Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 17 (1900)
- Issue
- 7 (16.2.1900)
- Date
- 1900-02-16
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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"Seite 126 Vr. Bloch's Wochenschrift. Nr. 7 das Prager Ober-Landesgericht verfügte jedoch die neuerliche Confiscation und beauftragte die Staatsanwaltschaft, gegen den Verfasser die subjective Verfolgung einzuleiten. Der Einspruch gegen die Erhebung der Anklage wurde verworfen und am 13. d. M. fand die Verhandlung statt. Die Broschüre wurde, da sie den Gegenstand einer Interpellation bildete, den weitesten Kreisen bekannt. Die Anklage legt dem Autor der Broschüre zur Last, daß im Inhalte der Broschüre, in der vom Standpunkte des Angeklagten Leopold H i l s n e r in dessen Mordprocesse — der bekannten Polnaer As faire — die Aussage von Zeugen und Sachverständigen, einer noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Strafsache, einer Erörterung unterzogen wurden, welche in der Behauptung gipfle, Zeugen, Sachverständige und der öffentliche Ankläger seien insgesammt unter der Suggestion des Ritualmordes gestanden. Es sei offenbar, daß in dem gegenwärtigen Stadium des Processes diese Erörterungen einem dem Ausspruche des Gerichtes vorgreifenden Einfluß zu üben geeignet erscheinen. Die Verhandlung war auf neun Uhr anberaumt. Profeffor M a s a r y k wurde von Dr. Körner vertheidigt. Auf 10 Uhr war die Verhandlung gegen den Redacteur Alois M e l z e r vom „Prager Tagblatt" und den verantwortlichen Redacteur dieser Zeitung, Dr. Richard Schubert wegen desselben Delictes anberaumt, weil sie in ihrem Blatte einen Auszug der Broschüre veröffentlichten, trotzdem dieselbe bereits confiscirt war. Das gleiche Verschulden legte die Staatsanwaltschaft auch dem verantwortlichen Redacteur des „Czas", Dr. Herben zur Last. Die Redacteure des „Prager Tagblatt" wurden von Dr. S t e r n e ck vertreten. Sofort nach dem Erscheinen der Broschüre des Professors Masaryk veröffentlichte der Vertreter der Privatbetheiligten im Polnaer Processe, Dr. Karl B a x a, in dem ihm nahestehenden Blatte „Radicalni Listy" eine Antwort aus die Broschüre. Auch diese Broschüre wurde confiscirt und auch gegen Dr. B a x a die subjective Verfolgung eingeleitet. Doctor Baxa entzog sich bis jetzt der Untersuchung dadurch, daß er den Vorladungen zum Untersuchungsrichter dreimal nicht Folge leistete und dann, als er mit der Wache vorgeführt wurde, jede Antwort verweigerte. Inzwischen wurde der Landtag in Böhmen einberufen, und Dr. Baxa ist derzeit, da die Landtagssession noch nicht geschloffen ist, immun. Die Erhebung der Anklage gegen den Landtags-Abgeordneten Dr. Baxa ist derzeit unmöglich gewesen. Dagegen ist der verantwortliche Redacteur der „Radicalni Lisch", Karl Ladislaus S o k o l, der seinerzeit im Omladina- Proceffe zu mehrjährigem Kerker verurtheilt worden war, weg"n Veröffentlichung der confiscirten „Antwort" angeklagt. Er wird von Dr. Karl Baxa vertheidigt. Der Saal ist dicht besetzt, besonders die deutsche Studentenschüft ist stark vertreten. Profeffor M a s a r y k und Doctor Herben sind persönlich erschienen. Der Staatsanwalt B l a t t n i k beantragt den Ausschluß der Oessentlichkeit. Der Gerichtshof lehnt jedoch diesen Antrag ab. Der Vorsitzende, Landesgerichtsrath R o t t e r, leitet das Verhör mit dem Angeklagten Profeffor M a s a r y k mit der Frage ein : Was hat Sie, Herr Profeffor, zur Abfassung Ihrer Broschüre: „Die Nothwendigkeit der Revision des Polnaer Processes". veranlaßt? — Professor M a s a r y k: Ich verweise aus die ersten, einleitenden Zeilen meiner Broschüre. Ich wollte dem schändlichen Treiben jener Journalistik entgegentreten, die sich in ihren Organen öffentlich rühmte, aus dem Polnaer Processe eine „D r e y f u s i a d e" gemacht zu haben. Eine Beeinflussung des Gerichtes lag mir gänzlich ferne, ich hätte sonst in meiner Arbeit nicht von einer Revision, sondern von einer Cassation des Verfahrens gesprochen. Vors. : Herr Profeffor wollten also der Ansicht entgegentreten, daß in dem Falle ein Ritualmord vorliege? — Professor Masaryk: Ich habe cke facto nur versucht, eine Discussion über den merkwürdigen Fall einzuleiten. Mich hat bei Confiscation meiner Broschüre nur überrascht, daß meine ganze Broschüre von A bis Z mit Beschlag belegt wurde, während andere Broschüren, die sich mit der gleichen Angelegenheit befaßten, nur zum Theile oder gar nicht confiscirt wurden. So zum Beispiel die Broschüre des?. W r b a. Sie enthält auf Seite 5 eine so craffe Lüge. Der Vorsitzende unterbricht hier den Angeklagten und fordert ihn auf, ausschließlich bei der Sache, zu bleiben. Zwischen dem Vertheidiger Dr. Körner und dem Vorsitzenden e-ltspinnt sich eine heftige Controverse Dr. Körner vertritt den Standpunkt, daß es Herrn Professor M a s a r y k gestattet werden müsse, sein gesammtes Beweismaterial aufzurollen. Der Senat lehnt diesen Antrag des Vertheidigers im gegenwärtigen Stadium des Processes ab. Professor M a s a r y k erklärt in Fortsetzung seiner Verantwortung, daß er sein Beweismaterial brauche und dasselbe entwickeln müsse, um seine bona fides Nachweisen zu können. Ich habe so viele craffe Sachen, die über diesen Proceß geschrieben und die nicht confiscirt wurden, gelesen, daß ich wirklich nicht denken konnte, daß meine Broschüre confiscirt werden würde. Da wird z. B. in der Broschüre von W r b a wieder, weit und breit, die Geschichte von der mysteriösen P a r f ü m s e ndung aus Goltsch-Jenikau erzählt, zu einer Zeit, wo längst gerichtlich festgestellt. war, daß an der ganzen Sache kein wahres Wort ist. Was wurde nicht Alles über die Polnaer Mordaffaire, über den Proceß, die Sachverständigen geschrieben, ohne confiscirt zu werden! Der Vorsitzende unterbricht den Angeklagten wieder und ermahnt, nicht fremde Angelegenheiten in den heutigen Proceß einzubeziehen. — Professor M a s a r y k: Ich führe diese Sachen nur an, weil ich glaube, daß durch diese craß entstellten Schriften die Oeffentlichkeit weit eher beeinflußt werden konnte, als durch meine Broschüre. — Vorsitzender: Ich bitte nur strenge bei der Broschüre selbst zu bleiben. Profeffor Masaryk sucht nun durch eine längere Auseinandersetzung an der Hand seine Broschüre darzulegen, daß ihm das von der Anklage zugemuthete Vergehen nicht zuzurechnen sei. Professor M a s a r y k versichert am Schluffe seiner Ausführungen, daß es ihm völlig ferne lag, das Gericht beeinflussen zu wollen. Er als Laie konnte nie daran denken, einen Gerichtshof überzeugen zu wollen oder zu können. Er habe nur gegen die schamlose Art, wie diese Affaire von einzelnen Blättern ausgebeutet wurde, und die ihn in der tiefsten Seele schmerzte, protestirt und sich für berufen gehalten, seine Anschauungen darüber zu veröffentlichen; insbesondere sei er dem furchtbaren Märchen vom Ritualmorde entgegengetreten. Der Angeklagte Dr. Herben verantwortet sich dahin, daß ihm nicht bekannt war, daß' gegen das Urtheil im Schwurgerichtsprocesse gegen H i l s n e r die Nichtigkeits-Beschwerde angemeldet worden sei. Staatsanwalt B l a t t n i k tritt für die Verurtheilung des angeklagten Professor Masaryk ein. Der Staatsanwalt sagt, daß Professor Masaryk sich eine nicht sehr noble Vertheidigungsart zurechtgelegt habe, welche beweise, daß er nicht den Muth seiner Ueberzeugung habe. Professor Masaryk replicirte auf das sckiärfste gegen den Vorwurf des Staatsanwalts. „Daß ich den Muth meiner Ueberzeugung habe, beweist am besten, daß ich aufgetreten bin und meiner Ueberzeugung Ausdruck verlieh. Dagegen muß ich protestircn, daß der Staatsanwalt mir vor Gericht ein ignobles Vorgehen vorwerfen dürfe. Ich habe weder Hilsner schützen, noch das Gericht beeinflussen wollen. Ich habe den Muth der Ueberzeugung gehabt, für sie einzutreten, und ich werde nicht ruhen, bis in die geheimnißvolle Affaire, welche vom tiefen Dunkel umhüllt ist, Licht und Aufklärung gebracht sind, bis jenes schändliche Märchen vom Ritualmorde zerstreut und vernichtet sein wird." Der Gerichtshof verurtheilte Profeffor Masaryk zu 60 Kronen Geldstrafe und im Falle der"Uneinbringlichkeit derselben zu 6 Tagen Arrests, und Dr. Herben zu 40 Kronen Geldstrafe, respective 4 Tagen Arrests. Der Vertheidiger der beiden Angeklagten, Dr. Körner, meldete die Nichtigkeitsbeschwerde an. Wien. Bei der am 31. Jänner 1900 stattgefundenen ordentlichen Generalversammlung des „Vereines zur Ausspeisung armer israelitischer Schulkinder des XVI. und XVII. Bezirkes", und bei der am 5. Februar 1900 stattgefundenen Constituirung, wurden folgende Herren in die Veremsleitung für das Jahr 1900 gewählt: Dr. Anton Löwy, I. Vorsitzender; Dr. Alfons Cohn, II. Vorsitzender; Sigmund Schickler, I. Schriftführer; Hermann Schosberger, ll. Schriftführer; Adolf Kohn, Casster; Samuel Kohn, I. Revisor; Bernard Mandelbaum, II. Revisor; Leopold Berger, Moriz Auspitz, Sigmund Frankl, Albert Hesky, Samuel Epstein, Sigmund Weiler, Geza Mandl, Franz Leer, Ausschußmitglieder. Wie wohlthätig dieser Verein wirkt, beweist, daß dieser seit seinem Bestände von nur einem Jahre, täglich 60