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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-12-22 · 51 (22.12.1899) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
51 (22.12.1899)
Date
1899-12-22
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 51 Dr. Bloch's Wochr.eschrifk. Sette 965 an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig und gewährt uns einen klaren Einblick in ein durch Haß, Aberglauben, Fanatismus und ohne Zweifel auch durch Habgier veranlaßtes, planmäßig geleitetes Verbrechen". Es lag auch nicht der Schimmer eines Bew ises für die Schuld der Juden vor, ja, es wurde gar nicht erst darnach gesucht: „Die Einschnitte in die Eingeweide und die Adern" (die natürlich nur von den Juden herrühren, aber keinesfalls, um den Verdacht auf sie zu lenken oder abzuwälzen, hinterher oder von dem wirklichen Mörder beigebracht sein konnten) galten als „sichere Beweise", welche dann durch das Neufließen der Wunden beim Vorbeitragen der Leiche an den Judenhäusern ihre Bestätigung fanden. Indessen trauten die Ueberlinger selbst der Überzeugungskraft dieser „untrüglichen Zeugnisse" so wenig, daß sie die gerichtliche Untersuchung nicht abwarteten, sondern sich beeilten, den berufenen Justizfactoren, dem kaiserlichen Reichsvogt und dem städtischen Rathseollegium32), zuvorzukommen, in der ausgesprochenen Befürchtung, daß dieselben zu einer Freisprechung gelangen würden, das heißt nach Lage der Dinge dazu gelangen mußten. Konnte ja für die unbefangene Prüfung über den wahren Schuldigen kein Zweifel sein! Denn es liegt klar am Tage, daß jener christliche Friedhofswächter, den der leibhaftige Satanas geholt haben soll, durch Selbstmord sich der Strafe entzogen hat, weil ihm angesichts der erdrückenden Beweise seiner Thäterschaft,33) derer er ja auch „öffentlich von Vielen" geziehen wurde, die Verurtheilung gewiß war. Für seine Unthat büßten über dreihundert Juden,34) gegen welche bluthungrige Raserei mit Feuer und 32) Daß der Rath sich mit der Angelegenheit befaßte, berichtet der Ueberlinger Chronist Jacob Reutlinger (vgl. Stern I. e. S. 23) mit dem Hinznfngen, daß „die burgerschafft vermaint, ein rath gienge zu langsam mit der sach umb, oder möchte den Juden zu lündt (gelinde) sein." und deshalb „zugefaren" sei. also bevor ein Gerichtsverfahren eingeleitet, geschweige ein Urtheil gefällt war. Reutlinger's Bericht, der mit dem des Georg Hans (vgl. Stern 1. c. (S! 22) wörtlich übereinstimmt, beweist, daß erst nachdem das Volk sich gegen die Juden zusammengerottet hatte, Rath gehalten wurde. Nur der mehr als zweihundert Jahre nach dem Geschehniß compilirende Schweizer Tschudi (Odronieon Helveticum I (Basel 1734) S. 320) und die ihm folgenden Chronisten erzählen, „daß man die Schuldigen, so den Mord bekennet, vorhin geeicht hat," was besagen würde, daß vor dem allgenieinen Massacre einige Juden unter den Qualen der Folter „gestanden" und den Tod gefunden hatten, somit eine Gerichtsprocedur vorangegangen war. Indessen gegenüber dem Schweigen des älteren und des in Ueberlingen selbst schreibenden Gewährsmanns, welche, namentlich der in behaglicher Breite erzählende Johann v. Winterthur, dieses wichtige, d i e „S ch u l d" der Juden „erweisende" Detail keinesfalls unterdrückt hätten, kommen solche spätere Meldungen nicht in Betracht. 3l) Man vergegenwärtige sich nur, welche geradezu groteske Unmöglichkeiten die Phantasie der mordgierigen Ankläger ausgeheckt hat, um diese Thäterschaft des C h r i st e n und damit die Schuldlosigkeit der Juden nicht einräumen zu müssen. Was in aller Welt sollte die Juden zu der Thorheit verleitet haben, zur Beseitigung der Leiche sich eines Christen zu bedienen, dessen Mitwissenschaft sie ja Verrath fürchten lassen mußte? War es ihnen selbst nicht möglich, das corpu8 delicti, fortzuschaffen, weshalb beging der Christ die Albernheit, dasselbe, anstatt es zu verscharren, in einen Brunnen, wo die Auffindung sicher zn befürchten war, zu werfen und, um die Sache noch auffälliger zu machen, den bisher offenen Brunnen mit Lehm und Sand zu überdecken? Beschränkte sich ferner die Rolle des Christen wirklich auf die Verbergung des von den Juden getödteten Knaben, wie kam er zu dem Ausruf: „Wenn ich schuld am Blute dieses Knaben bin rc", was doch nur den Sinn haben kann, daß er sich gegen die Anklage, den Mord begangen zu haben, mindestens daran betheiligt zu sein, verwahrt, daß also diese Anklage gegen ihn erhoben wurde? Die Erkenntniß dieser Unmöglichkeiten hat spätere Chronisten (vergl. Tschudi 1. c.) veranlaßt, den christlichen Mithelfer anszuschalten und die Sache so darzustellen, daß die Juden selbst die Leiche in einem blutigen Sack durch das Thor trugen und sie in eine Pfütze warfen, dabei von dem Thorbläser bemerkt, verfolgt und zur Anzeige gebracht wurden. Selbstverständlich das Vernünftigste, was sie thun könnten, am helllichten Tage einen blutigen Sack an dem stets wachsamen Thorbläser vorbeizutragen und, nachdem ihnen dies unbemerkt gelungen war, in der Gesichtsweite des Thorbläsers die Leiche in eine Pfütze zu werfen! lieber diese durchsichtige Mache braucht kein Wort verloren zu werden. 3') Andere Berichte (Konstanzer Chronik bei Mona, Quellensammlung zur badischen Landesgeschichte I, 314) geben die Zahl 350 und (Reutlinger 1. c.) 400 an, Schwert scheußlich wüthete: als verkohlte, verftümnlelte Leichen moderte unter den Trümmern ihrer Synagoge* * 3 4 ') der größte Theil der blühenden Gemeinde^), während die Sieger sich an den „vielen Wundern", in denen der „gute Ulrich" — so hieß der angeblich von den Juden ermordete Knabe3') — „leuchtete", ergötzten. Indessen sollten sie nicht lange sich ihres Sieges freuen. Denn Kaiser Ludwig (der Baier) „brandschatzte die Stadt und befahl, daß die Stadtmauer in der Länge von vielen Ellen abgebrochen werde," so erzählt Johann von Winterthur am Schluffe seines Berichts 3Ö) Nicht einmal der volle Besitz der erjagten Beute, auf welche ihre Habgier es doch in erster Linie abgesehen hatte, blieb den Ueberlingern gegönnt, denn der Kaiser bestimmte, 39) daß sie wegen der Hinterlassenschaft der umgekommenen Juden sich mit den Ueberlebenden zu einigen, also einen Theil herauszugeben hätten. Die gleiche Bestimmung wiederholte und verschärfte Ludwig zwei Jahre später, l0) ein Beweis, wie ernst es ihm mit der Bestrafung der Stadt war. (Fortsetzung folgt.) Galizien. i. Von Tr. Ernst Tuch, Hamburg. Ein Artikel eines Krakauer Blattes, betitelt „Colonisations- Optimismus" bespricht in wohlwollender Weise die Idee einer inneren Colonisation Galiziens durch Juden, wie ich sie in Nr. 47 der „Oesterreichischen Wochenschrift" ausgeführt hatte. Es ist erfreulich zu beobachten, wie das Interesse für diese Frage heute überall zunimmt. Eine sehr merkwürdige Erscheinung tritt hierbei zu Tage. Selbst die Gegner dieser Idee geben stets zu, daß ihre Ausführung geeignet sei. die galizische Judenheit aus ihrem namenlosen Elend zu erlösen, daß sie einfach und sehr plausibel sei, allein — da sei eine Sache, e i n Hinderuiß, welches unüberwindlich sei; und nun folgt das, was nach der jeweiligen Ansicht des Schreibers diesen Plan als unrealisirbar erscheinen läßt. Jndeß es findet sich, daß jeder ein neues Hinderuiß angibt, während er die Einwendungen seiner Vorgänger als unrichtig, als leicht zu überwindende Schwierigkeiten darstellt. Nehmen wir alle Urtbeile zusammen, so beweisen auch sie, daß die Sache durchführbar ist. So war mir z. B. von Dr. Salz in Tarnow erwidert worden, daß die Juden sich niemals dazu hergeben würden, in Galizien Ackerbau zu betreiben. Hierauf führte ich in der „Oesterreichischen Wochenschrift" vom 1. December ungefähr folgendes aus : Sicher würde es, wie Herr Dr. Salz hervorhob. für viele Juden ein großer Stimulus sein, sich der Landwirthschaft zuzuwenden, wenn sie dies auf dem Boden Palästinas vermöchten, denn hier würden culturgeschichtliche und nationalreliq'öse Momente Mitwirken. Aber auch in Galizien würden sie sich freudig diesem Berufe zuwenden, wenn ihnen eine gesicherte Existenz, eine gehoben sociale Stellung gewährleistet würde. Das aber sei durch landwirthschaftliche Productivgenossenschaften und durch geschloffene Siedlungen zu erreichen. Der Verfasser des Artikels in dem Krakauer Blatt stellt sich ganz auf meine Seite. Ec hat sich freundlichst die Mühe unterzogen, diejenigen Orte aufzuzählen, wo auch heute schon jüdische Kleinbauern galizischen Boden beackern, es sind dies die Gegenden von Borszczow. Skala. PrzemtMany, Böbrko. Le^ajsk und Rudnik. „In der Stadt Halicz und Umgebung leben 600 Familien Caraiten ausschließlich vom Ackerbau, sogar der '™) Das war, wie Reutlinger 1. c. mittheilt, jenes „große steinerne Haus", der Schauplatz der Inden-Verbrennung. 3") Daß nicht sämmtliche Inden Neberlingens nmkamen, sondern die abwesenden oder zufällig entkommenen mich hinterher verschont blieben, steht fest (vgl. Stern 1. c. S. 5). Ties und die Thatsache, daß keine Vertreibung der Juden erfolgte, beweist, daß, trotz des Cultus des „guten Ulrich", den sie dulden mußten, die städtischen Behörden den Juden ihren Schutz angedeihen ließen — den „Ritualmördern"! *7) Reutlinger 1. c. Johann v Winterthur spricht nur von „guldam puer“. 3s) Nam (Ludwicns) eos tolliavit et murum civitatis in longitudine multoormn cnbitornm iiruinpi inssit. 3n) Urkunde vom 8. Juni t 332. vgl Stern I. 4") Urkunde vom 21. August 1334, vgl. Stern!. >-.

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