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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1900-03-30 · 13 (30.3.1900) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
17 (1900)
Issue
13 (30.3.1900)
Date
1900-03-30
Page
– (sequence 4)
Language
German
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E eile i 36 Sr. Bloch's Wvrlzenschrift. Nr. 13 den allesbeyerrschenden Staat wird nicht im Interesse der Freiheit, des Selbstbestimmnngsrechtes der Bürger, der Familie, ge^ fichrt, sondern im Interesse der Kirche, das heißt der römischkatholischen Kirche oder vielmehr des Clerus. Nur diese Kirche steht über dem Staat, nur die Rechte dieser Kirche sollen respektirt werden, alle anderen Confessionen müssen sich den Gesetzen des Staates fügen, selbst den Gesetzen, welche durch den päpstlichen Syllabus verurtheilt und verdammt wurden. Uns Juden ist aber ohnehin vom Talmud vorgeschrieben, sich den Staatsgesetzen zu fügen, und wenn sich die katholische Kirche der Erziehung und des Unterrichtes der Jugend gänzlich bemächtigen wollte, so hätten wir nichts dagegen einzuwenden, wenn es sich nur um die Kinder der Katholiken handeln würde. Betrübende Vorgänge aus neuerer Zeit haben uns aber gezeigt, wie diese Herrschsucht, die stets mit Bekehrungssucht verbunden ist, auch das Judenthum bedroht, in das jüdische Familienleben eingreist, Kinder von Eltern zu trennen sucht. Freilich geschieht das jetzt noch mit einer gewissen Vorsicht, man gibt noch vor, daß die Kinder freiwillig und aus eigenem Antrieb ihre Religion verlassen, und wenn auch die Staatsgewalt „vor den Pforten der Klöster Halt machen muß", abdicirt hat sie nicht und zur gewaltsamen Bekehrung von Judenkindern wird sie sobald keine Hilfe leisten. Zu welchen Zuständen wir aber gelangen würden, wenn der Clericalismus und Fanatismus zu noch größerer Macht gelangen sollten, wenn es ihnen gelingen würde, sich ganz der Staatsgewalt zu bemächtigen, das kann uns ein Blick in vergangene Zeiten zeigen. Im Jahre 615 ließ König Sisebuth von Spanien alle Juden, mit Ausnahme jener, denen es gelang, nach Frankreich zu entfliehen, gewaltsam taufen. Achtzehn Jahre später zeigte sich das vierte Concil von Toledo sehr tolerant. Es verfügte, daß die Juden nicht zur Taufe gezwungen werden sollten Mönig Sisebuth hatte ja schon alle dazu gezwungen), die bereits Getauften aber sollten mit Gewalt beim Christenthum erhalten und die Wiederkehr zum Judenthum streng bestraft werden. Auch sollten alle Kinder der Juden den Eltern weggenommen und in Klöstern zur Erziehung im Christenthum untergebracht werden. Nach weiteren sechzig Jahren verfügte wieder das siebzehnte Concil von Toledo (694), daß alle Juden zu Sclaven gemacht, ihr Vermögen confiscirt und ihnen die über sieben Jahre alten Kinder weggenommen werden sollten. Achtzehn Jahre später machte die Eroberung Spaniens durch die Araber diesen Verfolgungen ein Ende. Wir können hier selbstverständlich keine Geschichte der gewaltsamen Judenlaufen geben, und müssen uns mit der Erzählung eines uns zeitlich und örtlich viel näher liegenden eclatanten Falles, eines Vorganges im siebzehnten Jahrhundert in Prag begnügen. Wir folgen der Darstellung, welche Gustav F r e y t a g davon im zweiten Bande seiner „Bilder aus der deutschen Vergangenheit" gegeben hat. Und die Wahrheit seiner Darstellung darf selbst von den eifrigsten Clericalen nicht bezweifelt werden, denn er folgte getreu dem Werke von zwei Jesuiten: „Mannhasste Beständigkeit des zwölfjährigen Knaben Simon Abel es", 1694, lateinisch beschrieben von Johann Eder soc. Jesu, deutsch von Bartholom. Christel säe. Jesu, Prag 1694. Der Jesuit Eder, der die Bekehrung von Judenkindern als etwas sehr Lobenswerthes und Verdienstliches betrachtet, scheint es gar nicht begreifen zu können, warum die Juden anderer Meinung sind und sich gegen die mitunter erzwungene Taufe sträuben^ So sagte er denn: „Durch welche Ränke aber der Juden Treulosigkeit bemüht war, jede Bekehrung zu Hintertreiben, habe ich selbst unlängst erfahren, als mir zum ersten Mal ein Glaubenslehrling vom Judengeschlecht. Samuel Metzel, zur Belehrung überwiesen wurde, Als Vater von vier noch unmündigen Kindern hat dieser sich eifrig und viel bemüht, selbige alle aus dem Aegypten der Judenstadt mit sich zur Freiheit herauszuführen. Aber seine Gattin Rosina, die damals noch großen Abscheu vor dem christlichen glauben hatte, wollte ihm nicht Folge leisten, und weil sie beobachtete, daß ihr die vier Kinder zugleich entzogen wurden, war ihr dieser Kinderraub, wie einer Löwin der Verlust ihrer Jungen, scywer zu ertragen. Sie forderte ihren Mann vor das bischöfliche Ehegericht, wo sie um wenigstens zwei von den vier eatriHften Kindern anhielt, weil sie ihr, der Mutter, vor der Geburt beschwerlich, bei der Geburt schmerzlich und nach der Geburt mühsam zu erziehen gewesen seien. Das hoch weise erzbischöfliche Amt abergab das Urtheil von sich, daß dem Manne, der nächstens getauft werden sollte, alle Kinder zugehörten. Da hat das Weib, mehr als sich sagen und glauben läßt, den Verlust überaus kläglich bejammert, und da sie besorgte, das sie auch der fünften Leibesfrucht, die noch unter ihrem Herzen verborgen lag, nach der Geburt beraubt werden möchte, war sie emsig befliffen, die Zeit ihrer Niederkunst vor den Christen zu bergen. Deshalb beschloß sie vor Allem, ihre bisherige Herberge, die dem Ehemanne und den Kindern bekannt war, zu ändern. Es ist aber kein Rath wider den Herrn. Der Vater kam durch sein unschuldiges Töchterlein dahinter, das durch einige Monate beständig in eines Christen Behausung gehalten worden war und von der Kindbetterin in ihre verborgene Herberge eingelassen wurde. Auf diese Kundschaft habe ich der Altstadt Prag wohlbestallten Kaiserrichter ersucht, welcher seinen Amtsschreiber unverweilt in das Geburtshaus abfertigte, um von der Kindbetterin, und im Falle diese sich weigern würde, von den Aeltesten des Judenvolkes das neugeborene Kind, als dem nunmehr getauften Vater zuständig herauszubegehren. Weil aber die arglistigen I u d e n k ö p f e zu des Kindes Auslieferung sich nicht verstehen wollten (merkwürdige Arglist!), wurde zu der jüdischen Wöchnerin eine christliche Hebamme beordert, ob diese durch einen weiblichen, gottseligen Fund das Kind der Mutter heimlich entrücken könnte. Diese Hebamme begleiteten freiwillig etliche kühne, christliche Matronen*). Als Anführerin die durch männliche Gottseligkeit allbekannte Ludmilla, Gemalin des in Wasser und Blut getauften Wenzel Wymbersky**). Aber sie war nicht imstande, mit dem Häuflein der gottseligen Frauen sich zu der jüdischen Kindbetterin unvermerkt einzuschleichen, weil die Hebräer mit ihren scharfen Luchsaugen genau aufpaßten. Im Augenblick rotteten sich viele derselben zusammen und drängten sich mit in das Zimmer der jüdischen Wöchnerin. Es ließ sich aber Ludmilla durch ihre Anwesenheit und mögliche Todesgefahr (?) nicht abschrecken. Sie überreichte das mitgebrachte Weihwasser der christlichen Hebamme und forderte sie mit kräftigen Worten auf, die Mutter zu entbinden und das Kind zu taufen. Die Sache ging an. Die Hebamme erwischte das Kind und taufte das Neugeborene. Die Kindbetterin aber sprang rasend aus dem Bette und riß ihr das Kind mit heftigem Geschrei gewaltthätig aus den Händen. Sofort fand sich der Stadtrichter mit bewaffneten Männern ein, um das nunmehr christliche Söhnlein von der Mutter abzufordern. Da aber diese, gleichsam rasend, das Kind so fest in ihren Armen umschlossen hielt, daß man zu besorgen hatte, es möchte eher erdrückt als ihr entwunden werden, begnügte sich der verständige Stadtrichter damit, den versammelten älteren Juden streng zu verbieten, daß sie das Kind nicht zum Juden machten. Darauf wurde durch Seine Excellenz Herrn Reichsgrafen von Sternberg, Oberstburggrafen des Königreiches Böhmen, geboten, daß dieses fünfte Kind dem Vater eingehändigt werden sollte. Nicht lange darnach ergab sich auch die dem Judenthum hartnäckig zugethane Mutter und wurde getauft." Es ist begreiflich, daß die Mutter, um nicht ganz von den geraubten Kindern getrennt zu bleiben, sich schließlich zu der ihr so liebevoll entgegenkommenden Religion bekannte, oder, wie der Jesuit mit unbewußter Ironie sagt, sich ergab. Vor Kurzem haben anläßlich des Falles Araten, die Herren Graf Tarnowski, Dr. Zoll und Genossen, weil ein Beamter mit einem Juden ein Kloster betreten, um nach der diesem Juden entführten Tochter zu suchen, eine geharnischte Interpellation an den Ministerpräsidenten gerichtet und sich über diese „Verletzung des Hausrechts" bitter beklagt. Schade, auch aus andern Ursachen Schade, daß diese Herren nicht vor zweihundert Jahren gelebt haben. Wie scharf hätten sie dann im böhmischen Landtag interpelliren können über dieses Eindringen der christlichen Matronen in ein Privathaus, um einer Wöchnerin ihr Kind zu entreißen, ihr und ihres Kindes Leben gefährdend! Wie eifrig vertheidigten damals die Behörden die Rechte des Vaters. Die Kinder, auch die noch ungeborenen, müssen der *) Schade daß sie jetzt nicht mehr leben, sie wären würdige Anführerinnen der weiblichen Luegergarde. **) Der im Jahre 1664 getaufte Wymbersky, der sich sehr provocirend gegen seine ftüheren Glaubensgenossen benahm, soll angeblich von Juden getödtet worden sein.

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