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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1900-03-23 · 12 (23.3.1900) · page 10

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
17 (1900)
Issue
12 (23.3.1900)
Date
1900-03-23
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Seite 222 Dr. Vloch's Wochenfchrrfk. Sir. 12 gegen einen Mann und wäre es auch der Director Taussig, auszuspeien Pflegt, die antisemitische Brutalität ist nämlich mit der Feigheit innig verschwistert. „Die Bedeutung des Polnaer Verbrechens für den Ritual- Aberglauben." Unter diesem Titel hat Professor M a s a r y k in Berlin bei H. S. H e r m a n n eine neue Schrift über den Polnaer Mord erscheinen laflen, welche die Resultate fortgesetzter Studien über diese Affaire enthält und von größter Bedeutung ist. In der Vorrede des Werkes sagt der Verfafler: „Die Antisemiten sehen im Polnaer Verbrechen die stärkste Bestätigung des Ritual-Aberglaubens. Das hat mich bewogen, den Polnaer Proceß nach allen Seiten genau zu überprüfen, und das Resultat dieser Prüfung lautet: das Polnaer Verbrechen ist kein Ritual-Verbrechen, im Gegentheil ist es ein schlagender Beweis dafür, daß der Ritual-Aberglaube in der That im vollsten Sinne des Wortes ein Aberglaube ist. Dieser Aberglaube ist eine Schmach der Zeiten, eine brennende Anklage des officiellen Christenthums, die offene Thür alles übrigen Aberglaubens, die hohe Schule nationaler und socialer Verblendung und Gewaltthätigkeit." Die einzelnen Capitel der Broschüre lauten: 1. Ein neues Gutachten der Polnaer Gerichtsärzte. 2. Ein Beispiel anatomischer Philologie. 3. Die angebliche Ausblutung der Leiche. 4. Zeit und Ort des Polnaer Verbrechens. 5. Zur psychologischen Motivation des Polnaer- Verbrechens. 6. Die logische Construction der Schuld des Angeklagten. (Schlußwort.) Beilage: Der Text des gerichtsärztlichen Obductions-Protokolls und Gutachtens. Das „Deutsche Volksblatt" Abendausgabe vom 30. März bringt ein neues Schauermärchen aus der preußischen Stadt Könitz: „Am Mittwoch, den 14. d. M., wurde im Konitzer Stadtsee, unmittelbar neben der Synagoge, der Rumpf eines Menschen ohne Kopf, Arme und Beine, in Pappe mit Bindfaden verschnürt, Alles in einem sorgfältig vernähten Sack steckend, gefunden." Offenbar hat man es hier mit einem antisemitischen Bubenstück zu thun nach berühmtem Muster. Burengeneral Lucas Mayer. Wie ungarische Blätter melden, soll der Burengeneral Lucas Mayer ein geborener Debrecziner und ein Jude fein. In Graz ließ er sich taufen, worauf er nach Transvaal auswanderte, wo er sich mit einer Burin verheiratete. Dichter sind Propheten! An dieses herrliche Wort, das Zola in seinem Kampfe gegen die Bosheit, Niedertracht und Lüge gebrauchte, wurde ich erinnert, als ich dieser Tage Lessing's „Nathan", jenes erhabene Denkmal echter Humanität und Aufklärung, wieder zur Hand nahm und im IV. Aufzug II. Auftritt das Zwiegespräch zwischen dem Tempelherrn und dem Patriarchen las. Der Patriarch: „Und wie vielmehr dem Juden, Der mit Gewalt ein armes Christenkind Dem Bunde seiner Tauf' entreißt! Denn ist Nicht alles, was man Kindern thut, Gewalt? — Zu sagen: — ausgenommen, was die Kirch' An Kindern thut. Hat nicht Leffing hier in prophetischem Geiste die Weisheit des Dr. Pientak rat Falle Araten vorausgesagt. Straßburg, 18. März 1900. Dr. Finkel. Eine kalendarische Bemerkung. Bekanntlich wird im jüdischen Kalender die Stunde im 1080 Theile (Chelakim) eingetheilt, so daß 18 Chelakim 1 Minute sind. Die synodische Umlaufszeit des Mondes um die Erde (ein Mondmonat oder die Zeit von einem Malad bis zum andern) wird mit 29 Tagen 127%iv8<> Stunden angenommen. Ueber das Alter dieser Eintheilung und Berechnung bemerkt Caffel in seinem größeren Lehrbuche der jüdischen Geschichte und Literatur in einer Randbemerkung auf S. 187: „Ferner kennen weder der Talmud noch das um zwei Jahrhunderte jüngere Pirke R. Eliser die Eintheilung der Stunde in 1080 Chelakim, sondern nehmen als Dauer des Mondumlaufes 29 Tage 12% Stunden an. Oppenheim in Frankel's Monatsschrift, VI. 264. Slonimski, Jesode Ha-Jbbur, 1865, S. 31 f. g." Als ich diese Bemerkung las, traute ich meinen Augen nicht, denn im Talmud Roschha-Schanah 25 a wird ein Ausspruch Rabban Gamaliel's angeführt, der da lautet: „Bon meinem väterlichen Hause (das Patriarchenhaus) ist mir überliefert worden, der Mond erneut sich nicht vor Ablauf von 29 Tagen 12% Stunden und 73 Chelakim." Die Eintheilung der Stunde in 1080 Chelakim findet sich demnach im Talmud und ist mindestens schon R. Gamaliel oder vielmehr dessen Großvater (Mibes Abi Abu) bekannt gewesen. % Stunden und 73 Chelakim sind nämlich 7°%08». denn V» 367i080, % 7“°/ioso und 77,oso noch dazu gibt Was Oppenheim und Slonimski in ihren Schriften, auf welche Cassel hinweist, diesbezüglich sagen, weiß ich nicht, da mir diese Schriften augenblicklich nicht zur Verfügung stehen. Ich kann mir nichts anderes denken, als daß sie die Behauptung aufstellen, in dem Ausspruche des R. Gamaliel habe er ursprünglich nur geheißen: 29 Tage 12% Stunden und die 73 Chelakim seien erst später in den Talmud hineingekommen. Jedenfalls hat R. Jehuda Ha-Lewi, der Verfasser des religions-philosophischen Werkes Kusari, den Ausspruch R. Gamaliel's schon in der Gestalt, wie wir, vor sich gehabt. Denn er führt (Kusari IV. 29) diese Eintheilung und Berechnung sogar auf den König David zurück, von welchem das von Hillel begründete und nahezu 500 Jahre bestandene Patriarchenhaus seine Abstammung ableitete; Israel Samoscz, der Lehrer Mendelsohn's in Philosophie und Mathematik, weist dann auch in seinen ausgezeichneten Commentar zum Kusari-Ozar Hohmed bei der beregten Stelle im Kusari auf den oben angeführten Ausspruch R. Gamaliel's hin. Prag—Königl. Weinberge. Rabbiner Stark. Aus der arischen Gesellschaft. In der belgischen Stadt Gent spielt sich gegenwärtig ein erbaulicher Vorgang ab, der ein grelles Schlaglicht auf die Sitten der höheren Gesellschaftskreise wirft. Vor einigen Wochen wurde nach einer sehr langen Voruntersuchung der sehr reiche Großgrundbesitzer Vermeersch in Deynze bei Gent, eine Säule der katholischen Partei in dem Kreise Gent, wegen Verbrechen gegen die Sittlichkeit, die nicht wiederzugeben sind, festgenommen und nach dem Genter Zellengefängniß geschafft. Vermeersch beantragte seine Freilassung aus der Untersuchungshaft, und das Genter Gericht erster Instanz wollte ihn gegen eine Bürgschaftssumme von 75.000 Francs freilassen, aber die Staatsanwaltschaft legte gegen diese Entscheidung die Berufung ein, und der Genter Appellhof beschloß, die Haftentlassung nicht zu bewilligen. Die Prüfung der beschlagnahmten Papiere ergab auch, daß Vermeersch ein großes Wuchergeschäft mit den höheren Kreisen betrieb, und der Untersuchungsrichter fand unter anderem eine Bescheinigung, die erwies, daß sich der Genter Generalstaatsanwalt De Gamond von Vermeersch 27.000 Francs gegen Wucherzinsen geliehen hatte. Der hievon in Kenntniß gesetzte Justizminister Van den Honvell erklärte, daß diese Sache mit der Würde eines Generalstaatsanwalts unvereinbar sei, und forderte den Generalstaatsauwalt De Gamond auf, innerhalb vierundzwanzig Stunden seine Entlassung zu geben. De Gamond that dies, und der Generalanwalt Van Joeghem wurde sofort zu seinem Nachfolger ernannt. Seit vorgestern ist De Gamond nicht mehr im Justizpalast erschienen, aber man erwartet, daß diesem ersten Opfer noch weitere Opfer folgen werden. Weiskirchner eoutra Kareis. Wien, im März. In der Sitzung des Abgeordnetenhauses des Reichsrathes vom 17. d. M. hat sich nachstehende Scene abgespielt: Handelsminister Baron Call spricht zur Gewerbenovelle und macht die Bemerkung: „Die ziemlich einschneidende Natur der Anträge des Sub- Comitss ließ es mir angezeigt erscheinen, das Votum der gesetzlich dazu berufenden Körperschaften, nämlich der Handels¬ und Gewerbekammern einzuhvlen. Diese Kammern sind zum großen Theile diesem Aufträge bereits nachgekommen." Abg. Kareis: Nur zum geringen Theile, Excellenz! Abg. Dr. Weiskirchner: Sie reden aber überall drein! Das ist ein unanständiges Benehmen von einem Hofrath! Benehmen sich anständig, wenn ein Minister spricht. Herr Hofrath! Abg. Kareis: Ich bin hier nicht Hofrath, sondern Abgeordneter. Abg. Weiskirchner: Sie sind immer Jude, das ist richtig."

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