Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 17 (1900)
- Issue
- 6 (9.2.1900)
- Date
- 1900-02-09
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 104 Ar. Bloch's Wochenschrifl. Nr. 6 Eine ganze Reihe von Rednern — so die Herren P i ck, I. S. Kraus, Dr. Singer, Dr. Popper n. m. a. — sprachen noch, mehr über den Zionisnms und den Sinke von Kladno, als iibcr den Einfluß der letzten Ereignisse auf die czechisch-jüdischen Bestrebungen und nach jeder Rede erscholl brausender Beifall, der also mehr den hübsch vorgebrachten Worten, als den oft grundverschiedenen Anschauungen oelten konnte. sDer Einfluß der — bis auf Weiteres letzten — Ereignisse auf die Juden in Böhmen ist klar zu Tage getreten: Antigojismus auf ganzer Linie. Und er kann nicht schaden, er macht mißtrauisch und bewahrt vor Täuschungen. —i—. ( Vom Jahrmarkt des Lebens „Ein einziger Jude verhindert mit Hilfe des „Gesetzes" eine zu 97 Percent katholische Gemeinde für die religiösen Interessen einer Million Katholiken eine materielle Beisteuer zu leisten" — so war Sonntag im „Vaterland" zu lesen und wenn auch der Artikel, in welchem dieser Satz stand, von dem Widerstande der Ultramontanen gegen die Leichenverbrennung handelnd, uns gar nicht weiter berührt, so darf doch der in demselben befindliche Satz, der vom „Juden" spricht, nicht unwidersprochen bleiben. Daß der Antrag des Herrn Lucian Brunner, Kirchenbauten nicht aus allgemeinen Steuergeldern zu subventioniren, im Gesetze begründet war, hat der höchste aus unabhängigen Männern und gutgläubigen Christen zusammengesetzte Gerichtshof in unwiderleglicher Weise in wiederholten Urtheilen dargethan und daran kann die lächerliche Haltung des „Vaterland", welches seinem Unwillen in der kleinlichen Weise Ausdruck gibt, daß es das Wort „Gesetz" unter Anführungszeichen abdruckt, nichts ändern. Der Jude hat also nur das Gesetz zu Ehren gebracht und was die Gesinnungsgenossen des „Vaterland" anstrebten, wäre demnach gegen das Gesetz gewesen. Nickt der „einzige Jude", sondern das Gesetz hat es verhindert, daß Steuergelder, zu welchen Protestanten, Orthodoxe (Griechen) und Juden ganz ebenso — vielleicht sogar im Verhältnisse mehr als Katholiken — beitragen, blos für die an sich noch so berechtigten Interessen einer einzigen Confession verwendet werden. Die Herren, welche auf diese Weise fremde Gelder für einen speciellen Zweck verwenden wollten, hätten ja die Sache vereinfachen können, sie hätten nur beantragen müssen, daß die Gemeinde für alle religiösen Zwecke im Verhältnisse zur Bekennerzahl zu sorgen bereit ist, und so wäre dem Anträge Brunner's die Spitze abgebrochen gewesen, ohne daß das Gesetz verletzt worden wäre. Allein zu einem so gerechten Anträge fehlte es den Gegnern Brunner's an Gerechtigkeitssinn und so blieb allerdings der „einzige Jude" auf dem gesetzlichen Standpunkte und seine Gegner — auf dem ungesetzlichen. Wir machen jedoch durchaus kein Hehl daraus, daß wir nicht besonders erbaut davon sind, daß gerade Herr Lucran Brunner die erste Anregung gab, wenn es auch dem Juden nur zur Ehre gereicht, daß bei ihm der gesetzliche Sinn mehr gilt als das politische Interesse. * * * Arische Leistungen in der abgelaufenen Woche, die in den antisemitischen Blättern verzeichnet werden, sollen unseren Lesern nicht vorenthalten bleiben. Da finden wir „einen geriebenen Gauner" (Lackermeier), eine „traurige Familiengeschichte", einen Mann Namens Kern, der seine Frau so mißhandelt, daß sie an einer Gehirnerschütterung erkrankt, den „Concurs eines Fürsten", einen „Einbrecher mit dem Messer" u. dgl. m. Die antisemitischen Blätter, die der geringsten Notiz, in welcher von einem Juden die Rede ist, den Titel „jüdisch" voranstellen, unterlassen es natürlich, den Ausbrüchen der Rohheit und Gemeinheit und dem Leichtsinn eines jungen Fürsten die ihnen gebührende Stammes¬ und Confeffionsbezeichnung voranzusetzen. Wir wollen ihrer „Gedächtnißschwäche" zu Hilfe kommen und werden es auch in künftigen Fällen immer thun, damit sie nicht blos die Splitter im Auge des Nächsten, sondern auch die Balken in ihren eigenen Augen — nicht übersehen. Das wird ihnen eine gute Lection sein. Entwurf eines Steuerregnlativ für die israelitische Cultusgemeinde in Wien. Herr Gemeinderath Lucian Brunner sendet uns folgenden -Entwurf für das Steuerregulativ der israelitischen Cultusgemeinde mit sehr beachtenswerthen Bestimmungen und Normen, die wir hiermit zur Discussion stellen. Die israelitische Cultusgemeinde in Wien erhebt zur Deckung ihrer durch eigene Einnahmen nicht bedeckten Ausgaben eine Cultnssteuer (Umlage), deren Höhe sich nach den jeweiligen Bedürfnissen der Gemeinde richtet. Hiesür gelten folgende Bestimmungen: Steuer Pflicht. Steuerpflichtig ist jede dauernd in Wien ansässige Person israelitischer Confession, welche eigenes Einkommen besitzt. Wenn jedoch mehrere solcher Personen in gemeinschaftlichem Haushalte leben, so hat der Haushaltungsvorstand die Pflicht, die betreffende Steuer aus dem gesammten gemeinsamen Einkommen zu entrichten. Als steuerpflichtig gilt das reine Personaleinkommen. Steuersatz. Von dem ermittelten Einkommen ist die Cultussteuer für alle Steuerpflichtigen im gleichen Maß ft abe (keine Progression) zu entrichten mit nachstehenden Ausnahmen: B e g ü n st i g u n g e n. Die verheirateten Personen oder solche Ledige, welche nachweisbar für ihre Angehörigen den Unterhalt zu bestreiten haben, erhalten einen Nachlaß, und zwar: bei einem Einkommen von K. 2001—2500 mit 50 Percent „ „ „ „ „ 2501-3000 „ 40 „ „ „ „ „ „ 3001-3500 „ 30 „ „ „ „ „ 3501-4000 „ 20 „ „ „ „ „ „ 4001-5000 „ 10 Von einem höheren Einkommen findet ein Nachlaß nicht statt. Außerdem kann in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen eine weitere Erhöhung des Nachlasses, eventuell eine gänzliche Befreiung der Steuerpflicht stattfinden. Steuerbefreiung. Gänzlich befreit von der Umlagepflicht für Cultuszwecke sind jene Personen, welche ein Einkommen unter 2000 Kronen besitzen. Steuer-Maximum. Der Steuersatz wird im Maximum mit 2 Percent des Einkommens festgesetzt. Auch kann eine 1 Percent übersteigende Umlage nur in einer Sitzung des Cultusvorstandes beschlossen werden, in welcher zwei Drittel der Vorstandsmitglieder anwesend sind und von diesen zwei Drittel für diesen Beschluß stimmen. S t e u e r e r m i t l l u n g. Jede Section der Cultusgemeinde bildet einen Steuerbezirk. Für jeden Bezirk wird die Einschätzungscommission bestellt, und außerdem wird für den gesammten Gemeindebezirk eine Berusungscommission gebildet (durch Wahl oder Ernennung). Jeder Steuerpflichtige ist verpflichtet, 30 Tage nach erfolgter Kundmachung auf einem ihm zugesandten Formular sein Steuerbekenntniß einzureichen. Dasselbe hat nur die Summe des Einkommens ohne nähere Specification zu enthalten und haben diejenigen Personen, welche auf eine Begünstigung Anspruch zu haben glauben, dies auf dem Bekenntnißsormular zu vermerken. Erachtet die Einschätzungscommission das Bekenntniß des Steuerpflichtigen als ungenügend, so kann sie selbstständig eine Erhöhung vornehmen und hat sie hievon den Steuerpflichtigen unter Angabe der Gründe und Merkmale in Kenntniß zu setzen. Dieser kann eine persönliche Vorladung verlangen, welchem Begehren behufs Auskunftsertheilung stattgegeben werden muß. Wenn der Censit die erhöhte Vorschreibung nicht anerkennt und eine Einigung mit der Commission nicht stattfindet, so kann er unter Angabe der Gründe an die Berufscommission recurirren. Diese entscheidet endgiltig. Die Vorlage der staatlichen Vorschreibung für die Personaleinkommensteuer gilt jederzeit als vollgiltiger Beweis. Unterlassung. Unterläßt der Steuerpflichtige, sein Bekenntniß rechtzeitig einzureichen, so bestimmt die Einschätzungscommission die Höhe des Einkommens endgiltig und steht demselben hiegegen ein Recursrecht für das betreffende Jahr nicht zu. Strafbestimmungen. Stellt es sich durch eine offenkundige Thatsache heraus, daß ein Steuerträger sein Einkommen zu gering angegeben hat, so ist derselbe pflichtig, eine Nachzahlung auf 10 Jahre zurück der zu wenig bezahlten Summe zu leisten. Zur Warnung unserer Glaubensgenosien 1 Das „Deutsche Volksblatt" veröffentlicht in seiner gestrigen Sonntagsnummer unter der Ueberschrift: „Millionen für — Hilsner" einen Aufruf zu Geldsammlungen, der angeblich von der „Oesterreichisch-israelitischen Union" an hervorragende Juden versendet wird.