Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 17 (1900)
- Issue
- 8 (23.2.1900)
- Date
- 1900-02-23
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 8 Sette 139 3t, Woch's Wochenfchrr^ zu verfolgen, das Ansehen der Justiz nicht schädigt und mit jenem hohen Principe sich einen lasse, welches so oft als das höchste für die Völker Oesterreichs verkündet wurde, das Princip des gleichen Rechtes für alle Bürger im Staate. (Sehr gut!) Das Recht, welches hier verkümmert, gewaltthätig beeinträchtigt worden ist, ist nicht eines jener Rechte, welches erst eine fortschreitende nationale Sensibilität zum Bewußtsein gebracht hat, es ist das elementarste Recht der Familie auf ihre Kinder, ein Recht, welches selbst bei den Wilden, in einem Barbarenstaate geschätzt und geachtet wird! Sollen unsere Fanlilien in Oesterreich schutzlos und vogelfrei sein, sollen wir kein Recht finden, wenn die Kinder uns bei Nacht und Nebel fortgelockt und weggeführt werden?" Ein protestantischer Leidensgenosse, dem seine Tochter in gleicher Weise geraubt worden, der Handels- und Kunstgärtner Herr H. Morgenstern, wohnhaft zu Krakau, Kopernikus gaffe Nr. 38, richtete an Dr. Bloch damals folgendes Schreiben datirt vom 3. April 1885. „Aus den Zeitungen ersehe ich, wie warm Euer Wohlgeboren sich der Familie Stieglitz annahmen, und bei Ihrer bekannten Humanität hoffe ich, da ich mich in einer ähnlichen Lage befinde, daß Sie auch in dem Ihnen weiter darzulegenden Falle die geeigneten Schritte vornehmen werden, um mir und meiner Frau das Familienglück, welches man uns leider zerrüttet hat, wiederzugeben. „Ich bin in der Vaterstadt Luther's, in der Provinz Sachsen geboren, evangelischer Confession, verheiratet, seit 1861 hier in Krakau naturalisirt, habe einen Sohn, welcher jetzt als Studiosus der evangelischen Theologie an der Wiener Universität weilt, und eine Tochter Emma, geboren im Jahre 1865. Selbe ließ ich sorgfältigst in einer Bildungsanstalt erziehen; das Unglück wollte aber, daß ich sie, damit sie in der französischen Sprache größere Fertigkeit erlange, im Jahre 1880 in ein hiesiges katholisches Kloster der Barmherzigen Schwestern gab, wo sie die Bekanntschaft des Pater Eberhard und des Jesuitenvorstehers Langer gemacht hat. Man überredete das Kind, Katholikin zu werden, und wir, ich und meine Frau, suchten dem Kinde diesen Gedanken auszureden, und es war uns recht, daß unsere Emma im Jahre 1881 nach Podolien als Gouvernante ging. Ein Jahr daraus kam meine Tochter hieher zurück. Allein der Herr Pater Eberhard mußte davon erfahren haben, denn er nahm die Bekanntschaft mit meiner Tochter wieder auf, und die Folge davon war, daß sie eines Tages, es war am 8. November 1882, plötzlich und spurlos verschwunden war. Meine Frau begab sich in größter Verzweiflung zu Pater Eberhard, um ihn über den Aufenthalt meiner Tochter zu beftagen. Er behauptete, davon nichts zu wissen, fügte jedoch, hinzu, daß selbst wenn er es wüßte, er hierüber keinerlei Mittheilung machen würde; nur das will er ihr versprechen, daß er ihrer Tochter Verlangen, zur katholischen Kirche überzutreten, bis zur elterlichen Einwilligung abweisen werde — eine auffallende Rücksicht, die gegen die Stieglitz'schen Eheleute nicht geübt, und ein Versprechen, welches schließlich auch nicht gehalten wurde. — Wir sind wiederholt bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft und bei dem Bezirksgericht eingeschritten, allein ohne Erfolg. Es sind nunmehr über zwei Jahre und fünf Monate, seitdem wir unser Kind vergeblich suchen, ja sogar hier, beim Bezirksgericht, wurde uns bei Gelegenheit eines abweislichen Bescheides gesagt: . . . „„In ein solches Bienennest sei nicht gut zu stechen . . /" „Nach unzuverlässigen Mittheilungen soll meine Tochter im Kloster Sacrament zu Lemberg sich aufhalten, und wäre ein Dominikanerpater directe dorthin gereist, um ihre Bekehrung zu besorgen. „Wir bekommen sogar wiederholt Briefe von meiner Tochter, bald aus Wien, bald aus Paris und Warschau, mit ihrer eigenen Handschrift, aber der Inhalt wird ihr augenscheinlich von jemand Fremdem dictirt. Die Briefe gehen gewöhnlich längere Zeit auf dem Wege. Namenlos schmerzt es uns, daß unser braves, wohlerzogenes Kind systematisch angelernt wird, Vater und Mutter zu belügen. „Die Gesundheit meiner armen Frau wurde durch den erschreckenden Fall derart erschüttert, daß die Aerzte ernstliche Besorgnisse für ihren Geisteszustand hegten, und sie fiel für längere Zeit aufs Krankenlager. „Erbarmen sich Euer Wohlgeboren einer unglücklichen Familie, wenden Sie alles Mögliche an, um unser uns gewaltsam entrissenes Kind in unseren Familienkreis zurückzubringen. Hochachtungsvoll H. Morgenstern, Handels- und Kunstgärtner in Krakau/ Ein weiteres Schreiben gelangte an Dr. Bloch aus einer kleinen Stadt Galiziens, welches wir nachstehend reproduciren: „Ich wohne in Lyszne bei Sanok uno hatte meine 13jährige Tochter, Rachel Diller, welche von meinen Schwiegereltern sehr geliebt war, bei Letztern in Tarnovce bei Kranczyn, unweit Przemysl, in Pflege. Am 19. Jänner 18)0 Morgens fuhr mein Schwiegervater, Namens Eisig Lauter, mit seiner Frau, nichts Arges ahnend, wie sehr oft nach Przemysl und kehrte Abends nach Hause, ohne das Kind mehr anzutreffen. Dasselbe war inzwischen, wie sie bald erfuhren, von den Mägden der Eltern, unter Entwendung von Effecten und sonstiger Gegenstände in der Höhe von 200 fl., zu dem Pfarrerstellvertreter, Namens Zemva, nach Krasiczyn abgeführt. Meine Eltern beriefen mich sofort auf telegraphischem Wege nach Tarnovce. Ich kam und bot sofort Alles auf, um meine heißgeliebte Tochter wieder als Kind zurückzuerhalten. Allein ohne Erfolg. Zwar schien uns bald ein Schimmer von Hoffnung aufzuleuchten, indem der oberwähnte Pfarrerstellvertreter Herr Z e m b a, der uns Tag um Tag versicherte, er wisse nicht, wo unser Kind geborgen sei, auf unser Weinen und Bitten, sich am 30. Jänner l. I. endlich entschloß, uns zu versprechen und uns die Hand zu geben, das Kind am nächstfolgenden Tage, d. i. am 31. Jänner 1890, vorzuführen, jedoch unter der Bedingung, wenn wir ihm dagegen die Versicherung geben, dem Kinde gegenüber nicht zu weinen uud für den Fall, wenn es aus freien Stücken mit uns nicht gehen wollte, mit demselben nicht zu rechten. Wir kamen nunmehr Tags darauf in die Wohnung des Letztern mit der heißen Sehnsucht, unser theueres Kind wieder umarmen zu können. Allein der ehrenwerthe geistliche Herr entdeckte in uns die Absicht, das Kind mit Gewalt mitnehmen zu wollen und auf Grund dieser Ueberzeugung meinte er, kann er uns — da ist Wort und Hand eitel Ding — dasselbe nicht mehr zeigen. Wir begaben uns dann nach Przemysl zum Bezirkshauptmann Statthalrereirath Herrn G o r o c k i, einem recht lieben und humanen Herrn. Er trug den Gendarmen auf, nach dem Kinde zu fahnden und beauftragte den Geistlichen, uns das Kind sofort auszuliefern. Derselbe erwiderte aber, das Kind war wohl am Tage der Flucht, d. i. am 19. Jänner l. I. dort, wo jedoch dasselbe sich dann aufhielt und noch gegenwärtig ist, weiß er nicht. Eine crasse Unwahrheit, da er doch uns am 30. Jänner betheuerte, uns das Kind am 31. Jänner 1890 vorzuführen und noch am 31. Jänner l. I. zugab, uns das Kind wohl zeigm zu können, nicht aber zu wollen, weil er unsere vermeintliche Gewaltanwendung fürchtet. Wir begaben uns dann nach Przemysl zuni Bischof S o l e c k i. Er schenkte uns volle Aufmer samkeit und schrieb sofort an den mehrfach genannten Geistlichen Z e m b a. Leider war auch das vergeblich. Letzterer erwiderte: Das Kind war wohl früher beim Kirchenfänger und dann bei den Nonnen zu Krasiczyn; doch wo dasselbe gegenwärtig weilt, weiß er nicht. Nachdem wir uns bis heute vergeblich bemüht haben, um unser theueres Kind wieder zu besitzen und bis nunzu nicht einmal die Gewißheit haben, ob das Kind überhaupt noch am Leben sei l der nicht, erlauben wir uns hiemit an Euer Ehrwürden mit der Bitte ergebenst uns zu wenden, zu rathen, welche weitere Schritte wir unternehmen sollen, um die uns gewaltsam entrissene 13jährige Tochter wieder zu erlangen. Hochachtungsvoll ergebenst Lemel Diller, Elka Dille r." Aus dem Munde der Bischöfe und von den vornehmsten Rednern auf dem Katholikentage hat mam auch Grundsätze vernommen wie die folgenden: „Die Kinder sind den Eltern von Gott zur Erziehung anvertraut und diese sind allein dafür verantwortlich. Die Eltern sind daher berechtigt, für ihre Kinder einen Unterricht auf Grundlage ihrer Religion zu verlangen", oder: „Wir müssen dem modernen Staate gegenüber im Interesse der Gewissensfreiheit und der Autorität der Eltern das Princip der Freiheit Hochhalten/ Wie verträgt sich aber mit diesen erleuchteten Grundsätzen der abscheuliche Kinderraub, der in Galizien feit Jahrzehnten systematisch von den Klöstern practicirt wird? Over gibt es ein zweifaches „Naturrecht", eines für die Katholiken und eines für die Nichtkatholiken? Was würde die st a a t l i ch e Justizverwaltung veranlaffen, wenn ein derartiger Kinderraub von einem protestantischen Geistlichen oder von einem Rabbiner gewagt würde? Mitte März werden die katholischen Kirchenfürsten Oesterreichs in Wien zu einer Conferenz zusammentreten. Wir erlauben uns die hochstehenden Eminenzen an die von ihnen feierlich verkündeten Lehren in dem gemeinsamen Hirtenbriefe aus dem Jahre 1890 zu erinnern und geben dem Wunsche und der Zuversicht Ausdruck, daß es dem erleuchteten österreichischen Episcopat nicht an Mitteln und Wegen fehlen kann, den katholischen Clerus zum Gehorsam zurückzurufen.