Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 17 (1900)
- Issue
- 10 (9.3.1900)
- Date
- 1900-03-09
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Sir. 10 Dr. Bloch's WochrnsrtzrM. Seite 18. Prag. Der alte Judenfriedhof, eines der ältesten historischen Denkmale unserer Stadt, der widerholt gefährdet und widerholt durch ein einsichtiges Machtwort in seinem Bestände gesichert wurde, soll, wie uns berichtet wurde, nach einem Plane des hiesigen Stadtrathes entfernt werden. Nicht nur die hiesigen Kreise, auch die gesammte gebildete Welt, die in ähnlichen Denkmalen, wie dieser bedrohte Friedhof, eine Art von Gemeingut erblicke, hat ein großes Interesse daran, diesen Beschluß, den altehrwürdig m Friedhof zu entfernen, nicht ausgeführt zu sehen. Hoffentlich wird es auch jetzt den betheiligten Kreisen gelingen, den Friedhof zu erhalten. Es könnte sich keine dankbarere Aufgabe finden, als den von den Dichkru der verschiedensten Nationen besungenen, von der bildenden Kunst in berühmten Nachbildungen dargestellten Friedhof in Zukunft zu erhalten. Troppau. Im vorigen Monate hielt hier über Einladung des jüdisch-literarischen Vereines, der in den weitesten Kreisen bekannte Herr Dr. I. K u l k a aus Leipnik vor einer großen Versammlung von Damen und Herren einen interessanten Vortrag über Dawid de Sylva und die Bedeutung des Schulchan Aruch. Der hochgeschätzte Redner verstand es, durch die Lebhaftigkeit seiner Schilderungen, sowie durch die Genauigkeit seiner Ausführungen und historischen Daten die Aufmerksamkeit der Zuhörerschaft auf sich zu lenken und die allgemeine Bewunderung derselben hervorzurufen. In der Einleitung besprach der Vortragende'die Entwicklung der jüdischen Wissenschaft, schilderte ausführlich die Bedeutung und Eintheilung des Schulchan Aruch und führte mehrere Stellen aus demselben an, welche von dem humanen Geiste der jüdischen Lehrer und deren Toleranz gegenüber Andersgläubigen Zeuguiß ablegen. Die Behandlung dieses Stoffes erscheint in den gegenwärtigen Zeitläuften schon aus dem Grunde als geboten, weil der Schulchan Aruch, dieses großartige, von den Wenigsten gekannte Werk, des Oefteren als Zielscheibe böswilliger Angriffe und Erörterungen diente. In meisterhafter Weise erörterte der Vortragende die Bedeutung und das Wesen des Schulchan Aruch, gab eine übersichtliche Darstellung der Grundzüge und der Eintheilung desselben und bezeichnete dieses unvergleichlich groß angelegte Werk als Grundlage der jüdischen und in vielfacher Beziehung der bei allen Cnlturvölkern geltenden Lebensuns.Rechtsordnung. Herr Dr. K u l k a führte sodann die zahlreichen Kommentare des Schulchan Aruch an und ging auf den eigentlichen Gegenstand des Vortrages über, indem er Dawid de Sylva, einen bedeutenden Erklärer dieses Werkes darstellte. Redner schilderte eingehend das Leben und Ansehen Dawid de Sylva's am spanischen Hofe als Arzt und Rathgeber, sowie dessen Vertreibung aus diesem Lande uud seine Irrfahrten durch Frankreich, Deutschland und Egypten bis zu dessen Ansiedelung in Cefath, wo er allgemein geachtet und geehrt im Jahre 1604 im Alter von 110 Jahren verschied. Reichlicher Beifall lohnte den lehrreichen Vortrag des Herrn Dr. Kulka, welcher wegen seiner hervorragenden Verdienste um den Verein in der letzten Generalversammlung zum Ehrenmitglieds ernannt worden war und beim nunmehrigen Anlässe das betreffende Diplom überreicht erhielt. n. Berlin. Dem neuen Bande des statistischen Jahrbuches der Stadt Berlin entnehmen wir. die folgenden Ziffern über die jüdischen Schüler und Schülerinnen in den Berliner Schulen im Jahre 1897. Es waren in den 1897 1896 1895 Gymnasien 1892 1894 1937 Realgymnasien 819 823 899 Realschulen 460 427 394 Vorschulen 930 933 901 Gemeindeschulen 1739 1702 1725 sonstigen öffentlichen Schulen 9 10 10 jüdischen Knabenschulen 612 613 608 höheren Knaben-Privatschulen 281 330 418 Elementar-Knaben-Privatschnlen 63 18 14 6805 6770 6839 Die Ziffern sind im Wesentlichen denen des Vorjahres gleich, nur in den Gemeindeschulen und den Elementar-Privatschulen ist die Zahl der jüdischen Knaben gcstiegen. Bei : den Mädchen liegt die Sache ähnlich. Es war in den 1897 1896 1895 höheren Mädchenschulen 1704 1689 1755 Gemeindeschulen 1841 1803 1849 sonstigen öffentlichen Schulen 2 5 5 jüdischen Mädchenschulen 378 383 394 höheren Privattöchterschnlen 1867 1729 1679 Elementar-Privatschulen 144 227 214 5936 5836 5896 Die Zahl der Schülerinnen ist um 100 gestiegen. Der Zuwachs ist wesentlich den Gemeindeschulen und den höheren Töchterschulen zu Gute gekommen. Berlin. Das statistische Jahrbuch der Stadt Berlin enthält eine ganze Reihe von interessanten Ziffern über die Armennnd Krankenpflege bei den Juden Berlins. Von der Stadtverwaltung wurden in der Armenpflege 1897 unterstützt 325 Juden darunter 115 Männer, 210 Frauen. Einheimische tu Berlin waren davon 90 Personen, aus dem übrigen Deutschland 212. aus dem Ausland 23. Die meisten Armen waren aus dem östlichen Preußen nämlich 173 Personen. Die Armen-Commission der jüdischen Gemeinde unterstützte regelmäßig 312, einmalig 3387 Personen, außerdem 230 verschämte Arme. Die Altersversorguugsaustalt enthält 224- Personen, die durchschnittlich 512 Mark kosteten. Die Waisenanstalten erzogen: Das Reichenheim'sche Waisenhaus 4-6 K. 30 M. ä 800 Mark „ Auerbach'sche „ 51 „ 27 „ h 920 „ „ Waisenhaus tu Ponton 56 „ 10 „ ä 509 „ Dagegen kostete im Französischen Waisenhaus ein Kind nur 588 Mark, im katholischen das Kind 208 Mark, währe>td die Stadt in ihrer Waisenpflege für jedes Kind nur circa 160 Mark ansgibt und in ihrem Waisenhaus circa 250 Mark. Int städtischen E ziehuugshaus für verwahrloste Knaben ist ein jüdischer Zögling, unter den verwahrlosten Mädchen keines unserer Coufessiou. Unter den Irren in Dalldorf waren 43 Juden unter 1156 Kranken im Ganzen. Jlt der Jdiotenanstalt unter 263 Personen 8 Juden, in Herzberge unter insgesammt 1027 Geisteskranken 26 Inden, endlich in der Epileptiker-Anstalt Wahlgarteu von 373 Patienten 4 Juden. Auf der Berliner Arbeiter- Colonie befanden sich von 804 Colonisten nur 2 Juden. Breslau, 21. Februar. Gestern hatte die erste Strafkammer unter Vorsitz des Laudgerichtsdirectors Büchner gegen den bekannten „Naturprediger" und Schriftsteller Johann Guttzeit aus Loschwitz bei Dresden zu verhandeln. Derselbe wird beschuldigt, am 30. October v. I. Hierselbst öffentlich in beschimpfenden Ausdrücken Gott gelästert und die jüdische als eine mit Corporationsrechten ausgestattete Religionsgesellschaft und ihre Einrichtungen beschimpft zu haben. Der Anklage lag ein Bortrag zu Grunde, beu Guttzeit in der „Erbanungshalle" der Freireligiösen Gemeinde aus der Grünstraße über „das Alte Testament in Beziehung auf Bildung und Sittlichkeit" gehalten hatte. Der Angeklagte, früher Officier, ist 1853 in Königsberg geboren, von Beruf Schriftsteller und verheiratet. Seine Religion bezeichnet er als „christlich, aber außerhalb der Kirche". Wegen Religionsvergehens ist er bereits vorbestraft mit 2 Wochen und 1 Monat Gefäugniß. Nach der Verlesung des Anklagebeschlusses beantragte der Staatsanwalt den Ausschluß der Oeffentlichkeit für die Dauer der Verhandlung und zwar aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der durch öffentliche Erörterung Gefahr drohe, und der Sittlichkeit, die wegen des zur Sprache kommenden delicaten Materials gefährdet sei. Der Angeklagte widersprach; ihm liege daran, der Oeffentlichkeit einen controlirenden Einblick in die Verhandlung zu geben. Der Gerichtshof entsprach jedoch dem Anträge des Staatsanwalts Obwohl nur ein Zeuge und ein Sachverständiger — als letzterer fnngirte Rabbiner Dr. Rosenthal — vernommen wurden, dauerte die Verhandlung von halb 1 bis gegen halb 5 Uhr. Dann erfolgte das Uctheil, durch welches Guttzeit von der Anklage der Gotteslästerung freigesprochen, dagegen wegen Beschimpfung der jüdischen Religionsgesellschaft zu drei Monaten Gefängniß verurtheilt wurde. In der Begründung wurde ausgeführt, der Gerichtshof sei dem Angeklagten insoweit entgegengekommen, als er angenommen, G. habe sich bei seinen Vorträgen in der — nach Ansicht des Gerichts irrigen — Auffassung, einer von den zur Belehrung des Volkes Berufenen zu sein, für berechtigt gehalten und bemüht, den nach seiner Auffaffung richtigen, idealen Gottesbegriff aus dem Gottesbegriff herauszuschälen, wie er im Alten Testament nach seiner Auslegung sich darstell'e; daß der Angeklagte hierbei von der Richtigkeit seiner eigenen Auslegung überzeugt gewesen, und daß er daher, wenn er auch Aeußerungen gethan, in denen dieser alttestamentarische Gottesbegriff herabgewürdigt wurde, von dem Bewußtsein einer Herabwürdigung des Gottesbegriffs an sich nicht durchdrungen gewesen sei, weil er eben von der Auffaffung ansgehe, daß der nach seiner Meinung richtige Gottesbegriff von keiner der bestehenden Religionsgesellschaften mehr vertreten werde. Dadurch entfalle zwar der Dolus der Gotteslästerung, aber trotzdem habe der Angeklagte einer Lästerung und Beschimpfung der jüdischen Religionsgesellschaft sich schuldig gemacht. Wenn er sich auch heute hinter der Ausrede zu verstecken suche, er habe bei seiner beschimpfenden Kritik nicht das alte Testament als solches, sondern dir lutherische