Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 17 (1900)
- Issue
- 10 (9.3.1900)
- Date
- 1900-03-09
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 182 Dr» BloEs WochrnfchrM Nr. 10 8—IO Perceiit. Ist das nicht ein teuflischer Wucher? ... So thun sie das alle öffentlich ohne alle Scheu, sitzen in großen Aemtern und tragen güldene Ketten. Ja, diese großen Diebe lassen vielmals die kleinen hängen, gerade als wenn nur das gemeine Stehlen verboten wäre und nicht viel mehr das öffentliche Rauben und Wuchern. Durch strenge Reichsgesetze sei den Juden das Wuchern verboten worden, aber die Christen thun es mit derZeit Finanzen und Wuchern den Juden weit bevor und rennen oftmals mit dem Juden spieß viel stärker als die Juden selber." Uud dennoch war den Juden der Wucher gestattet, den Christen aber schwer verboten. Und ein anderer katholischer Zeitgenoß', Georg Löhneiß, schreibt: „DerWucherhatalsoüberhand genommen, daß auch vornehme, ansehnliche Leute mit solchem schändlichen Laster inficirt sind, und muß man diese Wucherer mehr ehren und feiern, als andere, ehrliche Leute; denn Fürsten und Herren sind ihre Gefangene», die sie also mit solchem wucherischen Gelde gefangen nehmen, daß sie thun müssen, was sie ihnen vorschreiben. Wenn ein armer beschnittener Jude eine Woche von einem Gulden einen Pfennig nimmt, so schreit ein Jeder Mordio darüber. Wenn aber ein unbeschnittenerChristenjudeeineWoche von einem Gulden einen Dreier oder Kreuzer, ja wohl einen Groschen nimmt, das heißt nichtmit dem Judenspieß gelaufen. Item der armen Juden kleiner und geringer Wucher sticht alle Leute in die Augen, es schreit Jedermann über sie und will sie verjagt haben; wenn aberdie Christenjuden von hundert zehn, zwölf, fünfzehn oder mehr nehmen, schlagen ihr Geld etliche male durch's Jahr um in ihren Wechseln, da ist Niemand, der diesegedenktzuverjagen." „Die verdammten Leute", schreibt der Marburger Hofgerichtsprocurateur Sauwre im Jahre 1593, „haben jetzo eine neue Weise zu wuchern, nehmen nicht Geld von Geld, sondern leihen Geld auf Getreide, Wiesen und Aecker, da einem aufs 100 wohl 15 oder 20 Gulden des Jahres kommen." Die Visitatoren des Kreises Schlüchtern in der Grafschaft Hanau berichteten im Jahre 1602: „Das Wuchern sei so allgemein, daß von 20 Gulden ausgeliehenen Geldes ein Fuder Heu als Zins gefordert werde." Nicht allein christliche Kaufleute, sondern auch Adelige hatten bisher, beschwerte sich Kurfürst August von Sachsen am 5. November 15-9, auf den Leipziger Messen „große wucherische Co-ntracteund Umschläge" betrieben, oftmals von denjenigen, welche Noth halber zu Geldaufnahmen gezwun. en gewesen, von IOO Gulden jährlich bis auf 15, 20, 30, 40, und noch mehr Gulden Zins ausgebracht", heißt es im Codex Augustens I. Und woher diese Jngnorirung des christlichen Verbotes von Zins und Wucher? Auch hiefür gibt uns ein katholischer Schriftsteller Antwort: Ratzinger, in seiner „Geschichte der kirchlichen Armenpflege": „Durch die fortwährenden pästlichen Forderungen und durch die kostspieligen Romreisen, waren die meisten deutschen Stifte tief in Schulden gerathen und mußten den italienischen Bankiers in Srena, Rom, Florenz die enormsten Wucherzinsen zahlen. Wollten nun die Bischöfe nicht pünktlich zahlen, so wußten sie päpstliche Befehle auszuwirken, durch welche die Schuldner durch Androhung von Excommunication und Absetzung zur Zahlung der Wucherzinsen gezwungen wurden." Wahrscheinlich in Befolg des Evang. Mathäi 25, 27. Sehen Sie, Herr Pfarrer Deckert, das erzählt uns die Geschichte über den Wucher der Christen aus dem christlichen Mittelalter, und noch vieles mehr. Was erzählt uns nun die Gegenwart von dem christlichen Wucher? — Unter vielen tausend Beispielen nur ein solches. Wie durch einen Brief des Bischofs Turinac von Nancy im Herbste des vorigen Jahres bekannt wurde, leiten die „Schwestern zum guten (!) Hirten" in ihren Klöstern auch Waisenanstalten, welche zu gewerblichen Werkstätten umgestaltet wurden und in denen Kinder nicht blos in noch zartem Alter und in wuchernder Weise zu vielstündiger, bis in die tiefe Nacht andauernder Arbeit verhalten wurden, sondern wurden auch, erlahmte die aus genützte Arbeitskraft, ohne einen Kreuzer Lohn auf die Straße gesetzt oder, wie dies der Bischof in seinem Briefe erzählt, gezwungen in öffentliche Häuser einzutreten. Konnten die Kinder aber das Arbeitspensum nicht bewältigen, so wurden sie einfach eingesperrt und auf Wasser und Brot gesetzt. Für heute nur dieses eine Beispiel; wünscht man aber deren noch andere und aus dem engeren Heimatslande, wir können auch damit dienen und so den Beweis liefern, daß wie die Alten sungen, so zwitschern auch die Jungen! _ I. M. B. Vom Jahrmarkt des Lebens Consequenz ist nun freilich die Sache des „Deutschen Volksblatt" niemals gewesen. Aber das sollte man doch von einer Redaction verlangen dürfen, daß sie sich wenigstens in derselben Nummer nicht widerspricht. Mag auch das Gedächtniß des Redacteurs und der Leser dieses Blattes nicht von einem Tage zum anderen Stich halten, aber so viel Denkvermögen sollten sie doch haben, daß es von einer Seite bis zur nächsten andauert. Auf der einen Seite tritt das Blatt mit aller Vehemenz gegen einen jüdischen Convertiten auf und auf der anderen möchte es die Juden verhindern, die darnach streben, die Michalina Araten dem Convertitenthum zu entreißen. Sie spotten ihrer selbst und wissen nicht wie. * . * * Die geringste Nebertretung, die sich ein Jude zu Schulden kommen läßt, wird von den Antisemitenblättern ausgebeutet, um sämmtliche Juden zu verunglimpfen. Aber einen Gatten, der sein Weib in den Brunnen wirft, einen Brudermörder, einen Vatermörder — diese Fälle sind nur ein Auszug aus der christlich-arischen Verbrecherchrouik der letzten Tage — nehmen die christlichen Blätter natüllich nicht zum Thema ihrer Besprechung. Weil sie's selber juckt, kratzen sie die Anderen. * * * Das Herrenhaus und der Fall Araten. Pan Tarnowski hat im Herrenhaus eine Interpellation über den Fall Araten eingebracht. Hat er sich des verletzten Familienrechtes angenommen? Nein! Hat er wegen der Entführung eines Kindes Beschwerde erhoben? Nein! Hat er die ungesetzliche Religionsänderung eines noch nicht vierzehnjährigen Mädchens zum Gegenstände seiner Frage gemacht? Nein! Hat er seiner Entrüstung darüber Ausdruck gegeben, daß die Polizei und die Gerichte nicht im Stande sind, ein in Klosterhänden befindliches gestohlenes Kind ausfindig zu machen? Nein! Hat er vielleicht nach dem Resultat der strafgerichtlichen Untersuchung gefragt? Nein! Hat er auch gar nicht wissen wollen, ob und warum die Staatsgewalt vor den Klosterpforten ihre Macht verliert? Nein! Was bekümmert ihn Recht und Gerechtigkeit, was Staats- Autorität und ordentliches Gerichtsverfahren. Derlei Dinge haben natürlich in den Augen eines polnischen Schlachzizen keinen Werth. Daß aber ein jüdischer Vater im Kloster das ihm geraubte Kind sucht, daß er seine Gefühle nicht bemeistern kann, wenn er diejenigen sieht, die ihm sein Kind vorenthalten — das ist in den Augen des Pan Tarnowski ein himmelschreiendes Verbrechen. Die „Arbeiter-Zeitung" schreibt zu dieser famosen Interpellation : Wie weit die Frechheit der österreichischen Clericalen gediehen ist, davon legt die Interpellation, die heute Graf Stanislaus Tsarnowski, Dr. Zoll und Genossen im Herrenhause an den Ministerpräsidenten und Justizminister gestellt haben, ein klares Zeugniß ab. Der Fall der Michalina Araten ist bekannt. Das noch nicht v erzehnjährige jüdische Mädchen wurde am 30. December des vorigen Jahres von einer Wäscherin in das Kloster der Felicianerinnen in Krakau gebracht und dort in Gewahrsam gehalten. Die Nonnen behaupten, das Kind habe Sehnsucht uach dem katholischen Glauben gefühlt und sei aus fteiem Willen in das Kloster gekommen. Alle Bemühungen der Eltern, ihr Kiud wieder zu erlangen, blieben vergeblich. Das -äußerste Zugeständniß, das die Nonnen machten, war, daß Michalina Araten in Gegenwart eines Delegirten des Consistoriums und eines P o l i z e i c o m m i s s ä r s mit den Großeltern und Tanten sprechen durfte. Endlich gelang es, die staatlichen Behörden, die lange aus der Rolle des Zuschauers nicht hatte heraustreten wollen, zum Eingreifen zu bewegen Aber dieses „Eingreifen" war von einer Behutsamkeit, die der Nachlässigkeit ganz merkwürdig ähnlich sah. Zuerst ließ sich die Krakauer Polizeidirection von der Oberin des Klosters einen Revers ausstellen, in dem die Haftung übernommen wurde, daß das Mädchen bis zur behördlichen Entscheidung im Kloster verbleiben werde. Als aber das Strafgericht begann, sich mit der Angelegenheit zu befassen, verschwand Michalina Araten trotz dem Revers aus dem Kloster. Die Nonnen behaupteten natürlich, sie fei „entflohen". Aber die Erhebungen der Behörden brachten bald zn Tage, daß sie sich in einem anderen Felicianerinnenklosier befinde. Die Nonnen hatten die Staatsbehörde einfach gefoppt. Die clericalen Herrenhäusler finden aber noch, daß sich der Staat in frevelhafter Weise gegen die Rechte der Kirche vergangen habe. Die erstaunliche Bewegung, in der sich das sonst so ftiedliche Herrenhaus heute gezeigt hat, hat auch von der Entrüstung einen Antrieb empfangen, in die die Herren gerathen sind, weil der Staat einem Vater, der sein flüchtiges Kind zurückbringen will, den uach dem bürgerlichen Gesetzbuch geschuldeten obrigkeitlichen Bei st and