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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-12-22 · 51 (22.12.1899) · page 9

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
51 (22.12.1899)
Date
1899-12-22
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Nr. 51 Dr. Bloch's Wochenschrift. Seite 96» fluß des abergläubigen Wahnes vom rituellen Mord deutlich hervor. Dank ihm suchte man alle Anzeichen bei der Auffindung der Leiche mit dem vorausgesetzten rituellen Mord in ursächlichen Zusammenhang zu bringen. Anklagen wegen Ritualmorde treten gewöhnlich in Zeiten und Ländergebieten in Erscheinung, in welchen durch eine leidenschaftliche Agitation, und langandauernde Erregung der Gemüther eine Empfänglichkeit für diesen Aberglauben vorbereitet worden. Dort wo der Religionshaß den Juden an Leib und Leben täglich bedroht, entdeckt man gewöhnlich auch, daß sie Christenmenschen für ihre religiösen Bräuche abgeschlachtet haben. Der Haß bindet das Auge und verwirrt die Sinne, sonst würde man den Juden nicht die thörichte Verwegenheit zu trauen, derlei Verbrechen gerade in den gefährd elften Situationen zu begehen. In der That waren aber diese Anklagen stets das Resultat und das letzte Ergebniß solcher Situationen. Der wahnbethörte Religions- Haß dürstet nach Bethätigung und greift zu jedem Mittel, um sich Befriedigung zu verschaffen. Er beeinflußt zunächst die Zeugen und im Proceß zu Kuttenberg hat gar der Kronzeuge, der Schlosser Peschak, fünf Monate bedurft, um sich über seine Wahrnehmungen klar zu werden. Fünf Monakb trug er das Geheimuiß bei sich und ans die Frage des Präsidenten und des Angeklagten, warum er nahezu ein halbes Jahr geschwiegen, ohne sich zur Zeugenschast zu melden trotzdem ein Preis von 150 fl. auf die Eruirung des Mörders gesetzt war, antwortete der Kronzeuge Peter Peschak: er müsse schweigen aus Furcht Brot und Arbeit bei den Juden zu verlieren. Dabei hat dieser Zeuge in den letzten drei Jahren alles in allem von einer Frau Henriette Hitschmann fünfundzwanzig Kreuzer, von einem Jacob Schiller vierzig Kreuzer, von einem Emanuel Basch 1 fl. für Reparaturen erhalten, also alles in allem seit mehreren Jahren circa fl. 1.70; während für die Eruirung des Mörders 150 fl. zu verdienen waren. Wären es lediglich rohe und jeder Bildung bare Personen, welche in dieser Weise durch den Aberglauben beeinflußt werden, so fände man dies immer noch erklärlich. Was soll man aber von einem Arzte, einem Doctor der Medicin und Naturwissenschaft sagen, wenn er sein wissenschaftliches Gutachten durch einen Aberglauben verfälschen läßt, welchen die Wissenschaft längst als böswillige Erfindung oder albernes Ammenmärchen bezeichnet hat. Die fachlichen Gutachten in dem Kuttenberger Proceß, wie sie durch die Schriften und die Artikel des Professors M a s a r y k in die Beleuchtung gerückt wurden, sind merkwürdige Docu mente unserer Zeit und werden noch einem späteren Cultur« historiker über die Gemüths- und Geistesverfassung unserer sogenannten Intelligenz interessante Aufschlüsse bieten. Auch dies findet in den Hexenprocessen sein Analogon; wenn aber die damaligen Aerzte den unentwickelten Stand ihrer Wissenschaft zur Entschuldigung für den albernen und abergläubigen „Rath kluger Leute", wie man euphemistisch sagte, anführen können, so versagt doch auch jeder Schatten eines Rechtfertigungsgrundes für Männer, die bei dem heutigen Stande der Medicin ein Gutachten erstatten, dessen Schlüsse und Behauptungen vor der Kritik wie Spreu vor dem Winde auseinandersallen und wie Seifenblasen vor dem Hauche zerstieben. Wie schwierig unter solchen Umständen die Aufgabe des Richters ist, die Wahrheit an den Tag zu bringen und das Beiwerk der Phantasie von der Wirklichkeit der Thatsachen zu scheiden, ist auch für den Laien ersichtlich. Es bedarf eines mehr als gewöhnlichen psychologischen Blickes, damit der Richter sich nicht durch die verfälschten Aussagen des Zeugen bei der Bildung seiner Ueberzeugung beeinfluffen läßt, es bedarf vor allem absoluter Freiheit vom Vorurtheil und Aberglauben, welche die Klarheit seines Blickes nur trüben und die Gefahr eines Justizmordes, sei es im wirklichen, sei es nur im übertragenen Sinne, vermehren und befördern würden. Dem Kenner der Geschichte und namentlich der Cultur- und Religionsgeschichte ist es nicht unbekannt, daß in zahlreichen Fällen fanatischer Aberglaube die Wahrnehmungen der Menschen über die Sitten und Gebräuche einer anderen Religion verfälschte und so zu den nichlswürdigsten Verleumdungen und schrecklichsten Verfolgungen der letzteren Anlaß gab. Sollen wir an die Zeugen erinnern, welche die Christen bei den römischen Provinzialstatthaltern des Genusses von Menschenfleisch, des Menschenmords und schwerer Laster beschuldigten; sollen wir der südsranzösischen Bauern erwähnen, welche von den Hugenotten angaben, daß sie der ärgsten Unsittlichkeit stöhnten; sollen wir auf die Zeugenaussagen Hinweisen, welche unter Ludwig XIV. gegen die Reformirten gemacht wurden, worin man denselben Dinge imputirte, gegen welche der Dienst der sidonischen Aschtera Kinderei gewesen wäre? Oder sollen wir aus der tragischen Geschichte jenes Ritterordens, aus den Acten der Templer, die Zeugenaussagen zusammenstellen, sollen wir die Angaben reproduciren, welche sowohl über sie als über bedauernswerthe Vorläufer der Reformation, die Katharer und Waldenser, in der Form eigener Wahrnehmungen und unter Anrufung Gottes und aller Heiligen gemacht wurden! Die emsige und nüchterne Quellenforschung der modernen Geschichte hat uns belehrt, daß all diese durch zahlreiche, eidliche Zeugenaussagen erhärteten Anklagen und Verläumdungen der Wahrheit absolut entbehrten, die Prüfung des Beweismaterials, wie sie seitens der modernen Historiker, entsprechend dem Worte des größten Historikers aller Zeiten sine ira et stuckic» erfolgte, hat ergeben, daß jene Verläumdungen der Templer und Reformirten nicht minder der soliden Basis entbehrten und lediglich einer vorgefaßten Meinung entsprangen, wie die Beschuldigungen, welche man gegen Hugenotten und Waldenser ausstreute. Die kritische Geschichtschreibung unserer Tage ist sich vollkommen der geringen Glaubwürdigkeit bewußt, welche die, sei es auch optima ticke, abgegebenen Aussagen abergläubiger und vorurtheilsvoller zeitgenössischer Zeugen besitzen. Es hat keinen Sinn, nach irgend welcher Richtung hin Vorwürfe zu schleudern, am allerwenigsten gegen die Personen, welche unter der umnacktenden Fessel des Aberglaubens die Controle über ihre Sinneseindrücke und Sinneswahrnehmungen verlieren. Gleichen sie in dieser Beziehung doch unmündigen Kindern, welche die Grenzlinie zwischen Wahrheit und Phantasie nicht einzuhalten wissen, von denen das milde Wort geschrieben steht: „Vergib ihnen, sie wissen nicht was sie thun." Es ist freilich ein sehr betrübendes Zeichen für die Langsamkeir, mit welcher die Sonne der Erleuchtung die Eiskruste der Vorurtheile und des Aberglaubens zerschmilzt, daß in der Zeit Darwins wir noch mit Factoren zu rechnen und zu streiten haben, die für das Schicksal eines Galilei und Giordano Bruno, eines Vanini, Servet und der anderen Märtyrer der Wisienschast, deren Zahl Myriaden ist, in erster Linie bestimmend waren. Wir sehen darin einen Beweis für die Macht des Trägheitsgesetzes im geistigen Leben der Völker. Die Social- und Völkerpsychologie muß mit diesem Factor rechnen, will sie anders die alleinige Methode wahrhafter Erkenntniß dieser Erscheinungen des Völkerlebens, die exacte, nicht unberücksichtigt und unbeachtet lassen. Bon einsichtsvollen Männern hört man sehr häufig bei Besprechung dieses Themas die Aeußerung, daß hier ein Rückfall in die Nacht des Mittelalters sich zeige. Wir sind nicht dieser Ansicht. Nicht ein Rückfall liegt hier vor, sondern wir haben es hier mit einer fortdauernden Herrschaft mittelalterlicher Factoren zu thun, gegen die der Kampf noch lange währen wird, bis der Wächter von der Zinne der Humanität die beseligende Botschaft verkünden kann, daß der Aberglaube gebrochen, das Vorurtheil besiegt ist, daß die Nacht dem Tag, die Finsternis dem Lichte, Ahriman dem Ormuzd, Hela der Berchta Platz gemacht hat, bis er der sehnsuchtsvoll der Befreiung harrenden Menschheit die Heilswahrheit zujauchzt: „Es ist Licht!" Dr. G. Correspondenzen. Wien. Die Londoner „Jewish Chronicle" veröffentlicht zwei Interviews, die sein Correspondent mit hervorragenden Geistlichen in Wien gehabt hat. Der erste Besuch des Interviewers galt dem Cardinal-Erzbischof, der ihn jedoch nicht empfing und den Besucher an seinen Secretär, den päpstlichen Kämmerer Dr. Josef Pflüger weisen ließ. Der Interviewer legte diesem Geistlichen die beiden englischen katholischen Zeitungen vor, die sich gegen den Ritualmord aussprechen, und bat ihn, diese Anschauung auch in der Wiener Diöcese bekannt zu machen. Dr. Pflüger lehnte aber ab, mit der Begründung, dem Erzbischof von Wien stünde kein officielles Organ zur Verfügung. Auch sei der Fall in einer anderen Diöcese passirt und gehe daher den Erzbischof von Wien nichts an, ja es würde ein Eingriff in die Rechte des Bischofs sein, in deffen Diöcese der Fall Passirt sei, wenn sich der Wiener Erzbischof äußern würde. Auch der Frage nach der persönlichen Meinung des Erzbischofs wich Dr. Pflüger mit dem Bemerken aus, seines Wiffens habe sich derselbe über diesen Punkt nie geäußert. Überhaupt wich der Geistliche jeder klaren Erklärung aus und der Interviewer erhielt den Eindruck, daß von dieser Seite ein Auftreten für die Juden nicht zu erwarten sei. Nicht besser ging es dem Herrn Interviewer bei dem zweiten geistlichen Probstpsarrer Dr. Gottfried Marschall, einem hochangesehenen Mitgliede des Wiener Clerus. Derselbe war persönlich von der äußersten

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