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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1900-03-02 · 9 (2.3.1900) · page 8

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
17 (1900)
Issue
9 (2.3.1900)
Date
1900-03-02
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite 164 Vr. Vloch's Wochenschrrfk. Sir. v Und — fragen wir weiter — wäre es nicht traurig bestellt um die Gerechtigkeit in einem Lande, wenn ein so tief gekränktes Vaterherz keinen Schutz fände dort, wo gleiches Recht für Me gemessen werden muß? Wenn der Nachbar dem Nachbar ein Küchlein entwendet, so schützt ihn die menschliche Gerechtigkeit in seinem Rechte. Und es ist gut so. „Justitia fundamentum regnorum“ können wir an den Stätten als Wahlspruch lesen, wo die Menschen ihr gutes Recht suchen und finden sollen, und feinsinnig, wie die Alten waren, haben sie die Göttin der Gerechtigkeit nicht blind, wohl aber mit verbundenen Augen dargestellt, weil sie kein Ansehen der Person kennen darf. Da darf es keinen Mächtigen noch Schwachen, keinen Reichen noch Armen, keinen Hohen noch Niederen vor ihr geben; sondern ihr gilt nur das Recht. Und so wie der Müller einst dem Großen Friedrich entgegnet hat: Es gibt noch Richter im Lande! — so darf es keine Mauer, noch so hoch und stark, und wäre es selbst die Mauer eines Klosters, geben, welche stark genug wäre, die Gerechtigkeit auf ihrem Wege aufzuhalten. Sie hat auch schon manchmal in der Geschichte ihres Amtes auch innerhalb solcher Mauern walten müffen und der arme gebrochene Mann dort in fernen Norden wird schließlich sein gutes Vaterrecht finden, denn er muß es finden und jeder rechtlich denkende Mensch wird dieses Glaubens leben. So wird schließlich der Vater sein Kind wohl wieder erhalten. Aber was das Traurigste in der Sache ist, das ist der blinde Glaubenseifer, der Fanatismus, welcher im Namen Christi Wege geht, die mit dem Christenthum nichts gemein haben. Wenn die Schwestern jenes Klosters das Bestreben haben, der christlichen Kirche Gläubige zuzuführen, so erfüllen sie damit ihre gute Christenpflicht, daran läßt sich nicht rütteln. Jeder Christ, dem es ernst um seinen Glauben ist, muß glauben an die Macht des Wortes unseres Meisters von „Einem Hirten und Einer Heerde". Und wo die christliche Kirche dem Namen Christi Bekenner sucht und der Wahrheit die Wege bahnt, dort geht sie dabei auf dem Wege der Pflicht. Eine Kirche, welche auf dem Gebiete der Bekehrung die Hände unthätig in den Schoß legt, die gibt sich selbst auf und verliert den Glauben an sich und ihren Meister. Dieselbe Kirche aber, welche die Liebe predigt, die Sittenreinheit verkündet, die darf nie und nimmermehr zum Unrecht greifen, um auch nur eine Seele zu fangen. Oder soll es heißen: Es ist ja ein Judenkind? Ob Jude oder Nichtjude : Recht bleibt Recht und Liebe bleibt Liebe. In tiefer Ehrfurcht ziehen wir den Hut vor jedem Bruder oder jeder Schwester, welche der Menschheit Noth vor Augen, wie der Samariter in der Bibel, sich zum Elenden. neigen „Oel und Wein in seine Wunde gießen" und dabei nicht fragen: bist Du Christ oder Jude oder Heide. Das ist Christenthum! Aber wo im Namen Gottes Kinder mit List oder Gewalt von dem liebenden Herzen der Eltern gerisien werden, ins reine Gemüth des Kindes Abneigung gegen den Vater geträufelt wird und dieselbe Hand, welche den Rosenkranz hält, unmenschlich und kalt an ein Vaterherz greift, wo Menschen, welche sich Christen nennen, kein Gefühl und Verständniß für ein jammerndes Vaterherz haben: dort wird der Name Christi nur mißbraucht und die wahre christliche Kirche hat keine Gemeinschaft mit solchem Thun. Dreifach traurig darum, daß solche unmenschliche Lieblosigkeiten noch immer möglich sind, und Diejenigen, deren erhabener Ras es ist, Wächter in Zion zu sein, werden wohl die Zeit und unseren Erlöser verstehen und dem blinden Fanatismus die Augen öffnen, damit er mit dem Namen Christi keinen Spott treibe. Wahrhaftig, solche Thaten bauen nicht am Reiche Gottes, vielmehr, zerstören sie es; sie mögen sonst allerlei Früchte tragen, aber Verehrer der christlichen Kirche schaffen sie nicht. Racz-Kozar. Joh. Guggen berge r, evang. Pfarrer. Vom Jahrmarkt des Lebens. Arische Heldenthaten. — Ein Mordversuch, etliche Einbrecher, ein Paar Banknotenfälscher, ein Messerheld, einige Diebereien — es ist doch ziemlich genug für eine eintägige Auslese aus den antisemitischen Blättern! Sie haben soviel zu thun. „jüdische" Verbrechen in der Fremde zu suchen, daß es ihnen an Zeit gebricht, darüber nachzudenken, wie viel Lumpen es im eigenen Lager gibt und wie stark die Verbrecherchronik in Ländern ist, in denen es gar keine Juden gibt! Das „Deutsche B o l k s b l a t t" citirt eine Broschüre „nationale Selbsthilfe" von?. Rudolf Vrba, in welcher der Einfluß der Juden in Böhmen in antisemitischer Weise dargestellt wird. Für den Ernst der Schilderung und die historische Wahrheit ist es am allercharakteristischesten, daß der Verfasser anführt, „im Jahre 1840 habe es in der königl. Stadt Weinberge noch keine Juden gegeben." Natürlich — die Stadt hat damals nicht existirt, das verschweigt der christlich arische Verfasser! P. Rudolf Vrba's sonstige Statistik zu prüfen, werden wir dann Gelegenheit nehmen, bis er sie mit der allgemeinen und christlichen vergleicht, aus welcher Vergleichung allein man den wahren Werth oder Unwerth derselben erkennen wird. Er soll uns die Zahl der christlichen Fabrikanten, Wucherer, Viehhändler u. A. ehrlich angeben, dann wird man schon sehen, wie sich die Dinge in Wirklichkeit verhalten. * -i- * Wenn wir eine Wochenchronik der arischen Verbrecherstatistik anlegen wollten, welche, der antisemitischen Tagesblättern entnommen, Aufschluß geben würde über die an jedem Tage verzeichneten „nichtjüdischen" und selbst von den antisemitischen Blättern nicht verschwiegenen Lumpereien, der Raum den wir in unserem Blatte der Kennzeichnung der antisemitischen Handlungsweise widmen, müßte um ein Ansehnliches vergrößert werden. Wir müffen uns daher auf eme Auslese beschränken und heben heute nur hervor die Verhaftung von Diebsbanden über welche das „Deutsche Volksblatt" berichtet. Es wurden am 6. verhaftet: Carl Langhaider, Ferdinand Nowak, Carl Rothmüller, Aloisia Hell, Anna Mühllehner — durchaus waschechte Arier! Einer zweiten Diebsbande gehörten an: Ludwig Führer, Carl Kuhn, Gustav Fischer, Johann S o p h a — alle ebenfalls echt arischer Abstammung. Wir gratuliren den Ariern des „Volksblatt" zu ihren Stammesbrüdern! * » * Das Schwurgerichtsrepertoir für Monat März weist folgende Verhandlungen auf: Diebstahl, Verbrechen gegen die Sittlichkeit (zweimal), Mordversuch und Raubmord. Angeklagt sind nur Arier. Da können doch „Vaterland", „Volksblatt" und „Deutsche Zeitung" wieder recht dick thun — und Leitartikel schreiben gegen die Juden. Sie müssen doch die Aufmerksamkeit ihrer Leser von der Rubrik „Schwurgerichtssaal" ablenken. Zur Steuerreform der Cultusgemeinde. Löbliche Redaction! In Ihrer jüngsten Nummer 8 bringen Sie einen Bericht eines Herrn B. K a n i tz, welcher für die geplante Wahlverschlechterung der Cultusgemeinde eintritt und welcher für diese reactionäre Maßregel keine anderen Gründe anzuführen weiß, als daß die Cultusgemeinde ein Deficit habe und dasselbe decken müffe. Es steht nun jedermann frei, seine Meinung in einer ihm beliebigen Weise zu äußern und zu vertreten, aber die Art und Weise, wie die Verfechter dieser Maßregel es thun, kann diese schlechte Sache nicht besser machen. Man scheint offenbar in gewissen Kreisen das geflügelte Wort „der Antisemitismus habe die Juden verdummt" für richtig zu halten, sonst würde man es nicht wagen, mit solch haltlosen, lächerlichen Scheingründen die beabsichtigte Wahlverschlechterung zu vertheidigen. Es ist ja der hellste Nonsens, das Deficit mit der Wahlordnung zu verquicken!!! Die Cultusgemeinde ist eine staatlich und gesetzlich errichtete Corporation, sie hat selbständiges Besteuerungsrecht und muß nicht erst für die Opferwilligkeit einzelner Leute denselben Vorrechte einräumen! Weiter will ich mich mit dieser Einsendung nicht beschäftigen. Und nun gestatte ich mir noch, Folgendes zu erwähnen: Es ist in den Berichten der meisten Blätter über die hierüber stattgehabte Discussion eine bedauerliche Einseitigkeit zu Gunsten der Wahlverschlechterung zu Tage getreten. Ich will die Motive hiesür nicht näher untersuchen und nur constatiren, daß all die Argumente, welche zur Beschönigung und Vertheidigung dieser Maßregel angeführt werden, nicht nur nicht stichhältig, sondern auch meist bewußt unrichtig sind^und daß der Versuch, den Gegner dieser Wahlberaubung zu" unterstellen, als ob man die Cultusgemeinde an der Förderung der Wohlthätigkeitsanstalten hindern wolle, zumindest illoyal ist. Dem gegenüber sehe ich mich veranlaßt zu erklären, daß, wenn die Berichterstattung fortan nicht objectiver sein sollte und

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