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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1900-02-16 · 7 (16.2.1900) · page 12

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
17 (1900)
Issue
7 (16.2.1900)
Date
1900-02-16
Page
– (sequence 12)
Language
German
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Seite 128 Dr. Blvch's WochenschrifL- Nr. 7 umfassend die Zeit von 1849—1899, geschrieben, die volle Anerkennung findet. Temesvar. (Maskil - el - T> o l.) Die 38. Generalversammlung dieses Wohlthätigkeits- und Krankenunterstützungsvereines hat unter dem Vorsitze des Präsidenten Salamon Sternthal stattgefunden. In seinem Berichte constatirt der Präses, daß sich die materiellen Verhältnisse des Vereines auch im abgelaufenen Jahre gebessert haben. Der Präsidialbericht gedenkt ferner in warmen Worten des Dankes der edlen Spender, deren Widmungen es dem Vereine ermöglichen, seine humanen Pflichten zu erfüllen und zollt besonderen Dank dem verdienstvollen Wirken des Vicepräses Ignaz Adler, der schon seit 5 Jahren sich der großen Mühe unterzieht, auch die Cassieragenden zu versehen. Ferner wird im Präsidialberichte der wärmste Dank abgestattet: den Redactionen der hiesigen Tagesblätter, sowie auch den israelitischen Religionsgemeinden der inneren Stadt und Fabrik für die Ueberlassung ihrer Sitzungssäle zu den Berathungen, sowie auch dafür, daß sie in ihren Gotteshäusern zur Unterstützung des Vereines edle Menschenfreunde aneifern. Der Verein zählte Ende 1899 zusammen 213 Mitglieder (darunter eine große Anzahl unterstützender Mitglieder), von welchen auf die Fabrik 115, aus die innere Stadt 33 und auf die Josefstadt und Elisaöethstadt 59 entfallen, während 6 Mitglieder außerhalb Temesvars wohnen. Die Generalversammlung nahm den Bericht unter lebhaftem Beifalle zur Kenntniß, sowie auch die vorgelegte bilanzirte Jahresrechnung, ertheilte der Vereinsleitung das Absolutorium und wählte Herrn Markus I e r m o v i c s zum Anfsichtsrathe und Cassa-Controlor in der Fabrik an Stelle des krankheitshalber von dieser Ehrenstelle zurückgetretenen Herrn Jakob K o h n e r. Nach Erledigung des übrigen Theiles der Tagesordnung wurde die Generalversammlung unter lebhaften Eljen-Rusen auf den Präses geschlossen. München. (Amtsgericht München I. S chöffengericht.) „Eine neue Dreyfusiade" betitelte sich ein Artikel in der Nr. 43 des hiesigen antisemitischen „Deutschen Volksblattes" vom 22. October 1899, der sich mit dem Mädchenmord oder Kitualmord in Polna — wie ihn die Antisemiten nennen — beschäftigte. In diesem Artikel war nach einer Schilderung des Thatortes, an welchem die Agnes Hruza von dem inzwischen wegen dieses Verbrechens zum Tode durch den Strang verurtheilten Metzgers Hilsner ermordet worden war, behauptet worden, der Rabbiner Dr. Moses Goldberg in Polna habe, wie Zeugen bekundet hätten, einem des Mordes verdächtigen Burschen ein Messer zugeworfen, ganz Polna sei über die Mitschuldigen des Hilsner einig, man deute mit Fingern auf den Rabbiner Dr. Goldberg als Mitwisser, wenn nicht gar Veranlasser der That; es sei beachtenswert^ daß dieser Dr. Goldberg ein polnischer Jude sei, er sei im Begriffe, nachdem die anderen Verdächtigen sich in Sicherheit gebracht hätten, Polna zu verlassen. Da Herr Dr. Goldberg hiedurch direct der Theilnahme beziehungsweise der Anstiftung des an der Hruza verübten Mordes beschuldigt wurde, ließ er durch Rechtsanwalt Faust gegen Wenng als verantwortlichen Redacteur des „Deutschen Volksblattes" Klage wegen Beleidigung stellen. Der Beklagte bekannte sich heute auch als den Verfasser des inkriminirten Artikels. Er sei selbst in Polna gewesen, um an Ort und Stelle Erkundigungen und Informationen einzuziehen. Der fragliche Artikel sei nur die Wiedergabe dessen, was er dort gehört habe und was allgemein erzählt werde. Hiezu habe er als Redacteur das Recht. Auffallend sei, daß Dr. Goldberg in ganz Oesterreich keinen einzigen Menschen wegen der dort aufgestellten ganz gleichen Behauptungen verklagt habe.*) Im Uebrigen verweise er auf die Interpellation des Professors Dr. Schlesinger im österreichischen Reichsrathe an den österreichischen Justizminister, in der der Interpellant die gleichen Beschuldigungen gegen Dr. Goldberg erhoben habe. Schließlich beantragte Herr Wenng Aussetzung der Verhandlung behufs Ladung von Zeugen aus Polna, zu deren Namhaftmachung beziehungsweise Ladung er aus geschäftlichen Gründen keine Zeit mehr gehabt habe. Der Vertreter des Klägers trat diesem Anträge entgegen mit der Motivirung, daß der Angeklagte über zwei Monate Leit gehabt hätte, sich seine Zeugenliste zusammenzustellen und dem Gerichte vorzulegen. Das Gericht lehnte den Aussetzungs¬ *) Diese Klage war nicht möglich, weil die betreffende Verleumdung vom Abgeordneten Schlesinger in Form einer Interpellation im Parlamente vorgebracht wurde und daher immun war. Anm. d. Red. antrag ab, worauf R.-A. Faust die Klage begründete. Er hob die Schwere der Beleidigungen hervor, die um so schwerer ins Gewicht fallen, als die erhobenen Vorwürfe gänzlich unbegründet, auch nicht erwiesen worden und gegen einen Geistlichen gerichtet gewesen seien. Der Fall sei derart gelagert, daß man nahezu sagen könne, ein schwererer Fall sei nicht leicht denkbar. Dabei sei zu berücksichtigen, daß Herr! Wenng wegen Beleidigung schon öfters, darunter schon mit 3 Monaten Gefängniß vorbestraft sei. Eine strenge Strafe sei am Platze, damit Herrn Wenng zum Bewußtsein gebracht werde, daß er, wenn er den Kampf führen wolle, denselben anständig und in den Grenzen des Gesetzes führen müsse und die Ehre des Nächsten nicht ungestraft in den Koth ziehen dürfe. Er beantragte daher 1 Jahr Gefängniß und Veröffentlichung des Urtheils in der „Neuen Freien Presse" in Wien, in den „M. N. N." und im „Deutschen Volksblatt" auf Kosten des Beklagten. Herr Wenng erklärte, daß er, nachdem seine Beweisanträge beziehungsweise sein Aussetzungsantrag abgelehnt worden sei, habe er nichts mehr zu sagen und verzichte auf jede Verteidigung, die er erst beim Berufungsgericht nach Vernehmung der von ihm ins Auge gefaßten Zeugen vortragen werde. — Das Urtheil lautete auf 14 Tage Gefängniß und Zuerkennung der Publicationsbefugniß an den. Kläger in dem von demselben beantragten Umfang. In den Gründen wurde ausgeführt, daß die inkriminirten Behauptungen Beleidigungen schwerster Art enthalten und nicht erweislich wahr sind. Indessen hale Herr Wenng nicht frivol, sondern auf Grund eingezogener Informationen und unter dem Eindrücke dessen, das er an Ort und Stelle gesehen und gehört und was Dr. Schlesinger im österreichischen Reichsrathe gesagt habe, gehandelt. Immerhin dürfe ein Redacteur nicht solch schwere Beleidigungen in die Welt setzen, ohne den Wahrheitsbeweis in den Händen zu haben. In Anbetracht aller Umstände wurde eine 14tägige Gesängnißstrafe als genügende Sühne erachtet. Der Ausspruch in Bezug aus die Publicationsbefugniß rechtfertige sich durch die Oeffentlichkeit der Beleidigung. München. (Wohlthätigkeitspflege der israelitischen Cultusgemeinde München in 1899.) Die in den letzten Jahren stetig sich steigernden Anforderungen, welche an die Wohlthätigkeitscasse gestellt wurden, machten es nothwendig, an die Gemeindemitglieder das Ersuchen zu richten, auch in Zukunft bei freudigen Anlässen, wie in den Tagen des Leides der Armen zu gedenken und Spenden für den genannten Zweck zufließen zu lassen. Aus den Einkünften der Gemeinde, namentlich aus den Cultusbeiträgen der Mitglieder, dürfen, wie bekannt, keinerlei Aufwendungen für Wohlthätigkeitspflege gemacht werden, deßhalb besteht unabhängig von der eigentlichen Gemeindecasse eine besondere Wohlthätigkeitscasse mit den aus nachstehender Aufstellung ersichtlichen Einnahmequellen. Aus dieser Casse erhalten hier wohnhafte israelitische Arme zweimal im Jahre Beiträge zum Wohnungsmiethzinse, in dringenden- Fällen auch sonstige Unterstützungen. Ausnahmsweise werden auch hier nicht wohnhafte Arme, für welche in erster Linie die Fürsorge des Fremdenvereins eintritt, mit Spenden bedacht. Die Einnahmen aus Alijoth, Spendenbüchsen in der Synagoge und am Friedhofe, zweimaligen Sammlungen innerhalb der Gemeinde, direct eingegangene Spenden, Neujahrsenthebungskarten, Eintrittskarten zur Besichtigung der Synagoge, Zuschüsse aus Wohlthätigkeitsstiftungen, Zinsen aus vorübergehend angelegten Geldern betragen inclusive Mark 4538.39 Activrest aus 1898 Mark 17,053.94. Dagegen wurden verausgabt: für Beiträge zum Wohnungsmiethzinse Mark 6502, Unterstützungen an hier wohnende Arme Mark 2845.29, an nicht hier wohnende Arme Mark 3268.90, zusammen Mark 12,616.19, so daß ein Activrest von Mark 4437.75 verbleibt. Die israelitische Waisenstiftung erzielte 1899 an Zinsen aus angesammelten Capitalien Mark 10,669.56 und verausgabte für: Erziehungsbeiträge für 32 Kinder Mark 8163, Auflagen, Legate rc. Mk. 1263.74, Stückzinsen und Coursverluste Mark 187, zusammen Mark 9613.74, so daß ein Activrest von Mark 1055.82 verbleibt, welcher dem Stammfond einverleibt wurde. Der Stammfond betrug Ende 1898 Mark 296,261.27;. Schenkungen, Legate, Einkaufsgelder erbrachten Mark 13,148.20, Coursgewinne Mark 603.50, Ueberschuß des Betriebsfonds in 1899 Mark 1055.82, so daß am Schluffe des Jahres 1899 der Stand sich mit einer Summe von Mark 311,068.79 darstellt.. Am 28. Juni 1899 hinterlegte Herr Wladislaw Muttermilch aus Warschau Mark 600 mit der Bestimmung, aus dem

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