Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 17 (1900)
- Issue
- 8 (23.2.1900)
- Date
- 1900-02-23
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 140 Dr. Bloch's Wochenschrift« Nr. 8 Offener Brief an Sq. Excrllen; Herrn Ministerprästdenten Vr. Ernst v. Koerber. Ew. Excellenz! Sie genießen den Ruf eines gerechten Menschen, eines vortrefflichen Berwaltungsbeamten, eines energischen, zielbewußten Staatsmannes. Sie haben in Ihrem Rundschreiben an die Länderchefs verlangt, daß jeder Beamte sich von den Grundsätzen durchdringen lasse, die Sie — im Einklänge mit dem persönlichen Rufe, dessen Sie sich erfreuen — als die leitenden aufgestellt haben. Wie sieht es nun mit der Verwirklichung der Principien aus? Die Grundlage des freien Staates — die Grundlage eines jeden geordneten Gemeinwesens ist die Familie. Wer an den Grundfesten der Familie rüttelt, der erschüttert die Stützsäulen eines jeden civilisirten Staatswesens, und der Minister, der nicht seine vollste Energie dem Schutze der Familie gegen jeden Angriff, woher immer er kommen mag, widmet, der trägt nicht nur dazu bei, daß der Glaube an das Recht im Staate wankend werde, sondern er macht sich zum Mitschuldigen der Rechtsverletzung. Was kann es Heiligeres, was Innigeres, was Zarteres geben, als das Band, das Kind und Eltern verbindet, und dieses Band ist wiederum einmal in einer frevelhaften Weise im Hause A r a t e n in Krakau zerrissen worden. Ein Kind dieser Familie ist den Ettern entrissen; es ist in einen Aufenthalt gebracht worden, der unauffindbar ist. Die Tbatsachen sind himmelschreiend, selbst dann, wenn man die Ausreden gelten läßt, mit welchen versucht wird, den Kinderraub zu beschönigen. Selbst wenn es wahr wäre, daß Michalina Araten „freiwillig" ins Kloster gegangen wäre, so muß ein IZjähriges Kind den Eltern zurückgegeben werden. Selbst wenn es wahr wäre, daß sie aus dem Kloster ^entlaufen" ist, müßte der Staat alle Mittel aufbieten, um ein verloren gegangenes Kind aufzufinden. Allein kann man denn annehmen, daß ein kaum vierzehnjähriges Mädchen aus freier Wahl seinen Eltern entflieht, wenn es vorher in inniger Liebe denselben zugethan war, nie eine Unzufriedenheit geäußert, nie einen Wunsch nach einem Religionswechsel kundgegeben und selbst noch in jüngster Zeit ihrer Berwandtenliebe Ausdruck gegeben hat? Man weiß aber, wie oft Kinder von Dienstleuten verführt, von Seelenfängern verleitet, nicht aus eigenem Antriebe, sondern einer Suggestion gehorchend, das Elternhaus verlassen haben und in Klöstern ausgenommen wurden, und war nicht in allen diesen Fällen der fremde Einfluß ein nachgewiesener? Und hat nicht in allen diesen Fällen sich bedauerlicherweise gezeigt, daß der Staat weder das Individuum noch die Familie geschützt hat? Wer vermag nach solchen Voraussetzungen an die freiwillige Flucht aus dem Elternhause der Michalina Araten glauben? Ein Hohn ist die Ausrede von der Flucht des Kindes aus dem Kloster. Selbst an Jahren reiferen Personen, welche in Klöstern Aufnahme gefunden und dort Enttäuschungen erfahren haben, dürste es äußerst schwer werden, der Fesseln sich zu entledigen, die sie freiwillig oder gezwungen aus sich genommen haben, und einem Kinde sollte es gelungen sein, unbemertt aus den enggeschlossenen Klostermauern zu entkommen? Ein Kind, das über keine Mittel verfügt, sollte im Stande sein, sich so zu verbergen, daß es in einem von Polizei und Milttär so strotzenden Gebiete, wie dem der Stadt und Festung Krakau, nicht aufgefunden werden kann? Es ist klar für Jedermann, daß es verborgen gehalten, der Familie und den Behörden absichtlich entzogen wird. Es wird wohl Niemand so naiv sein, der Fabel vom Entlaufen eines Kindes aus dem Kloster Glauben zu schenken, am allerwenigsten Sie, Herr Minister! Ist aber diese Ausrede eine erlogene, und nur zu dem Zwecke erfunden, um der Familie und dem Staate die Wiedererlangung der Michalina Araten zu erschweren, dann tritt an Sie, terr Minister, erst recht die Pflicht heran, nicht nur dieses orgehen zu durchkreuzen, sondern, nachdem die Rechtsverletzung offen daliegt, die Schuldigen zur Verantwortung zu ziehen. Sie verlangen von allen Beamten, daß sie die bestehenden Gesetze strengstens beobachten — ist dies im Falle Araten von den Krakauer Behörden erfüllt worden? Sie verlangen rasche Erledigung der Agenden ohne Ansehen der Person — ist diese Forderung in Krakau erfüllt worden? Sie verlangen, daß im Falle der Bedrohung des öffentlich n Friedens von allen gesetzlichen Mitteln Gebrauch gemacht werde — ist es kein Friedensbruch, wenn ein Kind geraubt und verborgen gehalten wird und haben die Behörden in diesem Falle von allen gesetzlichen Mitteln Gebrauch gemacht? Ihr Gerechttgkeitssinn muß Ihnen auf alle diese Fragen eine verneinende Antwort geben und dann muß Ihr Gewissen Ihnen sagen, daß, wenn die unteren Behörden ihre Pflicht nicht thun, der oberste Hüter des Rechtes und das ist im constitutionellen Staate der Minister, verpflichtet ist ohne Ansehen der Person Recht zu schaffen. Ich brauche Ihnen wohl nicht den Gedanken vorzuführen, was geschehen wäre, wenn ein katholisches Kind seiner Familie und seinem Glauben entrissen worden wäre. — Nicht wahr, Excellenz, dann wäre die gesammte Staatsmacht aufgeboten worden, um das Kind seinen Eltern wiederzugeben? Und was geschieht jetzt? Ein Mitglied des Ihren Namen tragenden Cabinetes wagt es dem sein Kind fordernden Vater zu sagen: „An der Klosterpforte hört die Macht des Staates auf!'' Eine solche Antwort — sie ist nicht dementirt worden — negirt den Staat. Eine solche Antwort ist ein Eingeständniß, daß es neben dem Staate oder vielmehr über demselben eine Macht gebe, die stärker ist als er, die keine Gesetze befolgt, ihren Willen über das Gesetz stellt. Sie, Herr Ministerpräsident, dürfen diesen beschämenden Ereignissen nicht thatenlos zuschauen, nicht als Ministerpräsident, der um den guten Ruf des Staates besorgt sein muß; nicht als Minister, der das Recht und die Macht des Staates unversehrt erhalten muß; nicht als Beamter, der eifersüchtig darüber wachen muß, daß die Staatsautorität keinen Schaden leiden; und nicht als ethisch veranlagter Mensch können Sie zugeben, daß in diesem Staate, dessen Leitung Ihnen anvertraut ist, Zustände herrschen, welche jedem Rechtsbewußtsein hohnsprechen — ja welche Oesterreich unter die Türkei rangiren würden. Als vor wenig Tagen ein italienisches Kind entführt und in einen Harem gebracht wurde, nahm sich der italienische Botschafter desselben so energisch an, daß die Herausgabe erfolgen mußte — und der österreichische Ministerpräsident sollte weniger Macht im eigenen Lande haben, wenn , es sich um ein österreichisches Kind - handelt. In der Türkei wollten die Cultusorgane, ebenso wie die jetzt in Oesterreich, geltend machen, daß das Kind angeblich fünfzehn Jahre alt, die freie Wahl der Confession habe. Der italienische Botschafter hielt aber das Recht der Familie hoch und heilig und seiner nachdrücklichen Forderung mußte der confessionelle Vorwand weichen. Excellenz, Sie werden gewiß nicht hinter dem italienischen Botschafter zurückstehen wollen und ich glaube daher, daß ich nicht vergebens an Ihre Gerechtigkeit, an Ihre Kraft, an Ihre staatsmännische Einsicht appellirt haben werde. Ich und mit mir alle rechtliebenden Elemente dieses Staates erwarten, daß Sie thun werden, was Rechtens ist. A. Wiener. Immunität und Anonymität. (Zur Gerichtsverhandlung vor dem Strafbezirksgerichte Iosefstadt- Wien am 16. Februar 1900.) Ein armer jüdischer Schächter als Ankläger gegen das mächtige publicistische Organ der weit über das Reichscentrum hinaus derzeit herrschenden politischen Partei, — und ein vollständiger Sieg des bedrückten Schwachen wider den übermüthigen Beleidiger, — gewiß eine trostreiche Genugthuung in der Erkenntnis, daß mindestens noch die auf unseren Richtern beruhende Justiz frei ist von jener krankhaften Jnfection, die den Juden allüberall zu entrechten sucht. Doch die Genugtbuung selbst, trotzdem sie in dem vollsten, erschöpfenden Umfange des Gesetzes erfolgte, — oder richtiger,, das Gesetz selbst, ist es ein zureichendes, das Rechtsgefühl bestiedigendes? Und da lenkt sich unsere Aufmerksamkeit auf eine klaffende, schon unzählige Male schwer empfundene Lücke unseres öffentlichen Lebens und unserer Rechtsverhältnisse. Da wird ein unbescholtener, in öffentlicher Functton stehender Mann von hoher papierener Tribüne herab Tausenden und Abertausenden gegenüber plötzlich unter diabolischer Darstellung der grauenhaftesten Details einer furchtbaren Mordthat