Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 51 (22.12.1899)
- Date
- 1899-12-22
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 96i Dr. Bloch's Wochenschrist. Nr. 51 so ist das nicht nur die höchste Schmach, sondern auch die größtes Thorheit. Es ist noch begreiflich, wenn man Komödie vor Laien«! spielt, wenn aber Komödianten unter sich die Maske aufrecht erhalten, so ist das schon mehr tragikomisch. Ja, die moderne Vereinsmeierei bildet ein großes Capitel in der Geschichte der Narrheit, und man erlebt da so viel Albernbeiten und Absurditäten, für die man kaum die psychologische Formel zu finden vermag. Jüngst gründete sich in einer rheinischen Großstadt ein jüdischer Gesangverein. Dagegen wäre nichts zu sagen. Aber die Herren Gründer stellten sich zum Hauptziel die Pflege des — deutschen Volksliedes. Der arme, deutsche Volksgesang ist ja, namentlich am Rhein, verwaist und verlassen und bedarf dringend dieser neuen Protection. Ein landwirthschastlicher Verein zur Hebung der Großindustrie, ein französischer Verein zur Pflege des Deutschthums wäre ungefähr ebenso logisch und ebenso nothwendig. Es soll mich gar nicht wundern, wenn nächstens auch ein vegetarischer Metzgerverein entstände. Die Herren dieses Gesangvereins fin de siede wollen, wie sie in ihrem Ausruf versichern, auch Nichtjuden den Eintritt gewähren. Das ist eine billige und ungefährliche Vorurtheilsfreiheit, denn ich iürchte, Niemand wird davon Gebrauch machen. Mein Gott, bereifen denn solche Leute gar nicht, wie lächerlich sie sich machen? Fort mit dieser unseligen Vereinsmeierei, die uns zum Gespött macht! Fort mit der Herrschaft der Schablone und des Scheins! Seid Juden und bekennet es stolz und offen, aber seid freie Juden, die zielbewußt für sich und ihre Zukunft sorgen! Das jüdische Vereinswesen soll dem hohen Ziele dienen, das jüdische Volksindividuum zu pflegen und zu entfalten, den Körper zu stählen, die Seele zu erheben, das Gemüth zu veredeln und den Geist zu befreien. Die jüdischen Vereine sollen den Geist der jüdischen Geschichte mit dem modernen Leben vereinigen und für ic Zukunft ganze Männer und ganze Juden ausbilden. Ver Aberglaube und das Gerichts-;eugnitz. Ungerechte historische Betrachtung bürdet die Hauptschuld der zahllosen Lerurtheilungen von Hexen, welche eine so traurige Epoche in der Geschichte des Mittelalters und sogar der neuen Zeit bilden, den damaligen Richtern auf. Wir stellen nicht in Abrede, daß in manchen Fällen die Richter von der Nichtigkeit und Lächerlichkeit der erhobenen Beschuldigungen überzeugt waren und gleichwohl ihr Schuldig sprachen, sei es. daß sie selbst unter dem Banne des Vorurtheils standen, sei es, daß sie sich dem Einflüsse der vox p o puli und ihrem ungestümen^Drange nicht zu entziehen vermochten, jedenfalls sind diese Fälle als Ausnahmen zu charakterisiren und es darf wohl als sicher angenommen werden, daß die Männer, welche die Hexen dem Feuertode überlieferten, die Ueberzeugung von dem schlimmen Thun und Treiben dieser Personen durch Zeugenaussagen erlangten, an deren Glaubwürdigkeit sie nicht zweifelten. Auch diese Personen waren in der übergroßen Mehrheit der vollen Ueberzeugung, das gesehen, gehört und wahrgenommen zu haben, was sie als Gegenstand ihrer Wahrnehmungen bekundeten, sie vermochten sich nicht zu der Erknntniß aufzuschwingen, daß sie diese Wahrnehmungen nicht gemacht hatten, weil sie dieselben überhaupt nicht machen konnten. Mag immerhin Böswilligkeit und Vernichtungslust Personen zu unwahren und geradezu erfundenen Aussagen bewogen haben, so geschah dies im ganzen doch nur selten und vereinzelt. Der Aberglaube, und nur er hat die Aussagen der Zeugen gefälscht, unter seinem Einfluß hat sich ihr geistiges Unterscheidungsveruiögen und ihre Urteilskraft verdunkelt, er hat ihre Phantasie in Besitz genommen, ihre Gedanken gelenkt, so daß sie die gewöhnlichsten und natürlichsten Vorgänge nur so. sich zu erklären vermochten, wie der abergläubige Wahn es eingab. Noch mehr, der Aberglaube ließ sie im besten Glauben von Wahrnehmungen berichten, die sie niemals gemacht hatten. Es ist traurig, bei einem eingehenderen Studium der Hexenpcocesse aus den Z-ugeuprotokollen zu erfahren, daß ehrbare Männer und Frauen unter der eidlichen Bestätigung versichern, sie chatten gesehen, wie die Hexe von dem Schornsteine in den Stall gekommen sei, wie sie das Vieh angehaucht und hierdurch gelähmt habe, oder wenn Leute, an deren Glaubwürdigkeit zu zweifeln sonst kein Grund ist. dem Richter erklären, sie hätten am späten Abend bei der Rückkehr nach dem heimischen Gehöfte diese oder jene als Hexe verdächtige Frau beobachtet, wie sie an der Ecke der Landstraße mit einem Bocke gesprochen, sich vor ihm geneigt und ihn geküßt habe, bekanntlich die Anschuldigung, welche die tiefste Entwürwürdigung enthält, die dem Weibe jemals zu theil wurde. Auf Grund dieser Aussagen war der Richter des Mittelalters formell im Recht, wenn er den Jnquisiten der peinlichen Frage unterwarf und daß unter dem Eindrücke dieser alles gestanden wurde, braucht ein Jahrhundert nach der humanenWirksamkeit des österreichischen Nationalökonomen und Juristen Sonnenfels nicht mehr erörtert zu werden. Im Jahre 1510 wurde in der Mark Brandenburg gegen eine große Anzahl von Juden eine Untersuchung wegen Hostienschändung und rituellen Mordes eingeleitet. Ein Berliner Gelehrter hat sich der dankenswerten Aufgabe unterzogen, die Proceßacten dieses Falles zu veröffentlichen. Es fehlte an jedem objectiven Momente, um den Verdacht des Mordes zu begründen, nur einige Zeugenaussagen lagen vor, welche in augenscheinlichster Weise durch das abergläubige Vorurtheil hervorgerufen worden waren, da sie gleichfalls der , Anlehnung an einen objectiv feststehenden Vorfall entbehrten. Das genügte, um über 100 Personen zu verhaften und der Folter zu unterwerfen. Da man in Anwendung der peinlichen Frage nicht sparsam war, so konnte es nicht fehlen, daß die sämmtlichen Angeklagten den ihnen zur Last gelegten rituellen Mord und die Hostieuschändung ein gestanden. Das damalige Verfahren besaß ja in der Folter das Zaubermittel, stets mit einem Geständniß -zu enden. Auf Grund des Geständnisses erfolgte das Urtheil, 30 Juden wurden lebendig verbrannt, zwei, welche sich taufen ließen, wurden begnadigt und alle übrigen des Landes verwiesen. Man kann sich mit Leichtigkeit eine Vorstellung von der Glaubwürdigkeit dieses ans der Folterbank erzwungenen Geständisses machen, wenn wir aus einem gleichzeitigen Proceß erfahren, daß der Henker zu dem Jnquisiten sagte: „Herr, ich bit euch umb Gotteswillen, bekennt was, es sey gleich war oder nit. Erdenkt etwas, den ihr könnt die Marter nicht ausstehen, so kommt)ihr nicht hinaus, wenn ihr gleich ein Graf wert, sondern fangt ein Marter wider auf die.; andere an, bis ihr sagt, ihr seit ein Truttner" (Zauberer, Hexenmeister). Die Zeugenaussagen bildeten nach der damaligen Proceßordnung die Voraussetzung für die Anwendung der peinlichen Frage gegen den Jnquisiten. Da man an dieser Bestimmung mit einer gewissen Strenge festhielt, so ist der Einfluß klar, welchen diese vom Aberglauben und. Vorurtheil hervorgerufenen und verfälschten Aussagen auf die Myriaden der damaligen Straffälle ausübten. Wenn die albernste Denunciation eines wahnumnachteten Menschen genügt, um eine beliebige Person der schwersten Marter auszusetzen, dann kann die unendliche Zahl der Verurtheilungen und Hinrichtungen jener Zeit kein Befremden mehr erregen. Der Aberglaube beeinträchtigte die Unbefangenheit und Objektivität der Menschen dermaßen, daß sie zu glaubwürdigen Gerichtszeugen nicht nur wenig geeignet, sondern geradezu absolut ungeeignet sein mußten. Oder darf der Richter wirklich seine Ueberzeugung ) und sein Urtheil auf die Aussagen von Personen stützen, welche unfähig sind, Thatsachen und geistige Hallucinationen zu unterscheiden, welche selbst dann nicht die Kraft besitzen, des Spiels ihrer aufgeregten Phantasie und der Eingebungen ihres abergläubischen Borurtheiles Meister zu werden, wo es sich um die wichtigsten vitalen Interessen, um die höchsten Güter handelt, wenn Ehre, Freiheit und Leben auf dem Spiele steht! Kann und darf der Richter wirklich der Wahrnehmungsfähigkeit von Personen in vollem Maße trauen, welche in ihren delirienhasten Angaben hysterischen Frauen gleichen, von denen es bekannt ist, daß sie in ihrem krankhaften Zustande alle möglichen Wahrnehmungen gemacht, alle Mißhandlungen und Angriffe aus ihre Ehre und Schamhaftigkeit erduldet haben wollen? Der Richter, welcher den Geist des Zweifels, der Kritik und' Prüfung in sich trägt, wird dies nicht thun, er kennt die Unglaubwürdigkeit von Personen, die unter dem moralischen Drucke leidenschaftlicher Erregung oder eines Aberglaubens aussagen, er würdigt den entstellenden und fälschenden Einfluß dieses Momentes, dessen Nichtbeachtung' einen großen, sehr großen Procentsatz jener Verurtheilungen erklärt, die im Laufe der hinter uns liegenden Säcnla zur Schande der Menschheit ergingen. Diese Erscheinungen erneuern sich regelmäßig in unser Tagen bei den großen Strafprocessen gegen jüdische Angeklagte, die man des sogenannten rituellen Mordes bezichtigt. Sowohl in dem Tizsa - Eszlarer Blutbeschudigungsproceß wie während der Untersuchung, die sich an die Ermordung des Knaben Cybulla in Skurcz anlehute, als endlich in der Verhandlung zu Kuttenberg, trat dieser Ein-