Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 17 (1900)
- Issue
- 4 (26.1.1900)
- Date
- 1900-01-26
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 62 Dx. Bloch's weiber-Wissen über akademisches Studium geht. Und nun soll der Wahlkörper der Intelligenz zur Wahl schreiten, da wird ihnen freilich bange und sie greifen nach einem Strohhalm, um sich zu retten. Nach einem Strohhalm? Wenn wir eine ehrliche Regierung haben, welche die Protection der Herren Dr. Lueger, Dr. Geßmann und Gregorig mit Ernst Schneider nicht bedarf — und wir glauben das jetzige Ministerium stellt eine solche dar — dann ist das Auskunftsmittel des „Magistrates" wirklich nur ein Strohhalm. Mochte auch der Statthalter Mangels einer Weisung von Oben bisher noch keine Meinung haben, weil es keine definitiven Minister gab, die sie ihm hätten zugehen lassen, so kann er wohl seither zu einer bestimmten Ansicht gelangt sein und da man allen Grund hat, dem jetzigen Ministerpräsidenten und Leiter des Ministeriums des Innen: volles Vertrauen zu schenken, daß er nach keiner Richtung hin ein Unrecht wird begehen lassen, so darf man wohl annehmen, daß das Ministerium die Steuergesetzgebung nicht wird ad absurdum führen lassen, um den Christlich-Socialen den Gefallen zu thun, ihnen eine Wahlsieg-Assecurauz zu bewilligen und daß es dem Wahlrecht der Wiener Gemeinde nicht eine Interpretation wird unterschieben lassen, welche das tiefste Mißtrauen nicht nur bei den freisinnigen Deutschen, sondern bei allen Nationen Hervorrufen müßte, die bereits zum größten Theile die Gemeindewahllisten unter Einbeziehung der Personal-Einkommensteuerpflichtigen haben anlegen lassen. Bei allem Vertrauen jedoch in das Cabinet Körber, dürfen die Wähler die Hände nicht in den Schoß legen und blindlings sich darauf verlassen, daß ihnen „von Oben" ihr Recht zugesprochen werden muß. Sie müssen sich auch dies Recht zu erkämpfen wissen, sie sollen nicht ruhen noch rasten, bis es ihnen ganz unzweideutig zugesichert worden ist; sie dürfen nicht ermüden, ihre Rechtsüberzeugung mit vollstem Nachdruck kundzugeben; sie sind verpflichtet, von allen gesetzlichen Mitteln Gebrauch zu machen, um das Wahlunrecht zu hintertreibeu, das Wahlrecht sicher zu stellen; und es liegt ihnen ob, die Agitation in der energischesten Weise zu betreiben, daß Jeder, dem sein Wahlrecht geraubt werden soll, sich aufs Aeußerste wehre und sein Recht erstreite. Gerade in unseren Kreisen ist die Zahl Derer eine sehr große, die von dem neuesten Streich der Antisemiten getroffen und verhindert werden sollen ihr Wahlrecht auszuüben. Wer sich seines Rechtes nicht wehrt, verwirkt es und ist seiner nicht werth. Es warte Keiner bis Andere es für ihn erkämpfen, Jeder hat selbst die Pflicht mit zu thun und wenn bei den kommenden Gemeinderathswahlen nur ein Stück von der Basis abgebröckelt werden könnte, auf welche die Christlich-Socialen sich noch stützten, so ist ein gutes Werk gethan, zu dem Jeder von uns freudig seine Kraft, seine Thätigkeit, sein Recht in den Kampf stellen muß. A. Wiener. Pfarrer Deckert und unsere Milchfrau. Die Schnurpfeil, die uns seit Jahren aus ihrem Dorfe die Butter und Milch ins Haus bringt, ist eine rechtschaffene und achtbare Frau. Sie hält auch sehr viel auf Bildung; denn ihr Sohn besucht das Gymnasium in der Stadt und ihre Tochter erhält Clavierunterricht. Des Abends liest sie ihre Zeitung und Sonntag Nachmittags ein Buch. Sie sucht sich nicht nur wirthschastlich, sondern auch geistig vorwärts zu bringen. Als sie gestern wieder zu uns kam, war sie merklich betrübt. Theilnehmend fragten wir sie nach der Ursache ihrer schlechten Stimmung. Ach, meinte sie, da wäre eine traurige Geschichte zu erzählen. Ihre beste Kuh hätte plötzlich den Dienst versagt und wolle keine Mllch mehr geben. Wochenschrift. Ar. 4 Wir riethen ihr, den Thierarzt zu rufen. „Ach," sagte sie traurig, „da kann der Thierarzt nicht helfen. Die Kuh ist verhext." Wir gaben uns alle Mühe, der guten Frau ihren Glauben auszureden, aber unsere Ueberredungskunst prallte an ihrer felsenfesten Ueberzeugung ab. Sie huldige durchaus nicht dem Aberglauben, sagte sie, denn sie sei eine gebildete Frau, aber die Existenz der Hexen dürfe man nicht leugnen. Sie hätte erst neulich in .einem schönen Buche gelesen, daß in früherer Zeit viele Tausend Frauen wegen Hexereien verbrannt worden seien, nachdem ihnen von gelehrten Richtern ihre Schuld nachgewiesen worden wäre. Selbst fromme Päpste hätten die Hexen verfolgt, und das wäre ganz gewiß nicht geschehen, wenn es keine gäbe. „Das müssen Sie doch einsehen," so schloß die Frau Schnurpfeil ihre Beweisführung, „daß niemals eine Hexe hätte verbrannt werden können, wenn keine dagewesen wäre, und es sind doch — das hat auch mein Sohn, der Gymnasiast, zugegeben. — viele Tausende verbrannt worden." Ei, das waren ja „historische Zeugnisse", die Frau Schnurpfeil da vorbrachte — historische Zeugnisse, die ebenso vollwerthig waren, wie die des „hochgelehrten" Herrn Pfarrer Deckert, die er letzthin vor Gericht producirte in Vertheidigung der confiscirten Schrift über den Ritualmord. Es ist gar nicht nöthig, meint Herr Deckert, den Juden den Gebrauch von Christenblut zu rituellen Zwecken aus dem Talmud nachzuweisen, da wir historische Zeugnisse dafür haben, daß Inden Ritualmorde verübt haben. In der That, man hat zahlreiche Juden wegen solcher Greuelthaten verbrannt, ebenso wie man zahlreiche Christenfrauen verbrannt hat, weil sie, nach der Bulle des Papstes Jnnocenz VIII. mit Hilfe des Teufels „die Geburten der Weiber, die Jungen der Thiere, die Früchte der Erde, die Trauben der Weinberge, das Obst der Bäume, ja Menschen, Haus- und andere Thiere, Weinberge, Baumgärten, Wiesen, Weiden, Körner, Getreide und andere Erzeugnisse der Erde durch zauberische Mittel vernichtet hatten". Wenn unsere Milchfrau Recht hat mit der Behauptung, daß es wohl Hexen geben müsse, weil man ja sonst keine verbrannte, so hat auch der Herr Deckert Recht, wenn er die in früheren Zeiten erfolgte Hinrichtung von Juden als vollwichtige „historische Zeugnisse" für den Ritualmord anführt, und es ist dann auch wahr, daß sie Hostien geschändet haben (eine Schandthat übrigens, die man von katholischer Seite ja auch den Lutheranern und anderen Ketzern nachsagte), denn wie wäre sonst zum Beispiel der brave Joachim von Brandenburg dazu gekommen, im Jahre 1510 in Berlin 30 Juden wegen sothaner Schandthaten und zur größeren Ehre Gottes und zur herzinnigen Erbauung einer frommen Christenheit verbrennen zu lassen? Was unserer Milchfrau recht ist, ist dem Herrn Deckert billig. Sehen wir uns einmal ein solches historisches Zeugniß näher an und blättern wir zu diesem Zwecke in dem Buche der Geschichte zurück. Wir betreten einen düsteren, unheimlichen Raum, in dem sich allerlei seltsame Geräthschaften befinden. An einem großen, mit schwarzem Tuch behangenen Tische sitzen mehrere Männer in langen Talaren. Ein junges Weib ist angeklagt, mit dem leibhaftigen Teufel fleischlichen Umgang gehabt und mit Hilfe ihres höllischen Buhlen die Kuh eines Rathsherrn derart verzaubert zu haben, daß sie ein Kalb mit zwei Köpfen zur Welt brachte. Man hat bereits die Hexenprobe bei ihr vorgenommen und sie kreuzweise gebunden und ins Wasser geworfen. Die Probe ergab ihre Schuld, da sie trotzdem nicht gestand, wurde der erste Grad der Folter gegen sie angewandt. Auch jetzt wollte sie noch nicht gestehen. Der ihr bestellte Anwalt — denn in einem Lande, in welchen die Gerechtigkeit im Namen Gottes geübt wird, treibt man die Humanität so weit, selbst einer Hexe einen Anwalt zu geben — hat darauf hingewiesen, daß die Beschuldigte nach seinem Dafürhalten das Böse, dessen man sie bezichtige, nicht gethan habe, da er genau wisse, daß sie zu allen Zeiten gottesfürchtig, züchtig, ehrbar und fromm, dem Bösen aber jederzeit abhold und feind gewesen sei. Ganz sicherlich habe sie niemalen mit dem Bösen ein Bündniß gehabt. Die warme Vertheidigung erregte das Entsetzen der Richter. Ganz sicher steht auch der Anwalt mit dem Teufel im Bunde, wie könnte er sich sonst dieser Hexe annehmen? Als hochverdächtig wird auch er in den Thurm geworfen, und an der Beschuldigten wendet der Henker den zweiten Grad der Tortur