Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1900-01-05 · 1 (5.1.1900) · page 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
17 (1900)
Issue
1 (5.1.1900)
Date
1900-01-05
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
89% known words query
IRI
…/3020846-3021331-3021333--09512-3033945
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seite 4 Vr. Blockes Wochenschrift jcrimrtliiqgr^ggroaaiMw Nr. 1 schaft festgestellt haben, stimmen barm überein, daß bei sorgfältigerer, intensiverer Cultur der Boden das Vielfache des j-tzigen Ertrages bringen könnte, und auch dort, wo eine derartige Methode angewendet wird, thatsächlich bringt. Um nur wenige Beispiele anzuführen (wir kommen später hierauf genauer zurück), so werden in Deutschland 16 Tonnen Weizen durchschnittlich per Hektar geerntet. General Sir A. Cotton erntete nach seiner verbesserten Methode 8 Tonnen; in Deutschland werden im günstigsten Falle 18 Tonnen Kartoffeln (im Durchschnitt nur 9'5) Per Hektar geerntet, General Cotton erzielte 80 Tonnen, ein anderer Oekonom sogar 100 Tonnen! *) Ein Verfaffer berechnet, daß bei rationeller Cultur die Fläche, welche heute von Hessen mit Roggen und Weizen bebaut wird, genügen würde, um die Bevölkerung von ganz Deutschland mit Brot zu versehen. Wie dies geschehen kann, wird später dargelegt werden. Im nächsten Arttkel wollen wir die Frage behandeln, ob auch für Galizien der Satz zuttifft, daß die Lösung der socialen Frage vom Lande aus zu geschehen hat. Die Blutlüge- Von Dr. Hirsch-Hildesheimer in Berlin. VI?*) Ludwig IV. der Bai er hat noch zweimal seine kaiserliche Autorität zum Schutze der von Blutanklagen heimgesuchteu Juden eingesetzt. In einem der beiden Fälle konnte dies erst, nachdem, wie in Ueberlingen, die Raserei bereits zahlreiche Opfer gefordert hatte, geschehen, um ferneren Morden Einhalt zu thun; im zweiten gelang es seinem energischen Eingreifen, das drohende Urtheil noch rechtzeitig abzuwehren. „Im Jahre 5103, am Sabbath den 24. Nissan (l9. April 1343) wurden die Mitglieder der Gemeinde Wachenheim, in derselben Woche die von L am b s he im, sowie die von Neustadt bei Speyer und am Sabbath Neumond Jjar (26. April) die Kranken, welche in Germersheim untergebracht waren, mit allen dort anwesenden Gesunden verbrannt", so berichtet das Nürnberger Memorbuch ') über eine blutige Verfolgung?) welche nicht auf die genannten Städte der Reinpfalz beschränkt geblieben zu sein scheint, sondern sich auch auf M o s b a ch") und andere Orte*) ausgedehnt hat. Ueber den Vorwand zu diesen Greuelthaten erzählt der bereits erwähnte zeitgenössische Mönchs - Chronist Johann von Wintersthur wörtlich alfo:5) „Im Jahre 1343 am Osterfeste ward bei Worms in einer Höhle im Walde ein Einsiedler von wunderbarer Heiligkeit, wie d e r h e r rl i ch e A u s g a n g seinesLebens auf das Klar st e gezeigt hat,* 2 3 4 * 6) von den Juden getödtet, ja, wie das Gerücht bezeugt, zerrissen, zerfleischt und von Glied zu Glied zertheilt. So ermordet fanden ihn die Leute jener Gegend und begruben ihn unter großer Theilnahme und Trauer. Als das Leiden desselben der Herzog von Heidelberg, der Bruderssohn des Kaise>s Ludwig, hätte, begann er, da er an seinem Körper viele Jahre vorher einen Lupus mit grausem Schmerz ausgehalten hatte, zu ihm, zu dem *) Cotton: Leeture ou Agriculture. **) In dem letzten Attikel muß es statt „Acolin" jedesmal „Acelin", statt „Jemen" „Jenne", statt „Schambery" „Chambery" heißen. ') Vgl. Salfeld, Das Martyrologium rc. S. 69 und 218. 2) Vgl. Wiener, Geschichte der Juden in Speyer, in Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judenthums, XII (1863), S. 205; Riezler, Geschichte Baierns, II (Gotha, 1880), S. 524. 3) Vgl. Salfeld L c. S. 219. 4) Eine Oxforder Machsor Handschttst nennt (vgl. Neubauer, Rev. d. etud. juiv. IV, 1882, S. 29), Speyer und Dürkheim a. H. neben Wachenheim, Neustadt, Germersheim, Lambsheim, und die Reihenfolge läßt darauf schließen, daß es sich um dieselbe Verfolgung handett. Das Massacre in Nöttingen, Aub, Tauberbischofsheim rc. (Ohron. 81. kelri Frphord. rnoderna Contin. III, M. G. H. SS. XXX. S. 461), welches Salfeld heranzieht, hatte andere Ursachen (vgl. Wibel, Hohenlohische Kyrchen- und Reformationshistorie I, S. 250). *) Joh Vitodurani Chronicon ed. Wyss S. 182 ff., deutsche Uebersetzung von Freuler S. 2;>9 ff. 6) ut exitus vite sue preclarus evidentissime demonstravit. er als einem heiligen Manne Zutrauen hegte, inständig zu beten, daß er ihm seine langwierige Krankheit wegnehmen und die Gesundheit schenken möchte. Er wurde sogleich erhört und erhielt das voll st ändige Wohlbefinden wieder. Daß dasselbe an ihm im vollsten Maße nur durch das Verdienst des heiligen Mannes zu Stande gebracht war, fühlte er und verbrannte nun, von einem sozusagen unaussprechlichen göttlichen Zorn entflammt, alle Juden seines Gebietes.') Dieser Einsiedler gewährte nach seinem Tode denen, die ihn anriefen, verschiedene und vorzügliche Arten Heilungen und zog eine ungemein große Menge Menschen aus den benachbarteu und umliegenden Gegenden herbei. Als aber der erwähnte Herzog gesehen, daß der genannte Einsiedler, Namens Ludwig, in so erstaunlichen Wundern zurückleuchte, so hätte er vom Kaiser, den er darum anging, gerue die Erlaubniß ausgewirkt, die Juden im ganzen Reiche Deutschlands martern zu dürfen."3) Mit diesem erbaulichen Bericht stimmt die Darstellung des um die gleiche Zeit schreibender?) Johannes, Abtes des Cistercienserklosters Viktring bei Klagenfurt, darin überein/") daß die Beweiskraft der „größten Wunder, in denen der Ermordete zu leuchten begann",") die „Schuld" der Juden festgestellt und ihre Verbrennung zur Folge gehabt hat.") Von der wunderbaren Heilung des Heidelberger Herzogs und von feinem Eingreifen überhaupt erwähnt dieser Chronist nicht das Geringste. Schon dieses sein Schweigen über das wichtigste Detail, über die Stellungnahme des Landesherrn, macht die betreffende Angabe Johann's von Winterthur verdächtig, und die Rolle, welche der Pfalzgraf gespielt haben soll, ist mit dem, was wir über seine geistigen Qualitäten und über seinen Charakter sonst erfahren, so völlig unvereinbar und steht zumal mit den wohlwollenden Gesinnungen, welche er von Anbeginn bis zum Schluffe seiner mehr wie fünfzigjährigen Regierung den Juden gegenüber bethätigte, in so krassem Widerspruch, daß wir in der Darstellung des Barfüßermönchs von Winterthur zweifellos eine jener zahlreichen Erdichtungen, welche er in seiner kritiklosen Wundergläubigkeit") nachschrieb, oder eine jener Personen-Verwechslungen, zu welcher die von ihm selbst beklagte Gedächtnißschwäche") ihn verleitete, zu erblicken haben. Herzog von Heidelberg war im Jahre 1343 R u tzrecht I., welcher seit dem Vertrag von Pavia (4. August 1329) ") Mitregent seines Bruders Rudolf's II., durch die am 18. Februar 1338 vollzogene Theilung") der gemein- 7) qnodammodo ineffabili zelo divino succensus, dicionis sue cunctos Judeos igni combussit. 8) ab imperatore, quem super boc adiit, libeuter licentiam extorsisset, ut famatur torquendi totius Germanie Judeos. 9) Zwischen 1343 und 1347, vgl. Lorenz, Deutschlands Geschichtsqnellen rc. I, S. 252. i°) Johannis Victoriensis Liber certarum historiarum VI, 12 bei Böhmer Fontes rerum Germanicarum (Stuttgart 1843) I, 448. n) qui repertus et ad ecclesiam delatus maximis cepit miraculis corruscare. Judei nefandissimi capti et exusti. Die Angabe des Joh. v. Viktring, daß die Juden ihrem Opfer „das Blut aus den Adern entzogen (per venas sanguinem extrahentes)", beweist, daß es sich um eine B l u t beschuldigung handelte. 12) Wenn Joh. v. Viktring hinzufügt subito facinus sunt confessi, so heißt das natürlich, daß den Juden durch die Folter ein „Geständniß" erpreßt wurde. ") Vgl. Lorenz I. o, I, S. 71. u) Chron. 8.: imbecillitate mee memorie causante. In der Einleitung gesteht er auch zu, daß seine Darstellung bisweilen an wahrheitswidrigen Uebertreibungen leide (si quando me contingat aliqualiter exorbitare ae metas plene mereque veritatis excedere). 15) Durch diesen Vertrag trat Kaiser Ludwig IV. die pfälzischen Lande, welche sein Bruder Rudolf I. ihm (1317) hatte einräumen müssen, an die beiden Söhne dieses seines Bruders, an Rudolf II. und Ruprecht L und an Ruprecht den Jüngeren, den Sohn des 1327 verstorbenen Adolf, ältesten Sohnes Rudolf's I., ab. Letzterer, der damals erst vier Jahre alt war, blieb natürlich von der Herrschaft ausgeschlossen; die beiden Brüder regierten zunächst gemeinsam, bis sie im Jahre 1338 eine Theilung ihrer Besitzungen Vornahmen. 16) Vergl. Häußer, Geschichte der rheinischen Pfalz (Heidelberg 1856) L S. 156; Riezler 1. e. S. 454; Nebenius, Geschichte der Pfalz (Mannheim 1873) S. 26.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.