge Ordnung und Einfachheit in Erziehung und Hauswesen, so daß die Verrechnung der gesammten Regieauslagen für das Waisenhaus laut Rechnungsabschlusses bei vollem Verpflegsstande lediglich einen Gesammtaufwand von fl. 5545°59, das ist bei Hinzurechnung des Geldwerthcs der Naturalgeschenke jährlich per Person fl. 106'64, beziehungsweise täglich per Person fl. —.27 für Verpflegung und jährlich per Person fl. 86'14, beziehungsweise fl. —.26 pro Tag für andere Verbrauchsausgaben ausweist. Am 2. December d. I. fand zur feierlichen Erinnerung an die Veranlassung der Errichtung des Waisenheims eine sehr zahlreich besuchte interne Schulfeier statt, bei welcher die Zöglinge ansprechende Vorträge in Gedichten und Gesängen zu Gehör brachten. Nebst dem Aufwande für die Erhaltung des Waisenheims wurden durch unseren Verein im verflossenen Jahre

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