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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1900-01-05 · 1 (5.1.1900) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
17 (1900)
Issue
1 (5.1.1900)
Date
1900-01-05
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 1 Vr. Bloch's Wochenschrift. Seite 5 samen Herrschaft die größere Hälfte der pfälzischen Lande mit der Hauptstadt Heidelberg erhielt.") Ruprecht I. hat sich aber allezeit als ein hochsinniger Beschützer der Juden bewährt?* * * * S * * 8 * * II) und die bloße Thatsache, daß er zur Zeit des „schwarzen Todes'' (1349) den aus Speyer und Worms Geflüchteten in Heidelberg und anderen Städten der Pfalz gastliche Aufnahme gewährte,") ist ausreichender Beweis, daß er unmöglich sechs Jahre zuvor so grausam gegen die Juden seiner Herrschaft gewüthet haben kann. Zudem erscheint es völlig ausgeschlossen, daß Ruprecht I., ein Herrscher von so „glänzenden Regenten-Eigenschaften, an dessen Namen keine entehrenden Handlung haftete"2") derart skurrillen Wunderglaubens, und noch dazu des Wahnwitzes fähig gewesen sein sollte, vom Kaiser „die Erlaubniß, die Juden im ganzen Deutschland martern zu dürfen", Mordwüthig zu erbitten. Kennzeichnet sich diese Ungeheuerlichkeit als die Ausgeburt einer überhitzten Mönchs-Phantasie, so steht anderseits documentarisch fest, daß Kaiser Ludwig IV. gerade aus Anlaß dieser Blutbeschuldigung sich der Juden jener Landstriche schützend annahm. In einer Urkunde 2|) d. d. Mergentheim, 15. Mai 1343, belobte er die Stadtbehörden von Speyer für den Schutz, den sie den in ihrer Mitte und in der Umgegend ansässigen Juden zu Theil werden ließen, und fordert sie auf, „alle Juden, es sei auf dem Lande, in der Stadt oder wo sie dessen nöthig haben, wider Jedermann, wer er sei oder wie er genannt wird, zu schirmen und nicht zu gestatten, daß sie Jemand angreift oder irgendwie beschwert." Die Datirung der Urkunde, welche wenige Wochen nach dem Geschehniß von 1343 erging, und die Thatsache, daß dasselbe in der Diöcese Speyer 22), zu der Wachen heim, Lambsheim, Neustadt und Germersheim gehörten, sich zugetragen hat, läßt keinen Zweifel, daß die ") Vgl. Wille, Ruprecht I. in „Deutsche Biographien" Bd. XXX S. 335. Rudolf II. kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil er zwei Jahre zuvor (2. Juli 1341) seine Lande dem Kaiser Ludwig IV. auf vier Jahre, also bis 1344, übergeben hatte (vgl. Riezler 1. o. S 455). Ebensowenig kann Ruprecht der Jüngere, der sich übrigens später als Alleinherrscher zunächst den Juden gewogen zeigte (vgl. Stern, König Ruprecht von der Pfalz j^Kiel 18981 S. X) gemeint sein, da dieser damals Achtzehnjährige in der Oberpfalz mit dem Sitze Amberg regierte (vgl. Häusser 1. c. und vor Allem da Joh. v. Winterthur den Herzog von Heidelberg ausdrücklich einen Bruder sohn des Kaisers ülinrn fratris imperatoris) nenntwas für Ruprecht I., nicht aber für Ruprecht den Jüngeren zutrifft. 18) Vgl. Löwenstein, Geschichte der Juden in der Kurpfalz (Frankfurt a. M. 1895) S. 15; Wille 1. c. S. 337: „Die Judenschaft verehrte in Ruprecht I. einen gerechten, humanen Beschützer." ") Koch und Wille. Regesten der Pfalzgrafen am Rhein (Innsbruck 1887) Nr. 2608. Vgl. Häusser 1. e. S. 161; Wiener 1. e. S. 309; Löwenstein 1. e. S. 5; Rübling, Die Judengemeinden des Mittelalters (Ulm 1896) S. 292 Dieses sein Verhalten offenbart, wie Ruprecht über die Brunnenvergiftungs-Anklage selbst geurtheilt hat, und die Thatsache, daß diese Anklage auch über zahlreiche jüdische Gemeinden der Pfalz Tod und Verderben bringen konnte (vgl. Löwenstein 1. e. S. 3 ff.), beweist keineswegs das Gegentheil, denn auch mächtigere Fürsten, der Papst und der Kaiser, sind dem Wahnsinn der Massen damals erfolglos entgegengetreten. In gleicher Weise erklärt es sich, daß Ruprecht die Verfolgung des Jahres 1343 nicht zu hindern vermochte, zumal zwischen der angeblichen. Ermordung (13. April) des Eremiten Ludwig sowie der wohl erst einige Tage später erfolgren Auffindung der Leiche und der Hinschlachtung der Juden von Wochenheim (19 April) nur wenige Tage lagen, also die „Volksjustiz" sehr schnell gearbeitet hat. ehe Ruprucht davon erfahren haben mochte. *0) Vgl. Häusser 1. c. S. 185. Bekanntlich ist Ruprecht L der Begründer der Heidelberger Universität, und es ist nicht uninteressant zugleich für seinen Gesinnungsadel kennzeichnend, daß der Pfalzgraf Veranlassung nahm, den Studenten unter Androhung von Geld- und Karzerstrafen Mißhandlung oder Beleidigungen der Juden zu verbieten (vgl Winkelmann, Urkundenbuch der Universität H. fHeidelberg 18861 I, S. 19). ") Vgl. Winkelmann, Acla imperii inedita (Innsbruck 1885) II S. 388 Nr. 640; Hilgard, Urkunden z. Gesch. d. Stadt Speyer (Straßburg 1885) S. 425 Nr. 474. ") Nach Joh. v Viktring fand der „Mord" nicht, wie Joh. v« Winterthur angibt, „bei Worms", sondern „auf speyerischem Gebiete (in territorio Spirensi)" statt. Die Notiz der Oxforder Machsor-Handschrift (vgl. oben Anm. 4) beweist, daß sich die Verfolgung auch auf Speyer erstreckte. an die angebliche Ermordung des Eremiten Ludwig geknüpfte Verfolgung das Eingreifen des Kaisers veranlaßt hat 23) Noch nachdrücklicher und erfolgreicher nahm sich Kaiser Ludwig IV drei Jahre später (1346) der von gleicher Anklage bedrohten Juden seiner Hauptstadt M ü n ch e n an -‘) Auf einem Krautacker bei der Stadt war der zerfleischte Leichnam eines Knaben Namens Heinrich gefunden worden. Die Eltern beschuldigten die Juden des Mordes und forderten vom Kaiser deren Bestrafung, wurden aber abgewieseu. Trotzdem überfiel der Pöbel die Häuser der Juden, plünderte einige und mißhandelte ihre Bewohner. Große Volksmengen strömten nach der Stätte, wo die Leiche gefunden ward, und errrichteten dort neben Buden und Baracken, den vielverheißenden Anfängen eines künftigen Wallfahrtsortes, eine Capelle für den „heiligen Heinrich". Nachdem seine Verwarnungen fruchtlos geblieben, befahl Kaiser Ludwig die Capelle niederzureißen, verbot den Cultus und die Zusammenrottungen, drohte mit schwerer Ahndung, falls die Juden belästigt würden, und erstickte so den Schwindel im Keime, ehe größeres Unheil angerichtet war.2ä) Nach dem Münchener „Fall" verstummt die Blutbeschuldigung, um erst gegen Ende des XIV. Jahrhunderts von neuem aufzutauchen, wenigstens wird erst um diese Zeit wieder davon berichtet. Die Erklärung liegt nahe: Die Mordwuth und Raubgier hatten in der Anklage der Brunnenvergiftung wirksamere Vorwände gefunden, und von den scheußlichen Metzeleien, welche die Würgerbahn des schwarzen Todes begleiteten oder seinen Schrecken voraueilten, waren im ganzen südlichen, westlichen und nördlichen Europa nur so spärliche, armselige, verarmte Reste der jüdischen Gemeinden verschont geblieben, daß sie die Habsucht nicht zu reizen vermochten, zumal geistliche und weltliche Gewalten in der „friedlichen" Ausplünderung der wieder Aufgenommenen geschäftig wetteiferten. Erst als der Giftwahn gewichen war, oder doch seine Zugkraft eingebüßt hatte und die Juden zu Wohlstand zu gelangen begannen, griff mau abermals zu dem bewährten Mittel der Blutanklage. Sie erscheint wieder im Jahre 1388, und zwar berichtet ein anonymer Chronist,26) daß die Juden in Böhmen, Mähren und Oesterreich mehrere Kinder ermordet hätten, weshalb in allen drei Ländern viele von ihnen verbrannt worden seien. Einziger Schuldbeweis war, wie der Chronist, so lakonisch er sonst erzählt, hervorhebt, das allen Mordthaten gemeinsame Wunder, daß von keinem der ermordeten Kinder Blut geflossen sei! Dieses famose Detail genügt, um die Glaubwürdigkeit des Gewährsmanns und die Thatsächlichkeit seines Berichtes zu kennzeichnen. 2'j Ein Jahr später (18. April 1389) brach über die Judenschaft in Prag jene gräßliche Verfolgung herein,28 > welche nach der Zerstörung ihrer Häuser, Synagogen und Schulen ihre fast vollständige Niedermetzelung zur Folge hatte. Den Vorwand bildete nicht eine B utbeschuldiguna, 33) Der Schauplatz der von der Erfurter St. Peters-Chronik berichteten Vorgänge (vgl. oben Anm. 4) war nicht die Diöcese Speyer auch nicht der Speyergau. u) Des Geschehniß berichten, einander ergänzend, Joh. v. Wint>rthur (ed. Wyß S. 231 fg., Freuler S. 334 kg) und Räder Bavaria sancta (Augsburg 1714) II S 378. beide mit wüthigen Ausfällen gegen die „gottlose Handlung" des Kaisers, der wegen dieses „abscheulichen Werkes" seinen Untergang gefunden habe! 25) Vgl. Steub, Altbayerische Culturbilder (Leipzig 1869» S. 75 kg.; Taußig, Gesch. d. Juden in Bayern (München 1874) S. 84; Riezler I. o. S. 524 kg.; Strack, der Blutaberglaube in der Menschheit S. 125. 2#) Chronicon Anonymi bei Dobner, Monumenta historiea Bollern. (Prag 1764 kg.) IV S. 21. Vgl. Herrmann, Gesch. d. Israeliten in Böhmen (Prag 1819) S. 30; (Wertheimerj die Juden in Oesterreich (Leipzig 184*) S. >74. ") Derselbe erweist sich schon dadurch als verdächtig, daß alle Chronisten davon schweigen, was bei einer Verfolgung, die sich über Böhmen, Mähren und Oesterreich erstreckt haben soll, mindestens auffallend wäre. 38) Vgl. die umfangreiche Literatur in der vortrefflichen Zn sammenstellung bei Salfelo, das Martyrologium S. 307 Anm.

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