Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 17 (1900)
- Issue
- 8 (23.2.1900)
- Date
- 1900-02-23
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 8 Br. Dloch's Wochrnfchr'?fr. Seite 143 seits Stellung zu nehmen und meinen Standpunlt in dieser Frage im Nachfolgenden zu präcisiren. Seit einer Reihe von Jahren laborirt unsere Gemeinde in Folge der in immer größerem Maßstabe an sie herantretenden Anforderungen an einem chronischen Deficit, und man ist sich allgemein darüber klar, daß es auf dieser Basis nicht weiter gehen könne und dürfe. Trotz der vor einigen Jahren beschlossenen Steuerreform, bei deren Durchführung der Vorstand merkwürdige und für die Opferwilligkeit so vieler unserer Glaubensgenossen kennzeichnende Erfahrungen zu machen Gelegenheit hatte, ist es demselben nicht gelungen, das Deficit zu beheben, und so sieht sich denn der Vorstand, wie aus der Enunciation des geehrten Herrn Vicepräsidenten, Landesschulrathes Dr. G. K o h n hervorgeht, gezwungen, zu einem Auskunftsmittel zu greifen, von dem er sich eine radicale Lösung der in Frage stehenden Angelegenheit verspricht, und durch welches er zugleich dem zu wiederholten Malen kundgegebenen Wunsch der Wählerschaft nach Herabsetzung des Census auf fünf Gulden gerecht wird. Der Vorstand plant nämlich an Stelle des bisherigen allgemeinen Wahlrechtes, das aber bisher erst bei einer Steuerleistung von zehn Gulden aus geübt werden konnte, die Einführung dreier Curien, von denen jede je 12 Mitglieder in die Vertretung zu entsenden hätte. Die erste Curie soll den Höchstbesteuerten, die zweite den Minderbesteuerten, die dritte endlich den Zehn- und Fünfguldenmännern eingeräumt werden. — Auf den ersten Blick nun erscheint die geplante Reform allerdings als eine reactionäre Maßregel, welche'im Widerspruche mit den seitens der Judenschaft stets hochgehaltenen Principien der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit zu stehen scheint. Wie? Der Jude, der allezeit für Freiheit und Gleichheit sein Leben in die Schanze geschlagen, der sich stets dort an die Spitze gestellt, wenn es galt, diesen Idealen freie Bahn zu schaffen, er sollte so engherzig und rückständig sein und in seiner ureigensten Domäne Juden erster, zweiter und dritter Güte schaffen wollen? Dies widerspreche dem Geiste unserer auf socialpolitischer Grundlage aufgebauten Thora, die eine Minderwertigkeit einzelner Israeliten auf das Entschiedenste perhorrescire, denn vor dem »Gesetze" wären Alle gleich. In den Wahlkörpern lebe kein jüdischer Geist. Derartige Einwendungen gegen die geplante Wahlreform, bei welchen noch einige Anzüglichkeiten gegen den derzeitigen Vorstand mit unterliefen, wurden in der Plenarversammlung der Union erstaunlicher Weise von Männern vorgebracht, welche unter Anderem ohne jede Scheu erklärten, daß sie gegen eine eventuelle Reform der Ceremonien nichts einzuwenden hätten, oder aber über die eigentlichen Glaubenssachen längst hinaus wären, sich dennoch aber als gute Juden fühlten. Auf der einen Seite beruft man sich auf die Thora, dort wo man sie eben braucht; auf der anderen ignorirt man kühn ihren sonstigen Inhalt. Doch wir wollen hier gegen derlei merkwürdige Ansichten nicht weiter polemisiren — sie richten sich von selbst. Fragen wir vielmehr: Was hat den Vorstand unserer Gemeinde dazu bewogen, die Einführung des odiosen Wahlkörpersystems anläßlich der kommenden Cultuswahlen zu projectiren, und was verspricht er sich von dieser Maßregel? — Vor allem muß ein für allemal bemerkt werden, daß diejenigen in einem höchst bedauerlichen Jrrthume begriffen sind, welche das Amt eines Cultusvorstandes als ein politisches zu betrachten geneigt sind. Der Cultusvorstand ist nichts Anderes als das Executivorgan für diejenigen Agenden, welche auf das religiöse Leben der israelitischen Bevölkerung, sowie auf die Armenpflege Bezug haben. Der Cultusvorstand als solcher hat nur eine Politik zu betreiben, d. i. die Politik der Thatsachen. Seine Aufgabe muß es in erster Linie sein, alle jene Mittel herbeizuschaffen, durch welche die schon vorhandenen Institutionen lebenskräftig erhalten und neue, deren wir dringend bedürfen, ins Leben gerufen werden sollen. Der Vorstand, dessen Mitglieder im Interesse ihrer Glaubensgenossen Zeit und Mühe opfern, erblickt nun kein anderes Mittel seiner Aufgabe gerecht zu werden, als daß er jene Kreise, welche bisher abseits gestanden und sich ihren Glaubensgenossen gewiffermaßen entfremdet hatten, wiederum für deren Interesse erwärmt und sie einladet, selbst theilzunehmen an seinen Arbeiten, um so einen besseren Einblick zu gewinnen in die Verhältnisse unserer Gemeinde, und sie zuveranlaffen, werkthätig einzugreifen, dort wo es Noth thut. Um diesen edlen Zweck zu erreichen, kann man wohl schwerlich von einem Opfer der Jntellects sprechen, wenn vom Vorstand den Höchstbesteuerten ein eigener Wahlkörper concedirt wird. Dazu kommt noch — wie bereits bemerkt — daß wir es absolut nicht mit politischen Wahlen zu thun haben. Das Princip darf aber unter keinen Umständen durchlöchert werden, sagen die Gegner der geplanten Reform. Ich frage aber jeden ehrlich denkenden Juden: Was nützt denn die Hochhaltung des demokratischen Principes, wenn wir mit demselben nicht im Stande find, unser Deficit zu decken und den unabweisbaren Anforderungen, welche an die Gemeinde herantreten, gerecht zu werden? — Ist es etwa eine Verletzung der demokratischen Principien, wenn der Vorstand es durch Einführung der Wahlkörper erreichen zu können vermeint, daß nicht mehr — wie bisnun — hilflose jüdische Waisenkinder mangels entsprechender Mittel abgewiesen und der körperlichen und moralischen Verwahrlosung preisgegeben werden sollen, daß es ihm vielmehr möglich sein werde, das jetzige Waisenhaus zu vergrößern und so den Aermsten der Armen Unterkunft zu schaffen? Bedeutet es etwa eine Verletzung des demokratischen Principes, wenn der Vorstand in die angenehme Lage versetzt sein wird, den schon längst geplanten Pflegerinnencurs ins Leben zu rufen und auf diese Weise armen, hilfsbedürftigen Patienten gratis gut geschulte Pflegerinnen zur Verfügung zu stellen? Was nützt dem reconvalescenten Glaubensbruder das demokratische Princip, wenn er vom Spital entlaffen, kein Genesungsheim aufsuchen kann, um sich wieder zu stärken und zu kräftigen, damit er seinem früheren Berufe nachgehen kann? Die Berliner -Judengemeinde erfreut sich einer derartigen Institution. Mit dem demokratischen Principe allein können die Banden des Elends unserer armen Glaubensbrüder nicht gelöst, die lechzenden Gemüther derselben nicht erquickt werden. Der Vorstand hat nach meinem Dafürhalten die moralische Verpflichtung, alle ihm zu Gebote stehenden Hilfsmittel anzuwenden, um das leibliche Elend seiner Glaubensbrüder zu lindern. B. K a n i tz. Eingabe der herrschen Juden schuft. D a r m st a d t, 16. Februar. Die Einwohner Hessens jüdischen Bekenntnisses haben sich nunmehr mit folgender, mit Tausenden von Unterschriften bedeckter Vorstellung an dieZweite Kammer gewendet: »Vor mehr denn fünfzig Jahren wurde in unserem engen Baterlande durch das Gesetz vom 5. August 1848 die religiöse Freiheit proclamirt und die Gleichheit der religiösen Bekenntnisse und ihrer Bekenner vor dem Gesetze festgelegt. Mit der Erstehung eines einigen Deutschland wurde für alle Theile unseres Vaterlandes das Gesetz vom 7. Juli 1869 zur unantastbaren Geltung erhoben, nach dem »die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Aemter von dem religiösen Bekenntniß unabhängig ist." Zur Zeit der Hochfluth des Antisemitismus wurde einer Deputation der israelitischen Gemeinden Darmstadt, Gießen und Mainz als Willensmeinung des Großherzogs mitgetheilt, daß „in den ihnen verfassungsmäßig und gesetzlich zustehendenRechten nach demWillen desGroßherzogs die israelitischenUnterthanen ebenso geschützt werden sollen wie die anderer Bekenntnisse." Während in ganz Deutschland Gesetz und Verfassung in der angegebenen Richtung zur Durchführung gelangten, so daß das religiöse Bekenntniß der Staatsbürger ohne Einfluß auf den Genuß der staatsbürgerlichen Rechte blieb, konnte im Gegensätze hiezu für die Juden Hessens die Gleichheit vor dem Gesetz und die Gleichberechtigung mit den Bekennern andern Glaubens nicht zur Thatsache werden. So oft jüdische Bewerber sich zu der Bekleidung der Stellungeines Richters oder Staatsanwalts meldeten, wurden sie, auch wenn sie nach jeder Richtnng hin einwandfrei waren, in ständiger Uebung unberücksichtigt gelassen; es erfolgte dagegen die Anstellung, sobald die Bewerber die Religiongewechselt hatten. Seit Jahrzehnten haben wir diesen Zustand mit Schmerz und Erbitterung über uns ergehen lassen. Bon einem Ministerium zum anderen erhofften wir endliche Aenderung. Anläßlich in der jüngsten Zeit vorgekommener Fälle, in welchen unwidersprochen Bewerber von der Anstellung zurückgewiesen wurden, weil sie Juden waren und bleiben wollten, hatten sich die Juden Hessens bereits zu einer Petition an die hohe Ständekammer entschlossen, als eine bekannte Gerichtsverhandlung dem verantwortlichen Leiter unseres Justizministeriums Gelegenheit zu einer endlichen Programmerklärung gab.