Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1900-02-23 · 8 (23.2.1900) · page 6

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
17 (1900)
Issue
8 (23.2.1900)
Date
1900-02-23
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3020846-3021331-3021340--09657-3034097
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seite 142 Br. VLoch's Wochenfchrrfk. Nr. 8. Kurzweil war; er fiel ihnen jedoch als Fremder auf; sie begaben sich dann auf Weisung einer einflußreichen Persönlichkeit nach Goltsch-Ienikau und erkannten dann den Kurzweil als denjenigen, der in Polna am 29. März gewesen war. Der Schuhmacher Sic und desien Gehilfe Kravka sollen bestätigen, daß nach Mittheilungen des Jzig Hilsner, eines Bruders des Leopold Hilsner, der Schächter Kurzweil zur kritischen Zeit in Polna war. Das gewesene Dienstmädchen des Kurzweil, Barbara Wrana soll bezeugen, daß sie ihren Dienstgeber am 29. März in Goltsch-Ienikau zur Bahn begleitet habe. Der Schuhmacher Schwejka in Goltsch-Ienikau soll bestätigen, daß zur kritischen Z-it ein gewisser Mauthner den Schächter Kurzweil dienstlich vertreten hat; der Friseur Anton Wihlolawek in Goltsch-Ienikau soll aussagen, daß er Anfangs April dem Kurzweil den Backenbart abrasiren mußte und daß er hiebei Narben von frischen Kratzwunden im Gesichte sah; der Postmeister in Jenikau soll bestätigen, daß er um die Osterzeit ein in Goltsch-Ienikau als Parfümsendung declarirtes Paket zu expediren hatte; die Sendung kam ihm verdächtig vor, weshalb er sich an die Gerichte um weitere Weisung wendete; die Sendung, erklärte Dr. Mayer, soll saisirt worden sein. Dr. F i a l l a (einfallend): Soll? Dr. Mayer: Sie ist saisirt worden und wurde nach Prag zur chemischen Untersuchung geschickt; das Resultat der Untersuchung ist noch ausständig.(l) Ein Schneidermeister in Jenikau soll bestätigen können, daß er einen Anzug des Kurzweil zum Wenden erhielt, der vorher von blutigen Flecken reingewaschen worden sein soll. Dr. Mayer bemerkte, daß ein Theil dieser Zeugen bereits in der Untersuchung gegen Hilsner einvernommen wurde. v Richter: Was wollen Sie, Herr Doctor, durch Ihre Anträge erweisen? Dr. Mayer: Der Angeklagte will durch diese Anträge den Beweis führen, daß Kurzweil, der mit der Hilsner-Affaire in keinerlei Verbindung zu sein erklärte, doch etwas von der Sache zu wissen verdächtig ist. Dr. F i a l l a: In dem Berichte des „Deutschen Volksblatt" heißt es auch, daß der Schächter im Kampfe mit seinem Opfer einen Finger eingebüßt haben soll; wie sich der Richter überzeugen kann, hat Kurzweil seine zehn Finger. Gegen die Beweisanträge des Vertheidigers spreche ich mich nicht aus, wenn der Angeklagte den Muth hat, mittelst dieser Anträge den Wahrheitsbeweis für die furchtbare Blutbeschuldigung zu führen. Wir würden mit Freuden vie Gelegenheit begrüßen, vor Gericht, wenn auch nicht vor dem vom Ankläger intendirten Forum das schändliche Lügengewebe, welches in der Scandal-Affaire von gewisser Seite gesponnen wird, zu zerreißen. Formell hat der Verlheidiger keinerlei Wahrheitsbeweis angeboten. Der Richter lehnte die Beweisanträge des Dr. Mayer a b, da formell kein Antrag auf Führung eines Wahrheitsbeweises gestellt wurde uud die vorgebrachten Beweisanträge für die vorliegende Strafsache irrelevant seien, zumal die Mehrzahl der angebotenen Zeugen bereits in der Strafsache gegen Hilsner einvernommen wurde. Dr. Fialla bat den Richter, aus den Acten constatiren zu wollen, daß Kurzweil in der Polnaer Affaire nie als Beschuldigter einvernommen wurde, nur zweimal als Zeuge, womit seine Thätigkeit in dieser Sache beendet war. Dr. Meyer betonte, das der incriminirte Artikel, welcher als Telegramm aus Polna vom 27. April bezeichnet war, nicht in der Redaction des genannten Blattes entstanden, sondern von auswärts eingeschickt war. Dagegen constatirte der Richter auf Antrag des Dr. Fialla, daß am 27. April weder ein Telegramm noch ein Expreßbrief aus Polna oder Umgebung an die Redaction des „Deutschen Volsblatt" abgesendet worden war; es lagen diesbezüglich im Acte amtliche Auskünfte der Postbehörde vor. Dr. Fialla hob hervor, daß nach den Erhebungen, die durch Umstände unterstützte Sicherheit vorliege, daß dieses „Telegramm" in der Redaction mit Unterstützung von Freunden aus Polna entstanden war. Es wurde sodann Moriz Kurzweil als Zeuge vernommen. Kurzweil, 28 Jahre alt, verheiratet, derzeit in Wien wohnhaft, gab an, daß er bis Juni vorigen Jahres in Goltsch- Ienikau Cantor und Schächter war. — Richter: Bitte uns zu sagen, ob und welche empfindliche Nachtheile Sie durch die Mittheilungen des „Deutschen Volksblatt" hatten? —Zeuge: Ich war gezwungen, wegen des Artikels fortzugehen; ich mußte von Goltsch-Ienikau weg, weil ich fortwährend Insulten ausgesetzt war; ich war bedroht und konnte sechs Wochen nicht aus dem Hause. — Dr. Meyer: Sind Sie freiwillig von Ihrem Posten gegangen? — Kurzweil: Freiwillig, aber ich mußte gehen. Ich habe eine sichere Existenz dort gehabt; ich bin, Herr Richter, verheiratet, und habe jetzt nur provisorisch eine Anstellung bei der Cultusgemeinde. — Dr. Meyer: Waren die gegen Sie erhobenen Beschuldigungen nicht auch in czechischen Blättern enthalten? — Zeuge: Sie wurden erst vom „Deutschen Volksblatt" abgedruckt. — Dr. Fialla: Sind diese Beschuldigungen und Verdächtigungen nach dem 27. April vom „Deutschen Volksblatt" gegen Sie fortgesetzt worden? — Zeuge: Gewiß! Als ich noch Wien kam, meldete dies das Blatt in fetten Lettern, als ob ich geflüchtet wäre, um meine Schuld zu verbergen. — Richter: Das gehört nicht hieher. Hiemit war das Beweisverfahren geschlossen. Dr. Fialla bemerkte in der Einleitung seines Strafantrages, daß die heutige Verhandlung ihr Entstehen einem wahrhaft bedauerlichen Zustande der öffentlichen Verhältnisse, zum Theile unserer Rechtsverhältnisse, verdanke; es sei bei gewissen Leuten von der Presse Gepflogenheit, die Thäterschaft feig zu verleugnen und sich in den Bezirksgerichtssaal zu flüchten. Typisch hiefür sei der heutige Fall, der vielleicht zu einer Remedur im Gesetze führen werde. — Dr. Fialla hob hervor, daß durch den Artikel die furchtbarste dabei gänzlich unwahre Beschuldigung erhoben wurde, eine Be-, schuldigung, die von der Staatsanwaltschaft selbst, welche den Artikel, gewiß ohne auf das Interesse des Klägers Rücksicht zu nehmen, confiscirt hat, als eine im Dienste der Judenhetze gezüchtete Ente bezeichnet und die vom „Deutschen Volksblatt" wider besseres Wissen ausgenommen wurde als ein Aufruf zur Judenhetze, als Nahrung' für das Ritualmordmärchen. Der Richter ermahnte den Dr. Fialla zur Mäßigung. Dieser bat, in dem engen Rahmen des Gesetzes, welches den Angeklagten nur mit einer Geldstrafe bedroht, die höchste im Gesetze zulässige Strafe von vierhundert Kronen zu verhängen und den Angeklagten zu verhalten, im Sinne des § 39 des Preßgesetzes das Urtheil in dem „Deutschen Volksblatt", in der „Neuen Freien Presse" und in der „Bohemia" zu veröffentlichen. — Dr. Fialla bat den Richtendem Privatkläger, der durch den Artikel brotlos geworden sei, die vor diesem Gerichte mögliche Satisfaction nicht zu versagen. — Dr. Meyer begnügte sich, darauf hinzuweisen, daß der Artikel nicht im Schoße der Redaction entstanden sei und daß er nur eine Reproduction der Gerüchte sei, welche damals in Polna herrscht e n. — Dr. Fialla entgeznete, daß solche Gerüchte nicht zur Zeit des Artikels bestanden hatten, sondern erst durch den Artikel geschaffen wurden. Wie der Staatsanwalt Dr. Bobies richtig bemerkt habe, werden bei derlei Mittheilungen die Steine auf der Straße lebendig, und es klirren die Scheiben der Judenwohnungen. — Der Richter verurtheilte August Schreiber wegen Vernachlässigung der pflichtgemäßen Obsorge zu einer Geldstrafe von 400 Kronen, eventuell zu 40 T a g e n A r r e st s. Es ist dies die höchste auf dieses Delict im Gesetze normirte Strafe. Gleichzeitig wurde der Verurtheilte verpflichtet, in der drittnächsten Nummer das Urtheil im „Deutschen Volksblatt", in der „Neuen Freien Presse" und in der „Bohemia" zu veröffentlichen, und dem Ankläger die Gerichtskosten zu ersetzen. In der Urtheilsbegründung hob der Richter hervor, daß in dem incrimirten Artikel gegen Kurzweil direct die Beschuldigung des Mordes erhoben wurde und daß für diese schwerste Beschuldigung ein Wahrheitsbeweis gar nicht angetragen wurde. Dr. Meyer hielt sich Bedenkzeit offen. Zui; Steuerreform der Cuttusgememdr. Von dem Vorstandsmitglied der „Israelitischen Union", Herrn B. Kanitz erhalten wir folgende Zuschrift: Sehr geehrter Herr Redacteur! Gestalten Sie mir als langjährigem Mitgliede unserer Cultusgemeinde zu der vom Vorstande geplanten Wahlreform, welche erst unlängst in einer Versammlung der „Oesterreichisch-israelitischen Union" den Gegenstand einer erregten Diskussion bildete, auch meiner-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.