Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 17 (1900)
- Issue
- 12 (23.3.1900)
- Date
- 1900-03-23
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Sette 216 Dr. Bloch'-e Wochenschrift» Nr. 19 lenken Rumäniens in die Bahnen des Humanismus und einer rationellen Wirthschaftspolitik. Wenn ich in meiner früheren Correspondenz der Hoffnung Ausdruck gab, die conservalive Regierung habe die besten Intentionen, die Lage der Juden zu verbessern, so war sie auf folgende Prämiffen basirt: 1. Auf der allgemeinen Ansicht, ein aufgeklärter Philantrop, wie der kettende Minister Prinz Canta-Cusino, ein willenskräftiger Jünger der Schule Herbert Spencer's und August Comt e's, wie der Finanzminister T a ch e I o n e s c u und sein Freund und Mitarbeiter im Ministerium, der von Rechtssinn durchdrungene Justizminister C. Disescu müffen, ohne Pression vom Auslande, aus eigener Initiative energische Schritte thun, civilisato risch, anziehend und nicht mehr abstoßend in ihrer Regierungsart Vorgehen. 2. Auf der Ueberzeugung, daß die im s l a v i s ch e n Oceane befindliche romanische Insel, Rumänien, die Vermehrung seiner Einwohnerzahl mit n i ch t s l a v i s ch en Elemente anstreben muß. 3. Endlich auf der Ueberzeugung, daß die antisemitischen Propheten in Rumänien durch ihrer nationalistische, als Schwindel erwiesenen Gaukelei, jeden Credit im Volke eingebüßt haben, und keine ernsten Hinderniffe der Regierung im Wege ihrer Reformbestrebungen zu legen mehr im Stande sein werden. Die anfgethürmten wirthschaftlichen Schwierigkeiten der Actualttät mögen manche Verzögerung in der Realisirung ihres Vorhabens verursachen, aber ich habe Motive zu hoffen, in meinem Optimismus nicht getäuscht zu sein. Uebrigens wird man ja nach Schluß des Parlamentes sehen, zu welchen Maßregeln die Regierung greifen wird, die als Vorzeichen ihrer legislatorischen Thätigkeit in der Judenfrage zu dienen geeignet sein werden. In meiner nächsten Correspondenz werde ich versuchen, nachzuweisen, wie schädlich es der allgemeinen Judenlage in Rumänien sein wird, wenn man von berufener Seite dieser Auswanderungsbewegung nicht Einhalt machen wird. Bukarest, den 17. März 1900. 6. Die Stellung der Rabbiner in Preußen. i. In den altpreußischen Provinzen, d. h. im ganzen preußischen Staate, mit Ausnahme jener Landestheile, die Preußen erst im Jahre 1866 erworben hat, ist die Stellung der Rabbiner durch dos Judengesetz vom 23. Juli 1847 geregelt. Dieses Gesetz räumt den Gemeinden in Bezug auf ihre innere Einrichtung völlige Autonomie ein und auch das Verhältniß des Rabbiners zur Gemeinde ist lediglich auf der Grundlage der privaten Verträge geregelt. Die Gemeinde hat das Recht, sich einen Rabbiner zu engagiren, ebenso wie sie einen Cantor, einen Lehrer oder einen Synagogendiener anstellt. Die Vorbildung des Seelsorgers ist nicht gesetzlich normirt; nur in dem Falle, daß ein Ausländer für dies Amt ausersehen ist, muß die Gemeinde bei der Aufsichtsbehörde die Genehmigung nachsuchen. Sonst ist sie berechtigt, den ersten besten Candidaten anzustellen, gleichviel ob seine Ausbildung oder auch sein Lebenswandel ihn dazu befähigen oder nicht. In der Regel hält der Candidat eine Probepredigt, nach deren Ausfall dann der Vorstand und die Repräsentauz sich ein Urthett über die Qualification des Bewerbers bilden können. Da man jedoch in den größeren Gemeinden in der letzten Zett mit diesen Probepredigtrn üble Erfahrungen gemacht hat, so scheinen sie jetzt außer Mode zu kommen. Die Berliner Gemeinde hat in diesem Winter zwei Rabbiner angestellt, die zu hören wir noch nicht das Glück gehabt haben. Auf sie hören, wird man auch später nicht. Die Gemeinde als solche spielt bei der Anstellung der Rabbiner eine passive Rolle. Wir Steuerzahler mit nnserem ^beschränkten Unterthanenverstand", haben bei solchen Anlässen nichts mttzureden. Der Vorstand beschließt mit Stimmenmehrheit die Anstellung eines ihm genehmen Rabbiners und die Repräsentanten- Bersammlung hat dies 'mit Zweidrittelmehrheit zu genehmigen. Diese Zweidrittelmehrheit ist aber gesetzlich nicht erforderlich sondern blos nach der Geschäftsordnung, die ja auch abgeändert werden kann. Neulich hat die Berliner Gemeinde einen Prediger mit neun gegen acht Stimmen gewählt. Der Vorstand betrachtet diese Wahl als giltig, da die Geschäftsordnung nur für die Wahl eines Rabbiners die Zweidrittelmehrheit verlangt. Da die Anstellung eines Rabbiners nicht weiter als ein Privatabkommen zwischen der Gemeinde und einem beliebigen Candidaten ist, so kann dies in jeder Form geschehen. Der Rabbiner wird in der Regel auf die Dauer von drei Jahren angestellt, aber ebensogut kann der Vorstand eine Frist von drei Monaten festsetzen, falls der Bewerber damit einverstanden ist. Der Bewerber ist auch immer mit den Bedingungen einverstanden, die zu stellen die Gemeindebehörden für gut finden, weil Jedermann, sofern er jüdischen Glaubens ist, sich um das Amt eines Rabbiners in einer preußischen Gemeinde bewerben darf. In Berlin hat in der letzten Zeit die Gemeinde einen Candidaten auf e i n Jahr engagirt, obwohl er kein Rabbinatszeugniß besitzt — warum er es nicht besitzt, ist mir ein wahres Räthsel, da er die nöthige Zahl von Semestern in der Rabbinerfabrik bereits „abgesessen" hat. Jedenfalls sehen wir, daß auch ohne ein solches „Papierche" die Anstellung eines „Rabbiners" selbst in Berlin möglich ist. Freilich erfreut sich ein Rabbiner in den preußischen Gemeinden keines großen Ansehens. Außer auf der Kanzel hat er überhaupt nichts zu sagen und selbst auf der Kanzel darf er nur das sagen, was den allmächtigen „Parnassim" gefällt. Diese Zustände sind überaus traurig, am meisten für die besseren Elemente unter den Rabbinern, an denen es gewiß nicht fehlt. Diese drückende Abhängigkeit von den Vorstehern und die daraus resultirende Bedeutungslosigkeit in der Gemeinde lähmen die besten Kräfte jener Männer, die mit den besten Vorsätzen und mtt einem reichlichen Fond von Idealismus ins Amt treten. Meinen sie es mit ihrer Aufgabe ehrlich, so stehen ihnen blos Reibungen und Kränkungen aller Art bevor, und das Schlimmste dabei ist, daß der von den edelsten Absichten beseelte Rabbiner bald als Zänker und Nörgler verrufen und mit den streitsüchtigen und händelsuchenden Theologen auf eine Stufe -gestellt wird. Die Folge davon ist, daß diese bedauernswerthen Männer bald mürbe und müde werden, insbesondere, wenn sie für eine zahlreiche Familie zu sorgen haben. Sie begraben ihren Schmerz im tiefsten Innern und werden frühzeitig verdrossen und alt. Jedenfalls sorgen sie dafür, daß ihre Söhne keine Rabbiner werden. Es ist eine nicht genug zu beachtende Erscheinung, daß, während die Söhne protestantischer Pastoren in der Regel Säulen des Christenthums — der evangelischen Kirche — werden, die Söhne von Rabbinern niemals vom Judenthum etwas wissen wollen, oft sind sie gegen dasselbe sogar feindlich gesinnt. Ein jüdischer Arzt, Sohn eines gelehrten Rabbiners, den ich wegen seines gehässigen Verhaltens gegen das Judenthum zurückgewieseu hatte, gab mir die unwillige Antwort: „Schweigen Sie mir mit Ihrem Judenthum und dessen Idealen — ich habe dies Alles im väterlichen Hause gründlich kennen gelernt; das Leben meines Vaters war eine Kette von Leiden und Kränkungen." Leider konnte ich ihm nicht widersprechen. Die Stellung der Rabbiner in Preußen haben Männer verschuldet, die bei ihren sonstigen Verdiensten um das Judenthum in diesem Falle für dasselbe geradezu verhängnißvoll gewirkt haben. Anfangs der Zwanziger-Jahre des 19. Jahrhunderts gedachte die preußische Regierung den Juden eine geeignete kirchliche Verfassung zu geben. Damals berieth sie sich mtt dem bekannten G u m p e r tz, der in der ersten jüdischen Reformationsbewegung in Berlin eine große Rolle gespielt hat. In Gumpertz tobte in jenen Tagen noch der leidenschaftliche Haß gegen die frommen Rabbiner, welche die erste unschuldige Reform in Folge von Kurzsichtigkeit und Unverstand gestört hatten. Sein Berather in solchen Dingen war Leopold Z u n z, der ebenfalls auf die Rabbiner nicht gut zu sprechen war. Und so fiel damals das Gutachten aus, man brauche überhaupt keine Rabbiner, die eigentlich „Kauscherwächter" seien. So blieben die Zustände bis zum Jahre 1847. Und wiederum gab es eine günstige Gelegenheit, die Stellung der Rabbiner in Preußen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend zu regeln, zumal König Friedrich Wilhelm IV. in seiner romantischen Neigung wohl für die Verleihung eines autoritativen Ansehens an die Rabbiner zu gewinnen gewesen wäre. Aber auch