Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1900-02-16 · 7 (16.2.1900) · page 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
17 (1900)
Issue
7 (16.2.1900)
Date
1900-02-16
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3020846-3021331-3021339--09633-3034072
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 7 Leite 119 Vr. Dloch's Wvchrnschrift. sammlung, welche in Guth's Restaurant, II, Stefaniestraße stattfand. Der Vorsitzende, Präsident kais. Rath Wilhelm Anninger begrüßte die zahlreich erschienenen Mitglieder und Gäste, unter welchen man den Bice-Präsidenten der israelitischen Cultusgemeinde Landesschulrath Dr. Gustav K o h n mit den Cultusvorstehern Edl. v. Mieses, kais. Rath P o l l a k, Director Sint o n, Bezirksschulrath Dr. Marcus Spitzer, den Gemeinderath Luctan Brunne r, die kaiserlichen Räthe Fluß und Ruzizka, die Commercialräthe Neustadt! und Stiaßny, Ortsschulrath S. H e i t u. A. bemerkte und gab die Eingangs dieses Berichtes erwähnte Enunciation ab. Als erster Redner sprach Hof- und Gerichts-Advocat Dr. Elias gegen die Wahlreform. Der Redner würde jede religiöse Reform mit Freuden begrüßen, findet aber für eine neue Wahlreform keinen zwingenden Grund. Wenn die Gemeinde trachten würde mit den vorhandenen Mitteln auszukommen, wäre sie nicht gezwungen an neue Einnahmsqnellen zu denken. Auf keinen Fall aber dürfen 318 höher Besteuerte dieselben Rechte für sich in Anspruch nehmen wollen, wie 11.800 minder besteuerte Wähler. Die einzige gerechte Basis für eine Steuerreform ist die Personal-Einkommensteuer. Nur auf dieser Grundlage sei es auch dem überzeugungstreuen Juden, welcher nicht mit dem Austritte aus dem Judenthume drohen mag, ermöglicht, sich vor den Willküren der Schätzungscommissionen zu schützen. Commercialrath Stiaßny: Die geplante Wahlreform ist gegen den Zeitgeist und den Geist des Judenthums. In einer Zeit, wo der vierte Stand derart hervorstrebt, ist es unklug, neue Wahlkategvrien zu schaffen. Anderseits werden die jüdischen Wähler jederzeit gerne bereit sein, hervorragende Männer in den Vorstand zu wählen. Gemeinderath Brunner. Wenn der Vorstand der Cultusgemeinde ein gerechtes Steuergesetz machen wird, dann wird er kein neues Wahlgesetz brauchen/ Heute aber empfindet Jeder seine Steuer als eine willkürliche Schätzung. Die Vorlage des Steuerbogens müsse als vollgiltiger Beweis anerkannt werden. Entschieden müssen wir uns dagegen verwahren, daß der Vorstand eine Sorticung seiner Gemeinde-Mitglieder vornehmen will, und thut er dies dennoch, dann werden sich Leute finden, die dagegen in gesetzlicher Form protestiren werden. Die geplante Wohlreform bietet unseren Gegnern eine neue Waffe gegen uns, denn während wir im politischen Leben für die weitgehendste Gleichberechtigung eintreten, machen wir in unseren eigenen Reihen Standesunterschiede, und dies schadet dem moralischen Ansehen der Juden. Schließlich fordert Redner den Bereinsvorstand ans. auf den Cultusvorstand energisch einzuwirken, daß er diese Idee fallen lasse. Kaiser!. Rath Ruzizka bittet die anwesenden Mitglieder des Cultusvorstandes um Aufklärung, was den Vorstand der Gemeinde zu solch drakonischen Maßregeln veranlaßt hat. Auch er empfehle die Personal-Einkommensteuer als Basis für eine richtige Steuer-Bemessung nnd gibt der Ansicht Ausdruck, daß 1% der Personal-Einkommensteuer als Maximum genügen dürfte, den Cultusvorstand von seinen materiellen Sorgen zu befreien. Aus diesem Grunde unterstütze er mit Freuden die Vorschläge des Gemeinderathes Brunner. Dr. Meitner bestreitet, daß der Cultusvorstand eine politische Körperschaft sei. Die Hauptaufgabe derselben liege in der Erhaltung und Erweiterung aller wohlthätigen Institutionen und deshalb könne es der Wählerschaft ganz gleichgiltig sein, auf welche Weise sie die Mittel hiezu beschaffen will. Wir Juden müssen es nur dankend ankennen, wenn unsere reichen Glaubensgenossen sich an den Arbeiten unserer Gemeinde activ bethätigen wollen. Dr. Zins sprach sich principiell gegen das Vorhandensein und unlsonrehr gegen die Neuschaffung von Wahlkörpern oder Wahlc u r i e n bei politischen Wahlen aus und hält dieselben nicht für vereinbar mit den Traditionen des Judenthums, er hält jedoch die vom Cultusvorstande geplante Einführung einer Wählercurie der Hochbesteuerten nicht für eine Politische, sondern für eine finanzpolitische Maßregel, deren Bedeutung überschätzt wird. Die finanzielle Lage der Cultusgcnreinde sei eine sehr ungünstige und gefahrdrohende und die Hochbesteuerten hätten aus eigenem Antriebe sich mit der Erweiterung des Wahlrechtes auf die sogenannten Fünfguldenmänner, mit der unvermeidlichen bedeutenden V er m e h r u n g'd e r Mitglieder des Cultusvorstandes und — was hier hauptsächlich in Betracht kommt — mit einer wesentlichen Erhöhung des Cultus st euer maxim ums und ihrer eigenen B e st e u e r u n g jedoch unter der Bedingung einverstanden erklärt, daß eine eigene Wahlcurie der Hochbesteuerten geschaffen werde, die es den Letzteren ermöglichen würde, s e l b st an der Verwaltung der Cultusgemeinde-Angelegenheiten und an den Arbeiten des Cultusvorstandes angemessenen thätigeu Antheil zu nehmen, ohne sich einem Wahlkampfe und Allem, was derzeit damit zusammenhängt, aussetzen zu müssen. Es könne nicht geleugnet werden — meinte Dr. Zins — daß der Standpunkt der Höchstbesteuerten ein billiger und loyaler ist, und daß sowohl die Erhöhung ihrer Beiträge als ihr persönliches Mitarbeiten sowohl vom finanziellen Standpunkte als im Interesse der Erhaltung und Kräftigung des jüdischen Stammesbewußtseins und der Zusammengehörigkeit eben bei den wirthschaftlich und social Höchststehenden — bei denen sie gerade zum Schaden der Allgemeinheit im Schwinden begriffen find — im höchsten Maße wünschenswerth und anzustceben sei. Es müsse also ein Modus gefunden werden, sowohl das allgemeine Wahlrecht zu wahren, als eine A nzahl von Mandaten den Höchst besteuerten kampflos zu sichern. Nachdem Redner noch die Schaffung von Virilst i m m e n erwog, für die er sich jedoch nicht erwärmen könne, machte er die Anregung, daß nicht eine Wählercurie, sondern eine Curie der Wählbaren für die Höchstbesteuerten, also eine t h e i l w e i s e Einschränkung nicht des a c t i v e n, sondern des passiven Wahlrechtes unter Aufrechthaltung und sogar Erweiterung des allgemeinen activen Wahlrechtes geschaffen werde und zwar so, daß s ä m m t l i ch e ein Steuermininlum von fünf Gulden leistenden Wahlberechtigten den gesammten etwa aus 48 Mitgliedern bestehenden Cultusvorstand wählen und jeder Wähler unter den sonstigen gesetzlichen und statutarischen Bedingungen sowohl das active als das passive Wahlrecht beibehält, jedoch nur mit der — praktisch ohnehin nicht sehr bedeutungsvollen — Einschränkung, daß ein gewisser Per centsatz, etwa der vierte Theil des gefammtenCultusvorstandes, aus der Mitte der mindestens eine.bestimmte hohe Cultussteuerquote entrichtenden, die übrigen aber aus der G e s a m m t h e i t der Wahlberechtigten gewählt werden. Hiedurch glaubt Redner ein Compromiß der gegensätzlichen Anschauungen und eine Förderung der Jntereffen der Cultusgemeinde zu ermöglichen. Commercialrath N e u st a d t l bemerkt, daß die Steuerbemessung mit der Wahlreform nichts zu schaffen habe. Er erblicke in der Schaffung von Curien keine Gefahr für unsere Gemeinde, umsoweniger, als auch den Minderbemittelten die Möglichkeit geboten werden soll, an der Verwaltung unserer Gemeinde theilzunehmen. Landesschulrath Dr. Gustav K o h n freut sich, der heutigen Versammlung die gewünschten Aufklärungen geben zu können. Die Frage, um die sich die Discussion dreht, sei eine finanziell ethische. Ethisch, weil es der Vorstand als Hauptaufgabe betrachte, das Judenthum nicht nur zu erhalten, sondern auch zu heben. Es müsse Jedem, der ernst Mitarbeiten will, hiezu Gelegenheit geboten werden und deshalb müsse man nach oben und nach unten gehen, müffe man dem armen, wie dem reichen Manne die Möglichkeit bieten, an dem gemeinsamen Werke mitthun zu können. Demselben Gedanken entspringe daher auch die Absicht, auch die Mitglieder der Schätzungscommiffionen aus freier Wahl hervorgehen zu lassen. Es sei ferner geplant, eine Art Repräsentanz zu schaffen, mit etwa 150 Mitgliedern, welche, ebenfalls aus freier Wahl hervorgegangen, berufen sein soll, die Jntereffen der Gemeinde mitzuberathen. Rudolf Fuchs bezeichnet es als ein Unrecht, wenn man den 13.000 Wählern, die bis nun 24 Vorstandsmitglieder gewählt haben, nunmehr 12 Mandate wegnehmen will. Die Cultusgemeinde solle blos Cultussteuer verlangen und die Wohlfahrtseinrichtungen der Chewra-Kadischa überlaffen. Auch Adv.-Cand. Dr. JakobKohn vertritt die Ansicht, daß die Cultusgemeinde ein Steueraber kein Wahlpriucip ausstellen solle, wenn sie Geld benöthigt. Bezeichnend für die Aufnahme der geplanten Wahlreform in der jüdischen Bevölkerung sei

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.