Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 17 (1900)
- Issue
- 10 (9.3.1900)
- Date
- 1900-03-09
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3020846-3021331-3021342--09700-3034142- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Hanau 1× ep/1047937
OCR text
Nr. 10 Seite 183 Vr. Bloch's Wochenschrift. nicht völlig verweigert hat. Seit Jahren hat man im Herrenhause von einer Interpellation nichts gehört. Gesetzesverletzung auf Gesetzesverletzung, Verfassungsbruch auf Verfassungsbruch konnte geschehen, ganze Classen von Staatsbürgern durften ihrer staatsgrundgesetzlich gewährleisteten Rechte beraubt werden — aber keine Stimme erhob sich, das Recht zu schützen. Da mußte erst ein Polizei-Jnspector in einem galizischem Neste eine Hausdurchsuchung in einem Kloster vornehmen, dessen Insassen im Verdachte standen, das Verbrechen der Entführung begangen zu haben — und flugs erhoben sich die Beschützer der Autorität, um das bedrohte Hausrecht zu vertheidigen. So ernst der Fall ist, an den die Interpellation anknüpft, so komisch ist die plötzliche Begeisterung der Schlachzizen und ihrer Freunde für das unverletzliche Hausrecht. Diese Herren, unter ihnen Herr Lammasch, eine Autorität im öffentlichen Recht, sind außer sich, weil der Polizei-Inspektor von Kenty die Durchsuchung des dortigen Klosters trotz der Versicherung, Michalina Araten befinde sich nicht darin, vorgenommen und nicht einmal eine Fristerstreckung zugestanden hat, die die Oberin wegen einer Berathung mit dem Pfarrer ansuchte Wir möchten wissen, wie die Verfolgung eines Verbrechens überhaupt möglich wäre, wenn sie vor der Unschuldbetheuerung des Verdächtigten Halt machen müßte. Die einzige Frage, die in Betracht kommt, ist die, ob die Hausdurchsuchung, wie es das Gesetz über den Schutz des Hausrechtes vorschreibt, kraft eines mit Gründen versehenen richterlichen Befehls vorgenommen worden ist, oder ob im anderen Falle die Bedingungen Vorlagen, unter denen eine Hausdurchsuchung auch ohne solchen Befehl angeordnet werden kann. Es ist aber eine geradezu ungeheuerliche Frechheit, zu verlangen, daß das zur Vornahme der Hausdurchsuchung beordete staatliche Organ warten soll, bis sich der Betheiligte mit seinem Psarrer ins einvernehmen gesetzt hat. Wenn der Vater des Mädchens, wie die Interpellation behauptet, mit der Commisiou in alle Zellen eingetreten ist und dabei die Klosterinstitutionen laut verwünscht hat, so ist das sicherlich zu verwerfen, wenn auch menschlich zu begreifen, und Herr Araten wird, wenn er beleidigende Ausdrücke gebraucht hat, zweifellos verurtheilt werden; aber mit dem Rechte des Staates, das Verbrechen auch im Kloster zu verfolgen, hat das nicht das Mindeste zu thun. Der Fall Araten aber zeigt, daß dir clericale Anmaßung sogar die Strafgesetze außer Kraft setzen will, um ihre Zwecke zu fördern. Das „Hausrecht", das die Clericalen verlangen, ist die Rechtlosigkeit des bürgerlichen Staates und die Allmacht pfäffischer Willkür. Zur Blutlüge. Unter der Spitzmarke: „Ein Jude über den Mord in Polna" bringt das „Deutsche Volksblatt" vom 1. d. M. (Abendblatt) ein sensationelles „Circular an die Juden in Deutschland". Dasselbe rührt, wie das Blatt mittbeilt, von einem gewissen Leopold Landau in Pforzheim, vom 18. Feb r u a r 1900 her und gipfelt in der Behauptung, „daß die Mordthat in Polna den Schächtschnitt und die Blutleere aufweist, ebenso war der Kopf der Leiche nach altjüdischem Gebrauch verhüllt. Landau behauptet ferner. daßes Secten g ä be , welche der „Kabbala" d. i. Mythologie, Engel- und Götterlehre huldigen und wenn es Sectengibt, welche derselben huldigen, sohaben wir mit denselben n i ch t s g e m e i n u n d wenn eine jüdische Verbrecherbande exi st irt, welche sich der Kabbalisten und ihrer abergläubischen Wunderthätigkeit bedient, so ist es selbstverst ändlich, daß wir eine 1 olche Band e nicht vertheidigen, sondern aufs Schärfste bekämpfe n." Zum Schlüsse dankt die Redaction des „Deutschen Volksblaft^ Herrn Landau „für seine Aufklärung, die uns vollständig befriedigt, dasie dieerste Enunciation eines Juden ist, welche bestätigt, was wir wissen wollten. Demgegenüber erhalten wir von dem Herrn Stadtrabbiner in Carlsruhe Dr. Appel die telegraphische Mittheilung, daß dieser Landau ein irrsinniger Mensch ist, der wiederholt in einer Irrenanstalt internirt war. Der Wortlaut des im „Deutschen Volksblatt" abgedruckten Circulares hatte auf den ersten Blick jeden Unbefangenen überzeugen können, daß man es mit einem geistig Umnachteten zu thun hat. Die antisemitischen „Deutsch-Socialen Blätter", herausgegeben von Liebermann von Sonnenberg, brachten m der Nummer vom 23. November 1899, über den Leopold Landau nachstehenden Bericht: „Leopold Landau, Edelsteine, Perlen und Bijouterien, Pforzheim Holzgartenstraße 1», so lautet der Vordruck eines Briefes vom 9. d. M. an unseren Herausgeber. Der Brief selbst hat folgenden Wortlaut: 86hr geehrter Herr! Ich werde heute Abend ein Memorandum für Sie schreiben und Ihnen darin meine Zweifel darlegen, welche dafür sprechen, dass Frau Senner trotz alldem unschuldig und ein Opfer der Juden und Jesuiten ist. Ich bitte sieh inzwischen Rechenschaft davon zu geben wer ich bin. Einliegendes Heftchen zeigt es Ihnen, in den Friedhofgedichtchen und dem Gedichte Fürst 0. v. B. Ich gehe trotz starker Familie allein und still durchs Leben. Ich stehe nur gegen die Schlechtigkeitnn im Judenthume, denn diese Schlechtigkeiten haben mich zum Märtyrer gemacht und fünfmal ins Irrenhaus gebracht. Hochachtungsvoll Leopold Landau. Herr Landau hat unsere Schriftleitung schon seit Wochen mit Zuschriften überschüttet, worin er, wenn wir ihn recht verstehen, verlangt, daß wir ausführlich über einen Proceß berichten, der in Hanau stattgefunden hat und worin eine nichtjüdische Witwe nach Landau's Meinung infolge jüdischer Machenschaften unschuldig wegen Fälschung verurtheilt sein soll. Er wirft in seinen Schriftstücken, die zum Theil ziemlich seltsam in Form und Inhalt sind, immer wieder die Frage auf, warum die Antisemiten über diesen Proceß schweigen, und kündigt an, er werde uns durch fortgesetzte briefliche Anzapfungen zwingen, unser Schweigen zu brechen. Um Herrn Landau zu beruhigen und um ihn vor unnützen Portoausgaben zu bewahren, theilen wir ihm folgendes mit: 1. Wir haben über den Proceß nicht berichtet, weil wir von keiner uns zuverlässig erscheinenden Seite davon Kenntniß erhalten haben und weil wir auch in keiner Zeitung auf einen Bericht gestoßen sind. Wenn wir über alle Processe täglich ausführlich berichten könnten und sollten, worin Juden unschöne Rollen spielen, so müßten wir täglich im Umfange des Berliner Localanzeigers, aber ohne Inserate, erscheinen. 2. Wir sehen uns auch nicht veranlaßt, auf die Mittheilung an Herrn Landau's hin, dieser Proceßangelegenheit näher zu treten. Denn einmal sind wir sehr mißtrauisch bei Denunciationen von Juden gegen Juden und außerdem scheint uns vielerlei darauf hinzudeuten, daß Herr Landau doch wohl etwas an Verfolgungswahn leidet. 3. Da aber erfahrungsgemäß oft der Ausbruch dieser Krankheit durch wirkliche Verfolgungen und Rechtskränkungen, die der Erkrankte erlitten hat. hervorgerufen wird, so bitten wir unsere Gesinnungsgenossen in Süddeutschland, namentlich in Pforzheim, Hanau und Frankfurt (Main), gelegentlich sich einmal nach den Schicksalen des Herrn Landau zu erkundigen und auch über den Proceß der Witwe Senner nähere Nachrichten einzuziehen. 4. Herrn Landau empfehlen wir schließlich, wenn er schlechterdings nicht davon abgehen will, seine Befferungsversuche an seinen Stammesgenossen durch Antisemiten ins Werk zu setzen, sich an Herrn Ahlwardt zu wenden. Der hat mehr Zeit als wir und hat auch stets derartigen Mähren mehr Glauben entgegengebracht, als wir das für praktisch erachten. Weitere Portoausgaben sollte sich Herr Landau sparen. Seine ferneren Zuschriften werden in einer eigens dazu aufgestellten Papierkiste deponirt werden." Herr Landau wandte sich nach dem Rathe des Herrn Liebermann von Sonnenberg zwar nicht an Herrn Ahlwardt, wohl aber an seinen Geistesverwandten Herrn Bergani in Wien und hier fand er freundschaftliche Aufnahme. Ende einer Ritualmordgeschichte. Aus Königgrätz wird uns unter dem 6. Februar berichtet: Im December vorigen Jahres wurde bekanntlich in Nachod das bei dem Papierhändler Emanuel K o h n bedienstet gewesene Dienstmädchen Marie Czerwinka vermißt. Die noch durch die antisemitischen Exceffe von Ende October aufgeregte Bevölkerung legte das Verschwinden des Mädchens als Ritualmord aus, und die Situation in Nachod wurde so bedrohlich, daß siebzig Gendarmen dorthin beordert werden mußten und ein Bataillon Infanterie in Königgrätz durch