Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 17 (1900)
- Issue
- 9 (2.3.1900)
- Date
- 1900-03-02
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 162 Dr» Bloch's Wochenschrift Nr. 9 verfolgt werden und in dem großen Jammer über den Verlust ihrer Heiligthümer, welcher ja ihr Höchstes und Theuerstes, den Bestand ihres Glaubens in Frage stellt, und da sich alles aufs Schlimmste für sie gestaltet, befiehlt Mardochai der Esther, für ihr Volk einzutreten und zu erklären, daß sie den Verfolgten angehöre." Die Schuld Esther's sollte bei Grillparzer darin bestehen, daß sie ihren Glauben verleugnete, durch Unwahrheit Königin geworden ist. In der Bibel wird aber die Verheimlichung ihres Glaubens nur dem Befehle Mardochai's zugeschrieben und dessen Motive dafür sind nicht angegeben. Es ist daraus nicht notwendig zu schließen, daß Ahasverus sie nicht zur Königin gemacht hätte, wenn er gewußt, daß sie eine Jüdin ist. Es sind nur moderne, sogenannte constitutionelle Regierungen, in denen ein Jude nur ein höheres Amt erlangen kann, wenn er seinen Glauben abschwört. Grillparzer wollte auch eine große Scene einschalten, in der über das Recht des Staates der Religion gegenüber, über die Stellung der Religion im Staate, über Glaubensfreiheit, politische Rechte und kirchliche Satzungen, verhandelt werden sollte. „Aber", setzte er hinzu, „das ist gleich so ein Punkt gewesen, der mir alle Lust zur weiteren Arbeit nahm; denn das hätte damals (vor 1848) unter keiner Bedingung gespielt, vielleicht, ja ganz gewiß, nicht einmal gedruckt werden können". Das sagte Grillparzer vor 30 Jahren, als noch keine antisemitisch-clerikale Partei in Wien herrschte und ein religiös freisinniges Drama aufgeführt werden konnte. Leider hat er damals sein Drama nicht vollendet und jetzt könnte es wieder nicht aufgeführt werden; gedruckt werden? gewiß, ja vielleicht sogar — confiscirt werden. M. Zur Krakauer Klostergeschichte. Nunmehr ist es ganz zweifellos festgestellt, daß die Ausreden, mit denen „christliche" Blätter die Festhaltung der Michalina Araten im Kloster zu Krakau entschuldigen wollten, erfunden und erlogen waren. Der Beweis, daß das Mädchen nicht 14 Jahre alt war, ist erbracht. Ihre Entführung und ihre Anhaltung sind ganz zweifellos gewalttätige Handlungen, die das Recht der Eltern gröblich verletzen. Und was that die zum Rechtschutz berufene Behörde — die Polizei? Nach den Aussagen des Ministers — vermittelte sie. Seit wann ist es etwa Aufgabe der Polizei, zwischen dem Bestohlenen und deni Dieb zu vermitteln? Mt welchem Rechte darf die Polizei dem Dieb das gestohlene Gut lassen? Aber auch die Angabe, daß Michalina Araten aus dem Krakauer Kloster entflohen sei, hat sich als erbärmliche Lüge herausgestellt Sie ist nicht entflohen, sondern sie wurde im Kloster Lagiewniki bei Podgorze verborgen und die Organe der Staatsbehörde, die von diesem Aufenthalte Kenntniß erhielten, begnügten sich, den Aufenthalt festzustellen, ohne sich die Mühe zu nehmen, das geraubte Kind in sicheren Gewahrsam zu bringen. Von hier wurde sie, ohne von Regieruugsorganen behindert zu sein, nach Stanislau transportirt. Wer bürgt dafür, daß das Kiud nicht abermals „entfliehen" oder vielmehr in ein anderes Versteck gebracht werde, wo man es nicht wird auffinden können? Wer bürgt dafür, daß man es nicht verborgen halten will, bis es das 14. Lebensjahr erreicht und unter der Suggestion, deren Opfer es sein könnte, „freiwillig" den Glaubenswechsel vollzieht? Bürgt dafür etwa der Münster Dr. P i e n t a k? Dieser Minister hat im Polenclub erklärt, er müsse es als u n w a h r zurückweisen, daß er die a l b e r u e Antwort gegeben haben könnte, „an den Pforten des Klosters höre die Staatsgewalt auf". Er, der Minister, habe darauf verwiesen, daß in erster Beziehung die Ressortminister berufen sind, das Geeignete zu verfügen, daß er aber auch seinerseits der Sache nachgehen werde, was er auch gethan hat, denn er schrieb sofort an den Statthalterei-Delegaten in Krakau und habe bereits von demselben einen ausführlichen Bericht erhalten. Darauf antwortet nun Hofrath K a r e i s: „Die von Sr. Excellenz dem Minister für Galizien, Herrn Dr. P i e n t a k in der Sitzung des Polenclubs vom 24. v. M. abgegebene Erklärung, er habe die ihm zugeschricbene Aeußerung: „An den Klosterpforten höre die Staatsgewalt auf" nicht gemacht, muß ich — unter der Voraussetzung, daß die diesbezüglichen Zeitungsberichte zutreffend sind — a l s der Wahrheit widersprechend bezeichnen. Der Minister für Galizien hat diese Aeußerung, halte er sie nun für albern oder nicht, thatsächlich vorgebracht und sein etwas verspätetes Desaveu ändert durchaus Nichts an dem bedauerlichen Factum, daß derlei Ansichten in einem Rechtsstaate überhaupt und von einem Minister insbesondere gehegt und ausgesprochen werden können." Der Minister entgegnet zwar auf diese Berichtigung abermals, daß er solchen Ausdruck nicht gebraucht habe, allein die zwei anderen Mitglieder der Deputation, der unglückliche Vater des geraubten Kindes und Dr. Rosner, haben die Worte des Ministers in gleichem Wortlaute wie der Herr Hofrath Kareis vernommen, und in dem Zugeständniß, welches der Minister macht, er habe gesagt, im Nonnenkloster hätte die Durchsuchung auf Schwierigkeiten gestoßen, ist für jeden, der sich ein freies, unbefangenes Urtheil gewahrt hat, das Bekenntniß enthalten, daß an den Klosterpforten die Staatsgewalt thatsächlich aufgehört hat — auch wenn der Ausdruck nicht gebraucht worden wäre. Man kann sich sonach auch ein Urtheil bilden, ob man selbst einer etwaigen Bürgschaft Vertrauen schenken dürfte. Lassen wir aber diese Aeußerung bei Seite; haben wir denn Ursache, aus den „Thaten" des Ministers irgendwelche Hoffnung zu schöpfen, daß vor Allem das Familienrecht, das natürlichste aller Rechte, heilig gehalten und das geraubte Kind seinen Eltern wiedergegeben werde? Er hat sich in erster Reihe auf die „Ressortminister" berufen. Diese sind — er selbst, weil es eine galizische Affaire betrifft, der Minister des Innern, weil es sich um die Sicherstellung der Person und eine Action der Polizei handelt, und dann der Justizminister, weil es eine Strafsache ist. Nun was hat „er", Dr. P i e n t a k, gethan? Er hat versprochen, das „Geeignete zu verfügen", er hat versprochen, „daß er der Sache nachgehen werde", was er auch gethan habe, da er an den Statthalterei-Delegaten geschrieben und von ihm bereits einen ausführlichen Bericht erhalten habe, denn der Staat, der hiezu verpflichtet ist, hat das Kind seinen Eltern nicht zugeführt!" Wer wagt es da an der Thätigkeit des Ministers zu zweifeln? Freilich, Erfola hat seine Thätigkeit nicht gehabt, Michalina Araten ist im Kloster; und wenn er es auch nicht gesagt hätte — an den Klosterpforten hat die Staatsgewalt aufgehört. Und der Minister des Inneren? Wie Herr Dr. K o e r b e r über die „vermittelnde" Thätigkeit der Polizei denkt, wissen wir nicht, aber das wissen wir, daß einer seiner Vorgänger über eine andere „vermittelnde" Thätigkeit der Polizei eine so entschiedene Meinung hat, daß die Polizei und der betreffende Beamte diese Action aufgeben und dem Rechte freien Lauf lassen mußte. Wir haben noch nicht gehört, daß der Leiter des Ministerium des Inneren die Krakauer Polizei zu einer wirklichen Sicherheitsaction in diesem Falle veranlaßt hätte oder war sie erfolglos, weil sie an die Klosterpforten pochen mußte? Was den Herrn Justizminister Spens-Boden betrifft, müssen wir in Geduld das Ergebniß der strafrechtlichen Untersuchung abwarten. Von der Offenheit und Wahrheit desselben wird viel abhängen. Vorläufig wissen wir nur Eines, das Object der Handlung, wegen dessen die strafgerichtliche Untersuchung