Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 17 (1900)
- Issue
- 1 (5.1.1900)
- Date
- 1900-01-05
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite L Dr. Blvch's Wochenschrift. Cultur bereits reichlich zurückgezahlt hat. Konnte doch selbst die Reaction unseres Jahrhuilderts ihre besten Gedanken aus bat Schriften des getauften Juden Stahl schöpfen und hat auch in der zweiten Halste des XIX. Jahrhunderts ihren Ausgangspunkt von dem Kampfe des Inden Lasker gegen die Ausschreitungen der Gründerjahre genommen. Lasker's und Bamberger's Auflehnung gegen oen fortschreitenden Militarismus und Despotismus Bismarck's ist es ja doch auch gewesen, welche im Jahre 1878, wie in so vielen anderen Dingen z. B. in der Kirchenpolitik, in den Fragen des Freihandels, der Goldwährung rc. auch in der Haltung zum Judenthum zu einer Umkehr der Geister führte. Es ist tröstlich, sich dies immer wieder und wieder vor Augen zu halten. Man darf niemals vergessen, daß auch auf dem Gebiete der Politik und der Philosophie gewisse Moden auftreten und wieder verschwinden. Wie hat seinerzeit Schelling, dann Hegel, gleich darauf Schopenhauer, der doch Hegel für einen „Unsinn schmierenden Tintenkleckser" erklärt, dann Darwin, in den Achtziger-Jahren Marx, in den Neunziger-Jahren Nietzsche die Geister mit sich fortgerissen, noch jetzt stehen wir mitten in der Zerttümmerung des Marx- und Nietzsche-Cultus. Auch der Antisemitismus wird den Reiz der Neuheit verlieren, welche das Wesen aller Moden ist, sobald andere Objecte die öffentliche Aufmerksamkeit fesseln werden. Wer die Zeichen der Zett versteht, sieht diese neuen Objecte schon kommen. Die Zukunft Deutschlands liegt auf dem Meere, die Blicke Europas sind den fernen Welttheilen zugewendet, der steigende Zinsfuß und der Hunger nach Rohstoffen in der ganzen Welt deuten auf ein Zeitalter wirthschaftlichen Aufschwunges hin, wie es die Geschichte noch nicht verzeichnet hat. Andere Sorgen, andere Ziele werden rm XX Jahrhundert den Sinn der Völker gefangen nehmen als das kleinliche Gezänke mit den zersprengten Trümmern eines Völkchens, welches überdies in den Leiden der letzten Jahre gelernt hat, die uur menschlichen, allzu menschlichen Fehler zu vermeiden, welche zu so viel Haß und Verfolgung aufgereizt haben. Ver jüdische Haustrer gegen Ministerium, Statthalterei nnd Wiener Magistrat. Wien, Jänner. . Kurz vor Jahresschluß fand vor dem Verwaltungsgerichtshofe in Wren eine Verhandlung statt, welche für unsere Zustände charakteristisch und symptomisch zugleich ist und ein klein wenig einen Zipfel des Schleiers lüftet von den jämmerlichen und bejammernswertheu Verhältniffen, die in Sphären herrschen, wo sie am allerwenigsten anzutreffen sein sollten. Der Sachverhalt ist in Kurzem folgender: Ein galizischer Jude, zweifelsohne ein Nabob, sonst hätten ihm die Mittel ja gefehlt, sein ebenso kühnes als verbrecherisches Unterfangen zu insceniren, bewarb sich bei der Bezirkshauptmannschaft seiner Heimatsgemeinde, in Zloczow nämlich, um eine Hausirlicenz, die ihm, da gewiß alle vom Gesetze vorgeschriebenen Erfordernisse bis auf das I-Tüpfelchen vorhanden waren, auch ertheilt worden war. Dieser Bösewicht hatte aber den herausfordernden Muth, sein Hausirbefugnlß nicht in irgend einem galizischen Neste, wo die Hausirer alle am Hungertuche nagen, sondern im antisemitischen Wien unter dem Regime Lueger's, Strobach's, Geßmann's et tutti quanti, auszuüben. Nun begab sich das unbegreifliche schreckliche Ereigniß, daß der Wiener Magistrat, als politische erste Instanz, das Hausirbuch anstandslos vidirte, so daß es dem jüdisch-galizischen Hausirer möglich war, ein volles Jahr sein Haufwbefugniß in Wien frank und frei auszuüben, vermuthlich gar Schätze und Reichthümer zu sammeln, ein Palais auf der Ringstraße anzukaufen und, o Schrecken, sogar durch Erwerbung eines Zinspalais im todten Viertel der Arealnachbar des judenverttlgenden Bürgermeisters Dr. Lueger zu werden. Das geht aber denn doch zu weit und darf nie und nimmermehr geduldet werden. Das Jahr des Glückes war für unseren galizischen Juden bald um, das Hausirbuch mußte behufs Verlängerung der Hausirlicenz dem Wiener Magistrate neuerdings präsentirt werden. Doch nicht nur der Mensch, sondern auch der Wiener Magistrat wächst mit seinen, in diesem Falle antisemitischen Zwecken. Der galizische Jude wurde mtt seinem, im Gesetze begründeten Begehren um Verlängerung der Hausirlicenz auf ein weiteres Jahr, mtt der Motivirung abgewiesen, die Bezirkshauptmannschaft in Zloczow sei nicht befugt gewesen, dem bewerbenden galizischen Juden einen Hausirschein auszustellen. Die jüdischen Häusirer sind aber bekanntlich so unverfroren und arrogant, die bestehenden Gesetze auch für sich in Anspruch zu nehmen und mit arischen Staatsbürgern eine gleiche Behandlung und Anwendung der Staatsgrundgesetze zu verlangen. Der Held dieser Affaire, der jüdisch-galizische Hausirer recurirte an die Statthalterei und das Ministerium des Innern, wurde jedoch von den beiden höheren Instanzen, die sich erstaunlicherweise auf die Sette des Wiener Magistrates schlugen, abgewiesen. Nun begab sich aber das Unerhörte, das noch nie Dag - wesene, die höchste Potenz von Anmaßung und Herausforderung. Der jüdische Hausirer richtete gegen den von allen drei Verwaltuugs-Justalizen gleichlautenden abweislichen Bescheid die Beschwerde an den Berwaltungsgerichtshof in Wien. Zum besseren Verständniß lassen wir einen knappen Auszug der beim Verwaltungsgerichtshofe durchgeführten Verhandlung folgen: „Der in Jezerna ansässige Samson E l.l e n b v g e n. kam gegen Ende 1896 bei der Bezirkshauptmannschaft Zloczow um die Ausstellung eines Hausirpasses ein und begab sich bis zur Erledigung seines Gesuches zu seinem in Wien lebenden Bruder. Als am 11: Jänner 1897 das Hausirbuch ausgestellt war, übersiedelte er mit seiner Familie nach Wien, wo sein Buch vom magistratischen Bezirksamte visirt wurde und er in der Folge dem Hausirhandel nachging. Am 13. Februar 1898 ersuchte er um Verlängerung seiner Hausirbewilligung, doch wies ihn das magistratische Bezirksamt Währing ab und die Statthalterei bestätigte die Verweigerung, der Hausirbewilligung, wogegen Ellenbogen durch Dr. Ernst Weil die Beschwerde an den Verwaltungs-Gerichtshof ergriff, welcher am 23. v. unter Vorsitz des zweiten Präsidenten Dr. v. Lemayer darüber verhandelte. Die vom Statthaltereirathe Dr. Graf Khuenburg vertretene Regierung präcisirte ihren Standpunkt dahin, daß Ellenbogen seinen Hausirpaß in Galizien löste, um in Wien hausiren zu können. Der von der Bezirkshauptmannschaft Zloczow ausgestellte Schein könne nicht anerkannt werden, weil diese Behörde nicht competent war, dem in Wien lebenden Ellenbogen einen solchen zu geben. Der Beschwerdeführer habe sich das Hausirbuch auf diesem Wege verschafft, r>a er wohl wußte, daß es ihm in Wien nicht bewilligt würde. Die Behörde habe das lebhafteste Interesse daran, ungarischen oder galizischen Hausirern die Einwanderung nach Niederösterreich möglichst zu erschweren, weil durch den starken Zuzug eventuell die Wiener Geschäftsverhältnisse schwer geschädigt würden. Da die Würdigung der Competenten um Hausirbewilligungen dem freien Ermessen der Behörden anheimgegeben sei, könne sie auch die Verlängerung verweigern, diesfalls umsomehr, weil die Bezirkshauptmannschaft Zloczow eine ungiltige Bewilligung eiLetlt habe. — Beschwerdevertreter Doctor Weil entgegnete, daß es nicht angehe, daß zwei coordinirte Behörden ihre Verfügungen gegenseitig überprüfen oder für ungiltig erklären; denn das müßte zur Anarchie führen. Das Hausirbuch Ellenbogen's sei rechtskräftig, er habe zur Zett seiner Ausstellung in Jezerna gewohnt, und wenn er damals auch zu seinem Bruder nach Wien ging, so sei dies nur ein vorübergehender Aufenthalt gewesen, da er seine Familie noch eine zeitlang in Jezerna zurückließ. Da das Gesetz seinen Hausirhandel auf Grund des in Zloczow ausgestellten Buches nicht auf Galizien beschränkt, könne die Behörde seinen Aufenthalt und Handel in Wien nicht verhindern. Uebrigens hätte sie den Hausüpaß nicht seinerzeit visiren dürfen, wenn sie der Meinung war, daß die Bezirkshauptmannschaft Zloczow nicht zur Ausstellung berechtigt sei. Die jetzige Verweigerung bedeute für Ellenbogen den vollständigen Ruin seiner ohnehin sehr kargen Exi.enz. Der Verwaltungs-Gerichtshof hob die a n g e f o chtene Entscheidung auf, da dem magistratischen Bezirksamte eine Überprüfung der Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft nicht zustand und Ellenbogen thatsächlich in Jezerna gelebt hat, als ihm das Hausirbuch ausgestellt wurde. Und dieser Zeitpunkt sei maßgebend, selbst wenn die Absicht, den Handel in Wien zu betreiben, bestand." Bemerkenswerth ist der vom Vertreter der Regierung eingenommene Standpunkt, welchem zufolge die Behörde das „l e bhafteste Interesse" daran habe, ungarischen und galizischen Hausierern die Einwanderung nach Niederösterreich möglichst zu erschweren, weil durch den starken Zuzug eventuell die Wiener Geschäftsverhältnisse schwer